Die Einführung des Frauenwahlrechts 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung war ein Meilenstein für die deutsche Gesellschaft. Auch wenn damit noch keine vollkommene Gleichberechtigung der Geschlechter erreicht war, so hatten die Frauen nun doch die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und sich bisher verschlossene Bereiche zu erobern. Damit war immerhin die Grundlage für eine weitere Verbesserung der Frauenrechte gelegt.Die Autorinnen zeigen auf der Basis von zum Teil wenig genutzter Originalquellen eindrücklich auf, mit welcher Kreativität die Frauen die Hindernisse bis zur Erlangung des Wahlrechts überwanden, welche Ereignisse schließlich zum Wahlrecht führten, wie die Arbeit der Parlamentarierinnen aussah und welche neue Chancen sich für die Frauen schließlich ergaben.

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19. Januar 1919: Frauenwahlrecht
Ein Meilenstein zur Gleichberechtigung
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19. Januar 1919: Frauenwahlrecht
Ein Meilenstein zur Gleichberechtigung
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20th Century History1 Endlich Wahlrecht!
»Die deutschen Frauen haben das Wahlrecht! Was bisher in der bürgerlichen Welt nur ein kleines Häuflein organisierter Stimmrechtlerinnen in hartem und, ach, so aussichtslosem Kampf anstrebte […] und was von allen rückständigen Elementen grundsätzlich abgelehnt wurde – das ist über Nacht zur Tatsache geworden. Nicht als Frucht jahrzehntelanger Arbeit oder als Prämie für gutes Betragen […], sondern im ›Wettersturm der Revolution‹ mit einem Schlage sind uns die Bürgerrechte in den Schoß gefallen – nach keiner Richtung beschränkt […]. Es ist eine übergangslose Erhebung aus gänzlich politischer Rechtlosigkeit zu voller staatsbürgerlicher Freiheit, wie sie den Frauen noch in keinem Stimmrechtslande beschieden war, etwas ganz Neues, Unbegreifliches, etwas wie ein Wunder […].«1
Der 19. Januar 1919 war für die Menschen in der Weimarer Republik ein besonderer Tag: Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte durften die Frauen wählen. Aber nicht nur sie, sondern alle erwachsenen 20-jährigen Deutschen, denn die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung war die erste freie, gleiche, allgemeine und geheime, also die erste demokratische Wahl auf deutschem Gebiet.2 Damit war dieser Tag nicht nur für Frauen ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur politischen Teilhabe, sondern auch für die Männer, die im Kaiserreich weniger Möglichkeit zur Interessensvertretung besessen hatten. Im Gegensatz zu den Länderparlamenten mit ihren Klassenwahlrechten galt seit der Reichsgründung 1871 auf nationaler Ebene das allgemeine Wahlrecht als Mehrheitswahlrecht, das die demokratischen Kräfte benachteiligte, weil nur die Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Parlament kamen, während die anderen Stimmen verfielen.
Viktor Klemperer betonte in seinem Revolutionstagebuch die Bedeutung der Wahl von 1919:
»Auch ging es diesmal nicht um die Wahl zu irgendeinem Abgeordnetenhaus, sondern zu einer gesetzgebenden Versammlung. […] (Daß wir das erstemal gemeinsam wählen durften, verstärkte mir die Feierlichkeit der Szene. Als meine Frau hinter den Vorhang trat, um ihren Stimmzettel zu couvertieren, mußte ich an meine Backfischschwärmerei […], an meine zeitweilige Begeisterung für die Frauenemanzipation zurückdenken).«3
Die Frauen in Deutschland hatten nach langem Kampf endlich die politische Teilhabe erreicht, doch der Weg zu einer gleichberechtigten, politischen und gesellschaftlichen Partizipation war lang und beschwerlich.
Der Rat der Volksbeauftragten beschloss am 12. November 1918 provisorisch und am 30. November mit dem Reichswahlgesetz endgültig das Stimmrecht für Frauen. In der Weimarer Verfassung wurde es festgeschrieben, am 11. August 1919 unterzeichnet und trat am 14. August in Kraft. Artikel 22 lautete: »Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Wahltag muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein.«4
So hatten die deutschen Frauen nun das aktive und passive Wahlrecht erhalten, das heißt sie konnten wählen und gewählt werden. Aus zahlreichen Ländern, selbst aus denjenigen,5 mit denen Deutschland im Krieg gelegen hatte, trafen Gratulationsschreiben von Vertreterinnen der nationalen und internationalen Stimmrechtsvereine ein, die in der Zeitschrift Die Staatsbürgerin abgedruckt wurden.6 Besonders beeindruckend ist der Brief von Isabella Ford (1855–1924), einer Führerin der englischen Stimmrechtsbewegung. Sie schrieb: »Ich schreibe, um Ihnen meine wärmsten Glückwünsche zu Ihrer glänzenden politischen Befreiung zu senden, die so viel weitergehend ist als die unsere. Ich bin so sehr, sehr froh darüber, denn ich bin gewiß, daß die Welt die Hilfe aller Frauen aller Nationen bedarf, um Europa und die ganze Welt wieder aufzubauen.«7
Wie die tatsächliche politische Teilhabe aussah, beschrieb die »radikale« bürgerliche Frauenrechtlerin Lida Gustava Heymann (1868–1943) in ihren Erinnerungen Erlebtes und Erschautes. Sie stellte enttäuscht fest, dass nach wie vor die Männer in allen Parlamenten und Gremien das Sagen hatten und die Gleichberechtigung nur auf dem Papier stand.8 Sie kritisierte, dass vor allem die Parteien, die das Frauenwahlrecht zuvor abgelehnt hatten, die Frauen zwar als Wählerinnen9 gewinnen, nicht aber als Kandidatinnen auf ihre Listen setzen wollten.
