Freitag, Tag der Arbeit ohne
Gewerkschaften, 1. Mai 2020. Homeoffice.
Tatsächlich. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, aber um 16:35 Uhr kam gestern noch via E-Mail ein Arbeitspaket an. Auszufüllende Formulare für die Messung und Aufzeichnung gewisser Symptome bei Bewohnern wie auch bei Mitarbeitern. Jetzt gilt es, nicht nur die Körpertemperatur zu messen, sondern nach Befindlichkeiten zu fragen. Diejenigen, die nicht antworten können, weil sie wegen Demenz die Frage nicht verstehen, werden durch die Pflegefachkraft sehr intensiv beobachtet auf Husten, Keuchen, verstopfte Nase, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, vor allem auf erhöhte Körpertemperatur.
Dann die Vorlage des Briefes für die Angehörigen, der auch per E-Mail verschickt werden kann. Keine Spur mehr von Besuchsverbot. Also ist der Vorsitzende kräftig zurückgerudert. In der Geschäftsführung sitzen ja auch Juristen.
Die werden ihm das erklärt haben. Eine Kollegin von mir schreibt verärgert, dass das eine tolle Idee vor einem Feiertag sei, zumal keine Fieberthermometer lieferbar sind. Natürlich hat sie recht, aber es ändert nichts.
Ich formuliere den Informationsbrief um. Aber meine Chefin schüttelt via E-Mail den virtuellen Kopf. Der Inhalt des Briefes an die Angehörigen ist vom Vorstand so formuliert worden und darf nicht abgeändert werden.
Meine Vize hat heute Empfangsdienst. Sie schreibt mir, dass der Abstand trotz Flatterband nicht eingehalten und kein Mundschutz bei den Besuchern getragen wird. Seufz. Ich werde noch zur Dompteurin. Ist das jetzt wirklich so schwer zu begreifen? Für unsere Hauszeitung schreibe ich folgenden Artikel:
Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner!
Wann wird es wieder wie früher sein? Wann sehe ich meine Angehörigen wieder und darf meine Enkelkinder in den Arm nehmen?
Diese Fragen treiben uns alle um. Gespannt haben wir auf die Entscheidung der Hessischen Landesregierung gewartet, in welcher Form Lockerungen im Besuchsrecht ab dem 04.05.2020 empfohlen werden. Die Frist der Umsetzung ist allerdings zu kurz. Ab Montag, den 04.05.2020, sollen Besuchsmöglichkeiten von einer Stunde pro Woche für einen engen Angehörigen gelten. Die Betonung liegt auf einen Angehörigen! Dazu wäre es erforderlich, einen Raum zur Verfügung zu stellen, denn die Wohnbereiche und Zimmer dürfen nach wie vor nicht betreten werden. Die Besucher müssen mit Schutzmaterialien wie Maske, Kittel und Visier ausgestattet werden. Wir sind verpflichtet, der Heimaufsicht und dem Gesundheitsamt ein Konzept der Umsetzung vorlegen. Ferner müssen die Besuche begleitet, terminiert und organisiert sein.
Ein sehr hoher personeller und Materialaufwand wären die Folgen. Deshalb möchten wir, dass die jetzigen Besuchsregelungen im Garten am Bauzaun oder im Feldberg Erdgeschoss am Fenster beibehalten werden.
Wir werden Ihnen im Garten zwei Strandkörbe aufstellen, die Ihnen mehr Komfort bei den Zaungesprächen bieten sollen.
Doch bedenken Sie, dass die Maßnahmen zu Ihrem Schutz unbedingt erforderlich sind. Seit Montag, 27.04.20 gilt die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Wenn Sie Kontakt zu ihren Angehörigen am Bauzaun oder am Fenster aufnehmen, achten Sie bitte auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und dass Ihre Lieben einen Mund-Nasenschutz aufsetzen. Zu ihrem Schutz tragen die Pflegekräfte nun die Mund-Nasen-Schutz- Masken und messen vorsichtshalber zweimal täglich Ihre und die eigene Körpertemperatur. Ziel ist, so schnell wie möglich Verdachtsfälle einer Erkrankung an Covid-19 (Abkürzung für: Corona Virus Disease 2019) zu erfassen.
Nochmals die herzliche Bitte: Öffnen Sie nicht die Eingangstüre, wenn Sie dort jemanden stehen sehen! So kommen unkontrolliert Menschen ins Haus. Bleiben Sie im Haus oder im Garten und gehen nicht in die Stadt. Inzwischen herrscht Maskenpflicht in den Läden. Die Betreuung organisiert die Einkäufe für Sie. Die Gefahr ist noch nicht vorüber! Der Empfang wird weiterhin bis Ende Mai an den Wochenenden und Feiertagen von 09:30 – 17:00 Uhr besetzt sein.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Unser Materiallager für die Schutzausrüstung der Mitarbeiter ist inzwischen gut gefüllt. Die Speiseplanbesprechungen müssen leider noch ausfallen, Anfang Juni wird es hoffentlich wieder normal weitergehen. Auch unser für den 16.08.2020 geplantes Sommerfest kann nicht stattfinden, weil größere Veranstaltungen bis zum 31.08.2020 verboten sind. Wir planen deshalb im September ein Oktoberfest und sind dieses Mal den Bayern im Vorteil. Denn die lassen ihre Feste ausfallen und haben jetzt zu viel Biervorrat.
