Trotz aktuellem Fachkräftemangel gibt es eine Vielzahl von vulnerablen Gruppen, die Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben können. Fachkräfte der Sozialen Arbeit unterstützen in verschiedenen Tätigkeitsfeldern bei der Arbeitsmarktintegration. Das Buch bietet grundlegendes Wissen zu Instrumenten der Beschäftigungsförderung, zu rechtlichen Grundlagen der Teilhabeförderung und Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsverwaltung. Ausführlich besprochen wird die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, Zugewanderten, Langzeitarbeitslosen, Frauen, älteren Erwerbspersonen sowie von Jugendlichen im Übergang auf den Arbeitsmarkt.
Häufig gestellte Fragen
Ja, du kannst dein Abo jederzeit über den Tab Abo in deinen Kontoeinstellungen auf der Perlego-Website kündigen. Dein Abo bleibt bis zum Ende deines aktuellen Abrechnungszeitraums aktiv. Erfahre, wie du dein Abo kündigen kannst.
Derzeit stehen all unsere auf mobile Endgeräte reagierenden ePub-Bücher zum Download über die App zur Verfügung. Die meisten unserer PDFs stehen ebenfalls zum Download bereit; wir arbeiten daran, auch die übrigen PDFs zum Download anzubieten, bei denen dies aktuell noch nicht möglich ist. Weitere Informationen hier.
Perlego bietet zwei Pläne an: Elementar and Erweitert
Elementar ist ideal für Lernende und Interessierte, die gerne eine Vielzahl von Themen erkunden. Greife auf die Elementar-Bibliothek mit über 800.000 professionellen Titeln und Bestsellern aus den Bereichen Wirtschaft, Persönlichkeitsentwicklung und Geisteswissenschaften zu. Mit unbegrenzter Lesezeit und Standard-Vorlesefunktion.
Erweitert: Perfekt für Fortgeschrittene Studenten und Akademiker, die uneingeschränkten Zugriff benötigen. Schalte über 1,4 Mio. Bücher in Hunderten von Fachgebieten frei. Der Erweitert-Plan enthält außerdem fortgeschrittene Funktionen wie Premium Read Aloud und Research Assistant.
Beide Pläne können monatlich, alle 4 Monate oder jährlich abgerechnet werden.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen in deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja! Du kannst die Perlego-App sowohl auf iOS- als auch auf Android-Geräten verwenden, um jederzeit und überall zu lesen – sogar offline. Perfekt für den Weg zur Arbeit oder wenn du unterwegs bist. Bitte beachte, dass wir keine Geräte unterstützen können, die mit iOS 13 oder Android 7 oder früheren Versionen laufen. Lerne mehr über die Nutzung der App.
Ja, du hast Zugang zu Integration in den Arbeitsmarkt von Angela Rauch, Silke Tophoven, Angela Rauch,Silke Tophoven, Rudolf Bieker im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Sozialwissenschaften & Sozialarbeit. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.
1 Arbeitsmarktpolitik und gesetzliche Instrumente der Beschäftigungsförderung
Johanna Wuppinger & Angela Rauch
Was Sie in diesem Kapitel lernen können
Bevor sich dieses Lehrbuch einzelnen Personengruppen und ihren Besonderheiten auf dem Arbeitsmarkt zuwendet, sollen einige Grundlagen erklärt werden.
In diesem Kapitel lernen Sie,
• was man unter aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik versteht,
• was der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld (ALG) und Grundsicherung ist,
• welche Sozialgesetzbücher (SGB) diese Leistungen regeln,
• welche Funktionen die Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Erbringen dieser Leistungen hat,
• welche aktiven Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten es für Personen gibt, die ohne Arbeit sind oder Arbeit suchen, sowie
• mehr über Strukturmerkmale und zeitliche Entwicklungen der Personengruppen, die besonders im Arbeitsmarktfokus stehen.
1.1 Arbeitsmarktpolitik, ein sozialpolitisches Instrument
Arbeit dient nicht nur dem Broterwerb. Die Wiener Sozialforscherin Marie Jahoda hat bereits früh auf unterschiedlichste Bedeutungselemente von Erwerbsarbeit hingewiesen, die weit über reine finanzielle Existenzsicherung hinausgehen:
»[Arbeit] gibt dem wach erlebten Tag eine Zeitstruktur; sie erweitert die Bandbreite der sozialen Beziehungen über die oft stark emotional besetzten Beziehungen zu Familie und zur unmittelbaren Nachbarschaft hinaus; mittels Arbeitsteilung demonstriert sie, daß sie Ziele und Leistungen eines Kollektivs diejenigen des Individuums transzendieren; sie weist einen sozialen Status zu und klärt die persönliche Identität; sie verlangt eine regelmäßige Aktivität« (Jahoda 1983: 136).