Wie groß die Bedenken in konservativen Kreisen immer noch waren, belegt u. a. die Aussage des Staatsrechtlers Hugo Preuß (1860–1925), der einen fortschrittlichen Verfassungsvorschlag10 für die Weimarer Republik in kurzer Zeit erarbeitet hatte. Er sah ein Problem in der Vergabe des Wahlrechts an die Frauen: »Auch da habe ich meine Bedenken, denn zwischen einem zwanzigjährigen Arbeiter und einem zwanzigjährigen Mädchen ist ein Unterschied.«11 Mit dieser Aussage stellte er die vermeintlich unterschiedliche »Wesensart« von Männern und Frauen dar: Der 20-jährige Mann ist ein Arbeiter, also tatkräftig und auf eigenen Füßen stehend, der aufgrund seines Geschlechts als wahlfähig galt. Die gleichaltrige Frau bezeichnet er als Mädchen, also als unreifes Wesen, das seine Wahlfähigkeit erst unter Beweis stellen sollte.
»Heraus aus der Finsternis« – Stationen auf dem Weg zum Frauenstimmrecht
Am 12. November 1918 erfuhren die Frauen, dass sie das aktive und passive Wahlrecht erhalten würden. Die ersten Landtagswahlen mit weiblicher Beteiligung fanden in Baden schon am 5. Januar 1919 und in Württemberg, Hohenzollern eingeschlossen, am 12. Januar 1919 statt, die Wahlen zur Nationalversammlung kurze Zeit später, am 19. Januar 1919. Das bedeutete, dass den Frauenstimmrechtsvereinen gerade einmal zwei Monate Zeit blieb, die vielen Frauen, die sich bis dahin nicht mit dem Wahlrecht befasst hatten, auf die Wahlen vorzubereiten. Eine Herausforderung bestand darin, diesen potentiellen Wählerinnen, die meist damit beschäftigt waren, die Kriegsfolgen zu bewältigen, von der Wichtigkeit und Notwendigkeit der Wahlen zu überzeugen. So schrieb beispielsweise Marie Stritt (1855–1928), die Vorsitzende des deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht:
»Und nun heißt es plötzlich die Massen der Frauen nicht nur wie bisher aufzurütteln und auszurüsten, all dies furchtbare Gegenwärtige und Künftige weiter geduldig zu ertragen – es heißt auch, ganz neue Kräfte und Fähigkeiten in ihnen zu wecken und zu entwickeln, damit sie die Macht, die so plötzlich in ihre Hände gelegt wurde, bewußt und in der richtigen Weise ausüben. Es heißt ihnen klarzumachen, daß sie von jetzt ab nicht bloß Mitträgerinnen und hilflose Mitdulderinnen, sondern Mitgestalterinnen der Geschichte ihres Volkes sind. In positive Aufgaben umgesetzt, handelt es sich um nichts Geringeres als: die nahezu 21 Millionen Wählerinnen in Stadt und Land überhaupt zu erfassen, die politisch ungeschulten über die politischen Strömungen und Parteiprogramme aufzuklären, sie mit dem komplizierten Apparat eines ganz neuen Wahlverfahrens vertraut zu machen […]. Und dies alles und noch vieles andere, eine tausendfältige Kleinarbeit hat binnen wenigen Wochen zu geschehen.«12
Es galt, große Widerstände zu überwinden, denn bisher hatten nur die SPD, seit 1891, und die Demokratische Volkspartei (DVP), seit Mitte 1918, das Frauenstimmrecht gefordert, während die anderen Parteien es ablehnten, ja sogar bekämpften.
Die Frauenstimmrechtlerinnen sahen ihre wichtigste Aufgabe darin, Frauen durch die Vermittlung von staatsbürgerlicher Bildung auf ihre neuen Aufgaben und Pflichten vorzubereiten.
