Teil IV:
Praktisch: Das Leben
Kapitel 13
Gesellschaft
Betrachten wir die Welt, so scheint sie aus den Fugen zu geraten. Wobei ich hier die mitteleuropäische Welt der letzten Jahrzehnte meine, deren Gesellschaften an der Progressivität, der Erhöhung von Sicherheit, Wohlstand und politischer Stabilität zu zweifeln beginnen. Despotie und Terror scheinen zuzunehmen, auch in zentralen Ländern des wohlhabenden Westens. Der Mensch wird als wesentlicher Faktor im Wirtschaftsleben mehr und mehr in Frage gestellt. Und die digitale und damit technisierte Einwirkung auf jeden Bereich unseres Lebens fordert unsere mentalen Kapazitäten signifikant heraus. Zeit, sich grundlegend Gedanken zu machen, was in einer Gesellschaft immer sinnvoll bleibt, solange der Mensch ist.
Die in den ersten beiden Teilen behandelten Fakten und Thesen sollen nun im Teil 4 ihre praktischen Konsequenzen zeigen.
Dabei ist die Betrachtung der Gesellschaft, also des Zusammenlebens mehrerer Menschen, besonders komplex. Jeder hat seine eigene Agenda, jeder ist individuell, Ziele mögen sich widersprechen und Meinungen auseinander gehen. Somit ist hier die Frage, welche grundlegenden Aussagen wir aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen für eine Gesellschaft, für eine Menschengruppe, ableiten können.
Der Begriff Gesellschaft soll hier für Menschengruppen aller Art gelten, von Großfamilien, Sippen oder Stämmen bis hin zu städtisch oder staatlich organisierten Konstrukten.
Der Mensch, wie wir ihn bis heute kennen, ist nicht ohne Mitmenschen denkbar. Die elterliche Zeugung, mütterliche Schwangerschaft, und soziale Gewährung von Nahrung, Schutz, Sprachlehre und sonstiger Ausbildung in den ersten Lebensjahren sind unumgängliche Interaktionen mit Mitmenschen, die uns auf die Lebensbahn bringen. Daher kann man sicher zustimmen, dass der Mensch ein Zoon Politikon, ein soziales Wesen ist.
Wenn wir nun das soziale Miteinander betrachten, so bildet die mitmenschliche Interaktion im allgemeinen und grundsätzlichen, nicht unbedingt im speziellen Einzelfall, eine Organisation. Die Organisation ist real existent und beobachtbar oder gar formal definiert. Letzteres kennen wir unter anderem von dörflichen, städtischen, staatlichen oder wirtschaftlichen Organisationen unserer Tage, ersteres aus Gruppen, die sich neu zusammenfinden und eben auch eine Organisation bilden. Oder auch aus archaischen Zeiten. Die Organisation wird relativ spontan gebildet, aus dem einfachen Grund, dass der Mensch ein lernendes, sich adaptierendes Wesen ist.
Kommt er mit einer neuen Situation in Berührung, lernt er das Umgehen mit dieser und die jeweilige Rollenverteilung aller beteiligten. Es entsteht aus dem einmal geschehenen schnell eine Gewohnheit, die letztlich zu einer Organisation führt. Dies dient der Ressourcenschonung. Es muss nicht bei jeder Aktion die Denkleistung erbracht werden, wie diese vollzogen werden soll. Denken wir an eine Freundesgruppe, die gemeinsam in den Urlaub fährt. Einer fährt das Auto, ein anderer holt Brötchen, weil er morgens sowieso Joggen geht, ein weiterer ist für die Musik oder die Witze zuständig. Alles unausgesprochen, aber realistisch gesehen klar organisiert.
Daher macht es Sinn, die Organisation der Gesellschaft zu betrachten, auch im Hinblick auf die vorab dargelegten Erkenntnisse über den Menschen.
