Der tote Richter und andere (Mord)-Geschichten
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Der tote Richter und andere (Mord)-Geschichten

Tatsachenberichte eines Berliner Strafkammervorsitzenden

  1. 204 Seiten
  2. German
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Der tote Richter und andere (Mord)-Geschichten

Tatsachenberichte eines Berliner Strafkammervorsitzenden

Über dieses Buch

Ein Serienvergewaltiger, mit dem der Autor später Fußball spielt; ein Richter, der von seiner Adoptivtochter ermordet wird; ein Baby, das von seinem minderjährigen Vater zu Tode geschüttelt wird; die Pokerräuber vom Potsdamer Platz; der Tod von Jonny K. auf dem Alexanderplatz - der Autor erzählt anschaulich, unterhaltsam, kritisch, auch selbstkritisch und mitunter ironisch von spannenden, oft dramatischen, manchmal skurrilen Fällen aus seiner langjährigen Praxis, dies aus der authentischen Sicht des Vorsitzenden Richters, der Ablauf und Atmosphäre der Verhandlungen maßgeblich geprägt hat. Dabei gewährt er auch einen Blick hinter die Kulissen des Molochs Kriminalgericht Moabit; der Leser erfährt so Details, die er nicht in der Zeitung lesen oder im Fernsehen in Erfahrung bringen konnte.

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Information

XX

Micky und seine Schwester
Oft habe ich darüber nachgedacht, warum dieses Verfahren ein dermaßen großes, weit über den Berliner Raum hinausgehendes Medienecho gefunden hat, warum es die Öffentlichkeit in einem so hohen Maße interessiert hat, wie ich dies sonst bei keinem der von mir geführten Verfahren und auch bei nur ganz wenigen anderen Verfahren erlebt habe, warum sich sogar die Politik - nach Medienberichten bis hin zur Bundeskanzlerin - schon im Vorfeld für den Prozess interessiert hat. An der Tat als solcher kann es nicht gelegen haben, denn sie unterschied sich - so schrecklich der sinn- und anlasslose gewaltsame Tod eines jungen Menschen auch ist - nicht in einem so hohen Maße von anderen Gewalttaten, für die sich außer den unmittelbar betroffenen Personen eigentlich niemand interessiert, dass dadurch das öffentliche Interesse erklärbar würde. Es kann auch nicht daran gelegen haben, dass die Tat auf einem Überwachungsvideo zu sehen gewesen wäre, was angesichts der Tatsache, dass bewegte Bilder sehr viel aussagekräftiger sind als gedruckte Berichte und die Emotionen viel stärker ansprechen, dazu hätte führen können, dass sich Otto Normalverbraucher, abends im Feinrippunterhemd mit einem Bier in der Hand vor dem Fernseher sitzend, mächtig hätte aufregen und sich vorsorglich schon mal über die bestimmt wieder viel zu schlaffe Strafjustiz hätte beschweren können, denn die Tat war auf keinem Video zu sehen.
Als Erklärung für das besondere öffentliche Interesse an diesem Verfahren ist für mich nur das ungewöhnliche Verhalten der Schwester des Opfers denkbar, die in einem Maße, das mir aus keinem anderen Kriminalfall bekannt ist, nach der Tat an die Öffentlichkeit gegangen ist, einen gemeinnützigen Verein „We are Micky“ gegründet hat, sich in vielen Talkshows geäußert hat, sehr häufig Interviews gegeben hat, den 21. Geburtstag ihres toten Bruders mit einer großen Party „gefeiert“ und dazu auch den Berliner Innensenator eingeladen hat, für die Errichtung eines Mahnmals am Ort der Gewalttat Sorge getragen hat und noch viele weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit dem sinnlosen gewaltsamen Tod ihres Bruders entfaltet hat. Ich möchte diese Betriebsamkeit nicht kritisieren, denn jeder Mensch hat selbstverständlich das Recht, auf die ihm ganz persönlich geeignet erscheinende Art und Weise um einen nahen Angehörigen zu trauern; ich möchte diese mir äußerst ungewöhnlich erscheinende Art der Trauer lediglich als möglichen Grund für das extreme Interesse der Allgemeinheit an diesem Strafverfahren anführen.
Was war eigentlich geschehen?
