Angemessene Unternehmensbesteuerung
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Angemessene Unternehmensbesteuerung

National umsetzbare Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zur Unterstützung von international abgestimmten Maßnahmen

  1. 320 Seiten
  2. German
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Angemessene Unternehmensbesteuerung

National umsetzbare Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zur Unterstützung von international abgestimmten Maßnahmen

Über dieses Buch

Reformvorschläge für eine angemessene Unternehmensbesteuerung, die alle OHNE internationale Abstimmung umgesetzt werden können: - Besteuerung der gesamten Wertschöpfung in Deutschland, indem alle in Deutschland erwirtschafteten Kapitalentgelte in Deutschland besteuert werden.- Quellensteuer auf alle gezahlten Zinsen und Lizenzgebühren.- Steuerliche Abzugsbeschränkung bei Zahlung in ein Niedrigsteuerland.- Abzugsbeschränkung durch Gewerbesteuerfreistellung sowohl der gezahlten wie auch der erhaltenen Zinsen und Lizenzgebühren.Weitere erforderliche Reformmaßnahmen, die Deutschland OHNE internationale Abstimmung umsetzen kann: - Gewinne angemessen ermitteln.- Arbeitsplatzexport nicht mehr steuerlich begünstigen.- Verlustverrechnung stärker beschränken.- Alle Wertsteigerungen wie Gewinne besteuern, Buchwerte an die Verkehrswerte annähern.- Unternehmensvermögen angemessen besteuern.- Grundsteuerreform dringlich, Landesimmobiliensteuer statt Vermögensteuer?- Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer verringern.- Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein, deshalb sollten zukünftig Hinterziehungszinsen höher sein als Säumniszuschläge und Anonymität darf nicht weiter zur Verjährung führen.- Befreiungsmöglichkeit von der Veröffentlichungspflicht von Bilanzen abschaffen.

Häufig gestellte Fragen

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Information

Teil III :
REIN NATIONAL UMSETZBARE MASSNAHMEN
GEGEN GEWINNVERKÜRZUNG UND GEWINNVERLAGERUNG

International abgestimmte Maßnahmen haben zweifellos hinsichtlich der Erfassung der gesamten von transnationalen Unternehmen erwirtschafteten Kapitalentgelte den höchsten Wirkungsgrad289, d.h. das höchste Mehraufkommen im Verhältnis zum Mehraufwand. Vielfach ist aber eine internationale Abstimmung nicht oder, wenn überhaupt, nur sehr langfristig möglich, da diese Maßnahmen gegen die Widerstände der derzeit begünstigten Staaten durchgesetzt werden müssten. Wann aber die OECD-Länder die Maßnahmen des OECD-Maßnahmenpakets national umgesetzt haben werden, ist ungewiss.
Nationale Reformen, die den internationalen Zielsetzungen, z.B. dem OECD-Maßnahmenpaket entsprechen, können und sollten vorab national umgesetzt werden; dadurch wird nämlich eine internationale Umsetzung der EU- und OECD-Ziele beschleunigt. So haben EU und OECD den einzelnen Mitgliedsländern ja ausdrücklich den Auftrag erteilt, ihre nationalen Steuervorschriften zu reformieren und so die gesetzten Ziele zu erreichen. Versuche, die sehr unterschiedlichen nationalen Steuersysteme stärker international miteinander abzustimmen, und unilaterales290 Vorgehen schließen sich also nicht aus, sondern sind wechselweise füreinander nützlich.
Das zentrale Problem für Deutschland und wohl auch für vergleichbare Staaten liegt doch offenbar darin, dass in hohem und noch wachsendem Umfang Unternehmenserträge, die in diesem Staat unter Benutzung der von diesem Staat zur Verfügung gestellten Infrastruktur erwirtschaftet werden, ganz legal der Besteuerung in diesem Staat entzogen werden können.291
In den folgenden Kap. 5 bis Kap. 9 werden rein national umsetzbare Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung erläutert.

5 Besteuerung der gesamten Wertschöpfung
in Deutschland erforderlich

Kap. 5 besteht aus zwei Teilen:
Erheblicher Reformbedarf bei der Unternehmensbesteuerung.
Kap. 5.1
Angemessene Besteuerung aller Kapitalentgelte erforderlich.
Kap. 5.2