Bevor wir in medias res gehen, möchte ich kurz darauf verweisen, dass die Betrachtung von Gesellschaft aus der Gesellschafts- statt der Individualperspektive, mit der Einordnung der Individuen als untergeordneten Kategorien, an der Realität völlig vorbei geht, da die Gesellschaft sich nun mal aus Individuen zusammensetzt und diese keineswegs linientreu aus dem Ei schlüpfen. Die kollektivistische Sicht mag kulturell in vielen Gesellschaften hoch gehalten werden, doch als nüchterne Betrachtungsgrundlage der Realität taugt sie nicht. Sie zerbricht an der einfachen Beobachtung, dass jedes menschliche Wesen ein Individuum ist. Selbst in Zeiten, in denen Individualismus noch gar nicht bekannt war. Den Ich-losen Menschen, bzw. Individual-Ich-losen Menschen, dessen Wesen direkt bei der Geburt mit dem Kollektiv, also mit der Gesellschaft verschmilzt, den gibt es nicht. Das Ich entsteht in Wechselbeziehung zu einem Du, durch die Abgrenzung vom Du und ist stark mit dem eigenen Körper verbunden. Die Auflösung dieser Ich-Vorstellung in einer kollektiven Gesellschaftsvorstellung ist derzeit jedenfalls praktisch unmöglich.
Daher gehen wir, wie im gesamten Buch, vom individuellen Menschen als wesentlichen Fixpunkt aus.
Gesellschaft ist das Zusammenleben von mehreren Menschen. Jeder Mensch dient sich selbst, wie in Teil I gesehen. Wenn nun aber mehrere Menschen aufeinander treffen, so entstehen automatisch Konflikte, die der Einigung bedürfen. Eine Gruppe von zehn Jägern erlegt einen Hirsch. Nun ist die Frage, wer als erstes essen darf, wer wie viel bekommt, wer die Arbeit des Zerlegens übernehmen soll. Hier mag es unterschiedliche Interessen geben, die der Einigung bedürfen, wie auch immer diese Einigung erzielt wird. Wir sehen an diesem Beispiel, dass doch meist für einen solchen Fall eine Lösung gefunden werden kann, wovon eine wäre, nach bestimmten Regeln zu handeln. Die Antworten auf obere Fragen mögen nach dem Alter der Gruppenmitglieder, nach ihrer Verantwortung, bzw. sozialer Stellung in der Gruppe beantwortet werden. Gibt es die Einigung nicht, so kann ein Streit, bis hin zur gewaltsamen Auseinandersetzung zur Lösung der Fragen beitragen.
Wenn wir wissen, dass jeder das Seine sucht, jeder tut, was er für sich will, so heißt das noch lange nicht, dass die Grundprämisse menschlichen Zusammenlebens der Kampf aller gegen alle sei.
Ebenso falsch wäre es, zu behaupten, der Mensch sei von Natur aus auf Frieden und Kooperation aus. Wie wir in der Realität beobachten, ist dies keineswegs immer der Fall. Im vorigen Kapitel 12 haben wir gesehen, dass wir mit dem nächsten Menschen unseren Konflikt mit Macht-Konfrontation oder Kooperation lösen können. Es gibt beide Möglichkeiten. Beide sind natürlich.
Wenn eine Gesellschaft nun zusammenlebt, so können wir einige Grundsätze formulieren, die aus den bisherigen Erkenntnissen gewonnen werden.
Zentrale Erkenntnis ist, dass jeder ein subjektives Ich hat, das er wertschätzt, dem er dient. Er strebt nach seinem persönlichen Glück, wo auch immer dieses liegen mag. Jeder Mensch sieht in sich, seinem Tun und Handeln einen subjektiven Wert und diesen Zweck an sich gilt es anzuerkennen, zu würdigen, zu achten. Wird er aber für ein Individuum von der Gesellschaft nicht anerkannt, ist dieser Mensch kein Mitglied der Gesellschaft. Für die Mitglieder der Gesellschaft muss allerdings ihr jeweiliges Individualstreben anerkannt werden. Da jedes Mitglied der Gesellschaft dieses Streben hat, ist auch die Gleichwertigkeit von der Gesellschaft anzuerkennen.
