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Kooperationen in der generalistischen Pflegeausbildung
Ansätze zur Implementierung eines regionalen Bildungsmanagements
- 152 Seiten
- German
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Kooperationen in der generalistischen Pflegeausbildung
Ansätze zur Implementierung eines regionalen Bildungsmanagements
Über dieses Buch
Das Pflegeberufegesetz tritt zum 01.01.2020 in Kraft und bringt eine Reform der gesamten Pflegeberufe mit sich. Einen bedeutenden Stellenwert nehmen hierbei Kooperationen ein. Dieser Band stellt dar, wie ein Bildungsmanagement mit integriertem Kooperationsmanagement im Zuge der Einführung der neuen Pflegeausbildung aussehen und nachhaltig implementiert werden kann. Des Weiteren beinhaltet der Band Arbeitshilfen und Mustervorlagen für das Projekt, welches nun jede Pflegeschule angehen muss: die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes.
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Information
1. Einleitung
Pflege ist ein umfassendes Gebiet des Gesundheitswesens, welches den Pflegenden zum einen ein explizites Fachwissen, zum anderen besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich sozialer, personaler und methodischer Kompetenz abverlangt. Dies wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bekräftigt, wenn man bedenkt, dass die Pflegeausbildung im 2013 eingeführten Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen auf Kompetenzniveau 4 angesiedelt ist. Bereits in der Ausbildung sollen Schüler*innen ein professionelles Selbstverständnis entwickeln und die Gesundheit der Menschen fördern, Krankheit lindern und dem sozialen Umfeld der Betroffenen beratend zur Seite zu stehen. Dabei ist es wichtig, empathiefähig gegenüber Pflegebedürftigen zu sein und sich im multiprofessionellen Team aller Bereiche des Gesundheitswesens in ihrem Sinne einzusetzen und zu handeln. Sie müssen in der Lage sein, aufgrund ihrer Kompetenzen Entscheidungen für die Pflegebedürftigen zu treffen und Prioritäten zu setzen. Das erfordert bereits von angehenden Pflegekräften ein starkes Vertrauen in ihre Fähigkeiten und in sich selbst, um auch mit den erwartenden physischen und psychischen Belastungen umgehen zu können. 1
1.1. Ausgangslage
Der demografische Wandel und die damit verbundenen Veränderungen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie die wachsenden Anforderungen der Pflegebedürftigkeit an das Pflegepersonal lassen es allerdings nicht mehr zu, die Aufgaben der GuK, GuKK und AP strikt voneinander getrennt zu betrachten. Die Bundesregierung hat deshalb zum 17.07.2017 ein Gesetz - das Pflegeberufegesetz - verabschiedet, welches die Profession der Pflege vorantreibt, indem es diese drei Ausbildungsberufe mit ihren vielen Gemeinsamkeiten zu einem grundständigen Beruf vereint und „übergreifende pflegerische Qualifikationen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen vermittelt.“ 2 Die angehenden Pflegekräfte werden demnach zukünftig generalistisch ausgebildet. Das PflBG ist gerade in ganz Deutschland in aller Munde, da derzeit alle an den pflegerischen Ausbildungen Beteiligten - ob Schulleitungen, Lehrkräfte, Träger der praktischen Ausbildung oder Praxisanleiter*innen - mit der Umsetzung dieses Gesetzes zum 01.01.2020 beschäftigt sind. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um Abänderungen des bisher geltenden Krankenpflegegesetzes, sondern um die Einführung einer neuen, grundständigen Pflegeausbildung mit neuer Gesetzgrundlage. Einen großen Stellenwert in dieser Ausbildung haben die praktischen Einsatzbereiche und die damit verbundenen Kooperationen erhalten, da nun alle Schüler*innen, welche den Pflegeberuf erlernen wollen, in den Bereichen stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut- oder Langzeitpflege, Pädiatrie und Psychiatrie 3 mit nicht unerheblichem Stundenmaß eingesetzt werden müssen und es hierfür notwendig ist, Kooperationen viel intensiver zu gestalten als es bisher der Fall war. Die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege, welche mit dem Inkrafttreten des PflBG am 01.01.2020 Pflegeschulen heißen werden, und alle Träger der praktischen Ausbildung müssen sich nun auf den Weg machen, Theorie wie Praxis auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten.
1.2. Zielsetzung der Arbeit
Den Anforderungen dieses Veränderungsprozesses gerecht zu werden, kann allerdings nur gelingen, wenn es die Pflegeschulen im Zuge der Einführung in die Hand nehmen, ein Bildungsmanagement mit integriertem Kooperationsmanagement aufzubauen und nachhaltig zu implementieren, da Kooperation im Sinne von Lernortkooperation maßgeblicher Bestandteil der neuen Pflegeausbildung sein wird. Ziel der Arbeit ist es deshalb, die Schwächen der bisherigen Lernortkooperation unter dem KrPflG, die daraus resultierenden Chancen für die zukünftigen Kooperationen unter dem PflBG und den großen Mehrwert eines Bildungsmanagements mit strukturiertem Kooperationsmanagement für die zukünftigen Pflegeschulen aufzuzeigen. Abschließend beschreibt die exemplarische Darstellung der konkreten Umsetzung eines solchen Systems eine Möglichkeit, sich auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten.
