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Über dieses Buch
Jedes Gerichtsverfahren spiegelt wider, woran unsere Gesellschaft krankt. Mal offenbaren wohlhabende Finanzjongleure ihren Hochmut, mal zeigt sich, wie armselig das Leben auf der anderen Seite der Gesellschaft ist. Mal wird einem von den Medien längst verurteilten Bundespräsidenten die Amtswürde vor Gericht endgültig genommen, mal das Intimleben eines TV-Wetterexperten lüstern seziert. Vor Gericht erhalten nahezu alle menschlichen Seelenregungen, die sonst im Verborgenen walten, ihre Bühne: Machtfantasien oder Habgier, seelische Gewalt oder Niedertracht. Es kommt aber auch die Infamie eines Justizapparats zum Vorschein, der lieber an einem Irrtum festhält, als ihn zuzugeben. Oder der einem Angeklagten, der freigesprochen werden musste, nachruft, man halte ihn trotzdem für den Täter.
Vor Gericht zeigen sich jedoch nicht nur die Abgründe menschlicher Existenz, es gibt auch Momente der Hoffnung. Wenn es einem Richter gelingt, die aus den Fugen geratene Welt der Täter und Opfer wieder ins Lot zu bringen, kann unsere Justiz Wunden heilen.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Thema
GeschichteThema
WeltgeschichteVerlorene Jahre
Justizirrtümer
Triumph des Richters
Harry Wörz nach zwölf Jahren rechtskräftig freigesprochen
SPIEGEL-ONLINE, 22. SEPTEMBER 2009
Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt. Mit einem derart fulminanten Freispruch für Harry Wörz durch die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim haben nicht einmal jene Beobachter gerechnet, die die 27 Verhandlungstage mit wachsender Spannung verfolgt hatten. Ist Wörz, der zwölf schier unendlich lange Jahre von der Justiz verfolgt worden war – zu Unrecht, wie man jetzt weiß – nun endlich die Gerechtigkeit widerfahren, auf die ein Unschuldiger Anspruch hat?
Zur Erinnerung: Seit 1997 versuchte die Staatsanwaltschaft, dem 1966 geborenen Installateur nachzuweisen, dass er in der Nacht vom 28. auf den 29. April 1997 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau Andrea heimtückisch zu ermorden versucht habe. Die Frau erlitt durch minutenlange Drosselung irreparable Hirnschäden. Zeitlebens wird sie ein Schwerstpflegefall bleiben.
1998 waren die Ankläger so gut wie am Ziel. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Wörz am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof, der keine Rechtsfehler erkennen konnte, bestätigt.
Weil Wörz’ Schwiegereltern ihn für die horrenden Pflegekosten ihrer Tochter haftbar machen wollten, musste sich in der Folge eine Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe mit dem Fall befassen. Diesem Vorsitzenden fiel auf, dass gegen Wörz vor dem Strafgericht alles andere als neutral verhandelt worden war und die ihn angeblich belastenden Indizien einer sorgfältigen Überprüfung nicht standhielten.
Die Kritik des Zivilgerichts nahm Wörz’ neuer Verteidiger Hubert Gorka zum Anlass, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben. Zunächst waren, wie üblich, massive Widerstände zu überwinden, obwohl die Fehlerhaftigkeit der Karlsruher Verurteilung ins Auge sprang. Doch sich einzugestehen, dass man sich furchtbar geirrt hat, fällt Personen, die von Berufs wegen Recht sprechen, offenbar besonders schwer.
Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim. Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu groß: das fehlende Motiv, die überaus dürftige Spurenlage, die haarsträubenden Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.
Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei. Man wollte in Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von Wörz’ Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein Ende zu nehmen.
Als im April dieses Jahres in Mannheim nun die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Rolf Glenz und der Berichterstatterin Petra Beck die Sache Wörz zu verhandeln begann, fing ein wahrer Krimi an. Kein Stein, der das wacklige Anklagegebäude bisher getragen hatte, blieb auf dem anderen. Die Kammer drehte und wendete jedes Indiz und fragte, ob es auf eine Täterschaft Wörz’ hindeute oder vielleicht nur gegen den Angeklagten interpretiert wurde. Oder, bei genauer Prüfung, gar nichts besage. Oder vielleicht sogar das Gegenteil dessen, was die Staatsanwaltschaft behauptete, aber nicht beweisen konnte.
Es war geradezu ein Genuss zu beobachten, wie die Glenz-Kammer den Fall systematisch aufrollte und trotz der inzwischen vergangenen langen Zeit sensationelle Aufklärungsarbeit leistete. Kehrte sich an manchen Verhandlungstagen das Unterste zuoberst – an der einmal ausgegebenen Devise von Wörz’ Täterschaft änderte sich in den Augen der Staatsanwaltschaft nichts.
Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen – für die Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag – Wörz blieb der Täter. Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt – für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter.
Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das Be- als auch das Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass dies jedoch nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.
Stößt eine Sache auf öffentliches Interesse, haben Staatsanwälte Bericht zu erstatten. Ob sich am Ende einer Hauptverhandlung die Anklageschrift, die sie oft noch nicht mal selbst verfasst haben, als zutreffend erweist oder nicht, entscheiden daher nicht die jeweiligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Vorgesetzten.
Das führt bisweilen zu der absurden Situation, dass ein Staatsanwalt wie im Fall Wörz am Ende eines Prozesses im Plädoyer den Angeklagten weiterhin als Täter bezeichnen und einen entsprechenden Strafantrag stellen musste, obwohl die einst angeblich belastenden Indizien im Lauf der Hauptverhandlung Stück für Stück dahingeschwunden waren. Neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe musste der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in Mannheim beantragen, was ihm sichtlich peinlich gewesen zu sein schien. Die Glenz-Kammer hatte in ihrer mündlichen Urteilsbegründung nicht nur jedes Argument der Anklage widerlegt, ja sie hatte den Anklägern geradezu den Boden unter den Füßen weggezogen. Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben, verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die „wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt“, so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle von Entlastungszeugen in versteckten Aktenordnern „versenkte“, wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus an nichts erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die „lügt, betrügt, stiehlt und trickst“?
Neuhaus hatte schon Recht, wenn er der Polizei Betriebsblindheit, unprofessionellen Jagdeifer sowie „hanebüchene und verquere Ausreden“ vorwarf, „die nur in verschrobenen Ermittlergehirnen entstanden sein können“. Schlimmer noch aber ist der Verdacht, dass offenkundig alles getan worden war, um dem einzigen wirklichen Tatverdächtigen, Andreas Liebhaber Thomas H. – auch er Polizist in Pforzheim wie das Tatopfer und dessen Vater – „faktisch Immunität zu verleihen“, so Neuhaus.
War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten, unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts gegen ihn sprach? Dummheit war es eher nicht und auch nicht Zufall, denn an so viel Dummheit und Zufall mag man nicht glauben. Vielleicht hatte damals so mancher Ermittler vor allem Andreas Liebhaber im Verdacht und wollte nicht derjenige sein, der den Kollegen ans Messer liefert. Vielleicht war sehr schnell klar, in welche Bredouille H. geraten würde, fingen die Ermittlungen gegen ihn erst einmal an. Vielleicht ließ man ihn deshalb sehr schnell ungeschoren – und konzentrierte sich ausschließlich auf Harry Wörz.
Die Glenz-Kammer beschrieb in der Begründung ihres Freispruchs nicht nur den „Gefühlskonflikt“, in dem sich H. damals befand: zwischen Ehefrau und Andrea, bedroht von einer Scheidung und unabsehbaren finanziellen Folgen sowie dem Verlust seiner Kinder. Sondern die Richter bekannten auch: „Es wäre unvollständig zu sagen, Herr Wörz ist nicht der Täter, wenn wir verschwiegen, dass die Kammer H. für den wahrscheinlichen Täter hält.“ Und: „Durchgreifende Argumente gegen eine Täterschaft H.s gibt es nicht.“
Wenn ein Gericht so weit geht, müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich reagieren. Und zwar nicht, indem sie wieder Revision einlegt.
Doch genau das tat die Staatsanwaltschaft. Der Freispruch für Harry Wörz erlangte am 15. Dezember 2010 erst dadurch Rechtskraft, dass Bundesanwalt Wolfram Schädler vor dem Bundesgerichtshof überraschend nicht der Auffassung der Staatsanwaltschaft Mannheim folgte, die Wörz erneut vor Gericht bringen wollte, sondern Freispruch beantragte.
Die nie ernsthaft betriebenen Ermittlungen gegen Thomas H. wurden 2013 eingestellt. H. wurde vorübergehend vom Dienst suspendiert, blieb aber weiterhin Polizist in Pforzheim.
Wörz setzte der jahrelange Kampf um seine Unschuld schwer zu. Physisch und psychisch zerstört ringt er nach wie vor mit der Ungewissheit, wer die Tat begangen hat. Zu seinem Sohn aus der Ehe mit Andrea, der auch Polizist in Pforzheim wurde, hat er keinen Kontakt.
Tot ist tot
Der Fall des angeblich aufgefressenen Bauern Rudolf R.
SPIEGEL 18/2010, 3. MAI 2010
Soll man über diesen Fall nun lachen, oder ist er eher zum Weinen? Soll man sich empören oder resignieren?
