2019 - 10
DIE MÖGLICHE FOLGE EINES BÜRGERBEGEHRENS II - KEINE? - 01.10.2019 07:00
Wird das Bürgerbegehren II überhaupt zulässig sein?
Auch wenn eigentlich nur das gefordert werden soll, was der Stadtrat bereits 2017 unter anderem beschlossen hat.
Und wenn der Stadtratsbeschluss von 2017 bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid aufgehoben werden sollte, welcher vorherige Stadtratsbeschluss erhielte damit automatisch seine Gültigkeit?
Etwa die Empfehlung vom Verkehrsausschuss vom 29.02.2016, die vom Stadtrat am 25.4.2019 mit 16:14 beschlossen wurde und die da lautete:
“ Beschluss: Punkt 1 (modifiziert): Empfehlung alle Beschlüsse zum B 2 Tunnel auszusetzen, bis die Realisierungskonzepte fertig sind: 8:5 angenommen”
(siehe TOP 4 der Sitzung https://www.politik-starnberg.de/post/140237014334/10-innenstadtkonzepte-und-eine bzw. TOP 7 der entsprechenden beschließenden Stadtratssitzung https://www.politik-starnberg.de/post/143393983884/wem-soll-man-eher-glauben-herrn-dobrindt-oder-der)
Und SHP hat ja den Auftrag, ein Realisierungskonzept zu erstellen, bereits erfolgreich bearbeitet und auch schon dem Stadtrat vorgestellt.
Was heißt das dann?
(https://www.politik-starnberg.de/post/188060256254/die-m%C3%B6gliche-folge-eines-b%C3%BCrgerbegehrens-ii)
DANKE FÜR DIE EHRUNG ZUNÄCHST EINMAL VIELEN DANK FÜR DIE EHRUNG. DASS ES SCHON MEHR ALS 5 BUNDESWEITE WAHLEN GEGEBEN HAT, BEI... - 01.10.2019 12:00
Danke für die Ehrung
Zunächst einmal vielen Dank für die Ehrung.
Dass es schon mehr als 5 bundesweite Wahlen gegeben hat, bei denen ich beim Auszählen geholfen habe, war mir gar nicht bewusst.
Auch bedanke ich mich bei der Stadt Starnberg für das nette Anschreiben mit persönlicher Unterschrift.
Ein klein wenig verwundert war ich nur über den kleinen Zusatz “in” auf der Anstecknadel. Ist doch mein Vorname eindeutig nicht weiblich. Mir ist auch selber nicht bekannt, dass da etwas in dieser Richtung geplant ist.
Vielleicht waren aber einfach auch nur die “männlichen” Anstecknadeln schon aus. Und die Schrift ist zugegebenermaßen auch schon sehr klein, so dass es auch nur bei genauer Betrachtung auffällt. Oder es wurde einfach davon ausgegangen, dass es sich hier um ein großes “I” handelt.
Ganz unabhängig davon stehe ich gerne auch für die nächsten kommunalen und bundesweiten Wahlen zur Verfügung. Nur 2020 darf ich wohl trotz freundlicher Anfrage im Anschreiben der Stadt wohl nicht mithelfen. Die 2015 eingeführte Regelung der Stadt Starnberg untersagt mir leider aktuell eine Unterstützung.
(https://www.politik-starnberg.de/post/188063266101/danke-f%C3%BCr-die-ehrung-zun%C3%A4chst-einmal-vielen-dank)
AN IRONIE FAST NICHT ZU ÜBERBIETEN... (QUELLE: MITGLIEDERBRIEF DER BI, SEPTEMBER 2019) DIE U. U. VOM BUND DIESBEZÜGLICH... - 02.10.2019 07:00
An Ironie fast nicht zu überbieten …
(Quelle: Mitgliederbrief der BI, September 2019)
Die u. U. vom Bund diesbezüglich finanziell unterstützte Stadt kann sich also keine Personalkosten für eine (Teil)Berufsfeuerwehr leisten …
, soll aber ohne den Bund und den Freistaat eine Nord-Ost-Umfahrung einschließlich Brücke über das FFH-Gebiet Mühlthal und eine Ost-Tangente einschließlich Tunnel finanzieren?
Ist das nur für mich ein Widerspruch?
Ich finde diese Behauptungen mittlerweile beschämend und baue darauf, dass viele “Mitglieder” diese Zeilen mit realistischem Blick lesen. Wer weiß, welche der Empfänger dieser Mitteilungen nur noch “Mitglieder” sind, um einfach auf dem Laufenden zu bleiben …
… hat das die Anzahl der Besucher auf den letzten BI Versammlungen schon gezeigt?
(https://www.politik-starnberg.de/post/188081186900/an-ironie-fast-nicht-zu-%C3%BCberbieten-quelle)
WAREN DAS NOCH ZEITEN? (QUELLE: TITELSEITE STADTGESPRÄCH VON 2014) WER WEIß NOCH, WIE DIE STADT STARNBERG UNS BÜRGER RECHT... - 03.10.2019 07:00
Waren das noch Zeiten?
(Quelle: Titelseite Stadtgespräch von 2014)
Wer weiß noch, wie die Stadt Starnberg uns Bürger recht unspektakulär, aber sachlich mit unterschiedlichen Informationen versorgt hat?
Nachdem ja der Stadtrat meiner Meinung nach zu Recht unterbunden hat, dass die Stadt Starnberg sich als Verleger von Hochglanzbroschüren wie “Dahoam” u. a. betätigt, ist das Interesse der Stadtführung an alternativen Informationen schriftlicher Natur irgendwie komplett eingeschlafen?
