Traumberuf Flugbegleiterin / Flugbegleiter
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Traumberuf Flugbegleiterin / Flugbegleiter

Das Standardwerk für Ihre Bewerbung als Stewardess / Steward

Maria Weckesser

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Traumberuf Flugbegleiterin / Flugbegleiter

Das Standardwerk für Ihre Bewerbung als Stewardess / Steward

Maria Weckesser

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Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Viele Menschen träumen von einem Arbeitsplatz über den Wolken. Zugegeben, der Beruf Flugbegleiterin/Flugbegleiter hat seinen Charme: durch die Welt reisen und dabei nette Menschen kennen lernen. Dieses Buch richtet sich an alle, die sich mit dem Beruf auseinander setzen möchten und hierzu Fragen haben. Es soll mit vielen Tipps und Hinweisen helfen, die eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen. Dies ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Bewerbung.

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Information

Jahr
2013
ISBN
9783955776909

1 Das Berufsbild

Arthur Hove servierte 1928 als erster männlicher Kellner bei der Lufthansa. Damals waren Frauen für diese Tätigkeit noch nicht ‚standesgemäß‘.
Erst mit Ellen Church änderte sich dies. Sie war weltweit das erste weibliche Kabinenmitglied und kam 1930 bei United Airlines zum Einsatz. Offiziell war sie als ‚Krankenschwester‘ eingestellt worden. Man versprach sich von der Anwesenheit einer Pflegerin in der Kabine eine beruhigende Wirkung auf die oft ängstlichen Passagiere.
Lufthansa schickte erst 1938 die ersten Frauen in die Luft. Der damalige Verkehrsleiter stellte fest, „dass sich die weibliche Bedienung bei den Passagieren größter Beliebtheit erfreut. Der neue Beruf ist begehrt, alle wollten zu den ‚fliegenden Mädchen von Tempelhof‘.“
Das Anforderungsprofil an das zukünftige Bordpersonal war sehr hoch geschraubt. Laut einer Statistik wurden 1955 bei Lufthansa von 1000 Bewerbern nur 17 zur Ausbildung zugelassen, und davon wurden 13 nach bestandener Flugbegleiterprüfung eingestellt.
Bei Lufthansa ist aus der Stewardess inzwischen der „Service Professional“ geworden. Von den inzwischen 15.000 Lufthansa-Flugbegleitern sind ca. 80% weiblich.
Für viele ist es ein Traum, als Flugbegleiter tätig zu werden, wenngleich der Status nicht mehr derselbe ist. Vor 30 Jahren hätte keiner gewagt, einen Flugbegleiter respektlos Saftschubse, Düse oder Streifenhörnchen zu benennen!
Auch die Bezeichnung „fliegender Kellner“ klingt abwertend. Und dabei ist es keine Schande, als Kellner zu arbeiten. Der Service ist ohne Zweifel ein Teil der Aufgaben eines Flugbegleiters, aber hinzukommen viele andere, die ein normaler Kellner nicht zu bewerkstelligen hat.