Das Recht auf Arbeit ist in den unterschiedlichsten Gesetzen verankert. So ist in Artikel 23 der UN-Menschenrechtskonvention ein Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf befriedigende Arbeitsbedingungen und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit formuliert. Wie tief die Arbeit in unserer Gesellschaft verankert ist, zeigt sich auch in Artikel 12 des Grundgesetzes. Dort ist niedergeschrieben, dass alle Menschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Allerdings sieht das Grundgesetz keinen durchsetzbaren Anspruch auf die Zuweisung eines Arbeitsplatzes oder einer Erwerbstätigkeit vor.
Arbeitgeber fragen Arbeit nach, Arbeitnehmer bieten ihre Arbeitsleistung an. Das Arbeitsangebot und die Arbeitsnachfrage treffen auf dem Arbeitsmarkt aufeinander. Dies ist aber kein idealtypischer Markt, in dem sich Angebot und Nachfrage durch eine ›unsichtbare Hand‹ des Marktes automatisch ausgleichen (Schmid 1987). Daher gibt es die staatliche Arbeitsmarktpolitik, deren Aufgabe es ist, auf einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit hinzuwirken. Die Arbeitsmarktpolitik bildet dabei eine Schnittstelle zwischen der Wirtschafts- und der Sozialpolitik und verbindet so ökonomische mit sozialpolitischen Zielsetzungen.
Arbeitsmarktpolitik umfasst alle Maßnahmen der öffentlichen Hand, die das Zusammenspiel von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage regulieren. Wichtige Aspekte in diesem Politikfeld sind die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, die Lohnentwicklung und Beschäftigungsbedingungen. Ein zentrales Element der Arbeitsmarktpolitik ist die Arbeitsförderung, deren Ziel es ist, Arbeitslosigkeit bestenfalls zu verhindern, mindestens aber zu verkürzen und dadurch zu einem hohen Beschäftigungsstand beizutragen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik ist die staatliche Unterstützung arbeitsloser und arbeitsuchender Personen durch Geldleistungen wie das ALG oder die Grundsicherung.
Damit beinhaltet die Arbeitsmarktpolitik eine starke sozialpolitische Komponente. Bogedan et al. (2012) weisen darauf hin, dass durch Arbeitsmarktpolitik neben einem Unterstützungsversprechen für Beschäftigte auch ein bestimmtes ökonomisches Sicherungsniveau institutionalisiert wird, das Erwartungssicherheit für den Fall des Eintritts von Arbeitslosigkeit bietet.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass arbeitsmarkpolitische Entscheidungen im Sinne eines regulierenden Eingreifens des Staates in den Arbeitsmarkt die gesamtwirtschaftliche Situation und die individuelle Lebenssituation vieler Menschen beeinflussen. Ein Zahlenüberblick über Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit findet sich in Abschnitt 5 in diesem Kapitel (
Kap. 1.5).
1.2 Grundlagen des deutschen Arbeitsförderungsrechts
In Deutschland ist die Arbeitsmarktpolitik durch das SGB III und die Finanzierung durch die Arbeitslosenversicherung institutionalisiert. Das SGB III ist seit dem 1. Januar 1998 in Kraft, eingeführt wurde die Arbeitslosenversicherung bereits im Jahr 1927 durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Geregelt sind darin Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung ebenso wie die Grundsätze der Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus regelt das SGB III die Grundlagen der Aufgabenerbringung der BA. Diese ist damit der Träger der Leistungen des SGB III. Die im SGB III geregelte Arbeitsförderung hat zum Ziel, dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeits- (und Ausbildungs-)Markt zu unterstützen (siehe § 1 SGB III). Für die praktische Umsetzung ist jeweils die örtliche Arbeitsagentur zuständig, die als Geschäftsstelle der BA eine ortsnahe Leistungserbringung gewährleisten soll.
Das SGB II1 regelt die sog. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Träger der Leistungen des SGB II ist ebenfalls die BA, dazu kommen bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte als kommunale Träger. Beide Leistungsträger nehmen ihre jeweiligen Aufgaben mithilfe einer gemeinsamen Verwaltungseinrichtung wahr, den sog. Jobcentern nach § 6d SGB II. Die geteilte Trägerschaft zwischen BA und ausgewählten kommunalen Trägern wurde in der Absicht eingeführt, die Einheitlichkeit der Dienstleistungen, die das SGB II regelt, bestmöglich zu garantieren.