1.3. Aufbau und Methode der Arbeit
Die vorliegende Arbeit ist theoriegeleitet und kann in zwei Bereiche gegliedert werden. Der erste Bereich erstreckt sich über die Kapitel 2, 3 und 4 und beantwortet in einem theoretischen Teil die Frage, welche Strukturen für die zukünftigen Lernortkooperationen der neuen Pflegeausbildung geschaffen werden müssen, damit in diesen qualitative Lehr- und Lernprozesse möglich sind. Die Ausführungen zum theoretischen Hintergrund bilden eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des genauen Vorhabens und seiner methodischen Umsetzung. Auch für die Interpretation der gewonnenen Erkenntnisse spielt sie eine wichtige Rolle. Kapitel 5 stellt dann den zweiten, praktischen Bereich der Arbeit dar, welcher die gewonnenen Erkenntnisse aus der Literaturanalyse auf ein Beispiel aus der Praxis anwendet. Hier wird ein aktuell laufendes Projekt dargestellt, welches die konkrete Umsetzung der Entstehung von Lernortkooperationen für die neue Pflegeausbildung aufzeigt.
In Kapitel 2 wird zunächst einmal beschrieben, was unter dem Begriff „Lernortkooperation“ zu verstehen ist sowie die Strukturen der bisherigen den Strukturen der zukünftigen Lernortkooperation gegenübergestellt, um einen Überblick über die jetzige Gesamtsituation zu geben und bereits erste Erkenntnisse darzustellen, welche für das Etablieren der neuen Lernortkooperation von großer Bedeutung sind. Daraus resultierend wird der Fokus von der Lernortkooperation auf das Bildungsmanagement gelenkt und dazu übergeleitet, welchen Vorteil ein funktionierendes Bildungsmanagement für die Lernortkooperation haben kann. Kapitel 3 beschäftigt sich dann damit, wie ein Bildungsmanagement im Bereich der Pflegeschulen aussehen kann. Hierfür werden die Gestaltung einzelner Ebenen und die Entstehung eines regionalen Bildungsmanagement beschrieben, um zu analysieren, welche strukturellen wie organisatorischen Rahmenbedingungen für den Aufbau eines solchen im Rahmen der neuen Pflegeausbildung benötigt werden. Weiterhin wird herausgearbeitet, dass Kooperationsmanagement Bestandteil dieses Bildungsmanagements sein muss, damit Lernortkooperationen in Zukunft funktionieren können. In Kapitel 4 wird die Vorgehensweise des Aufbaus eines Kooperationsmanagements sowie deren benötigten Strukturen erläutert, um ein Grundverständnis für das im Anschluss in Kapitel 5 beschriebene, laufende Projekt „Umsetzung eines Kooperationsmanagements als Teil des regionalen Bildungsmanagements für die neue Pflegeausbildung“ zu erreichen. Kapitel 5 liefert neben einer Beschreibung der Ideenentstehung und der beteiligten Akteure, eine ganz konkrete Vorgehensweise sowie Arbeitshilfen für die Umsetzung eines Kooperationsmanagements anhand eines Projektplans.
Da die Einführung der neuen Pflegeausbildung alle Schulen im Bereich der GuK, GuKK und AP in ganz Deutschland betrifft, hat die Autorin diese Arbeit zum Anlass genommen, den Leser*innen eine mögliche Variante vorzustellen, wie Lernortkooperationen in Zukunft organisiert und gestaltet werden können.
