Entgleist! Wie der Rechtsstaat in Deutschland unter die Räder gekommen ist
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Entgleist! Wie der Rechtsstaat in Deutschland unter die Räder gekommen ist

Eine Dokumentation

  1. 196 Seiten
  2. German
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Entgleist! Wie der Rechtsstaat in Deutschland unter die Räder gekommen ist

Eine Dokumentation

Über dieses Buch

In einem zum Teil ironisch humorvoll gehaltenen Stil behandelt der Autor ein brisantes Thema: Den zunehmenden Verfall der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland in direktem Zusammenhang mit der ungebremsten Ausbreitung von Exekutive und Bürokratie. Der Leser erfährt, wie er sich vor staatlicher Willkür schützen kann und wird vieles zunächst kaum glauben, doch der Autor nennt schonungslos die Namen von Richtern, die ganze Häuser auf dem Papier einfach verschwinden lassen oder von Bürokraten, die eine über siebzigjährige Witwe dazu bringen, ihr Schlafzimmer nur noch von außen, vom Garten her, zu betreten und nicht mehr vom Innern ihres Hauses aus – aus Gründen der städtebaulichen Ordnung!Daneben beleuchtet der Autor das häufig hinter dieser Handlungsweise stehende Gedankengut und ruft zu besonderer Wachsamkeit gegenüber einer Entwicklung auf, die unser Staatswesen dauerhaft gefährdet.