Im Bereich des SGB II gibt es allerdings eine Doppelstruktur in der Trägerschaft. Neben den genannten Jobcentern sind 110 (Stand 2018) zugelassene kommunale Träger (zkT) in Eigenverantwortung für die Vermittlung und Betreuung der Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen der Grundsicherung verantwortlich (§ 6a SGB II). Mit Einführung des SGB II wurde diese Organisationsstruktur – zuerst im Rahmen der sog. Experimentierklausel (§ 6c SGB II) – bei 69 zkT erprobt und evaluiert. Mit der Reform im Jahr 2011 wurde diese Form dauerhaft etabliert und ausgeweitert. Kupka und Ramos subsumieren, dass aus bestehenden Evaluationen beider Modelle keine eindeutigen Ergebnisse zugunsten eines der beiden hervorgegangen sind. Allerdings zeigt ein Haupt-Erfolgsindikator »die Integration in bedarfsdeckende Beschäftigung […] einen klaren und robusten Vorteil zugunsten der ARGEn [gemeinsame Einrichtung BA und Kommunen; d. A.], heute Organisationsform der Jobcenter. Beim Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie der sozialen Stabilisierung haben die kommunalen Träger […] leicht die Nase vorne« (Kupka & Ramos Lobato 2012: 9; eine weiter differenzierende Betrachtung erfolgt in diesem Band nicht, für einen Überblick über die Diskussion bieten sich Kupka & Ramos Lobato 2011 oder Schütz et al. 2012 an).
Zu den Leistungen, die die Jobcenter und zkT als Träger des SGB II erbringen, gehören die Bestimmung des individuellen Bedarfs an ALG II oder Sozialgeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe und deren jeweilige Auszahlung. Diese Leistungen werden anders als alles, was durch das SGB III geregelt wird, nicht durch Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, sondern über Steuereinnahmen.
1.3 Die Bundesagentur für Arbeit – Struktur und Aufgaben
Die BA ist als Sozialversicherungsträger eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die von Spitzenverbänden der Arbeitgeber und Beschäftigten sowie Vertretern der öffentlichen Hand selbstverwaltet wird. Sie unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) (§ 393 Abs. 1 SGB III).
Die Zentrale der BA hat ihren Sitz in Nürnberg. Auf regionaler Ebene setzen die Regionaldirektionen die Strategie der BA um. Zur Abstimmung ihrer Aufgaben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Bundesländer arbeiten sie eng mit den jeweiligen Landesregierungen zusammen. Den Regionaldirektionen sind die lokalen Arbeitsagenturen zugeordnet. Die tatsächliche Beratung und Vermittlung von Arbeitsuchenden sowie deren Förderung in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erfolgt durch die zuständigen Arbeitsagenturen vor Ort.
Im Einzelnen sind die Aufgaben der BA in § 368 SGB III festgelegt. Als wichtigste Arbeitsfelder sind die Arbeitsvermittlung von Arbeitsuchenden, Arbeitsmarktberatung von Unternehmen, Arbeitsmarktbeobachtung, Berufsberatung von Jugendlichen (und Erwachsenen, die sich weiterbilden wollen), die Verwaltung und Auszahlung des Kindergeldes sowie Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu nennen. Darüber hinaus gehören sowohl die Verwaltung und Auszahlung der finanziellen Entgeltersatzleistungen im Fall von Arbeitslosigkeit (ALG) als auch die Bereitstellung von Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu den Aufgaben der BA. Außerdem verwaltet die BA die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Diese wird ebenso wie die Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung in Deutschlan...
Inhaltsverzeichnis
Deckblatt
Titelseite
Impressum
Vorwort
Zu diesem Buch
Inhalt
1 Arbeitsmarktpolitik und gesetzliche Instrumente der Beschäftigungsförderung
2 Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben
3 Junge Menschen mit Behinderungen – Ersteingliederung in den Arbeitsmarkt durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
4 Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
5 Not in Employment, Education, or Training (NEET) und geringqualifiziert: Problemlagen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Übergang in das Erwerbsleben
6 Alternde Erwerbsbevölkerung
7 Die Arbeitsmarktsituation von Frauen
8 Der Arbeitsmarkterfolg von Migranten und Migrantinnen und Geflüchteten: Ergebnisse, Gründe und Wege zur Überwindung der Benachteiligung
9 Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten von Fachkräften der Arbeitsverwaltung
10 Geförderte Erwerbsteilhabe statt Langzeitarbeitslosigkeit Zum ambivalenten Beitrag geförderter Beschäftigung für das Teilhabeerleben der Geförderten
11 Langzeitarbeitslose mit psychischen Erkrankungen
12 Wege aus Langzeitarbeitslosigkeit und Hartz IV-Bezug – was sich aus Fallgeschichten lernen lässt