1 Die Freiherren von und zu Brenken im Hochstift Paderborn
Die Brenken nehmen zwar voller Stolz eine lange Geschichte für sich in Anspruch, wenn sie in einer Urkunde des Jahres 1497 als „Gebrüder und Gevattern von Brenken“ behaupten, ihr Geschlecht sei nun schon 700 Jahre als Edle Meyer dem Domstifte pflichtig gewesen.8 Doch Friedrich Carl von Brenken, im 19. Jahrhundert der Familienchronist, nennt es selbst einen Bereich unbestimmter Sagen, wenn er über einige untergegangene Siedlungen in der Nähe der Umgebung des Dorfes Brenken schreibt: „Im 10ten Jahrhunderte teilten 5 Brüder unter sich die Herrschaft Brenken. Albero, Requort, Raban und Theuderich erbaueten sich eigene Höfe, die nach ihren Namen Alverdinghusen, Requortdinghusen, Rameshusen und Diderickshusen genannt wurden, während einer die Burg Brenkuin nebst 3 Höfen behielt, bei denen sich in der Folge das Dorf Brenken bildete. (…) Ihre Geschlechter erlöschen nach einander und in der Soester Fehde um 1450 wurden die Höfe zerstört und nie wieder aufgebaut.“9
Urkundliche Erwähnung findet die Familie möglicherweise erst im 12. Jahrhundert. Der erste Brenken, Rado, ist danach als Ministeriale, vielleicht als so etwas wie ein Dorfmeier im Dorf Brenken vorstellbar, das im 11. Jahrhundert durch eine Frau namens Kunigunde, die sich dabei in einem Vertrag ihre lebenslängliche Versorgung vorbehalten hatte, in den Besitz der Paderborner Kirche gekommen war.10 Nach und nach werden die unterdes weitverzweigten Familienstränge der Brenken mit dem Besitz belehnt, wodurch sie zu den einzigen Grundherren des Dorfes und wohl auch der umliegenden, später wieder wüst fallenden Siedlungen werden, ein Zustand, der in seinen Grundzügen bis zur Säkularisation andauern wird.
Nach einiger Zeit erlangen die Brenken auf ihrem Gebiet umfassende Herrschaftsrechte11, wenn es ihnen auch nicht gelingt, zu einer völlig selbstständigen Herrschaft zu werden, was sie vielleicht in den Fehden12 des 14. Jahrhunderts durchaus versuchen. Und wenn ihr zeitweiliges „Raubrittertum“ auch für Verwüstungen in benachbarten Siedlungen sorgt, so wirkt ihre Unterherrschaft im Dorf Brenken, zusammen mit der Kirche, wohl doch als Stabilitätsfaktor für das Dorf, wobei die Brenken aber nicht als kirchliche Fanatiker hervortreten. Zu Ende des 14. Jahrhunderts gelangt die Gerichtsbarkeit des Dorfes Brenken von den von Büren in die Hände der von Brenken. „Es handelte sich um nichts weniger als das aus Stadtrechten der Zeit wohl bekannte ´jus de non evocando`, also das Recht, von Dritten nicht vor einem fremden Gericht außerhalb Brenkens verklagt werden zu können. Es liegt auf der Hand, dass ein solches sonst für Stadtbürger geltendes Privileg für die Brenkener Bauern und auch für Zuwandernde attraktiv sein musste. Die Stabilisierung des Dorfes Brenken als Siedlungsplatz in einer kritischen Zeit der Seuchen und der Fehden dürfte u.a. mit dieser exklusiven Gerichtsbarkeit zusammenhängen.“13 Umgekehrt stärkt dies natürlich auch die Stellung der Herren von Brenken, da dieses Gerichtsrecht über ein grundherrliches Gerichtsrecht hinausgeht. Trotz des verlockenden rechtlichen Privilegs wird Brenken dadurch nicht zu einem reichen Dorf, und wenn Goddert (Gottfried) von Brenken 1580 in seinem Testament eine Stiftung für 12 Hausarme hinterlässt, so ist anzunehmen, dass es sich dabei nicht um die einzigen Armen handelt.14 Auch die dort lebenden Herren von Brenken können zeitweise kaum als wohlhabend zu bezeichnen sein, wenn sie die geringen Abgaben der wenigen Bauern unter mehreren Familien aufteilen müssen.