Häufig gestellte Fragen

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Information

Geplante Sanftmut

Immer wieder marschiert ein Herr Voigt mit bedeutungsvoller Miene und einem Dackel neben sich durch das mit den großen, kleinen, schönen, alten oder neueren Häusern bebaute idyllische Waldwohngebiet in Buchholz-Sprötze und erfüllt seine Aufsichtspflichten als Mitarbeiter der Bauordnungsbehörde gegenüber den Hausbesitzern.
Immer wieder gefällt ihm irgendetwas nicht, immer wieder glaubt er, mit seinem Expertenblick baulichen Regelwidrigkeiten auf der Spur zu sein, wobei als Maßstab überwiegend die eigene geistige Kapazität eingesetzt wird.
Und immer wieder ärgern sich die Hausbesitzer über diesen häufigen Träger eng sitzender schwarzer Lederhosen, der plötzlich und unangemeldet mitten auf ihrem eigenen Grundstück vor ihnen steht und irgendwelche Anweisungen oder Kommandos erteilt.
Schließlich ringt sich der Rat der Stadt Buchholz zu der Einsicht durch: Hier muss etwas geschehen!
Was zu geschehen hat, steht ziemlich schnell fest, denn es muss ein Regelwerk geschaffen werden, das zwar einerseits Herrn Voigt bändigt, andererseits aber dennoch der Obrigkeit Möglichkeiten erschließt, den Bewohnern des Gebietes nach mehr als fünfzig Jahren Freiheit nun endlich in Form sogenannter „städtebaulicher Ordnung“ Fesseln anzulegen.
„Bebauungsplan“ heißt so ein Bürokratiemonster im Fachjargon.
Es soll jedem Menschen einfach, eindeutig und übersichtlich klarmachen, was er mit, in, an, vor, hinter, neben und unter seinem eigenen Haus und auf seinem eigenen Grundstück darf und was nicht. Deshalb besteht dieses Musterexemplar germanischer Regelungswut in Buchholz in der Nordheide aus 153 Seiten eng bedrucktem Papier im DIN-A4 Format.
Ich diskutiere mit meiner Familie und mit Freunden zu dieser Zeit darüber, ob wir in Deutschland wirklich in Freiheit leben, wie es uns Politiker und öffentliche Meinung nur zu gerne einzureden suchen. Sicher, die Freiheit des Einzelnen sollte dort enden, wo die Freiheit des Anderen eingeschränkt wird, aber hier kann von einer Einschränkung anderer durch die Freiheit, in gehörigem Abstand ein eigenes Haus zu besitzen und zu bewohnen, schließlich auch nicht andeutungsweise die Rede sein. Es muss also noch etwas anderes hinter diesem behördlichen Vorgehen stecken und ich beschließe, der Sache auf den Grund zu gehen.
Als ich von diesem Bebauungsplan erfahre, weiß ich zunächst nicht, ob ich darüber lachen oder ärgerlich werden soll. „Wie kann es sein, dass zuerst einmal über zweihundert Häuser existieren und dann mehr als fünfzig Jahre nach deren Errichtung deren Bau geplant wird?“ so geht es mir durch den Kopf. „Sind dort einfach völlige Idioten am Werk, die sonst nichts zu tun haben, stehen vielleicht finanzielle Interessen einzelner Ratsmitglieder oder Verwaltungsmitarbeiter dahinter oder hat sich sogar schon die Mafia bis in die Nordheide ausgebreitet?“ Fragen über Fragen tauchen auf, doch zunächst einmal entscheide ich mich mich ganz einfach für das Lachen, indem ich mich an die skurrilen Geschichten des Palmström bei Christian Morgenstern erinnere, der seine Welt zu verstehen suchte nach dem Motto: „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.“
Mehr als zweihundert Häuser existieren eben nicht, wenn sie nicht im Rahmen einer städtebaulichen Ordnung geplant und bürokratisch erfaßt sind.
Zuerst müssen deshalb erst einmal die Existenz und die Abmessungen dieser Häuser amtlich festgestellt werden, denn obwohl die Gebäude ja schon teilweise seit mehr als fünfzig Jahren dort am selben Platze stehen, hat die Gemeindeverwaltung der Stadt Buchholz in der Nordheide angeblich noch keine wirkliche Kenntnis von ihnen.und hier schlägt wieder die große Stunde des städtischen Lederhosenfans und Spitzenmannes Voigt.
Bewaffnet mit einem Maßband und einem Adjudanten rückt er aus, um Abmessungen und Grundflächen auch meines Hauses in Aktenform zu dokumentieren.
Dabei stößt er auf ein allerdings fast unlösbares Problem: Zwei Wände meines Hauses stehen an zwei Ecken nicht rechtwinklig zueinander, sondern in einem spitzen Winkel.
Das bedeutet, es müssen Dreiecksflächen berechnet werden. Nun fliegt zwar die Menschheit inzwischen zum Mond, aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sämtliche Mitarbeiter des Bauordnungsamtes der Stadt Buchholz in der Lage sind, eine solche Dreiecksfläche korrekt zu berechnen. (Es sei ihnen hier verraten: Die Fläche eines Dreiecks ist so groß wie die Hälfte des dazugehörigen Quadrates!) Da aber eine entsprechende Software zur Bewältigung dieses mathematischen Kraftaktes noch nicht zur Verfügung steht, schätzt Herr Voigt die Grundfläche meines Hauses der Einfachheit halber auf 267 Quadratmeter.
Obwohl man bei einer Akteneinsicht die von einem Vermessungsbüro später exakt eingemessene Grundfläche von lediglich 177 Quadratmetern Grundfläche meines Hauses in den städtischen Akten dokumentiert vorfindet, übernimmt die Bauverwaltung in sämtliche später folgenden Planungs- und Gerichtsakten den um veritable 90 Quadratmeter zu hohen Schätzwert des Herrn Voigt. Und ebenso selbstverständlich übernehmen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Lüneburg trotz mehrfachen Protestes und ausdrücklichen Hinweises auf die städtische Bauakte diese vollkommen falsche Zahl , denn nun kann man behaupten, dass es sich bei der Größe meines Hauses im Vergleich zur Nachbarschaft um einen „Ausreißer“ handelt.
All diese intellektuellen Anstrengungen kosten Geld, Geld, das die Gemeinde für die Bezahlung ihrer Topmitarbeiter dringend benötigt, von denen wir später noch eine ganze Reihe kennenlernen werden, und das deshalb nicht für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Verfügung steht.
Also greift man auch hier zu dem schon seit Jahrtausenden erprobten Mittel, indem die sogenannte Obrigkeit nämlich dem Bürger einfach noch etwas mehr Geld aus seiner Tasche zu ziehen sucht.
Um etwaigen Protesten und Widerständen von vorne herein den Boden zu entziehen, droht und erpresst man die Hausbesitzer im idyllischen Waldwohngebiet von Buchholz-Sprötze ganz einfach: Entweder ihr zahlt oder eure Häuser werden abgerissen..
Schließlich wollen wir mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes euch doch nur etwas Gutes tun.
Eigentlich bewohnt ihr ja schon seit vielen Jahrzehnten Schwarzbauten, die ohne Genehmigungen errichtet worden sind.
Eigentlich seid ihr deswegen alle etwas kriminell angehaucht, nun seid doch froh und dankbar, dass wir eure Wohnungen legalisieren wollen!
Eigentlich könnten wir eure Häuser und Wohnungen ganz einfach abreißen.
Eigentlich müsstet ihr im Obdachlosenasyl wohnen und nicht im eigenen Haus, auch wenn es euch gehört und von euch und eurem Geld oder dem Geld eurer Vorfahren bezahlt wurde.