Dazu versammelte der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF: 1894–1933) die meisten Frauen- und Frauenbildungsvereine unter seiner Führung und rief einen Frauenausschuss für die Nationalversammlung ins Leben. Im Verbund mit zahlreichen Frauenvereinen organisierten die Stimmrechtlerinnen Informationsveranstaltungen, druckten Flugblätter und Broschüren, um die Frauen von der Bedeutung der Wahlen zu überzeugen. Die Informationsabende wurden sehr gut besucht wie der Bericht von Gertrud Bäumer, einer wichtigen Vertreterin der bürgerlichen Frauenbewegung, zeigt: »Bei einer Versammlung der Deutschen Demokratischen Volkspartei (DDP) am 25.11. nahmen 2 000 Frauen teil. Am Tag darauf, bei einer weiteren Veranstaltung im Zirkus Busch, waren 7 000 Frauen anwesend.«13
Minna Cauer (1841–1921), engagierte Frauenrechtlerin und Vorsitzende des Verbandes Fortschrittlicher Frauenvereine, versuchte schon 1918, eine Frauenquote bei Wahlen einzuführen. Im Namen des Vereins Frauenwohl reichte sie bei der Reichsleitung eine Eingabe mit der Forderung ein, Parteien zu verpflichten, mindestens 10 % der Listenplätze mit Frauen zu besetzen. Der Vorschlag wurde bei den Beratungen zum Reichswahlgesetz verworfen.
»Radikale« Frauenrechtlerinnen wie Minna Cauer erkannten scharfsinnig, dass nun das parteipolitische Engagement an die Stelle der Stimmrechtsarbeit treten musste. Dr. Anita Augspurg (1857–1941), die erste promovierte deutsche Juristin, und Lida Gustava Heymann plädierten für eine einzige Frauenliste, bestehend aus den weiblichen Mitgliedern aller Parteien, um möglichst vielen Frauen ein Mandat im Reichstag zu ermöglichen. Die Liste scheiterte,14 da sich die Kandidatinnen eher Parteiideologien zugehörig fühlten als ihrem Geschlecht. Daher organisierten sie sich entsprechend, wie beispielsweise in Wahlvorbereitungsgremien von Sozialdemokratinnen oder der Arbeitsgemeinschaft des katholischen Frauenverbandes.
Wahlrecht für Frauen – »leicht erklärt«
In der Zeitschrift Blätter des Badischen Frauenvereins erläuterte eine unbekannte Autorin das Wahlrecht wie folgt:
»Die Wahl ist eine allgemeine, unmittelbare und geheime. […] Damit ist ausgesprochen, daß alle Stimmen gleichwertig sind, […], daß der Wähler die vorzuschlagenden Abgeordneten direkt bezeichnet, […], daß die Wahl endlich durch Abgabe eines verdeckten, zusammengefalteten Zettels, also nicht etwa durch öffentliche Benennung der Vorgeschlagenen geschieht. Sehr wichtig [ist] […], daß die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattzufinden hat. Während nämlich bei sonstigen Wahlen derjenige Kandidat für gewählt erklärt wird, der mehr Stimmen erhalten hat, […] fallen bei der Verhältniswahl auf jede Partei von der Gesamtzahl der zu wählenden Abgeordneten so viele, als die Zahl der für sie abgegebenen Stimmzettel im Verhältnis zur Gesamtzahl der letzteren beträgt.«15
Es folgt ein Rechenbeispiel: Zehn Kandidaten sind zu wählen, es werden 1 000 Stimmzettel abgegeben, 500 entfallen auf Partei A, 300 auf B und 200 auf C, folglich kommen fünf Kandidaten von A, drei von B und zwei von C ins Parlament. Durch die Verhältniswahl kämen alle Parteien ins Parlament und Minderheiten hätten eine Chance.16 Weiter riet die Autorin: »Bei dieser Sachlage müssen sich die Frauen vor der Wahl zeitig auch über die bestehenden politischen Parteien unterrichten.«17
Parteien aus dem konservativen und rechtskonservativen Spektrum, die sich bis 1918 vehement gegen das Frauenstimmrecht ausgesprochen hatten, beteuerten nun in ihren Wahlprogrammen mehr oder weniger ausführlich ihre Frauenfreundlichkeit, sprachen die Frauen gezielt in ihren Wahlprogrammen oder auf ihren Wahlplakaten an und organisierten gesonderte Wahlveranstaltungen. Am 20. Dezember 1918 bot etwa die Zentrumspartei, die stets gegen das Frauenwahlrecht votierte, in Achern/Baden eine Wahlveranstaltung für »Frauen und Jungfrauen« an.18

Abb. 1: Frauenwahlversammlung, Dezember 1918.
Die Werbungen der Parteien und der Frauenstimmrechtsorganisationen waren erfolgreich, denn bei der Wahl zur Nationalversammlung machten 17,7 Millionen Frauen von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die weibliche Wahlbeteiligung lag somit bei 82,3 %19 und die letztendlich 41 weiblichen Abgeordneten stellten 9,7 % der 421 Parlamentsmitglieder20 – eine Zahl, die erst in den 1970er-Jahren in der Bundesrepublik wieder erreicht wurde.21 Die SPD stellte den höchsten Anteil an Parlamentar...
Inhaltsverzeichnis
- Deckblatt
- Titelseite
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Einleitung
- 1 Endlich Wahlrecht!
- 2 Pionierinnen in der Politik
- 3 Auswirkung der Gleichberechtigung
- 4 Stolpersteine und Hürden
- 5 Warum zurückschauen?
- Anmerkungen
- Anhang
Häufig gestellte Fragen
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