Und wer jetzt gleich als Argument vorbringen möchte - “Aber der Stadtrat hat doch das Budget gekürzt!”, dem möchte ich entgegnen, dass ein gekürztes Budget ja nicht automatisch bedeutet, dass der Stadtrat generell jegliche Informationsbroschüren der Stadt ablehnt. Der Stadtrat behält sich mit der Kürzung nur vor, selbst über die Finanzierung so einer Wurfsendung der Stadt zu entscheiden.
(https://www.politik-starnberg.de/post/188101777015/waren-das-noch-zeiten-quelle-titelseite)
TAGESORDNUNG DER STADTRATSSITZUNG VOM 10.10.2019 - 04.10.2019 07:00
Bezeichnung: Sitzung des Stadtrats
Datum: Do, 10.10.2019
Zeit: 18:00 Uhr
Raum: Kleiner Saal der Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Tagesordnung
Ö 1 Eröffnung der Sitzung
Ö 2 Bürger fragen
Ö 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Ö 4 Einführung der Großraum Münchenzulage für Beschäftigte der Stadt Starnberg 2019/329
Ö 5 (nichtöffentlich)
Ö 6 Vergabezentrum für Gemeinden; Teilnahme am Vergabezentrum für Gemeinden 2019/331
Ö 7 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Neuerlass der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren 2019/364
Ö 8 Bürgerbegehren "Kein Tunnel für Starnberg II"; Zulässigkeit und Terminfestlegung 2019/359
Ö 9 Bürgerbegehren "Kein Tunnel für Starnberg II"; Bestellung einer Abstimmungsleiterin/eines Abstimmungsleiters und deren Stellvertreterin/Stellvertreter 2019/365
Ö 10 Bebauungsplanes Nr. 7508 für den Bereich östlich der Bundeautobahn A 95 zwischen der Autobahnpolizei Oberdill und dem bestehenden Gewerbegebiet Schorn Hier: Billigung des Bebauungsplanentwurfes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 2019/345
Ö 11 Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes am Bahnhof See Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2019 2019/323
Ö 12 Bekanntgaben, Sonstiges
N 13 (nichtöffentlich)
N 14 (nichtöffentlich)
N 15 (nichtöffentlich)
N 16 (nichtöffentlich)
N 17 (nichtöffentlich)
Jetzt frage ich mich natürlich, warum ein nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt zwischen den öffentlichen Tagesordnungspunkten eingeplant ist (Stand 29.9.2019)? Vielleicht hat da aber nur jemand das falsche Kästchen markiert.
Wird das Bürgerbegehren II zulässig sein? Auch wenn eigentlich nur das gefordert werden soll, was der Stadtrat bereits 2017 unter anderem beschlossen hat. Das wird sicher wieder eine längere Stadtratssitzung.
Und bei Schorn geht es auch weiter.
Und “monatlich grüßt der noch nicht umgesetzte Beschluss vom 09/2017? - die Bekanntgabe der Überschriften der nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte. Sollte das Landratsamt wirklich so lange für die Prüfung der neuen Geschäftsordnung benötigen, spricht das für überhaupt keine gute Beziehung zwischen der Stadt Starnberg und dem Landratsamt. Die schon länger das kommunalpolitische Geschehen Beobachtenden wissen, warum …
(https://www.politik-starnberg.de/post/188122538029/tagesordnung-der-stadtratssitzung-vom-10102019)
SEEANBINDUNG: ICH MACHE NUR DAS, WAS ICH WILL... - 05.10.2019 06:30
Einfach durchlesen und sich die eigene Meinung bilden:
Stadtratsbeschluss vom 26.7.2019:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehend gefassten Beschlüsse den Bahngesellschaften bekannt zu geben und Gespräche zur Vertragsanpassung zu führen und hierzu insbesondere …
Beschuss des Ferienausschusses vom 19.08.2019:
Auf Antrag von Stadtratsmitglied Jägerhuber werden die Beschlüsse des Stadtrats, die der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.07. unter Tagesordnungspunkt 2 Seeanbindung Starnberg: Mediationsverfahren – weiteres Vorgehen gefasst hat und die in der Beschlussvorlage 2019/311-1 dargestellt sind, bestätigt.
Anfrage von Herr Jägerhuber vom 19.08.2019 (Ferienausschusssitzung):
Herr Jägerhuber (CSU): Am 26.7.2019 wurden Beschlüsse gefasst. Ende des Monats hat die Bahn etwas geschrieben. Hat die Bahn die Beschlüsse vom 26.7.2019 erhalten?
Frau John: Der Beschluss wurde gerade erst protokolliert und wird der Bahn dann zugestellt.
Anfrage von Herrn Dr. Sengl am 25.9.2019 (Stadtratssitzung):
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wann wurde der Beschluss vom 26.7.2019 der Bahn mitgeteilt.
Frau John: Das wurde er, sie weiß aber nicht wann. Da muss sie nachschauen. (Anm. d. Verf.: Ein Schelm, wer dabei etwas Böses denkt. Das erinnert ein bisschen an das Rechtsgutachten, was “noch nicht vorhanden war”, aber zu diesem Zeitpunkt schon zwei Wochen als Entwurf der Stadtverwaltung vorlag.)
Mitteilung des Anwalts der Deutschen Bahn am 2.10.2019:
Bestätigung einer E-Mail von der Stadt Starnberg vom 30.09.2019 (!), in der die Beschlüsse vom 26.07.2019, 19.8.2019 und 25.9.2019 der Bahn mitgeteilt wurden.
Welche Schlüsse soll jetzt ein Stadt...