Wir haben kein Vaterland!
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Wir haben kein Vaterland!

Patriarchatskritische Texte 1903-1911

  1. 144 Seiten
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Patriarchatskritische Texte 1903-1911

Über dieses Buch

Textsammlung aus Kampfschriften, Artikeln und einem Aufsatz. Die Textsammlung dokumentiert die Wandlung der monarchietreuen Breslauer Volksschullehrerin Elisabeth Bouness zur radikalen und aufrührerischen Mutterrechtlerin, die unter dem Pseudonym Ruth Bré im Kaiserreich für Unruhe sorgte und deren Ideen bis weit ins 20. Jahrhundert wirkten.

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Information

Jahr
2019
ISBN drucken
9783748126249
eBook-ISBN:
9783749411351
1 Kaiserworte. Fürsorgegesetz und Lehrerschaft. Betrachtungen aus Liebe zum Vaterlande erschien 1903 im Verlag der Frauen-Rundschau, deren Redakteurin Helene Stöcker (1869-1943) war – zuerst Ruth Brés Verbündete, später ihre Gegenspielerin. Hier schreibt noch die pflichttreue Breslauer Lehrerin Elisabeth Bouness, die aber im selben Jahr ihren Beruf aufgibt und unter dem Pseudonym Ruth Bré als Mutterrechtlerin und Patriarchatskritikerin bekannt wird.

Kaiserworte
Fürsorgegesetz und Lehrerschaft
Betrachtungen aus Liebe zum Vaterlande

Einleitung.

„Die Jugend verroht.
Der Respekt vor der Autorität
fehlt. Von der Schule beginnend,
muß hier durch die Gesetzgebung
Wandel geschaffen werden.“
Kaiser Wilhelm II.
Die Königliche Regierung hatte durch Verfügung vom 10. Mai 1901 für die Verhandlungen bei den General-Lehrer-Konferenzen desselben Jahres die Aufgabe gestellt:
„In welcher Weise kann der Lehrer an der Ausführung des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juni 1900 förderlich mitwirken?“
Das Fürsorgegesetz ist ein Erziehungsgesetz, zwar noch kein allgemeines, vielleicht aber der erste Schritt zu einem allgemeinen Erziehungsgesetz, wie z. B. Norwegen es hat und Oesterreich es vorbereitet.
Die Lehrer und Lehrerinnen konstatieren als berufsmäßige Erzieher mit Befriedigung, daß man sie zur Aeußerung über dieses Gesetz auffordert. Sie sind zwar bei dem Zustandekommen des Gesetzes nicht gefragt worden, aber sie sollen wenigstens bei der Ausführung gehört werden: also immerhin ein Fortschritt, der hoffentlich beiden Teilen, den zu Erziehenden wie den Erziehern, zum Nutzen gereichen wird, zumal dann, wenn man die Lehrer und Lehrerinnen nicht nur hören, sondern ihren Stimmen auch einiges Gewicht beilegen sollte.
Wollen Lehrer und Lehrerinnen wahrhaft fördernd zu den Zielen des Gesetzes beitragen, so werden sie nicht lediglich an den Ausdruck „Ausführung des Gesetzes“ halten dürfen, denn dann wäre dieses Thema mit drei Sätzen abgethan. Sie werden tiefer in den Sinn des Gesetzes eindringen, auf seine Entstehungsursachen zurückgehen und das Ziel, den Zweck desselben ins Auge fassen müssen.
Für diese Betrachtung möchte ich folgende Disposition aufstellen:
I. Teil.
  1. Welche Erscheinungen haben das Fürsorgegesetz hervorgerufen?
  2. Welches sind die inneren Ursachen zu diesen äußeren Erscheinungen?
II. Teil.
  1. Wie sind diese Erscheinungen zu beseitigen?
  2. Wie kann der Lehrer, die Lehrerin zur Erreichung der Ziele des Gesetzes förderlich mitwirken?
Die Ausführung läßt sich ganz genau an ein Wort des Kaisers angliedern nach den unglückseligen Attentaten in Breslau und Bremen, als eine tiefe, seelische Verstimmung sich des Monarchen bemächtigt hatte:
„Die Jugend ist verroht.
Der Respekt vor der Autorität fehlt. Von der Schule beginnend, müsse hier durch die Gesetzgebung Wandel geschaffen werden.“
*