In der Nacht vom 13. zum 14. Oktober 2012 kam es auf einem belebten und bekannten Platz in der Berliner Innenstadt zu einer verhängnisvollen zufälligen Begegnung zwischen zwei Gruppen von jungen Männern, die für den 20-jährigen Micky tödlich endete. Beide Gruppen hatten in unterschiedlichen Lokalitäten gefeiert und dabei auch alkoholische Getränke zu sich genommen. Micky hatte mit Milo, dem Lebensgefährten seiner Schwester Caro, und weiteren Freunden, darunter auch zwei Vietnamesen namens Nguyen und Thao, den Geburtstag eines Freundes in einem Lokal gefeiert. Während Micky, Milo und Thao am frühen Morgen gegen 3 Uhr 30 nur mittelmäßig alkoholisiert waren, hatte Nguyen dermaßen den alkoholischen Getränken zugesprochen, dass er nahezu nicht mehr ansprechbar war, sich schon in dem Lokal übergeben musste und nicht mehr in der Lage war, selbständig zu gehen; mit anderen Worten, er war volltrunken. Seine drei Freunde entschlossen sich daher gegen 3 Uhr 45, Nguyen in ein Taxi zu verfrachten und ihn so nach Hause bringen zu lassen. Während Thao vorlief, um ein Taxi zu organisieren, nahm Milo den volltrunkenen Freund „huckepack“ und trug ihn zunächst aus dem Lokal und dann hinter dem Thao her, wobei Micky den Nguyen stützte, damit er nicht vom Rücken des Milo fiele. Auf dem Weg, den die ungewöhnliche Gruppe nahm, kamen sie auch an einem weiteren Lokal vorbei, in dem eine andere Gruppe von jungen Männern - zu dieser Gruppe sogleich - an einer „Aftershowparty“ teilgenommen hatte. In unmittelbarer Nähe dieses Lokals musste Milo den Nguyen kurz absetzen, weil dieser sich erneut übergeben musste. Das bekam die in dem Lokal befindliche andere Gruppe beiläufig mit. Milo nahm dann Nguyen wieder auf den Rücken und setzte seinen Weg, unterstützt von Micky, weiter in Richtung eines U-Bahnhofes fort. Nach einer Wegstrecke von etwa 50 m wurde ihm seine Last zu schwer und er bat Micky, ihm einen der vor einem dortigen Cafe stehenden Stühle bereit zu stellen, damit er auf diesem den Nguyen absetzen und sich selbst etwas erholen und wieder zu Kräften kommen könnte. Micky holte den Stuhl herbei und Milo machte Anstalten, den erkennbar volltrunkenen Nguyen dort abzusetzen.........
Die andere Gruppe von sechs jungen Männern nahm im Anschluss an den Besuch eines Konzertes eines türkischen Sängers in dem schon erwähnten Lokal an dessen „Aftershowparty“ teil. Zu dieser Gruppe gehörten drei in Berlin geborene Cousins griechischer Nationalität und türkischer Abstammung im Alter von 18, 19 und 21 Jahren, ferner drei ebenfalls in Berlin geborene türkische Staatsangehörige, darunter der mit 24 Jahren älteste der Gruppe, Serkan E., der 21-jährige Oktay B. und der 19-jährige Kemal F., der im weiteren Verlauf des Geschehens eine entscheidende Rolle spielen sollte.
Kemal F. wuchs in Berlin mit einer älteren Schwester in recht geordneten Verhältnissen auf; animiert durch seinen Onkel, einen jedenfalls in Berlin in früheren Zeiten durchaus bekannten Sportler, begann er schon frühzeitig mit dem Boxsport, den er intensiv und auch recht erfolgreich betrieb. Seine Trainer bemühten sich auch darum, ihm - wie allen jungen Boxern - nicht nur Technik und Taktik des Boxens, sondern auch moralische Maßstäbe an die Hand zu geben wie den Grundsatz, das im Boxsport Erlernte ausnahmslos nur im Ring und nie auf der Straße anzuwenden. Durch das intensive Boxen vernachlässigte Kemal etwas die Schule, so dass er trotz durchaus vorhandener Intelligenz lediglich den erweiterten Hauptschulabschluss erreichte. Da die von ihm angestrebte Karriere als Profiboxer an einer hartnäckigen Kapselverletzung der rechten Hand scheiterte, begann er Ende 2010 eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr, die er aber bald wieder abbrach. Nach einigen Minijobs, zuletzt im Winter 2011 bei der Berliner Stadtreinigung, beantragte und bekam Kemal F. Anfang des Jahres 2012 einen Gewerbeschein, der es ihm ermöglichen sollte, später im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu können, ein begehrtes Ziel vieler der jungen Männer, mit denen ich es im Laufe meiner Richterkarriere zu tun bekam.
