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Die Gesetzesreform von 2011 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Ihre Bedeutung für die deutschen Kreditinstitute
- 116 Seiten
- German
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Die Gesetzesreform von 2011 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Ihre Bedeutung für die deutschen Kreditinstitute
Über dieses Buch
Die Gesetzesnovelle zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung von 2011 ist für Compliance-Mitarbeiter, Berater, Juristen und Studenten der BWL und Rechtswissenschaften mit Bezug zur Bankwirtschaft maßgeblich. Die Erweiterung der Aufgaben und Pflichten der Verpflichteten führte zur Steigerung der Komplexität der Arbeit der deutschen Kreditinstitute. Es entstanden erhebliche Kosten für Arbeits- und Personalmehraufwand. Die Umsetzung dieser Reform führte ebenfalls zu erheblichen Reorganisationen und Restrukturierungen der Compliance-Abteilungen der deutschen Kreditinstitute. Dem interessierten Leser wird hiermit ein unabhängiger Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Bankwirtschaft geboten.
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Information
1Einleitung
Gegenstand Die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Wirtschaftskreislauf nennt man Geldwäsche1. Zielscheibe der Geldwäsche sind meistens wegen der Natur ihrer Tätigkeit mit Geld die Kreditinstitute. Aus diesem Grund lässt sich erklären, warum die meisten der Geldwäschepräventionsvorschriften den Kreditinstituten gelten. Neben der Geldwäsche existieren unzählige Arten „betrügerischer Handlungen“ bzw. 2011 neu definiert durch § 25c KWG „sonstigen strafbaren Handlungen“, die der deutschen Wirtschaft jährlich Schaden in Millionenhöhe zufügen. Die Konsequenzen von „sonstigen strafbaren Handlungen“ sind für die Kreditinstitute mittelbare und unmittelbare Schäden wie z.B.: Reputationsverlust, Bußgelder (bei Verletzung gesetzlicher Vorschriften), wirtschaftliche Schaden, persönliche Haftung von Mitarbeitern und aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Da die Betrüger erfinderisch sind und keinen Halt vor den neusten Errungenschaften der Technik machen, ist diese Tendenz steigend. Die Geldwäschepräventionsvorschriften tragen dieser Entwicklung Rechnung und fordern von den gesetzlich Verpflichteten (darunter auch Kreditinstituten) die Schaffung von angemessenen Sicherungssystemen, Überwachung, Kontrolle, Risikomanagement und Dokumentation.
Die Gesetzesgrundlagen der Betrug- und Geldwäscheprävention in Deutschland sind vor allem im GwG und im KWG festgelegt2. Diese Gesetze sind die Umsetzung von EU-Richtlinien, von der Beanstandungen und der Empfehlungen der FATF und der Richtlinien und Standards des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) in Deutschland. Aufgrund dieser Gesetze arbeiten die deutschen Banken und Geldinstitute ihre internen Richtlinien heraus und schulen ihre Mitarbeiter über die bestehenden ggf. geänderten Sorgfaltspflichten. Mit den Gesetzesänderungen im Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwOptG) und im KWG vom 29.12.2011 wurden umfassende Gesetzesänderungen vorgenommen, die die Beanstandungen der FATF berücksichtigen und die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verbessern. Diese Arbeit unternimmt eine Analyse der Bedeutung und der Folgen der Einführung von erweiterten Aufgaben und Pflichten für die deutschen Kreditinstitute durch die Geldwäschegesetzesnovelle von 2011.
Der Grund für die Wahl der Geltwäschegesetzesreform von 2011 zum Gegenstand dieser Arbeit ist die Tatsache, dass ich persönlich zu diesem Zeitpunkt als Geldwäschebeauftragte in einer Bank tätig war. Diese Reform, die neuen Aufgaben und Pflichten, und die dadurch entstandenen Fragen haben damals maßgebend meine Arbeit geprägt. Hiermit komme ich meinem Bedürfnis nach, das Thema frei von institutionellen Vorgaben und Vorschriften nach meinem Verständnis aufzuarbeiten und zu interpretieren. Somit möchte ich dem interessierten Leser einen mehr oder wenig unabhängigen Blick auf die Gesetzesreform vom 2011 anbieten.