Erster Teil.

a) Welche Erscheinungen haben demnach das Fürsorgegesetz hervorgerufen?
Antwort des Kaisers:
„Die Verrohung der Jugend.“ Antwort des Gesetzes:
„Um der beständig wachsenden Kriminalität, Verwahrlosung und Verrohung unter der Jugend vorzubeugen.“
Man sieht, die beiden Antworten decken sich so ziemlich. Das Gesetz ist etwas ausführlicher. Es giebt die Steigerungsgrade an, zu denen die Verrohung führt.
Ist die Verrohung der Jugend augenfällig?
Bedingungslos: ja!
Wer's nicht glauben will, der gehe hinaus auf die Straße und schaue sich nur z. B. das oft zügellose Treiben der lieben Jugend bei ihren Spielen an. Es wird alles Mögliche gethan, um das Jugendspiel in edlerer Weise zu pflegen. Aber sieht man jemals Kinder, zumal Knaben, wenn sie sich selbst überlassen sind, diese erlernten Spiele ausüben? O, nein! Diese sind ihnen viel zu „dumm“, d. h. zu gesittet, zu zahm. „Spielen“ ist bei ihnen gleichbedeutend „Toben, Brüllen, Rasen, Stoßen“.
Wehe den Passanten, die nicht höflichst ausweichen oder die es gar wagen, solche Unarten in noch so gemäßigtem Tone zu rügen!
Sie werden sich freuen über die Redensarten, die sie zu hören bekommen, wenn sie etwa ihre Autorität, die absolute Autorität, die ein Erwachsener einem Kinde gegenüber haben müßte, erproben wollen. Das Sprichwort: „Du sollst das Alter ehren!“ ist aus der Mode gekommen.
Man beobachte ferner die Kinder einmal, wenn sie Händel mit einander bekommen. Man höre die fürchterlichen Schimpfworte, die oft von solcher Gemeinheit sind, daß uns wohl der ganze Sinn nicht einmal aufgeht. Man beobachte sie, wenn sie zu Thätlichkeiten übergehen.
In unserer Kindheit haben Knaben und vielleicht auch einmal Mädchen sich ebenfalls gebalgt und einander mit einem gelinden Stoße in den Sand gestreckt. Heute ist's damit nicht abgethan. Die Kinder werfen einander mit Steinen, und im Handgemenge reißt einer dem anderen die Sachen vom Leibe und zieht nicht selten das Messer, wie es voriges Jahr sogar in einem Schulhofe geschehen ist. „Brandzettel“ werden von Schulkindern in einzelnen Häusern niedergelegt, deren erschreckte Inwohner auf diese Weise aufmerksam gemacht werden, daß das Grundstück demnächst abbrennen wird.
Eine Gerichtszeitung erzählt am 22. Februar 1903 von einer jugendlichen Räuberbande in Breslau, deren Hauptmann 10 Jahre alt ist, und der seine meist älteren Kameraden zu Straßenraub an Kindern, sowie zu allerlei Diebstehlen anhält, auch auf Friedhöfen, an Grabornamenten u. s. w. – Der „Hauptmann“ wanderte in die Besserungsanstalt, während ein 13 jähriger Kamerad 9 Monate Gefängnis erhielt.
Ungezählt sind die Fälle von Beschädigungen privaten Eigentums, von Denkmalsbeschädigungen, Baumfrevel und entsetzlichen Tierquälereien. Ein Knabe fing eine zahme Taube und warf sie wiederholt auf das Pflaster, bis sie ganz und gar zerschmettert war. Ein Bursche schnitt einer Katze das Fell auf und zog es ihr teilweise vom Körper ohne das bejammernswerte Tier zu töten. Das sind solch' bestialische Roheiten, daß man sich nur fragen kann: Kommt irgend ein wildes Tier einer solchen menschlichen Bestie gleich?
b) Fragen wir uns nun: wer oder was hat diese unerhörte Verrohung verschuldet, so kommen wir zu der Antwort des Kaisers:
„Der Respekt vor der Autorität fehlt.“
Die Antwort des Gesetzes lautet:
„Die Ursachen der steigenden Kriminalität sind in unseren sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu suchen. Heute sind einerseits die Eltern in weit größerem Maße als früher genötigt, ihren Erwerb außerhalb des Hauses an entfernten Arbeitsstellen und in Fabriken zu suchen und dadurch nicht in der Lage, die elterliche Zucht streng und dauernd aufrecht zu erhalten; andererseits entbehrt ein großer Teil der Jugendlichen, dem täglichen Broterwerb nachgehend, der Ordnung einer häuslichen Gemeinschaft und stürmt, früh selbstständig geworden, zügellos in das Leben hinein.“
Hier decken sich also die Antworten des Kaisers und des Gesetzes nicht. Aber sie ergänzen einander. Sie bilden zusammen erst die ganze Antwort.
Ich möchte hier mit der Antwort des Gesetzes beginnen und zwar mit dem zweiten Teile derselben, welcher besagt, daß Kinder, welche früh dem Broterwerb nachgehen, sittlich gefährdet sind.
Dem kann ich nicht zustimmen.