Die Ermahnungen seiner Boxtrainer hat der junge Mann offensichtlich nicht wirklich ernst genommen, denn er wurde im Oktober 2010 erstmals wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 12 Stunden Freizeitarbeiten verurteilt, weil er in der Straßenbahn einer Frau, die sich über zu laute Musik beschwert hatte, eine Ohrfeige versetzt hatte. Im August 2011 wurde Kemal F. vom Amtsgericht wiederum wegen Körperverletzung verurteilt, diesmal zu 10 Stunden Freizeitarbeiten, weil er im Rahmen eines Streites zwischen seinem Vater und dessen Widersacher diesem einen Schlag versetzt hatte. Die dritte, in der Rechtsfolge schon etwas ernsthaftere Verurteilung wegen Körperverletzung erfolgte im Juni 2012, nachdem Kemal als Teilnehmer im Straßenverkehr einem Radfahrer, über den er sich geärgert hatte, die geballte Faust mit voller Wucht ins Gesicht schlug, wodurch dieser schmerzhaft verletzt wurde. Der unbeherrschte junge Mann erhielt für diese Tat zwei Wochen Arrest, die er vom 23. August bis zum 6. September 2012 in der Berliner Jugendarrestanstalt verbüßte.
Die übrigen fünf jungen Männer unterschieden sich von den üblicherweise vor unserer Kammer angeklagten Personen dadurch, dass auch sie alle aus relativ geordneten Verhältnissen stammten und entweder gar nicht oder nur unwesentlich vorbelastet waren; lediglich der 21-jährige Oktay B. wies eine, allerdings schon fünf Jahre zurückliegende, Verurteilung wegen Raubes und Körperverletzung auf.
Die sechs jungen Männer befanden sich, wie schon erwähnt, auf einer „Aftershowparty“. Alle hatten im Laufe des Abends und der Nacht alkoholische Getränke zu sich genommen und waren etwas angetrunken. Die Stimmung war nicht besonders gut und etwas auf Krawall gebürstet, zumal sich in Bezug auf Mädchen entgegen den Erwartungen der Gruppe an dem Abend nichts ergeben hatte. Gegen 3 Uhr 45 hatten sie die ihnen etwas merkwürdig erscheinende Gruppe um Micky und Milo gesehen und erkannt, dass die „huckepack“ getragene Person, die sich in der Nähe des von ihnen besuchten Lokals übergeben musste, sinnlos betrunken war. Eher zufällig verließen die sechs jungen Männer nahezu gleichzeitig das Lokal und folgten zunächst noch absichtslos der Gruppe um Micky. Und nun tat Kemal F., der erst fünf Wochen zuvor einen 14-tägigen Arrest wegen des brutalen Zusammenschlagens eines Radfahrers verbüßt hatte, etwas, was ich zehn Monate später in der mündlichen Begründung unseres Urteils als eine „Mischung aus Dummheit, Arroganz, Unverschämtheit und Aggressivität“ bezeichnet habe. Als Milo gerade im Begriff war, den betrunkenen Nguyen auf dem von Micky bereit gestellten Stuhl abzusetzen, trat der nur wenige Schritte entfernte Kemal schnell hinzu und zog diesen Stuhl weg, so dass Milo und Nguyen zu Fall kamen; er und die anderen aus der Gruppe, die von Kemals Aktion überrascht waren, fanden das offensichtlich witzig und lachten. Überhaupt nicht witzig fand das Micky, der auf Kemal F. zutrat und ihm mit den Worten „was soll denn das, siehst du nicht, dass der Junge total betrunken ist?“ an die Schulter tippte. Diese leichte Berührung wiederum nahm nun Kemal zum Anlass, dem Micky einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht zu versetzen, durch den das Opfer sofort benommen war. Die fünf Kumpel, die von dem Wegziehen des Stuhles und auch dem ersten Schlag seitens des Kemal noch überrascht waren, fassten diese Aggression ihres Begleiters sofort und völlig bedenkenlos als Signal auf, nun ebenfalls gegenüber Micky gewalttätig zu werden, und zwar mit Faustschlägen und Fußtritten gegen das zunächst noch stehende Opfer. Nachdem Micky aufgrund der Gewalteinwirkung zu Boden fiel und mit dem Kopf ungebremst auf den Asphalt knallte, tobten sich einige der Gruppenmitglieder weiter mit Fußtritten gegen Körper und Kopf des hilf- und wehrlos dort am Boden liegenden jungen Mannes aus. Wer im Einzelnen was gemacht hat, konnte nicht festgestellt werden. Milo hatte sich schnell wieder aufgerappelt, wollte seinem zu diesem Zeitpunkt noch stehenden Freund zu Hilfe kommen und wandte sich gegen Kemal, den er als Auslöser des Geschehens und den, der den ersten Schlag gegen Micky gesetzt hatte, erkannt hatte, und versetzte ihm einen Schlag. Dies nun nahm Kemal zum Anlass, den Milo mit einer Serie heftigster Faustschläge gegen Kopf und Körper einzudecken, wodurch dieser zu Boden ging und dort noch weiteren Attacken in Form von Faustschlägen und Fußtritten von Kemal und anderen Gruppenmitgliedern ausgesetzt war.
