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Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung und Kommunalhaushaltsverordnungen
- 264 Seiten
- German
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Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung und Kommunalhaushaltsverordnungen
Über dieses Buch
Die "Textausgabe für Praktiker" enthält eine umfassende Einführung sowie die Texte der Gemeindeordnung, des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern, der Verordnung über die Aufgaben der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften sowie der Kommunalhaushaltsverordnungen auf aktuellem Stand. In der Einführung werden die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung, des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids, der Verfassung und Verwaltung der Gemeinde sowie der Gemeindewirtschaft dargestellt.
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Information
Thema
JuraThema
Öffentliches RechtGemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(Gemeindeordnung – GO)
Vom 25. Januar 1952 (GVBl. S. 19).
In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), geändert durch § 1 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 26. März 1999 (GVBl. S. 86), § 2 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 27. Dezember 1999 (GVBl. S. 542), Art. 2 des Zweiten Verwaltungsreformgesetzes vom 28. März 2000 (GVBl. S. 136) und § 12 des Zweiten Bayerischen Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140), § 4 des Gesetzes zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeiten vom 24. Dezember 2002 (GVBl. S. 964), § 1 Nr. 9 des 3. Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 7. August 2003 (GVBl. S. 497), § 1 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalrechts vom 26. Juli 2004 (GVBl. S. 272), § 2 des Gesetzes über Fragen der kommunalen Gliederung des Staatsgebiets, zur Änderung von Vorschriften über kommunale Wasser und zur Aufhebung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2005 (GVBl. S. 659), § 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Bayerischen Disziplinarrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 24. Dezember 2005 (GVBl S. 665), § 2 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 26. Juli 2006 (GVBl. S. 405), § 1 des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 975), § 7 des Gesetzes zur Erweiterung und Erprobung von Handlungsspielräumen der Kommunen vom 10. April 2007 (GVBl. S. 271), § 5 des Gesetzes zur Änderung des bayerischen Abgrabungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 958), § 10 des Gesetzes zur Anpassung von Landesgesetzen an das Bayerisches Beamtengesetz vom 27. Juli 2009 (GVBl. S. 400), § 16 des Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 689), § 2 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 16. Februar 2012 (GVBl. S. 30), Art. 65 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366), § 1 der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), § 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 12. Mai 2015 (GVBl. S. 82), Art. 9a des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458), Art. 17a des Bayerischen Integrationsgesetzes (BayIntG) vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), § 2 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145), Art. 39b des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230), § 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98).
Inhaltsübersicht
Erster TeilWesen und Aufgaben der Gemeinde Art. 1–28
1. AbschnittBegriff, Benennung und Hoheitszeichen Art. 1–4
Art. 1Begriff
Art. 2Name
Art. 3Städte und Märkte
Art. 4Wappen und Fahnen; Dienstsiegel
2. AbschnittRechtsstellung und Wirkungskreis Art. 5–9
Art. 5Kreisangehörigkeit und Kreisfreiheit
Art. 5aEingliederung in den Landkreis; Große Kreisstadt
Art. 6Allseitiger Wirkungskreis
Art. 7Eigene Angelegenheiten
Art. 8Übertragene Angelegenheiten
Art. 9Weitere Aufgaben der kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte
3. AbschnittGemeindegebiet und gemeindefreies Gebiet Art. 10–14
Art. 10Gemeindegebiet und Bestandsgarantie
Art. 10aGemeindefreie Gebiete
Art. 11Änderungen
Art. 12Zuständige Behörde; Fortgeltung des Ortsrechts
Art. 13Weitere Folgen der Änderungen
Art. 13a(aufgehoben)
Art. 14Bekanntmachung; Gebühren
4. AbschnittRechte und Pflichten der Gemeindeangehörigen Art. 15–21
Art. 15Einwohner und Bürger
Art. 16Ehrenbürgerrecht
Art. 17Wahlrecht
Art. 18Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)
Art. 18aBürgerbegehren und Bürgerentscheid
Art. 18bBürgerantrag
Art. 19Ehrenamtliche Tätigkeit
Art. 20Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
Art. 20aEntschädigung
Art. 21Benutzung öffentlicher Einrichtungen; Tragung der Gemeindelasten
5. AbschnittGemeindehoheit Art. 22–28
Art. 22Verwaltungs- und Finanzhoheit
Art. 23Ortsrecht
Art. 24Inhalt der Satzungen
Art. 25(aufgehoben)
Art. 26Inkrafttreten; Ausfertigung und Bekanntmachung
Art. 27Verwaltungsverfügungen; Zwangsmaßnahmen
Art. 28Geldbußen und Verwarnungsgelder
Zweiter TeilVerfassung und Verwaltung der Gemeinde Art. 29–60a
1. AbschnittGemeindeorgane und ihre Hilfskräfte Art. 29–44
Art. 29Hauptorgane
a)Der Gemeinderat und seine Ausschüsse Art. 30–33
Art. 30Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats
Art. 31Zusammensetzung des Gemeinderats
Art. 32Aufgaben der Ausschüsse
Art. 33Zusammensetzung der Ausschüsse; Vorsitz
b)Der erste Bürgermeister und seine Stellvertreter Art. 34–39
Art. 34Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters
Art. 35Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister
Art. 36Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats
Art. 37Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters
Art. 38Verpflichtungsgeschäfte; Vertretung der Gemeinde nach außen
Art. 39Stellvertretung; Übertragung von Befugnissen
c)Die berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder Art. 40, 41
Art. 40Berufung und Aufgaben
Art. 41Rechtsstellung
d)Gemeindebedienstete Art. 42–44
Art. 42Notwendigkeit bestimmter Fachkräfte
Art. 43Anstellung und Arbeitsbedingungen
Art. 44Stellenplan
2. AbschnittGeschäftsgang Art. 45–55
Art. 45Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse
Art. 46Geschäftsleitung
Art. 47Sitzungszwang; Beschlussfähigkeit
Art. 48Teilnahmepflicht; Ordnungsgeld gegen Säumige
Art. 49Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
Art. 50Einschränkung des Vertretungsrechts
Art. 51Form der Beschlussfassung; Wahlen
Art. 52Öffentlichkeit
Art. 53Handhabung der Ordnung
Art. 54Niederschrift
Art. 55(aufgehoben)
3. AbschnittVerwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben Art. 56–59
Art. 56Gesetzmäßigkeit; Geschäftsgang
Art. 56aGeheimhaltung
Art. 57Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
Art. 58Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Art. 59Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug
4. AbschnittStadtbezirke und Gemeindeteile Art. 60, 60a
Art. 60Einteilung in Stadtbezirke
Art. 60aOrtssprecher
Dritter TeilGemeindewirtschaft Art. 61–107
1. AbschnittHaushaltswirtschaft Art. 61–70
Art. 61Allgemeine Haushaltsgrundsätze
Art. 62Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Art. 63Haushaltssatzung
Art. 64Haushaltsplan
Art. 65Erlass de...
Inhaltsverzeichnis
- Deckblatt
- Impressum
- Vorwort
- Einführung
- Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)
- Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
- Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung – VGemO)
- Verordnung über Aufgaben der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften
- Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik – KommHV-Kameralistik)
- Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik)
- Stichwortverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
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