In diesem Sinne – bleiben Sie bitte gesund!
Ein eindringlicher Artikel erscheint im Spiegelmagazin Nr. 19 vom 02.05.2020, Seite 46 ff.
«Du musst kämpfen, Mami!»
Er schildert den Ausbruch im Pflegeheim Augustinus Stift in Wuppertal, die Erkrankung der Mutter und letztlich deren Tod an Covid-19. Eine Mitarbeiterin hatte sich infiziert und das Virus verbreitet. Die Tochter bittet darum, alle Bewohner und das Personal testen zu lassen, was der Heimleiter mit Hinweis auf das Unterlassen des Gesundheitsamtes ablehnen muss. Ein Isolieren der Heimbewohner in den Zimmern fand nicht statt, sie aßen weiterhin gemeinsam im Speisesaal. Anfragen der Tochter beim Gesundheitsministerium und der Staatskanzlei.
Als Antwort erhält sie, dass das RKI keine regelhaften Tests vorsehe, nur wenn Symptome vorliegen. Die Laborkapazitäten würden sonst unnötig belastet. Erst drei Wochen später werden alle getestet, inzwischen ist auch der Heimleiter und seine Vertretung positiv getestet worden und beide sind nicht mehr vor Ort.
Beim Lesen des Artikels wird mir richtig übel und mein Herz schlägt schneller. Genauso hätte es bei uns auch geschehen können. Die gleiche Antwort hinsichtlich der Testkapazitäten bekam ich auch vom Gesundheitsamt. Die Mitarbeiterin war zum Glück seit zwei Wochen nicht mehr im Haus gewesen und erst während ihrer Krankschreibung positiv getestet worden. Ich kopiere den Artikel für unsere Führungskräfte. Das darf uns nicht passieren!
Montag, 04.05.2020. Angehörige, die
unbedingt ins Haus wollen.
Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen (Bündnis 90/Die Grünen) provoziert in der Corona Virus Krise: «Wir retten möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären, aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen».
Eine brutal offene und zugleich zynische Wortwahl im SAT 1 Frühstücksfernsehen, für die er sich im Nachgang entschuldigte. Aber brutal bleibt brutal. Da nützt auch keine Entschuldigung. Aus den eigenen Reihen erfährt er viel Kritik. Ich selbst bin mal wieder fassungslos, wie schon so oft. Mit dieser Karriere als Politiker ist es wohl vorbei. Oder auch nicht. Den Palmer ficht ja nichts an. Der Fairness halber muss ich eingestehen, dass dieser Ausspruch aus dem Kontext herausgerissen wurde.
Palmer meinte wohl, dass die Jüngeren wieder zu einem normalen Leben zurückkehren dürfen und nur die Schwächeren geschützt werden, zum Beispiel im Pflegeheim. Aber die Wirtschaft aufgrund des umfassenden Schutzes durch Beschränkungen am Boden liege. Wenn es ich aber richtig verstanden habe, und davon gehe ich aus, ging es darum, durch einen langsamen Anstieg der Infektionen und genügend Kapazitäten an Krankenhausbetten einen Kollaps im Gesundheitswesen zu verhindern.
Aber verstanden wurde kurzgefasst: Die Alten sterben doch sowieso, was soll das alles?
Wir behalten unser Konzept der Besuchsregelung bei. Keine Bewegung im Haus, sondern Treffen im Garten und am Bauzaun, jetzt komfortabel mit Strandkörben und am Fenster im Demenzbereich. Zwei von 90 Angehörigen haben es nicht verstanden.
Sie wollen beide Möglichkeiten ausprobieren, mal am Fenster, mal in einem Besucherraum. Ich erkläre es noch mal. Es gibt keine Sonderregelungen. Entweder einmal pro Woche eine Stunde, total verhüllt in Schutzkleidung mit Kittel, Visier, Mundschutz oder nur mit Mundschutz in der Natur, dafür flexibel in der zeitlichen Planung.
Dienstag, 05.05.2020. Symptomlisten als Warnsystem.
Da gibt es jetzt doch von den Heimaufsichten und RKI Excel Vorlagen mit Symptombeschreibungen, angefangen bei der Körpertemperatur, hin zu Husten, Schnupfen, geröteten Augen, Durchfall, Erbrechen, Müdigkeit, Benommenheit, Gewichtsverlust, die allesamt auf Covid-19 hinweisen könnten. Bei 110 Bewohnern im Haus, da ist immer was dabei. Dann müssen wir den Hausarzt und das Gesundheitsamt informieren. Abgesehen vom Zeitaufwand dieser doppelten Dokumentationen und damit den Abweichungen von Beikirchs Strukturmodell (Entbürokratisierung der Pflege), das die Last der Dokumentationen von den Fachkräften nehmen sollte, legen jetzt ordentlich zu. Es sind nur Empfehlungen. Klar. Ich möchte Ihnen dazu mal ein Beispiel geben, was es übersetzt heißt.