Der Beruf hat trotz abwertender Namen sehr viel Charme: das Leben glamourös genießen, in der Welt herumreisen, in tollen Städten shoppen, fremde Kulturen kennen lernen, in schicken Uniformen arbeiten und interessanten Menschen begegnen. Ein weltmännisches Flair umgibt die persönliche Aura.
  • Sie wachen morgens in Traumstädten (Paris, New York, Singapur) auf.
  • Sie werden auf Familienfesten von neugierigen Nichten und Neffen zu Ihrem tollen Beruf befragt.
  • Sie müssen eine Einladung zu einer Party absagen, weil Sie zu diesem Zeitpunkt einen Einsatz nach Las Vegas haben.
  • Sie lernen an Bord der Maschine den Lieblingssänger Ihrer Mutter kennen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich bei dem Beruf des Flugbegleiters um einen Anlernberuf handelt. Es ist kein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf mit einer abschließenden Prüfung vor der IHK.
Flugbegleiter gelten formal als nicht qualifizierte Arbeitskräfte, ihre Tätigkeit ist nicht als Ausbildungsberuf anerkannt, da die staatlichen Kriterien Mindestausbildungsdauer, ökonomischer Nutzen u. Zukunftsperspektive in der betriebsinternen Ausbildung der jeweiligen Fluggesellschaft nicht erfüllt werden. Flugbegleiter werden in einem mehrwöchigen Grundkurs theoretisch und praktisch ausgebildet und angelernt. Die Wissensvermittlung erfolgt nach Kriterien, die für die Luftfahrtunternehmen ökonomisch relevant sind. Die Ausbildung endet mit einer firmeninternen Prüfung ohne staatlich anerkannten Abschluss.
Eine Freizügigkeit im Sinne eines Wechsels von einer Airline zu einer anderen besteht nicht. Die Ausbildung zum Flugbegleiter vermittelt keinen so allgemeinen oder übergeordneten Wissensstand, dass er in anderen Flugbetrieben angewandt werden könnte. Jede Airline bildet ihr eigenes Kabinenpersonal aus. Selbst bei der Einstellung eines Mitarbeiters mit jahrelanger Flugerfahrung erfolgt eine Grundausbildung ganz von vorn.
aus Wikipedia.de, 01/ 2010
Flugbegleiter-Praktika sind aufgrund der Sicherheitsvorschriften nicht möglich. Im Rahmen einer Ausbildung zum „Servicekaufmann im Luftverkehr“ (Abk. SKiL) kann man in den Beruf „Flugbegleiter“ hineinschnuppern. Informationen über dieses Berufsbild erhalten Sie im Internet auf einer Seite der Bundesagentur für Arbeit:
www.berufenet.arbeitsagentur.de
[Tipp] Wenn Sie auf dieser Internetseite als Suchbegriff „Luftverkehr“ oder nur „Luft“ eingeben, bekommen Sie viele Anregungen für Ausbildungsberufe und Studiengänge, die mit Luftfahrt zu tun haben.
.: Andere Berufsbezeichnungen
Die gängigste Berufsbezeichnung in Deutschland ist „Flugbegleiterin/Flugbegleiter“ (Abk. FB), welche in den meisten Stellenausschreibungen der deutschen Airlines Verwendung findet. Folgende Namen für das Kabinenpersonal (Cabin Crew) werden synonym eingesetzt: Stewardess/Steward, Cabin Attendant oder CA, Flight Attendant oder Air Hostess.