Die Kinder.

Die Kinder, welche früh zur Arbeit herangezogen werden, sind es durchaus nicht, die verrohen und verwahrlosen, sondern vielmehr die unbeschäftigte, die bummelnde Jugend ist es. Der Knabe, der Semmeln trägt, das Mädchen, das mit Zeitungen geht oder Geschwister bezw. fremde Kinder hütet oder sonst eine nützliche Beschäftigung vorhat, verroht nicht oder doch nicht im entferntesten in dem Maße, wie die unbeschäftigten, nicht zur Arbeit angehaltenen Kinder, die sich auf der Straße, in Höfen, auf Treppen, in Kellern und Schlupfwinkeln oder auf Feldern, an Bahndämmen u.s.w. unbeaufsichtigt herumtreiben, oft mit Spielen beschäftigt bei denen sich dem halbwegs gesitteten Menschen die Haare sträuben. Sehr begünstigt werden diese „Spiele“ durch den 8 Uhr-Anfang während einiger Sommermonate, wodurch den Kindern der „geist- und herzerquickende Aufenthalt in der Abendkühle“ ermöglicht ist, wie eine Zeitung so rührend sagte. Wer sich über den Charakter dieses „geist- und herzerquickenden Verweilens in der Abendkühle nach Sonnenuntergang“ eine Meinung bilden will, der braucht nur einmal an Sommerabenden die Knaben und Mädchen auf den Feldern hinter unseren Vorstadtstraßen zu beobachten.
Laufen somit unbeschäftigte und unbeaufsichtigte Kinder Gefahr (vergleiche die jugendliche Räuberbande), so bildet sich dagegen in den zur Arbeit angehaltenen Kindern oft frühzeitig ein Charakter. Man nimmt einen freudigen Stolz wahr über ihre kleinen Arbeitsleistungen, über das verdiente Geld, über einen für selbstverdientes Geld beschafften Gegenstand oder über ihre kleinen Sparpfennige. „Der Mutter etwas borgen können,“ das ist so ziemlich der Gipfel ihres Stolzes.
Wenn man nur sein Augenmerk darauf richtet, die Kinder thunlichst vor der Ueberanstrengung zu schützen, dann kann die Arbeit den Kindern nur zum Segen gereichen und sie gerade vor der Entwickelung schlechter Triebe und vor schlechter Gesellschaft, für welche sie alsdann nicht die Zeit finden, bewahren.

Die Eltern.