Ziel dieser Master-Arbeit ist:
- eine Vergleichsanalyse der Novellierungen der GwG und der KWG von 2011 in der Relation neue/alte Fassung im Hintergrund und
- die Darstellung der aus der Gesetzesreform resultierenden: Änderungen, erweiterten Aufgaben und Pflichten, und wirtschaftlichen Effekte für die deutschen Kreditinstitute im Vordergrund anzubieten.
Methode Die angewendete Methode ist die Vergleichsanalyse − der Vergleich zwischen den alten und neuen Fassungen der erwähnten Gesetzestexte. Neben den Gesetzestexten von GwG und KWG als primären Quellen ziehe ich bei meiner Analyse auch der Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Kreditwirtschaft (DK)3 und ggf. Drucksachen der Bundesregierung und des Bundesrates hinzu.
Bemerkung Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwOptG) trat bereits ab dem 29.12.2011 größtenteils und vollständig am 01.03.2012 in Kraft. Die Finanzinstitute haben eine Gratisperiode zur Implementierung der Änderungen und zum Aufbau eines risikoangemessenen, institutsweiten Risikomanagements- und internen Sicherungssysteme bis 31.03.2012 erhalten. BaFin hat bis dahin von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen abgesehen.
1 Vgl., Gabler Wirtschaftslexikon (online), „Geldwäsche“, (Zugriff am 13.06.2013)
2 Zusammen mit den EU Verordnungen, die allgemeine Gültigkeit haben und unmittelbarer in den EU-Mitgliedsstaaten wirksam sind.
3 Diese sind zwar unverbindlichen Empfehlungen ohne Rechtsverbindlichkeit. Sie haben sich jedoch in der Praxis als eine Art „hilfreiches Handbuch“ erwiesen, an denen sich alle Finanzinstitute halten.
2Die Entstehungsgeschichte der Geldwäscheprävention in Deutschland
Die Empfehlungen der FATF zur internationalen Geldwäschebekämpfung sowie die Richtlinien des Rates und des Europäischen Parlaments sind die internationalen Normen, die die gesetzlichen Grundlagen zur Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland beeinflussen. Das Ziel der EU-Geldwäscherichtlinien ist die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung durch den risikobasierten Ansatz. Dieser Ansatz liegt auch dem GwG und dem KWG zugrunde.
Die FATF ist eine Expertengruppe, die die Geldwäschemethoden analysiert und Strategien zu deren Bekämpfung herausarbeitet. Sie ist in Paris bei der OECD angesiedelt. Deutschland ist eines der Gründungsmitglieder. Als solches beteiligt sich Deutschlandmaßgeblich an der Herausarbeitung und Entwicklung der Grundsätze zur Geldwäschebekämpfung. Diese Grundsätze sind die „40+9-FATF-Empfehlungen“ (40 Empfehlungen als Mindeststandards sowie 9 Sonderempfehlungen). Die Mitglieder der FATF haben die Umsetzung dieser Empfehlungen in nationales Recht und die regelmäßige Kontrolle dieser Umsetzung durch FATF vereinbart.4
Die erste EU-Geldwäscherichtlinie5 vom 1991 befolgt die Empfehlungen der FATF. „Mit dieser Richtlinie wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Geldwäsche zu untersagen und den Finanzsektor zu verpflichten, die Identität seiner Kunden festzustellen, angemessene Aufzeichnungen aufzubewahren, interne Verfahren zur Schulung des Personals einzuführen und Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu treffen sowie den zuständigen Behörden Transaktionen zu melden, die auf Geldwäsche hindeuten.“6
Die zweite Geldwäscherichtlinie7 nimmt außer die Banken und die Finanzdienstleistern Bereiche des Nichtfinanzsektors in der Pflicht der Geldwäschebekämpfung. Die dritte Geldwäscherichtlinie8 ist das zentrale Regelwerk in Deutschland.