Ihre Rolle an Bord

Das Management einer Airline gibt sehr viel Geld für Werbung aus, um die Kunden zu gewinnen, die Sie später an Bord begrüßen sollen. Oftmals ist der Flugbegleiter der erste und einzige Face-to-Face-Kontakt, den der Passagier (= PAX) überhaupt zu der Airline hat. Somit prägt der Flugbegleiter das Bild, welches der Kunde von der Airline gewinnt, in besonders hohem Maße mit.
Der Flugbegleiter als Gastgeber repräsentiert somit die Airline. Wenn er aufrichtig lächelt, den Gast willkommen heißt und einen guten Service bietet, wird der Fluggast die Airline als freundliche, serviceorientierte Airline in Erinnerung behalten. Das erhöht die Chance, dass der Passagier auch beim nächsten Flug wieder diese Airline wählen wird. Jeder einzelne Passagier ist wichtig für die Arbeitsplatzsicherung aller Airlineangestellten.
Neben einem guten Service muss der Flugbegleiter auch die Sicherheit an Bord fest im Griff haben – darüber hinaus ist er derjenige,
  • der das richtige Fingerspitzengefühl im Umgang mit Behinderten und Geduld mit älteren Passagieren hat,
  • class="noindent">der ein Pflaster nach einem unglücklichen Schnitt in den Finger parat hat,
  • der bei spontanen Säuberungsaktionen tatkräftig zupacken kann,
  • der bei einem Streit über die Stellung der Rückenlehne als Schlichter fungiert,
  • der den Bordverkauf geschickt fördert,
  • der ein Kind zum Strahlen bringt, wenn es ein Schokoladenflugzeug geschenkt bekommt,
  • der starke Nerven behält, wenn heftige Turbulenzen die Angst der Passagiere schürt.
Kurzum: Sie sollten ein vielseitig einsetzbarer Mitarbeiter sein, der Spaß an ungewöhnlichen Herausforderungen hat.
Die Meinung der Passagiere spiegelt sich in zahlreichen Kundenzuschriften wider. Hierbei zeigt sich deutlich, welchen Stellenwert das Verhalten von Flugbegleitern bei der Meinungsbildung der Passagiere hat. Hier ein paar Beispiele mit lobenden Kundenmeinungen:
  • Der Flug hatte schon über 45 min Verspätung. Als wir an Bord kamen, erwartete uns eine professionelle Crew, die uns kompetent zur Seite stand.
  • Meine Tochter bekam heftiges Nasenbluten an Bord. Die Flugbegleiterin kümmerte sich rührend um uns. Sie brachte meiner Tochter Eiswürfel und Papiertücher und gab Tipps, was wir am besten in dieser Situation tun können.
  • Meine Familie möchte sich herzlich für den angenehmen Flug und den sehr freundlichen Service bedanken!
Hier weitere Original-Kundenzuschriften, jedoch freut sich eine Airline über solche Briefe eher weniger:
  • Die Crew unterhielt sich sehr laut an Bord. Die Gespräche waren sehr privat, fast schon intimer Natur, was uns, die Gäste, unangenehm berührte.
  • Ich fragte nach einem Mineralwasser. Der Flugbegleiter beschwerte sich bei mir mit den Worten ‚kann ich nicht mal für 5 Minuten in Ruhe gelassen werden?‘.
  • Von den Flugbegleitern kam keinerlei Entgegenkommen oder Lächeln. Ich fühlte mich wie ein Gefangener, der von ernsten Gefängniswärtern begleitet wird.
  • Die Crew wirkte müde, überlastet, offenbar durch innere Zwistigkeiten gestresst. Die Crew gab uns das Gefühl, sie zu stören.
  • Ich wartete bei der Gepäckausgabe auf meinen Koffer, als sich eine Flugbegleiterin unseres Fluges plötzlich den Weg an mir vorbei bahnte: ‚Können Sie hier nicht mal Platz machen, die Crewkoffer kommen gleich! Wir haben schließlich 8 Stunden Arbeit hinter uns!' Ich entgegnete daraufhin, dass auch wir müde seien, und dass wir schließlich auch 8 Stunden lang als Kunde mitgeflogen waren. Daraufhin begegnete die Flugbegleiterin schnippisch: ‚Ja, leider! Typisch deutsch!‘
  • Ich zeigte einer Flugbegleiterin Ihrer Airline im Abflug-Terminal mein Ticket und fragte sie, wohin ich müsse. Sie antwortete arrogant: ‚Ich habe jetzt Feierabend. Sehe ich etwa wie ein Auskunftsbüro aus?‘.
Die letzten beiden Beispiele zeigen, dass die Rolle des Flugbegleiters nicht an der Flugzeugtür beginnt und aufhört. Mit der Uniform tragen Sie die Fürsorge und die Verantwortung, die Airline jederzeit angemessen zu vertreten, auch wenn Ihnen nach einem anstrengenden Arbeitstag nicht danach zumute ist.

Ihr persönlicher Flugplan (Dienstplan)

