Gemeinden in der Energiewende
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Gemeinden in der Energiewende

Örtliche Energiepolitik - Vertreter örtlicher Interessen - Energieverbraucher - Energiewirtschaftliche Betätigung

  1. 256 Seiten
  2. German
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Gemeinden in der Energiewende

Örtliche Energiepolitik - Vertreter örtlicher Interessen - Energieverbraucher - Energiewirtschaftliche Betätigung

Über dieses Buch

Gerne wird den Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende eine Schlüsselrolle zugewiesen. Dabei wird manchmal vergessen, dass die Gemeinden nicht örtliches Vollzugsorgan der amtlichen Energiepolitik sind. Dieses Buch ist deshalb aus der Perspektive der Gemeinden geschrieben. Die Herausforderungen der Energiewende für den ländlichen Raum sind der Ausgangspunkt.Auf dieser Grundlage werden die sich aus den Aufgaben der Gemeinden ergebenden Handlungsoptionen ausgelotet. Die Rolle als Träger der örtlichen Energiepolitik ist dabei wichtig. Aber genauso ist die Gemeinde Vertreter der örtlichen Interessen. Daneben ist sie auch Energieverbraucher. Und schließlich wird sie gegebenenfalls selbst energiewirtschaftlich tätig. Dieses Buch will die Gemeinden bei der erfolgreichen Ausfüllung dieser Rollen unterstützen.