Im Oktober 2001 verschwindet in der Nähe von Neuburg an der Donau ein Mann samt Auto spurlos. Jahrelang wird gesucht und ermittelt. Ergebnis: nichts als Gerüchte, Tratsch und Mutmaßungen, dass der Mann, der Bauer Rudolf R., womöglich einem Verbrechen zum Opfer gefallen sei und wer als Täter infrage komme.
2004 gestehen die Ehefrau des Vermissten, seine beiden 17 und 18 Jahre alten Töchter und der Freund eines der Mädchen erst zögernd, dann immer detaillierter und widersprüchlicher. Drei geben zu, ihn mit einem Holzprügel und/oder einem Hammer erschlagen, zerstückelt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen zu haben. Objektive Beweismittel gibt es nicht. Auch Reste von Leichenteilen, die laut Geständnis des angeblichen Haupttäters im Misthaufen vergraben und auf Feldern verteilt worden seien, findet man nicht. Ein Falschgeständnis?
Ende 2004 kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt. Obwohl inzwischen alle Geständnisse widerrufen sind, präsentiert die Staatsanwaltschaft aus dem Aussagenwirrwarr eine lückenlose und das Gericht überzeugende Endversion des Tatablaufs. Nach 24 Verhandlungstagen verhängen die Richter 2005 Freiheitsstrafen bis zu achteinhalb Jahren wegen Totschlags und durch Unterlassen begangene Beihilfe. Alternativen zur Tötung durch die Angeklagten wie Selbstmord schließen die Richter aus.
Möglicherweise entlastende Tagebücher der Mädchen verschwinden in Akten, die das Gericht nicht zu sehen bekommt. Zufall? Ein Problem hatte man mit den Leichenteilen, die weder auf dem Mist noch auf den Feldern gefunden worden waren. „Nach Ansicht der Kammer folgt aus den falschen Angaben hinsichtlich des Entsorgens der Leichenteile jedoch nicht die Unglaubhaftigkeit der Aussage zum Zerteilen insgesamt“, beruhigt sich das Gericht.
Sodann reichern die Richter die Falschaussage freischöpfend mit ihren eigenen Ideen an: „Es ist jedoch auch möglich“, schreiben sie im Urteil, „dass der Angeklagte eine Entsorgung der Leichenteile gewählt hat, die aus seiner subjektiven Sicht noch furchtbarer ist als das Vergraben der Leichenteile im Misthaufen, und die er aus diesem Grund nicht angeben konnte. Hierbei denkt das Gericht z. B. an die Möglichkeit, dass der Angeklagte die restlichen Leichenteile an die Schweine verfüttert haben könnte. Der Kammer ist bekannt, dass Schweine als Allesfresser auch die restlichen Leichenteile samt Knochen fressen würden. Es ist durchaus vorstellbar, dass das Verfüttern an die Schweine für den Angeklagten ein noch furchtbareres Entsorgen der Leiche darstellt als das Werfen in den Misthaufen, da die Schweine letztendlich als Teil der menschlichen Nahrungskette vom Menschen gegessen werden. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass die Schweine sogar von der Familie selbst gegessen worden sind.“
Am 10. März 2009, mehr als sieben Jahre nach der angeblichen Tat, als die Töchter schon wieder auf freiem Fuß sind, ist es mit solchen Phantastereien vorbei. An jenem Tag holt die Polizei an der Staustufe Bergheim zwei Autos aus der Donau. Eines ist der Wagen des Bauern.
Die Bereitschaftspolizei nimmt das verdreckte Auto an der Hinterachse auf den Haken und hievt es aus dem Wasser. Schlamm, der sich über die Jahre im Innern angesammelt hat, drückt dabei gegen die Windschutzscheibe, bis sie birst.
Und siehe da: Es ergießen sich nicht nur Unrat und Schlamm in die Donau – auch ein zum Teil skelettierter Torso schwimmt davon. Mit einem Schlauchboot fährt man hinterher und birgt ihn notdürftig per Hand. Die dazugehörigen Beine und Füße findet man im Wageninnern. Es handelt sich laut...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Über die Autorin
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort von Ralf Eschelbach
- I. Kann sein, kann nicht sein: Freisprüche, die keine waren
- II. Verlorene Jahre: Justizirrtümer
- III. „Wille oder Wahn?“: Grenzfälle
- IV. „Ich sollte mich schämen“.: Kindstötungen
- V. „Ich habe es nicht ertragen“: Patientenmorde
- VI. In der Falle: Prominenz
- VII. Auf der Suche nach der eigenen Wahrheit: Spätfolgen
- VIII. Am Ende des Weges: Greise Angeklagte
- IX. Allen war klar, was geschah: Späte NS-Prozesse
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