Als Passanten, die aus größerer Entfernung auf diese Gewaltorgie aufmerksam geworden waren, laut riefen „hey, lasst das!“, hörten die sechs jungen Männer tatsächlich mit ihren Gewalttätigkeiten auf und zogen ohne Hast von dannen, die beiden am Boden liegenden Opfer achtlos zurücklassend. Einer aus der Gruppe meinte im Weggehen noch „uns fickt keiner!“, was in dem in diesen Kreisen üblichen Jargon bedeutet „uns kann keiner was anhaben!“. Nachdem die Gruppe dann mit der U-Bahn in Richtung ihrer jeweiligen Wohnungen abfuhr, bekam Kemal, der sich über Schmerzen in seiner rechten Schlaghand beklagte, Lob von seinen Begleitern mit den Worten „krass, hast du gut gemacht“.
Milo hatte durch die Schläge und Tritte neben diversen Prellungen einen Jochbeinbruch, einen Augenhöhlenbruch und einen Handwurzelbruch erlitten. Micky, der schon während und auch nach der Tat bewegungslos am Boden lag, wurde von den schnell vor Ort eintreffenden Rettungskräften versorgt und ins Krankenhaus gebracht. Aufgrund der erlittenen schwersten Hirnverletzungen und der dadurch ausgelösten Schwellung des Gehirns verstarb er in den Morgenstunden des 15. Oktober 2012, ohne vorher das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
Die Berliner Presse berichtete in den nächsten Tagen ausführlich über das Geschehen. Die Polizei ermittelte von Anfang an mit Hochdruck und es gelang ihr auch binnen weniger Tage, mehrere Tatverdächtige namentlich zu ermitteln. Unter dem Druck dieser Ermittlungen stellte sich der 21-jährige Oktay B. am 23. Oktober 2012 als erster der sechs Täter der Polizei. Noch an demselben Tag wurde einer der drei griechischen Cousins festgenommen, der zweite stellte sich einen Tag später bei der Polizei, der dritte Cousin brauchte einen Monat „Bedenkzeit“, bis er sich schließlich am 22. November 2012 ebenfalls der Polizei stellte. Drei dieser vier jungen Männer kamen in Untersuchungshaft, bzgl. des vierten Tatverdächtigen lehnte der Haftrichter den Erlass eines Haftbefehls ab. Serkan E., der älteste aus der Gruppe der Täter, und Kemal F., der selbst um seine tragende Rolle bei dem Geschehen wusste, zogen es vor, sich bereits am 18. Oktober 2012 in die Türkei abzusetzen. Gegen beide erging ein internationaler Haftbefehl, der freilich nicht viel nutzte, denn die Türkei liefert ihre eigenen Staatsangehörigen nicht in die Bundesrepublik Deutschland aus.