Gesellschaftsgrundregel: Das individuelle Streben des Einzelnen wird anerkannt, gewürdigt und geachtet. Es ist für alle vom Prinzip her gleichwertig.
Die Alternative, also Nicht-Anerkennung des individuellen Strebens eines einzelnen oder einer Sub-Gruppe, führt automatisch zu einem Machtkonflikt zwischen diesem Individuum bzw. der Sub-Gruppe und dem Rest. Die Aufrechterhaltung bedarf der Ausübung der Macht, beispielsweise indem die Sub-Gruppe zu ihrer Geringwertigkeit erzogen wird. Dies wird allerdings niemals stabil sein können und immer wieder aufbrechen, sobald sich für die Sub-Gruppe eine dafür günstige Gelegenheit ergibt. Machtausübung wird, wie vorab gesehen, von den Betroffenen als Übel empfunden. Und dagegen werden sie womöglich aufbegehren wollen.
Bewegen wir uns von einem Individualrecht nun weiter zum Mitmenschen hin. Das Individualinteresse kann sich gegenseitig widersprechen. Zur Lösung eines Konflikts können wir nach der Minimalmoral und der Moralkaskade Respekt für das Interesse des Nächsten fordern. Wollen zwei Personen an der gleichen Stelle angeln, die nur für einen Platz hat, so können sie dazu verpflichtet werden, das jeweilige Interesse des anderen anzuerkennen und die Lösung des Konflikts durch Kooperation zu finden. Zur Findung der Lösung dienen Regeln, die für alle im gleichen Maße gelten.
Gesellschaftsgrundregel: Der Nächste ist in seinem Streben zu respektieren. Konflikte sind geregelt zu lösen.
Die Regeln, die in der Gesellschaft gelten, müssen dazu natürlich definiert werden und bekannt sein. Alle Mitglieder der Gesellschaft müssen, um ihr Individualinteresse zu repräsentieren, auch an der Regelgestaltung beteiligt sein können. Wie dies geschieht, muss die jeweilige Gesellschaft selbst definieren und entscheiden. Es gibt dafür eine Mannigfaltigkeit von Möglichkeiten.
Gesellschaftsgrundregel: Die Regeln der Gesellschaft werden von der Gesellschaft selbst gesetzt. Alle Mitglieder der Gesellschaft können an der Regelgestaltung mitwirken.
Wie wir in Kapitel 12 gesehen haben, wird Machtausübung von anderen über uns abgelehnt. In einer Gesellschaft sollte daher Macht so weit wie möglich limitiert sein. Da es praktische Gründe für ausreichend Funktionalmacht gibt, so muss abgewogen werden: So wenig Macht wie möglich, so viel wie nötig. Das Maß muss gesellschaftlich ausgehandelt werden.
Gesellschaftsgrundregel: Funktionalmacht ist auf das notwendige Maß zu limitieren
In der Behandlung von Regelbrüchen, also Zuwiderhandlungen gegen die gesellschaftlich gesetzten Regeln (Rechtsbruch) darf bei der Sanktionierung oder Bestrafung nur die Zukunft im Blick sein. Das Unrecht lässt sich ja nicht mehr ungeschehen machen. Weiter wissen wir, dass das Individuum bei seiner Zuwiderhandlung nicht anders konnte, also keine moralische Schuld haben kann. Somit ist dem uns oft innewohnenden Wunsch nach Bestrafung aus Genugtuung auf einer illusorischen Vorstellung basierend. Die Strafe hat den Zweck darin, zukünftige Täter von der Zuwiderhandlung abzuschrecken, weiterhin kann sie den Zweck haben, die Gesellschaft vor zukünftigen Taten des Rechtsbrechers zu schützen.
