Der Renten-Ratgeber
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Der Renten-Ratgeber

Für einen sorgenfreien Lebensabend

Hans-Peter Wolff

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  1. 47 Seiten
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Der Renten-Ratgeber

Für einen sorgenfreien Lebensabend

Hans-Peter Wolff

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Über dieses Buch

Mit diesem Ratgeber erhalten Sie einen guten Überblick über die Rentenarten und deren Voraussetzungen. Er geht darüber hinaus auf die betriebliche Altersvorsorge und Riester ein. Es werden zusätzliche Wege vorgestellt, ein auskömmliches Einkommen im Alter zu haben. Das Thema Rente und Finanzamt wird nicht ausgelassen. Es werden mehrere Wege vorgestellt, die Abschläge bei vorzeitiger Rente zu reduzieren.

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Information

Jahr
2019
ISBN
9783750407787

Wie erreiche ich eine ausreichende Rente?

Jeder Monat zählt

Neben dem Verdienst ist die Anzahl der Monate entscheidend. Für die Rente sind nicht nur die letzten Jahre entscheidend, sondern ist ein Spiegelbild des gesamten Lebens. Ich werde Ihnen in diesem Kapitel aufzeigen, wo Sie auch eigene Beitragsleistung Monate gutgeschrieben werden.

Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt:
  • Wartezeit: Um eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen Sie für eine bestimmte Zeit Beiträge gezahlt haben. Die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, beträgt je nach Rentenart 5, 35 oder 45 Jahre. Bei der Wartezeit von fünf Jahren werden neben Pflicht- und freiwilligen Beiträgen auch Zeiten der Kindererziehung und Ersatzzeiten berücksichtigt. Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden zusätzlich Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten angerechnet. Ein Kind bringt 10 Jahre Berücksichtigungszeit. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflichtbeiträge, Zeiten mit geringfügiger Beschäftigung, Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr, Wehr- und Zivildienstpflicht, freiwilliger Wehrdienst und nicht erwerbsmäßige Pflege angerechnet. Übergangsgeld und Leistungen bei Krankheit zählen mit. Zeiten der Arbeitslosigkeit und freiwillige Beiträge nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Kindererziehungszeit: Wenn Sie ein Kind erziehen, weiß Ihr Rentenversicherungsträger davon zunächst nichts. Hier müssen Sie sich melden. Für Geburten bis 1991 erhalten Sie neuerdings 2,5 Jahre und für Geburten danach 3 Jahre das Durchschnittsentgelt gutgeschrieben. Dies gibt es zusätzlich zu Ihren eigenen Beiträgen! Entscheiden Sie, ob die Mutter oder der Vater diese Zeit gutgeschrieben bekommt.
  • Beitragszeiten: Hier führt Ihr Arbeitgeber die Pflichtbeiträge ab oder Sie zahlen als selbstständiger Handwerker Ihre Beiträge.
  • Anrechnungszeit: Sie gehört zwar zu den beitragsfreien Zeiten. Können aber für die spätere Rente zählen. Dazu zählen Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation
    (Nachweise gibt es von der Krankenkasse), Schwangerschaft und Mutterschutzfristen, Arbeitslosigkeit außerhalb der Sperrfrist, Hartz IV ab 2011, Schule ab 17. Lebensjahr und Studium bis zum 25. Lebensjahr.
Als Berufsanfänger erhalten Sie einen Bonus für Ihre Berufsausbildung. Ihre Beiträge werden auf 75 % des Durchschnittsentgeltes angehoben.

Lassen Sie sich in der geringfügigen Beschäftigung nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien. Diese kostet Sie nur 3,6 %, Sie genießen aber alle Vorteile.

Wenn Sie zwischen 450,01 und 1.350 € verdienen, entrichten Sie nicht den vollen halben Beitragsanteil. Verzichten Sie auf die Gleitzonenberechnung in der Rentenversicherung. D.h. Sie zahlen den halben Beitrag.

Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit Pflichtbeiträge entrichtet haben, dann werden Ihnen 80 % des Durchschnittsentgeltes gutgeschrieben.

Seit 2011 werden Zeiten des ALG II oder Hartz IV nicht mehr versichert.

Wenn Sie freiwilligen Wehrdienst leisten, werden Ihnen 60 % des Durchschnittsentgeltes gutgeschrieben.

Beim Bundesfreiwilligendienst zahlt der Arbeitgeber alleine die Beiträge.

Beiträge in der DDR und in den neuen Bundesländern werden erst auf West-Niveau angehoben und dann Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

Wenn Sie nicht erwerbsmäßig pflegen, zahlt die Pflegekasse die Beiträge für die Rentenversicherung. Der Aufwand muss seit 2017 mindestens 10 Stunden wöchentlich an zwei Tagen erfolgen. Im Pflegegrad 2 können Sie bei einem Jahr Pflege zwischen 5,82 und 8,31 € mehr Rente pro Monat rechnen. Je nachdem, ob Sie Kombinations- und Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 3 sind es zwischen 9,26 € und 13,23 € pro Monat. Im Pflegegrad 4 zwischen 15,08 € und 21,54 € pro Monat mehr Rente. Im Pflegegrad können Sie zwischen 21,54 € und 30,78 € erwarten und dass ohne eigene Beitragsleistung.

Sie können auch freiwillige Beiträge in der Rentenversicherung leisten, wenn Sie nicht pflichtversichert sind. Wenn Sie den Mindestbeitrag von ca. 80 € monatlich zahlen, steigt Ihre Rente um ca. 5 €.

Säulen der Rente

Alle Kapitel vorher haben nur ein Ziel, im Alter genügend Kapital bzw. eine ausreichende Rente zu erhalten. Denken Sie daran: Sie haben im Rentenalter 30 Tage Zeit, Geld auszugeben.

Bauen Sie Ihre Altersversorgung auf mehreren Säulen auf:

Gesetzliche Rentenversicherung

Die erste Säule Ihrer Altersversorgung.
Pflichtig in der GRV sind Angestellte und Arbeiter. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen den Beitrag 2019 von 18,6 % je zur Hälfte bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro in den alten Bundesländern, 6.150 Euro in den neuen Bundesländern. Das darüber liegende Brutto bleibt beitragsfrei. Sie erwerben dafür aber auch keine Rentenansprüche!
Wenn Sie ab Juli 2019 in der Gleitzone von 450,01 € bis 1.300 € verdienen, dann zahlen Sie zwar weniger Beiträge, aber für die Rentenversicherung zählt das volle Entgelt. Bis zu diesem Datum zahlten Sie im Bereich von 450,01 € bis 850 € zwar weniger Beiträge, aber es wurde das geringere Brutto für die Rentenversicherung gemeldet.
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und sind dann in berufsständischen Versorgungswerken versichert.
Beamte sind nicht pflichtig. Sie erhalten später eine Versorgung.
Selbstständige werden in einem eigenen Kapitel behandelt.
Wichtig: Lassen Sie sich den Versicherungsverlauf zusenden. Bei fehlenden Zeiten widersprechen Sie diesem. Klären Sie fehlende Zeiten, warten Sie damit nicht bis zum Rentenantrag. Dann lassen sich viele Unterlagen nicht mehr besorgen. Sind die Schul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Lebensjahr darin enthalten? Zeiten des Arbeitslosengeldes I sollten im Versicherungsverlauf enthalten sein, sonst bitte bei der Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit nachfragen.
Sind alle Beschäftigungszeiten enthalten? Sonst fordern Sie die Nachweise über gemeldete Tatbestände von den jeweiligen Arbeitgebern an.

Zusatzversorgung

Zahlt der Arbeitgeber für Sie in eine Zusatzversorgung? Fragen Sie ihn, wenn es eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oder nach einem Tarif bezahlt wird, der an öffentliche Tarife angelehnt ist. Auch Minijobber haben Anspruch auf eine Mitgliedschaft.

Betriebliche A...

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