Nach dieser eher beschränkten Zeit in verschiedenen festen Häusern im Dorf Brenken beginnt die erste große Epoche der Familie, ihre fast 200-jährige Zeit auf der Wewelsburg, als sie im Jahr 1303 die Burg als Erblehen erhält. Ohne die komplizierte Familiengeschichte der Brenken in all ihren schließlich wieder erloschenen Linien in und um den Ort Brenken hier nachvollziehen zu wollen, möchte ich lediglich die unterschiedlichen Zeiten durch einige Schlaglichter lebendig machen. Der Versuch, ein Bild von den Vorfahren zu gewinnen, ist dabei auch für die Nachfahrin nicht leicht. Die alte Zeit wilder Sitten bei hohen Idealen erscheint fremd und befremdlich. Friedrich Carl von Brenken, der Familienchronist, stellt sich 1819 dieselbe Frage: In einer überraschenden Kombination eines Gelehrtentyps humboldtscher Art verklärt er gleichzeitig die alte Zeit als Rittertum und schwärmt angesichts der Vorstellung, dass der Besitz durch das Schwert erobert worden sei, obwohl er sich doch zur friedlichen Botschaft der christlichen Religion bekennt.
Bei der Betrachtung der Familie durch die Jahrhunderte fällt auf, dass es einen ständigen Wandel des Besitzes gibt, durch eingeheiratete Frauen oder durch Erbschaften kommen neue Höfe oder Rechte hinzu, während dann die Besitzungen wieder unter die Brüder aufgeteilt werden, ja sogar teilweise auch in die Hand von Vettern geraten. Mehrmals gibt es gemeinsame Besitzer, wobei die Erblinie nicht unbedingt über den Ältesten weitergeführt wird. Erst wenn ihnen kirchliche Pfründe zufallen, fallen diese Söhne möglichst aus dem Brenkenschen Erbe wieder heraus. Ein Miterbe, der dann jedoch zum Stammvater der Hauptlinie wird, ist auch Reineke von Brenken. Als er im Jahr 1515 Anna von Imbsen heiratet, schafft er durch ihr Imbsensches Erbe – die Alte Burg mit der Hälfte des Amtes Wewer – vor 500 Jahren in Wewer eine neue Heimat und beginnt damit ein neues Kapitel der Familiengeschichte.
Doch zurück in die Zeit vor Reineke. Nach einer Veröffentlichung aus dem 19. Jh. oder Anfang des 20. Jh.s15 ist „die Familie v. Brenken (…) in vielfacher Hinsicht eine der merkwürdigsten unseres Gaues“. So „seien über dies Geschlecht ältere Nachrichten vorhanden als über manche des hohen Adels“. Ferner sei es „charakteristisch, dass wir die v. Brenken immer wohl mit Geld versehen finden, weshalb sie stets die wichtigsten Pfandschaften übernehmen konnten“. So besitzen sie auch über das Kloster Böddeken eine Art von Vogteirecht. 1391 wird ihnen die Hälfte des „castrum“ Büren in Versatz gegeben und bis 1513 hätten sie sogar die Hälfte der Wewelsburg in Pfand gehabt, wie sie schon früher die Burgen zu Wünnenberg und Fürstenberg in Versatz gehabt hatten. Zur Zeit der Fehden mischen die Brenken immer wieder mit. Im Hochstift gehören sie zu den „Vier Säulen und edlen Meiern des Domkapitels“, über deren Hintergrund es verschiedene Deutungen gibt. Drei dieser Säulen (ohne die später hinzugekommenen Haxthausen) besitzen Anteile an der Alfer Mark.
Die Brenken sind also eine alte dynastische Familie, die sich durch Ahnenproben, den Nachweis von 16 adeligen Vorfahren, immer wieder für die Regierung des kleinen Ständestaates Paderborn qualifizieren und dadurch durchaus berechtigt wären, den Landesfürsten zu stellen. Tatsächlich bringen sie es bis zu den höchsten kirchlichen Ämtern, sind als Kammerherrn und Geheime Räte tätig und nehmen als Drosten Verwaltungsaufgaben des Landesherrn wahr. Friedrich Carl von Brenken, der Mittelalterschwärmer und bedeutende Forscher der eigenen Familiengeschichte, formul...