Gesellschaftsgrundregel: Rechtsprechung erkennt die Realität an und zielt allein auf die Zukunft
Als letzten Punkt wollen wir über die Grenzen der Gesellschaft sprechen. Innerhalb der Gesellschaft gelten Regeln, die für alle transparent und damit nachvollziehbar sind. Der Zu- und Abgang von der Gesellschaft sollte ebenfalls klar geregelt werden. Wenn Kinder, die in die Gesellschaft geboren wurden, mündig werden, so sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden, sich bewusst für oder gegen den gesellschaftlichen Schutz und die mit der Gesellschaft gebrachten Regeln entscheiden zu können. Allerdings ist klar, dass ein Ausstieg aus der Gesellschaft letztlich die Vogelfreiheit bedeutet, da von diesem Individuum immer eine Gefahr für die Gesellschaft ausgehen kann. Eine territoriale Verbannung kann als Möglichkeit des Ausstiegs aus der Gesellschaft eine Lösung sein. Für die Nachgeborenen, die in eine etablierte Gesellschaft hineingeboren werden, dient eine Möglichkeit des Ausstiegs der Identifikation mit der Gesellschaft. Ansonsten kann sie als fremd, als Zwang und damit als Machtausübung empfunden werden.
Status Quo Gesellschaft – Stand heute?
Wir wollen nun schauen, wie es um die heutige Gesellschaft bestellt ist. Obige Erkenntnisse haben wir aufgebaut aus grundsätzlichen Überlegungen, nicht abgeleitet von Idealen oder Moralvorstellungen.
Daher ist es erstaunlich, wie nahe unsere heutige demokratische Grundordnung den genannten Prinzipien ist. Hierbei möchte ich mich auf Deutschland beschränken, da mir diese Ordnung hier am besten bekannt ist.
Die Menschenwürde ist zentraler Aspekt des Grundgesetzes. Artikel 1 trägt also jedem einzelnen Individuum, seinem Streben und seiner Würde Rechnung. Dieses Grundrecht ist somit Ausdruck der subjektiv-wahren Moral.
Das demokratische Prinzip trägt der individuellen Mitgestaltung und Teilhabe Rechnung. Das Rechtsstaatsprinzip, welches sogar die Prüfung der Regeln auf die Grundrechts-Konformität jedem Individuum ermöglicht, tragen dazu bei, dass für alle die gleichen Regeln gelten und durchgesetzt werden können.
Ich könnte das Lob der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland weitermachen, möchte es aber kurz halten: Es ist erstaunlich, wie reif diese Ordnung, wie realitätsnah, wie wahrheitsnah sie ist. Dies mag natürlich auch für viele andere Länder gelten, allerdings sind mir die dortigen Rechtsordnungen zu wenig bekannt. Die Mitglieder der europäischen Union haben sicher ähnliche positiv zu wertende Ordnungen, womöglich im Einzelfall noch bessere.
Doch möchte ich nicht missen, auf ein paar Defizite explizit hinzuweisen, wohl in dem Bewusstsein, dass das „Große, Ganze“ als sehr realitätsnah, und damit stabil zu werten ist.
Ein Defizit ist die zu wenig beachtete nicht-Existenz der Willensfreiheit in der Rechtspraxis. Das Fordern von „Reue“ beispielsweise ist die zwanghafte Forderung einer irrealen Vorstellung, man hätte auch anders handeln können und gibt nun zu, dass die Alternativhandlung die bessere gewesen wäre. Realistisch betrachtet kann man dies allerdings nicht fordern, denn man zwingt den Gesetzesbrecher letztlich zur Unwahrheit, bzw. zu einer irrealen Vorstellung. Statt Reue könnten wir eine Entwicklung, eine Einsicht, ein Lernen des Gesetzesbrechers fordern, die ihn in Zukunft gegenüber dem Gesetzesübertritt stabil macht. Auch die Forderung der Schuldfähigkeit ist im Grundsatz abzulehnen, da sie vortäuscht, es hätte bei manchen Menschen eine andere Möglichkeit gegeben, bei anderen Menschen aber nicht.
Ein weiteres Defizit unserer gesellschaftlichen Grundordnung ist die Unmöglichkeit des...