  • Dienstantritt erfolgt zwischen 4 und 21 Uhr. Manchmal noch später, oder sogar früher.
  • Geflogen wird an 365 Tagen im Jahr.
  • Entweder Sie schlafen abends wieder im heimischen Bett, oder Sie übernachten in einem Hotel fernab der Heimat. Oder Sie haben einen Nachtflug. Schlafen ist dann nur bedingt möglich.
Der Beruf hat nichts mit dem Alltag einer 40-Stunden-Woche im Büro zu tun. Wer dieser Monotonie entfliehen möchte, ist mit dem Beruf des Flugbegleiters gut bedient.
Ihren persönlichen Flugplan erhalten Sie in im Vormonat. Eine kurze Krankheit im laufenden Monat kann eine Änderung des Flugplanes für den Rest des Monats mit sich bringen.
Dieselben Einsatzregeln gelten gleichermaßen für alle Flugbegleiter; also auch für diejenigen, die nebenbei studieren oder ein Kind zu versorgen haben. Die Einsatzplanung ist bemüht, attraktive und unattraktive Einsätze möglichst gleichmäßig auf alle aktiven Flugbegleiter zu verteilen.
Sie arbeiten zwischen 67 und 100 Flugstunden pro Monat (Vollzeit). Hinzu kommt die Zeit für die Anreise zum Flughafen, Briefing (Crewbesprechung vor dem Flug), allgemeine Verwaltungsarbeiten, Transferzeiten, Zwischenaufenthalte, Verspätungen. Innerbetriebliche Schulungen werden zum Teil mit Flugstunden verrechnet.
Je nach Saison kann Ihre vertraglich vereinbarte Flugstundenzahl unter- oder überschritten werden. Dadurch fällt die Höhe des Gehalts jeden Monat anders aus.
Eine bestimmte maximale Arbeitszeit pro Tag darf nicht überschritten werden, eine Mindestruhezeit von zehn Stunden zwischen den Flugeinsätzen muss eingehalten werden. Hierfür gibt es gesetzliche Verordnungen, die in der „Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät“ (2.DV LuftBO) geregelt sind (für deutsche Airlines gültig). Jede Airline muss sich bei der Formulierung der internen Richtlinien mindestens an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.
Ein mehrtägiger, zusammenhängender Einsatz erfolgt weitgehend mit der selben Crew. Deshalb wird es kaum möglich sein, ein paar Tage vor Ort frei zu nehmen, während der Rest der Crew regulär am nächsten Tag weiter fliegt.
Mindestens sechs bis zehn Tage pro Monat werden Sie frei haben und zu Hause sein. Ein Sonderwunsch (= Request) bezüglich freier Tage zu einem bestimmten Termin (z.B. der runde Geburtstag der Großmutter oder die Kommunionfeier des Patenkindes) kann von der Einsatzplanung nur begrenzt erfüllt werden. Jedoch bemüht man sich, die Wünsche zu berücksichtigen. Besonders begehrt sind freie Tage an Weihnachten und Silvester, an denen viele Flugbegleiter am liebsten gleichzeitig frei haben möchten. Um den Flugbetrieb zu gewährleisten, kann selbstverständlich nicht allen Anträgen stattgegeben werden.
Generell ist es so, dass Mitarbeiter, die schon länger im Unternehmen tätig sind, bessere Karten bei der Erfüllung von Requests haben als Neueinsteiger (Prinzip der Seniorität). Dies gilt ebenso für die Urlaubsplanung. Schulpflichtige Kinder reichen als Begründung für Urlaub in den Sommerferien leider oft nicht aus. Sie können nur hoffen, dass nicht allzu viele Dienstältere denselben Urlaubswunsch haben.
Den Dienst oder Urlaub mit Kollegen zu tauschen ist theoretisch möglich, praktisch aber schwierig. Wer schon Erfahrung im Schichtbetrieb gesammelt hat, kann sich besser vorstellen, worauf er sich einlässt.
Für Flugbegleiter ist es wichtig, die privaten Interessen so zu gestalten, dass der Flugplan hiervon nicht berührt wird. Regelmäßige Schul-, Sport- oder Kursbesuche sind nicht machbar, was viel Verständnis und manchmal auch Überwindung bedarf.

Kurz- vs. Langstrecke

Ob Sie Kurz- oder Langstrecke fliegen werden, hängt von der Airline und der Wahl Ihres Heimatflughafens ab.

.: Die Kurzstrecke

Kleinere Airlines bieten vorwiegend innereuropäische, zum Teil nur innerdeutsche Flüge an.
Sie fliegen an einem Kurzstrecken-Tag mehrere Ziele an. In Ihrem Dienstplan steht z.B. Frankfurt-Venedig-Frankfurt-Stockholm. Ein kurzer Abstecher zur Rialtobrücke in Venedig ist leider während des Zwischenaufenthaltes nicht möglich.
Freuen Sie sich aber auf Ihr Hotel in oder bei Stockholm, welches ...

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