Sie enthält u.a. eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten, eine Verpflichtung zur Schaffung einer nationalen Zentralstelle für Verdachtsanzeigen und die Integration der Terrorismusfinanzierung in die Geldwäschebekämpfung. Die vierte Geldwäscherichtlinie ist ein Vorschlag vom 05.02.2013 zur Neufassung der Richtlinie 2005/60/EG. Das Ziel dieses Vorschlags ist, die Implementierung der Empfehlungen der FATF vom 02/2012, um auf den neuen Entwicklungen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen zu reagieren.9
Das Geldwäschegesetz — GwG
In Deutschland fand die Umsetzung der ersten EU-Geldwäscherichtlinie und der FATF-Empfehlungen vom 07.02.1990 in Form des Geldwäschegesetzes vom 29.11.1993 statt10. Diese Konzeption des Geldwäschegesetzes entspricht den Normen der FATF und den europarechtlichen Vorschriften. Es umfasst Maßnahmen zur Vorbeugung der Geldwäsche. Es werden die Verpflichteten und deren Pflichten definiert. Verpflichtet sind Branchen und Berufsgruppen, die mit Produkten und in Kundensegmenten tätig sind, woraus ein erhöhtes Risiko des Missbrauchs für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungszwecke hervorgeht. Der Kreis der Verpflichteten wurde mit jeder Gesetzesänderung erweitert. Aus dem GwG ergeben sich für die Verpflichteten unterschiedliche Sorgfaltspflichten gegenüber den Kunden und Organisations-, Dokumentations- und Meldepflichten gegenüber den Aufsichtsorganen. Das GwG ist mit dem Straftatkatalog des § 261 StGB verbunden11, woraus eine Anzeige bzw. Meldepflicht für den Verpflichteten entsteht12. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz werden als Ordnungswidrigkeit13 behandelt. Die dritte EU-Geldwäscherichtlinie wurde in Deutschland am 13.08.2008 durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (GwBekErgG) umgesetzt. Mit diesem Gesetz wurde der risikobasierte Ansatz im GwG verankert. Neben der Änderung der GwG wurden begleitend weitere Gesetzestexte geändert, um die Geldwäscheprävention und die Prävention der Terrorismusfinanzierung in Deutschland umfassender zu gestalten14. Der Prüfbericht der FATF vom 19.02.2010 stellte trotzdem Defizite im deutschen Recht bei der Geldwäschebekämpfung fest. Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie15 folgte als Konsequenz. Es zog weitere Neuregelungen im GwG, der PrüfBV sowie in den geldwäscherelevanten Vorschriften des KWG mit sich16. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie wurde klar, dass zusätzliche Änderungen im GwG zur Einhaltung der Forderungen der FATF bezüglich der Beaufsichtigung von Unternehmen des Nichtfinanzsektors und der freien Berufe erforderlich sind. Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwOptG) ging diesen Anforderungen durch eine Vervollständigung und Konkretisierung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen sowie eine Anpassung der Regelungen zum Melden von Verdachtsfällen an die FATF-Standards17 nach. Das GwOptG trat teilweise am 29.12.2011 und am 01.03.2012 mit einer Gratisperiode zu seiner Implementierung durch die Finanzinstitute endgültig in Kraft.
Das Kreditwesengesetz — KWG
„Das Kreditwesengesetz hat zum Ziel die die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. Es soll die Grundlagen des Kreditwesens durch Regelung des Wettbewerbs, der Publizität und der Bankenaufsicht sowie durch Vorschriften über Kreditgeschäft und Liquidität festigen“.18
Die Kreditinstitute und die Finanzdienstleister sind wegen ihrer Funktion eines Finanzmittlers zum Verschleiern der illegalen Herkunft von Geldern sehr attraktiv. Der Vorwurf für Geldwäsche oder Terrorfinanzierung ist für jedes Finanzinstitut reputationsschädigend und führt unumgänglich zu Strafen unterschiedlicher Art.
Im KWG waren schon vor der Umsetzung des GwBekErgG interne Sicheru...
Inhaltsverzeichnis
- Abstract
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Tabellenverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Danksagung
- 1 Einleitung
- 2 Die Entstehungsgeschichte der Geldwäscheprävention in Deutschland
- 3 Eine Analyse der relevanten Gesetzesänderungen von 2011 für die deutschen Kreditinstitute und die daraus entstehenden Handlungsfelder
- 4 Zusammenfassung und Ausblick
- Glossar
- Literaturverzeichnis
- Andere Quellen
- Impressum