Bereits Ende des Jahres 2012 war klar, dass das Verfahren gegen jedenfalls die vier in Berlin verbliebenen Beschuldigten vor meiner Strafkammer 9 verhandelt werden würde, da wir im Dezember über eine - erfolglose - Haftbeschwerde eines der in Untersuchungshaft befindlichen jungen Männer zu entscheiden hatten, womit unsere Zuständigkeit für die spätere Hauptverhandlung besiegelt war. Wir warteten daher gespannt auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die im Januar 2013 dann auch bei uns einging, aber natürlich nur gegen die vier Personen, derer die Justiz hatte habhaft werden können. Es gab, was nachvollziehbar ist, bei der Staatsanwaltschaft ein erhebliches Interesse, auch den beiden anderen Verdächtigen in Berlin den Prozess zu machen, und zwar möglichst in ein und demselben Verfahren mit den übrigen vier Angeschuldigten. In dieser Situation soll sich nach unbestätigten Presseberichten sogar die Bundeskanzlerin eingeschaltet haben, um die türkischen Behörden dazu zu veranlassen, ihrerseits gegen die beiden Geflüchteten mit strafrechtlichen Mitteln vorzugehen; wie auch immer, die türkische Justiz leitete jedenfalls gegen Kemal F. und Serkan E. ein Strafverfahren ein, meines Wissen jedoch ohne dass sich daraus für die beiden konkrete Folgen ergeben hätten. Ich glaube, dass es weder das angebliche Eingreifen der Bundeskanzlerin noch die eigentlich folgenlosen Aktivitäten der türkischen Justiz waren, sondern eher die Empfehlungen ihrer Verteidiger, die die beiden Geflüchteten dazu veranlassten, im Frühjahr 2013 freiwillig nach Berlin zurückzukehren; die Verteidiger wussten, dass ihre Mandanten vor der Strafkammer 9 ein faires Verfahren bekommen würden - man kennt sich in Moabit - und haben dies nach meiner allerdings auch nicht belegbaren Überzeugung ihren Schützlingen mitgeteilt.
Nach Eingang der 14 Bände Akten im Januar 2013 waren diese von mir sorgfältig durchzuarbeiten, es war ein Plan für den Ablauf der Hauptverhandlung zu erstellen, es war zu überlegen, welche Zeugen und Sachverständigen wann und in welcher Reihenfolge zu laden waren, ein Saal, der größenmäßig dem mit Sicherheit zu erwartenden Publikums- und Medienandrang gewachsen sein würde, war zu organisieren, ein Sitzplan (wer sitzt wo) war zu fertigen, eine Sicherheitsverfügung war zu konzipieren, damit im Saal mögliche Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der Opfer und der Angeklagten sicher auszuschließen wären, und angesichts des immensen Medieninteresses war sicherzustellen, dass für alle Journalisten von Presse, Rundfunk und Fernsehen Platz und adäquate Arbeitsbedingungen vorhanden zu sein hatten. Insbesondere dem letzten Punkt musste ich besondere Aufmerksamkeit widmen, nachdem nahezu zeitgleich das Bundesverfassungsgericht den Vorsitzenden des OLG München „zurückgepfiffen“ hatte, weil es dessen Anordnungen bzgl. der Pressevertreter in dem anstehenden NSU-Prozess für nicht mit der Pressefreiheit in Einklang stehend bezeichnet hatte; so etwas wollte ich auf alle Fälle vermeiden.
Bei diesen vielfältigen und sehr zeitaufwändigen Tätigkeiten, die mit aller Sorgfalt zu erfolgen hatten, damit jedenfalls insoweit die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens gegeben wären (Unwägbarkeiten gibt es in einem derartigen Verfahren noch mehr als genug, dazu später mehr), habe ich seitens der Leitung des Landgerichts und auch des Amtsgerichts, das in Moabit „Hausherr“ ist, leider keine Unterstützung erfahren, vielmehr hat man mir aus meiner Sicht vermeidbare und überflüssige Schwierigkeiten gemacht. In der heißen Phase der Vorbereitung des Verfahrens - der eine in die Türkei geflüchtete Beschuldigte war gerade nach Berlin zurückgekehrt, für den zweiten war dies avisiert worden; die Staatsanwaltschaft musste daher „auf die Schnelle“ zwei weitere Anklagen verfassen, diese mussten dann seitens des Gerichtes zugestellt werden, die Verfahren mussten eröffnet und verbunden werden, die jungen Männer und ihre Verteidiger mussten zum bereits am 13. Mai 2013 anstehenden Beginn der Hauptverhandlung und den weiteren Terminen geladen werden - bekam ich einen Vertretungseinsatz in einer anderen großen Strafkammer aufgedrückt; meine dagegen schriftlich und ziemlich verärgert vorgebrachte Beschwerde, durch die ich auch deutlich gemacht habe, dass ich mir im Vorfeld eines solchen ja auch für das Landgericht Berlin insgesamt bedeutsamen Verfahrens eine Unterstützung seitens der Leitung des Gerichtes und nicht zusätzliche Belastungen gewünscht hätte, wurde mit dem lapidaren Hinweis, die Vorbereitung einer Hauptverhandlung sei das normale Geschäft eines Vorsitzenden, abgebügelt. Das fand ich nicht so toll; die Fürsorgepflicht des Dienstherrn stelle ich mir anders vor!