5.1 Erheblicher Reformbedarf bei der Unternehmensbesteuerung

Beispielhaft werden drei Bäckereien vorgestellt, um die wachsende Problematik der derzeitigen Unternehmensbesteuerung zu verdeutlichen:
Bäckermeister Altmeier
Der Bäckermeister Altmeier stellt zusammen mit einem Gesellen und einem Lehrling in seiner Bäckerei in Regensburg Backwaren her, die seine Frau im Laden verkauft:
  • Bäckermeister Altmeier hat keine Kredite aufgenommen und zahlt deshalb keine Zinsen. Er vertraut wegen der hohen Qualität seiner Produkte auf Mund-zu-Mund-Werbung und macht deshalb keine Werbung. Seine Produkte stellt er nach altbewährten Verfahren her, benötigt deshalb keine Lizenzen und zahlt deshalb auch keine Lizenzgebühren.
  • Sein Gewinn ergibt sich aus Umsatz minus Lohnkosten minus sonstige Kosten für Mehl, Strom etc. Dieser verbleibende Gewinn ist die Steuerbemessungsgrundlage, die Bäckermeister Altmeier in seiner Einkommensteuererklärung angibt. Da besteht keine Möglichkeit für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Damit ist eine deutsche Besteuerung der in Deutschland erwirtschafteten Wertschöpfung gesichert.
Auf den Gewinn muss Bäckermeister Altmeier in Regensburg Gewerbesteuer von rund 15% zahlen, von denen rund 14 %-Punkte auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet werden; es verbleibt eine Netto-Belastung durch die Gewerbesteuer von rund 1 %-Punkt. Bei einem monatlichen Gewinn von 5.000 € muss er rund 31% Einkommensteuer zahlen. Insgesamt beträgt also seine Steuerbelastung 32%292 des von ihm erwirtschafteten Gewinns.
Bäckerei "Beste Bayrische Brezen"
Bäckermeister Neumeier hat die Bäckerei "Beste bayrische Brezen" in Regensburg schrittweise aufgebaut. Sie hat mittlerweile 25 Angestellte und verkauft ihre Produkte regional in eigenen Filialen:
  • Die Bäckerei "Beste Bayrische Brezen" GmbH hat zur Finanzierung von neuen Investitionen Kredite bei der Sparkasse Regensburg aufgenommen, die sich im Wesentlichen aus Regensburger Spareinlagen refinanziert. Von den resultierenden Zinserträgen zahlt die Sparkasse Regensburg ein Viertel Abgeltungsteuer an das Regensburger Finanzamt, die verbleibenden drei Viertel der Zinserträge erhalten die Regensburger Sparer. Damit ist eine deutsche Besteuerung der in Deutschland erwirtschafteten Wertschöpfung gesichert.
  • Die Bäckerei "Beste Bayrische Brezen" macht intensiv Werbung in der örtlichen "Mittelbayrischen Zeitung". Von den resultierenden Inseratserträgen zahlt die "Mittelbayrische Zeitung" Löhne und sonstige Kosten. Damit ist auch hier eine deutsche Besteuerung der in Deutschland erwirtschafteten Wertschöpfung gesichert.
  • Die Bäckerei "Beste Bayrische Brezen" macht die gezahlten Zinsen sowie die gezahlten Inseratsaufwendungen als Kosten geltend, was ihre Steuerlast mindert.
Auf den verbleibenden Gewinn von z.B. 300.000 € werden an das Finanzamt Regensburg Gewerbesteuer von rund 15% und Körperschaftsteuer von rund 16% (inkl. Solidaritätszuschlag) gezahlt. Insgesamt ist also die Steuerbelastung mit rund 31% etwa genauso hoch wie beim kleinen Bäckermeister Altmeier.
Großbäckerei "Gesundes Brot"
Das Gegenbeispiel ist die Großbäckerei "Gesundes Brot" mit 150 Angestellten, die ihre Produkte an Lebensmittelketten liefert. Durch Initiative eines umtriebigen Regensburger Unternehmers wurde vor Jahren die Großbäckerei "Gesundes Brot" aufgebaut, der sie dann an internationale Finanzinvestoren verkaufte:
  • Der Kaufpreis wird ganz überwiegend nicht etwa vom Käufer getragen, sondern der übernommenen Großbäckerei "Gesundes Brot" aufgehalst: Sie muss nämlich ihr Eigenkapital an den Käufer ausschütten, der damit den Kaufpreis bezahlt. Das nun fehlende Eigenkapital ersetzt die Großbäckerei "Gesundes Brot" durch einen Kredit, für den laufend Zinsen zu zahlen sind. Dieser Kredit wird auf Anweisung der internationalen Finanzinvestoren nicht bei der Sparkasse Regensburg aufgenommen, sondern bei der Schweizer Finanzfirma "Cheap Credits", die für ihre Zinserträge keine Steuern bezahlen muss.
  • Die Großbäckerei verkauft ihre Produkte nun unter dem international bekannten Markennamen "Healthy Bread" und nutzt "Healthy Bread"-Vorgaben für die Herstellung ihrer Waren. Hierfür muss sie an die im Ausland ansässige "Healthy Bread Lizenzverwaltungsfirma" dauerhaft umsatzabhängige Lizenzgebühren zahlen.
  • Die Großbäckerei macht intensiv Werbung im Internet, insbesondere auch bei GOOGLE.
  • Sowohl die erheblichen gezahlten Zinsen als auch die gezahlten Lizenzgebühren und Werbungsaufwendungen macht die Großbäckerei steuerlich als Kosten geltend, sodass trotz sehr guter Umsätze fast kein Gewinn in Regensburg ausgewiesen wird. Das Finanzamt Regensburg erhält deshalb von der Großbäckerei fast keine Gewinnsteuern. Damit wird systematisch eine deutsche Besteuerung der in Deutschland erwirtschafteten Wertschöpfung verhindert. Die in Regensburg erwirtschafteten Erträge bleiben aber auch im Ausland unbesteuert, weil Kreditgeber "Cheap Credits" und Lizenzverwaltungsfirma "Healthy Bread" steuerlich optimiert sind und deshalb nirgendwo Steuern zahlen. Dadurch entsteht in Deutschland zweifacher Schaden:
  • Für die staatlichen Infrastrukturleistungen, die ja die Großbäckerei "Gesundes Brot" genauso wie Bäckerm...

Inhaltsverzeichnis

  1. Weitere Informationen
  2. Danksagung
  3. Übersicht
  4. Hinweise
  5. Vorwort von Dr. Norbert Walter-Borjans
  6. Inhaltsverzeichnis
  7. Liste der Abbildungen
  8. Teil I: Was ist das Problem?
  9. Teil II: International abgestimmte Massnahmen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
  10. Teil III: Rein national umsetzbare Massnahmen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
  11. Teil IV: Anhang
  12. Quellen
  13. Fußnoten
  14. Impressum