In diesem Sinne wird argumentiert, der grundgesetzlich garantierte Schutz des Eigentums ist in Teilen unserer Republik ganz offensichtlich in Vergessenheit geraten, wenn es um übergeordnete Interessen geht.
Also wird nun ein Vertrag geschlossen, „städtebaulicher Vertrag“ genannt, zwischen den Anwohnern des Gebietes und der Gemeinde Buchholz, mit folgendem Inhalt:
Zwei Drittel der Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zahlen die Anwohner, ein Drittel bezahlt die Gemeinde.
Mit 600 guter Deutscher Mark schlägt dieser Vertrag für jeden Häuslebesitzer zu Buche, aber was tut man nicht alles, um sich von den Attacken eines Herrn Voigt und seiner Helfershelfer in der Kommunalverwaltung freizukaufen.
Eine Besonderheit weist so ein städtebaulicher Vertrag allerdings auf, die ihn von allen anderen Verträgen in deutschen Landen unterscheidet.
Der normale Bürger nämlich muss einen einmal geschlossenen Vertrag einhalten, eine Gemeinde, genauer gesagt der Rat einer Stadt, muss das hingegen nicht so uneingeschränkt, denn die Ratsmitglieder dürfen, so sagt es unser Grundgesetz, nicht in der Freiheit ihrer Entscheidungen eingeschränkt werden, auch nicht durch einen vorher abgeschlossenen Vertrag.
In diesem Fall heißt das konkret: Hausbesitzer, bezahle erst mal, ob du aber überhaupt etwas oder was genau du dafür bekommst, wird sich erst später herausstellen, wenn der Stadtrat darüber entscheidet, ob dein schon lange von dir bewohntes Häuschen überhaupt ein Daseinsrecht hat oder nicht.
Unwillkürlich kommen mir beim Schreiben dieser Zeilen noch ganz andere Verträge, z.B.die sogenannten Maastrich-Verträge der Europäischen Union, in den Sinn.
Sie wurden zwar abgeschlossen, sogar ratifiziert und unterzeichnet, aber dennoch fühlten sich die beteiligten Regierungen Deutschlands und Frankreichs nicht im geringsten dazu verpflichtet, diese Verträge später dann auch wirklich einzuhalten. Welche Regierung schert sich schon um vertraglich festgelegte Schuldengrenzen, wenn es ihr später opportun erscheint, abgeschlossene und verbindlich von den Parlamenten ratifizierte Verträge doch lieber nicht einzuhalten?
Und nicht nur die griechische Regierung schließt zunächst Verträge, um Kredite zu erhalten, hält nach dem erfolgten Geldeingang diese Verträge dann aber auch nicht ansatzweise ein.
Nun erfordert das Aufstellen dieses Bürokratieungetüms von einem Bebauungsplan gewisse Fachkenntnisse sowie ganz einfach auch Fleiß, also Eigenschaften, die im Baudezernat der Stadt Buchholz in der Nordheide, vorsichtig und sehr höflich ausgedrückt, durchaus noch ausbaufähig sind.
In sicherer Erkenntnis dieser Situation beauftragt die Stadtverwaltung deshalb das Hannoveraner Planungsbüro Koch mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Sprötze-Lohbergen.
Dieses Planungsbüro, das offensichtlich sehr gut davon lebt, gegen gesonderte Bezahlung die Arbeiten zu erledigen, für die die Mitarbeiter der Kommunen bereits ebenfalls ihre Gehälter beziehen, tut nun erstmal dasselbe (in gutem Stundenlohn, versteht sich!), was, wie weiter oben geschildert, unser Spitzenmann Herr Voigt bereits früher vollbracht hat:
Es stellt durch Besuche auf jedem Grundstück fest, wo sich überhaupt Gebäude befinden und welche Abmessungen diese Gebäude besitzen.
Damit die Sache aber nicht zu sehr in Arbeit ausartet, werden in Wirklichkeit überwiegend die von Herrn Voigt seinerzeit erdachten Zahlen und Angaben einfach übernommen, ohne sie einer wirklichen genaueren Prüfung umfassend zu unterziehen.
Nach vielen Sitzungen, diversen Besprechungen und lang andauernden Konferenzen entsteht schließlich ein großer Stapel bedrucktes Papier, der zahlreichen Behörden sowie den Bürgern zur Stellungnahme vorgelegt wird. Die in dem Papierstapel enthaltenen Vorschriften besagen im wesentlichen folgendes:
Das Gebiet, für das dieser Bebauungsplan Sprötze-Lohbergen gelten soll, besteht aus Wald, in dem jede Bebauung verboten ist.
Gebaut werden dürfen Häuser bis zu bestimmten Obergrenzen, meistens bis zu 60, 75 oder 90 Quadratmetern Grundfläche.
Erlaubt ist auch jeweils ein sogenanntes Nebengebäude oder eine Nebenanlage, wie z.B. eine Terrasse oder ein Carport bis zu einer Höchstgrenze von 35 Quadratmetern.
Zäune sind verboten.
Ja, lieber Leser, Du hast richtig gelesen, auf ein und derselben Seite Papier steht für dieselben Flächen einerseits die Bezeichnung„Wald“, in dem jedes Bauen verboten ist, und gleichzeitig auch „erlaubt ist der Bau von Häusern einer bestimmten Grundfläche“.
Selbst jeder geistig minderbemittelte erkennt sofort den Widerspruch, denn entweder das Bauen ist generell und vollständig verboten, dann dürfen auch keine Gebäude einer bestimmten Größe errichtet werden, oder es dürfen bestimmte Häuser gebaut werden, dann ist das Bauen aber nicht generell und vollständig verboten. Doch mit dieser Erkenntnis sind Rat und Verwaltung der Stadt Buchholz in der Nordheide im Jahre 2005 offensichtlich überfordert.
Die Bürger laufen Sturm gegen diese bürokratische Mißgeburt, denn 148 der insgesamt 207 Gebäude verfügen seit zum Teil mehr als achtzig Jahren über größere Grundflächen, als sie nun in diesem von ihnen selbst auch noch maßgeblich mitfinanzierten Bürokratiemonster vorgesehen sind.
Auch die übergeordneten Behörden, der Landkreis Harburg und die damalige Bezirksregierung Lüneburg, sehen den für jedermann offensichtlichen Widerspruch, dass nämlich einerseits im Wald jede Bebauung verboten ist, andererseits Häuser bestimmter Größen aber dennoch erlaubt werden.
Doch im Buchholzer Rathaus bleibt man stur und vollständig beratungsresistent.
Die Ratsmitglieder verabschieden dieses einzigartige Konstrukt dummer Bürokraten im Frühjahr des Jahres 2005 und setzen es als Gesetz in Kraft.
Angesichts eines so extremen Maßes an fachlicher Inkompetenz muss die Frage nach Sinn und Berechtigung der kommunalen Selbstverwaltung in aller Deutlichkeit gestellt werden.
Ohnehin stellt es in einer zunehmend technisierten und damit komplizierter und intellektuell anspruchsvoller werdenden Welt ein erhebliches Risiko dar, wenn eine Gesellschaft oder ein Land ausschließlich von Laien regiert werden, die über keinerlei spezifische Fachkompetenz in Bezug auf die von ihnen zu treffenden Entscheidungen verfügen.
Der Bundestag in Berlin beschäftigt immerhin einen umfangreichen wissenschaftlichen Dienst im Hintergrund, durch den sich die Abgeordneten fachkundig machen und beraten lassen können, ein Kommunalparlament einer deutschen Kleinstadt aber verfügt über diese Möglichkeiten nicht.
Die Folgen dieses Systemfehlers liegen auf der Hand: Hohe Verschuldungen der Kommunen, Verkehrsprobleme in den Innenstädten, soziale Brennpunkte und ausufernde Bürokratie, um nur einige Problemfelder zu nennen, sind in fast allen Kommunen Deutschlands an der Tagesordnung.
Hier ist eine qualifizierte ordnende Hand einer übergeordneten Landes- oder Bundesregierung dringend gefragt, denn wie sollen z. B....