Wenn das Gesetz in Bezug auf die Eltern sagt, daß sie unter den heutigen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die elterliche Zucht fest und dauernd aufrecht zu erhalten, so müssen wir diesen Satz näher beleuchten. Wir müssen untersuchen, warum sie nicht in der Lage sind.
Die Eltern haben die Erziehungspflicht ihren Kindern gegenüber. Das muß ihnen durchaus klar gemacht werden, damit sie nicht denken, es genüge, die Welt mit Kindern zu beglücken und die Sorge für dieselben nach und nach von sich abzuwälzen.
Wenn sie ihrer Erziehungspflicht nicht nachkommen, so müssen sie durch das Gesetz dazu gezwungen werden. Dieser Zwang wird sich je nach den Ursachen ihrer Pflichtversäumnis mildern oder verschärfen müssen.
Das Gesetz spricht nur von einer Klasse von Eltern: von denen, die „durch Broterwerb außer dem Hause verhindert sind, ihre Kinder zu erziehen.“
Das wären also erstens: die Behinderten. Es wird zu untersuchen sein, in wieviel Fällen thatsächlich beide Eltern täglich außer dem Hause sind. Eine Zählung in verschiedenen Schulen und zwar in verschiedenen Stadtteilen dürfte den Durchschnitt für den jeweiligen Ort bald ergeben. In meiner gegenwärtigen Klasse ist nicht ein einziges Kind, dessen Eltern täglich beide außer dem Hause wären.
Die in der That nachweisbar behinderten Eltern dürften sich aus den Volksschichten rekrutieren.
Die zweite Gruppe sind die bequemen Eltern. Diese rekrutieren sich aus dem Volke und aus den höheren Ständen. Die bequeme Mutter aus dem Volke ist entschuldbarer als die bequeme Mutter aus höheren Ständen. Es wird von der Frau aus dem Volke zu viel verlangt, oft mehr, als ihre Kräfte zu leisten vermögen. Sie muß mit verdienen und „nebenbei“ Hauswesen, Mann und Kinder besorgen. Die Frau aus dem Mittelstande hat mit diesem „nebenbei“ allein vollauf zu thun. Die Frau der höheren Stände wird mit diesem „nebenbei“ ohne fremde Hilfe gar nicht fertig.
Die Frau aus dem Volke ist durch körperliche Entkräftung meist erschöpft, nach schlaflosen Nächten am Bette eines Kindes oder bei einer Näherei oder Flickerei fallen ihr manchmal die Augen am Tage zu. Sie schickt die Kinder auf die Gasse. Sie braucht etwas Ruhe. Sie ist zu „bequem“, sich mit ihnen zu beschäftigen.
Der Mann hat es bedeutend besser. Er hat nur seine Berufsarbeit. Zu Hause muß er bedient werden. Er muß die besten Bissen bekommen. Warum? Weil er sich einbildet, der Ernährer der Familie zu sein. Die häusliche Arbeit der Frau, die das erworbene Geld erst in Ernährungs- und Gebrauchsgegenstände umwandelt, taxiert er durchaus nicht seiner Berufsarbeit gleichwertig. – Außer dieser häuslichen, gern gleich Null veranschlagten Arbeit erwirbt aber sehr häufig die Frau geradezu mit. Manchmal ernährt auch die Frau die Familie ganz allein, wenn der Mann arbeitslos ist. Und arbeitslos ist er durchaus nicht immer unverschuldet. Trunksucht, Lüderlichkeit, Roheit, Faulheit bringen ihn oft um gute Arbeit. Eine andere nimmt er nicht an. „Jede“ Arbeit mag er nicht. Die Frau aber muß aber „jede“ Arbeit annehmen, wenn die Kinder nicht hungern sollen.
Man rechte also nicht zu streng mit der Mutter aus dem Volke. Es ist oft ein Wunder, wenn sie nicht ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Editorische Notiz
  2. Zu Ruth Bré (1862-1911)
  3. Zu den Texten
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. 1. Kaiserworte. Fürsorgegesetz und Lehrerschaft (1903)
  6. 2. Nochmals das Recht auf die Mutterschaft (1903)
  7. 3. Artikel (Auswahl)
  8. 4. Vorwort zu Mutterschutz in Theorie und Praxis (1911)
  9. 5. Zunächst andere Ehegesetze! (1911)
  10. Impressum

Häufig gestellte Fragen

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