Auch meine Suche nach einem geeigneten Gerichtssaal gestaltete sich schwierig; es kamen in Moabit überhaupt nur die beiden großen und altehrwürdigen Säle 500 und 700 in Betracht. Da einer der beiden in der fraglichen Zeit belegt war, sah ich mir den anderen Saal einige Wochen vor dem geplanten Prozessbeginn an und entschloss mich, die Empore, auf der etwa 25 Personen Platz finden könnten, zusätzlich neben einer größeren Anzahl von Plätzen im „Erdgeschoss“ für die zu erwartende große Zahl der Journalisten zu reservieren. Das durchzusetzen war aber gar nicht so einfach; eines Tages suchten mich einige mir unbekannte Herren - es stellte sich dann heraus, dass es der Vizepräsident des Amtsgerichts und der Sicherheitsbeauftragte dieses Gerichtes waren - mit wichtiger Miene in meinem Dienstzimmer auf und teilten mir mit, die Empore sei wegen Feuergefahr und weil die Brüstung 5 cm zu niedrig sei, gesperrt. Meine Hinweise, dass die Journalisten dort weder ein Lagerfeuer entfachen noch sich in Suizidabsicht in die Tiefe stürzen würden, überzeugten die Herren nicht wirklich. Da ich aber jedenfalls während der Hauptverhandlungen das Hausrecht im Sitzungssaal habe, habe ich meine Absicht letztlich durchsetzen können, wobei ich als Kompromiss dazu bereit war, die erste Reihe der Empore wegen der zu niedrigen Brüstung freizuhalten.
Hilfe habe ich in dieser Zeit nur von dem damaligen Moabiter Pressesprecher bekommen, mit dem ich in sehr angenehmer und kollegialer Weise zusammenarbeiten und insbesondere die Frage klären konnte, wie der zu erwartenden Flut der Journalisten adäquat und in auch diese zufriedenstellender Weise begegnet werden könnte, eine Aufgabe, die wir gemeinsam gut lösen konnten.
Am 13. Mai 2013 war es dann soweit; allen Widrigkeiten zum Trotz waren die Vorbereitungen erfolgreich abgeschlossen, alle sechs Angeklagten, fünf davon in Untersuchungshaft, waren mit ihren Verteidigern anwesend, Fotografen und TV-Leute konnten ihre Aufnahmen machen, und dann ging es nach Aufruf der Sache vor vollbesetzten Zuschauerbänken los. Zunächst wies ich angesichts des Umstandes, dass in der Presse teilweise unsachliche Vorberichte erschienen waren und die Angeklagten bereits als „Mörder“ abgestempelt worden waren, darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge und nicht wegen Mordes erhoben habe und dass das Verfahren nicht in den Medien, sondern hier im Gerichtssaal geführt werde. Sodann gab es einen erfreulich sachlichen Beginn des Verfahrens, ohne die in größeren Prozessen oft zu verzeichnenden überflüssigen und in keiner Weise weiterführenden Scharmützel zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Anklage konnte zügig verlesen werden, es gab - wie inzwischen allgemein üblich - von den Verteidigern verlesene Einlassungen der Angeklagten, in denen sie ihre Anwesenheit am Tatort und ihr Bedauern über den Tod von Micky zum Ausdruck brachten, auch einige eher harmlose Aggressionshandlungen gegen Micky und Milo einräumten, keinesfalls aber Tritte gegen den Kopf von Micky, und damit eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für dessen Tod abstritten. Kemal F. bestritt zudem, Micky geschlagen zu haben; er habe ausschließlich mit Milo eine tätliche Auseinander...

Inhaltsverzeichnis

  1. Danksagung
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Vorwort
  4. Das Greenhorn
  5. Der Serienvergewaltiger
  6. Mein größter Fehler
  7. Der Totenschädel
  8. Der Antiquitätenjäger
  9. Der tote Richter
  10. Der Vorsitzende lacht
  11. Stillpause
  12. Der Auftragskiller
  13. Der Himmel wurde ganz schwarz
  14. Der „sympathische“ Ehegattenmörder
  15. Doppelleben
  16. Unter den Yorck-Brücken
  17. Die zerteilte Leiche
  18. Fünfe auf einen Streich
  19. Die Pokerräuber
  20. Die schöne Lettin
  21. Der Verlobte
  22. Balu und das Baby
  23. Micky und seine Schwester
  24. Keine Lust
  25. Mord und Mauerfall
  26. Die Lachnummer
  27. Mein letzter Fall
  28. Impressum