Wenn Sie die Schilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen lediglich als Empfehlung betrachten und diese mit Ihrem Fahrtempo gänzlich ignorieren, aber nicht erwischt werden – alles gut. Wenn Sie geblitzt oder angehalten werden, dann heißt es mitunter kräftig zücken, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Transferiert in den Berufsalltag einer verantwortlichen Führungskraft bedeutet es, dass die Staatsanwaltschaft unter Umständen gegen die Leitung ermitteln wird, ob sie gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen hat. Und sei es, Sie hatten im Gespräch mit den Bewohnern keinen Mundschutz auf. Es muss ein Bauernopfer her. Dann werden Sie von der Geschäftsführung freigestellt, denn Sie sind eine Gefahr für die Bewohnerschaft und inkompetent in der Umsetzung der empfohlenen Hygieneregeln der ach so vorsichtigen Behörden.
Glauben Sie ernsthaft, wenn Sie einer Behörde – Heimaufsicht wie Gesundheitsamt – eine Frage stellen, eine klare Antwort zu bekommen? Oder ein Eingeständnis eines Versäumnisses oder Fehlers? Niemals.
Also heute reicht es mir mal wieder voll und ganz. Die sind doch bescheuert.
Eine Bewohnerin im Demenzbereich liegt im Sterben. Wir rufen den Ehemann an und er kommt sofort. Er darf bei ihr bleiben, bis sie den letzten Atemzug macht, und das dauert fast drei Stunden. Aber sie schläft ruhig ein. Er bedankt sich bei mir, dass er länger als eine Stunde bei ihr sein durfte, wenn auch in voller Schutzkleidung. Ich schäme mich. Dafür sollte sich niemand bedanken müssen. Er wirkt sehr gefasst und irgendwie erleichtert. Sie hat es nach Jahren der schweren Demenz mit körperlichem und geistigem Abbau endlich geschafft und nicht wegen oder an Covid-19. Verstehen Sie, dass ich mich nicht wegen meines Amtes schämen möchte?
Um 17:00 Uhr kommt meine Vorgesetzte und bringt Maskenmaterial vorbei. Bedeutet, vor 18:00 Uhr kann ich keinen Feierabend machen. Die Rechtsabteilung des Trägers soll sich jetzt um die Behördenauflagen Gedanken machen. Es reicht allen. Das wird ja immer schlimmer.
Wenn jemand trotz zwei negativer Abstriche aus dem Krankenhaus entlassen wird, muss er für zwei Wochen in Quarantäne. Er könnte sich ja vor 10 Tagen angesteckt haben und durchaus trotz negativer Testung infiziert sein. Bedeutet, er darf das Zimmer nicht verlassen und muss in voller Schutzkleidung gepflegt werden! Am Donnerstag wird eine Bewohnerin aus der Reha entlassen, und hier treffen wir schon die Vorkehrungen.
Alle Schutzmaterialien werden ins Zimmer gebracht, das übernimmt meine Vize persönlich.
Wenn ein Bewohner an Covid-19 genesen und zwei Abstriche negativ bewiesen hat, bedarf es keiner Quarantäne. Ein Bewohner, der einziehen sollte, war zweimal negativ getestet nach einer überstandenen Covid-19- Pneumonie, drei Tage später war er wieder positiv und kann nicht entlassen werden. Jetzt zweifele ich langsam an der Glaubhaftigkeit der Abstriche. Seufzend schicke ich eine Informationsmail an alle Mitarbeiter. Für jeden Neueinzug gibt es zukünftig eine individuelle Anweisung über die zu treffenden Hygienemaßnahmen von mir.
Mittwoch, 06.05.2020. Gesandte des
Kreises zur Kontrolle der
Besuchsregelungen im Haus.
Heute gibt es erneut eine Fortbildung oder richtiger, eine Kontrolle durch zwei Kolleginnen, die im Auftrag des Kreises unterwegs sind. Im Herbst wird mit einer erneuten Welle des Corona Virus gerechnet, dann müssten wir unsere Besuchsregeln anpassen. Die Idee, dass mit jedweden Symptomen die Hausärzte oder das Gesundheitsamt involviert werden sollen, finden sie absurd.
Heute Nachmittag wird eine Konferenz mit dem leitenden Direktor im Kreis tagen. Im Anschluss soll eine Information an die Pflegeeinrichtungen verschickt werden.
«Wer weiß, was dann beschlossen wird. Vielleicht wird vom Konzept der Landesregierung noch abgewichen.»
Zumindest gestehen sie uns zu, dass Bewohner in Quarantäne nur während der Körperpflege oder bei Kontakt mit Ausscheidungen von...