Inhaltsverzeichnis

  1. Motto
  2. Hinweise
  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Vorwort
  5. Hamburg und seine Schöpfung
  6. Der Postbote Meier
  7. Wohin damit?
  8. Zu Dritt ins Vergessen
  9. Langsam wird mir warm
  10. Geplante Sanftmut
  11. Post von oben – Irrsinn pur
  12. Ein Bürger muckt auf
  13. Originelle Rechtsprechung
  14. Man denkt
  15. Ein Versuch
  16. Geplatzt
  17. Aufruhr
  18. Beleidigt
  19. Es genügt allein der Glaube
  20. Vor den Spitzen der Justitia
  21. Der Staat als Hüter der Gesetze
  22. Es wird gefährlich (?)
  23. Neue Sitten
  24. Lügen
  25. Tatsachen schaffen
  26. Richter Claus – das wesensgleiche Minus
  27. Bezahlen – Warum denn das?
  28. Neue Zeiten
  29. Das Bundesverfassungsgericht – ein Bürgergericht???
  30. „Vorkasse, bitte!“
  31. Das Vollstreckungshinderniß
  32. Neues Spiel – Neues Glück
  33. Vielleicht ein Fehler der Behörde?
  34. Der Abriß
  35. Es wird noch einmal richtig spannend
  36. Ein merkwürdiger „Zufall“
  37. Was ist Schrott?
  38. Kurios
  39. Nachwort
  40. Anhang – Dokumente
  41. Der Autor
  42. Impressum