1 vgl. Oelke, U.; Menke M. 2002, S. 20
2 BMG & BMFSFJ 2015, S. 1
3 vgl. PflBGAPrV Anlage 7
2. Lernortkooperation im neuen Ausbildungssystem der Pflege
Für die Berufsausbildung in Deutschland gilt das „Duale System“. Dies bedeutet eine enge Zusammenarbeit der Bereiche, welche an der Ausbildung beteiligt sind - die Schule sowie der Ausbildungsbetrieb. Dieses System wurde primär mit dem Berufsbildungsgesetz geschaffen. Die Pflegeausbildung wird allerdings in Berufsfachschulen angeboten, welche im Schulrecht verortet sind. Sie unterliegen demnach nicht dem Berufsbildungsgesetz, sondern derzeit dem Krankenpflegegesetz und dem geltenden Schulrecht der Länder, weshalb die Pflegeausbildung bisher in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Allerdings lässt sich das „Duale System“ der Berufsausbildung ohne Weiteres auf das Ausbildungssystem der Pflege übertragen. Zwar ist die Ausbildung in einer Berufsfachschule eine schulische Ausbildung, in welcher die theoretischen wie fachpraktischen Inhalte vermitteln werden, dennoch werden die Schüler*innen für das Erlernen ihrer beruflichen Handlungskompetenz im „Lernort Praxis“4 eingesetzt. 5
In beiden Systemen wird der Lernortkooperation eine große Bedeutung zugesprochen, denn ohne sie wäre keine berufliche Ausbildung möglich. Die Schulen sind also gewissermaßen auf die Bereitschaft der Ausbildungsbetriebe angewiesen, sich am Lernerfolg ihres Nachwuchses in Form einer Kooperation zu beteiligen. In der Pflegeausbildung versteht man unter diesem Lernort alle Einsatzorte, in denen die Schüler*innen ihre praktische Ausbildung absolvieren. Der größte Anteil an Stunden wird zwar beim Träger der praktischen Ausbildung abgeleistet 6, allerdings kann dieser oft nicht alle Bereiche selbst abdecken, in welchen verpflichtend ein Einsatz erfolgen muss. Deshalb sind sie darauf angewiesen, Kooperationen mit anderen Einrichtungen einzugehen. Das bedeutet, dass im Ausbildungssystem der Pflege vermehrt Wert auf eine funktionierende Lernortkooperation gelegt werden muss, da eine Vielzahl von Kooperationspartner miteinander agieren. Dies wird sich in Zukunft noch verstärkt zeigen.
In folgender Abbildung wird das duale Ausbildungssystem auf das neue Ausbildungssystem der Pflege übertragen dargestellt, um einen Überblick über die Akteure zu geben:

Abbildung 1: Ausbildungssystem der Pflege (eigene Darstellung in Anlehnung an Löffert S./ Steffen P. 2010, S. 17)
Die Lernortkooperation gilt demnach als wichtigster Bestandteil der Pflegeausbildung. Nun soll eine bundeseinheitliche, generalistische Pflegeausbildung etabliert werden. Aus den Berufsfachschulen für GuK, GuKK und AP werden mit dem Pflegeberufegesetz, welches das bisher geltende Krankenpflegegesetz sowie Altenpflegegesetz am 01.01.2020 ablösen wird, die Pflegeschulen. Das neue Ausbildungssystem der Pflege setzt ein Umdenken in der Lernortkooperation von Pflegeschulen und praktischen Einsatzorten voraus, da die Schüler*innen während ihrer Ausbildungszeit in mehreren Settings als bisher eingesetzt werden müssen, um dem generalistischen Gedanken gerecht zu werden. So werden beispielsweise alle angehenden Pflegekräfte in den Bereichen GuK, AP, GuKK, ambulante Pflege und Psychiatrie Pflicht-stunden ableisten sowie praktisch begleitet werden. Dies bedeutet auch ein Umdenken bei den Lehrenden. Bevor auf die genauen Einsatzorte und die Unterschiede hinsichtlich der Lernortkooperation zwischen dem bisherigen und dem neuen System eingegangen wird, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Entstehung der Lernortkooperation sowie deren Ziele und Einflussfaktoren, um zu begreifen, was Lernortkooperation im Ausbildungssystem der Pflege bedeutet.
2.1. Verständnis von Lernortkooperation
In den 1950er Jahren war es noch kein Bedürfnis der beruflichen Schulen, die Lernorte Schule und Praxis möglichst eng zu verzahnen. Ziel war es eher, dass jede Schule möglichst autonom agiert und seine Rahmenbedingungen nicht preisgibt, um sich nicht von ihren Mitstreitern vereinnahmen zu lassen. Diese Vorgehensweise wurde in den 1960er Jahren aufgelockert, indem der Begriff des „Dualen Systems“, nämlich die Kooperation von Schule und Betrieb, Anklang fand und dieser sogar 1964 in einem Gutachten des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen ausdrücklich formuliert wurde. So heißt es in diesem, dass die beruflichen Schulen und ihre Ausbildungsbetriebe eng zusammenarbeiten müssen, um im dualen Ausbildungssystem erfolgreich zu sein. 7 Dennoch war man bis Mitte der 1960er Jahre der Meinung, es reiche aus, den jeweiligen Partnern Theorie- sowie Praxisphasen zu zuteilen, welche dann unabhängig voneinander gestaltet werden.
Eine Lernortkooperation bedeutet allerdings eine inhaltliche Abstimmung der schulischen und betrieblichen Ausbildung. Ab den 1970er Jahren entstanden zahlreiche Projekte, um der Lernortkooperation eine Systematik zu verlei...
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Tabellenverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Lernortkooperation im neuen Ausbildungssystem der Pflege
- 3. Bildungsmanagement im neuen Ausbildusystem der Pflege
- 4. Kooperationsmanagement im neuen Ausbildungssystem der Pflege
- 5. Umsetzung eines Kooperationsmanagements als Teil des regionalen Bildungsmanagements für die neue Pflegeausbildung
- 6. Fazit und Ausblick
- Literatur
- Anhang
- Impressum