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Information

[31]Kapitel 1
Die Ziele der Energiewende
Die Energiewende ist eines der „Dauermegathemen“ in den Gemeinden. Jeder kennt die Baustellen – Versorgungsicherheit, Netzausbau, Kosten der erneuerbaren Energien, das Speicherproblem. Täglich finden sich in den Zeitungen und Fachpublikationen zu tagesaktuellen Fragen kenntnis-, aber auch detailreiche Ausführungen. Anliegen des ersten Kapitels ist es hingegen, den Entscheidungsträgern in den Gemeinden kompakt zusammengefasst die Fakten zur Verfügung zu stellen, die dann Grundlage für ihre Vor-Ort-Strategien sein können.
Die Ziele der aktuellen Energiepolitik in Deutschland werden oftmals mit dem Begriff „Energiewende“ zusammengefasst (so auch auf der Homepage der Bundesregierung zum Energiekonzept). Tatsächlich aber handelt es sich um ein schillerndes Schlagwort ohne klar umrissene Definition. Der breiten Öffentlichkeit wurde der Begriff 1980 durch ein Buch des Freiburger Öko-Instituts „Energiewende – Wachstum und Wohlstand ohne Erdöl und Uran“ bekannt. Anfang des Jahrtausends wurde die Energiewende um den Aspekt des Klimaschutzes erweitert. So schrieb beispielsweise das Bundesumweltministerium bei einer Fachtagung im Jahr 2002: „Energiewende – Atomausstieg und Klimaschutz“. Seit der Kernschmelze in Fukushima besteht eine Tendenz, den Begriff Energiewende wieder einzuengen und, wie im amtlichen Sideletter 2011 zum Energiekonzept, ihn auf die „Atomwende“ zurückzustutzen und nur noch auf die Bewältigung der beschleunigten schrittweisen Abschaltung aller deutschen Kernkraftwerke zu beziehen. Der Begriff Energiewende befriedigt mithin je nach Verwender die verschiedensten politischen Sehnsüchte. Sie reichen vom Wechsel von einer angebots- zur bedarfsorientierten Energieversorgung, einem Übergang von zentralistischer zu dezentraler Energieerzeugung bis zur Demokratisierung der Energieversorgung.
Der Begriff der „Energiewende“ wird deshalb im Folgenden nur auf die amtliche deutsche Energiepolitik bezogen. Diese hat 2010 und 2011 zwei epochale Weichenstellungen getroffen, die beide die Bezeichnung „Wende“ verdienen:
1. Ende 2022 wird die Stromerzeugung durch Atomkraft eingestellt
Der Atomausstieg ist keine bloße Programmatik. Er ist durch Änderung des Atomgesetzes vom 5.8. 2011 beschlossen. Bis auf die Vertreter der Linkspartei hatten fast geschlossen alle Bundestagsabgeordneten am 30. 6. 2011 für das Ausstiegsgesetz votiert. Zur Begründung (BT-Drs. 17/6072) hat der Gesetzgeber wie folgt formuliert: „Die Ereignisse in Japan machen eine Neubewertung der mit der Kernenergie verbundenen Risiken erforderlich.“ Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“ sei zu dem Ergebnis gelangt, „dass die Realität eines Reaktorunfalls substantiellen Einfluss auf die Bewertung des Restrisikos hat und die mögliche Unbeherrsch-[32] barkeit eines Unfalls eine zentrale Bedeutung im nationalen Rahmen einnimmt“.
Abschlussbericht der Ethikkommission
In Zeiten, in denen die Schwierigkeiten des Atomausstiegs das Tagesgeschäft bestimmen, gibt der Abschlussbericht der Ethikkommission vom Mai 2011 (Mitglieder waren: Prof. Dr. Ulrich Beck, Dr. Klaus von Dohnanyi, Bischof Dr. Ulrich Fischer, Alois Glück, Prof. Dr. Jörg Hacker, Dr. Jürgen Hambrecht, Dr. Volker Hauff, Walter Hirche, Prof. Dr. Reinhard Hüttl, Prof. Dr. Weyma Lübbe, Kardinal Dr. Reinhard Marx, Prof. Dr. Lucia Reisch, Prof. Dr. Ortwin Renn, Prof. Dr. Miranda Schreurs und Michael Vassiliadis) Orientierung, welche ethischen Positionen (S. 24 bis 36) zu der Empfehlung bewogen haben „die Nutzung der Atomkraftwerke so zügig zu beenden, wie ihre Leistung durch risikoärmere Energien nach Maßgabe der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Verträglichkeit ersetzt werden kann“. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2011/07/2011-07-28-abschlussbericht-ethikkommission.pdf?__blob=publicationFile
Zweifellos ist die Frage, welche sicherheitstechnischen Restrisiken eine Gesellschaft hinzunehmen bereit ist, politisch zu entscheiden, und die damalige überwältigende Mehrheit im Bundestag vermittelt der Entscheidung hohe Legitimation. In der Bevölkerung war laut Umfragen die Mehrheit übrigens nicht ganz so eindeutig: Laut dem ARD-Deutschlandtrend vom Juni 2011 hielten 54% die schnelle Entscheidung für richtig, 43% für falsch. Angesichts der immer wieder aufkeimenden Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung und deren weitreichender Bedeutung für unsere Volkswirtschaft, wäre vielleicht eine Volksabstimmung, die aber das Grundgesetz bislang nicht zulässt, wünschenswert gewesen.
Zusätzlich zu dieser Grundsatzfrage sollte man wissen, dass in der Fachwelt das Argument der „Brückentechnologie Kernkraft“ beim notwendigen Umbau des Energiesystems mehr als umstritten war. Zwar erzeugt Kernkraft Energie ohne CO2-Ausstoß und wäre die hälftige Abschöpfung der Zusatzgewinne aus der Laufzeitverlängerung ein wichtiger Finanzierungsbeitrag zur Energiewende gewesen, der gerade bei der energetischen Sanierung der Gebäude gut getan hätte. Jedoch hätte die Laufzeitverlängerung gigantische Überkapazitäten am deutschen Strommarkt geschaffen, mit denen der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien in massiven Konflikt geraten wäre: Schon für 2020 wird nämlich aufgrund des rasanten Ausbaus der erneuerbaren Energien damit gerechnet, dass sich der noch durch konventionell erzeugte Energie zu deckende Grundlastbedarf etwa halbiert.
Im März 2011 wurden die sieben ältesten Kernkraftwerke sowie das AKW Krümmel dauerhaft stillgelegt. Für Bayern bedeutet die Änderung des Atomgesetzes, dass nach der bereits durchgeführten Abschaltung von Isar 1 Ende[33] 2015 Grafenrheinfeld, Ende 2017 Gundremmingen B, Ende 2021 Gundremmingen C und Ende 2022 Isar 2 vom Netz gehen wird.
Abschalttermine
Mit dem Tag des Inkrafttretens des neuen Atomgesetzes am 6.8. 2011 ist die weitere Berechtigung zum Leistungsbetrieb für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel erloschen.
Für die restlichen neun noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke legt das Atomgesetz folgende Termine für das Laufzeitende beziehungsweise die endgültige Abschaltung fest:
31.12. 2015
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
– 31.12. 2017
Kernkraftwerk Gundremmingen B
– 31.12. 2019
Kernkraftwerk Philippsburg 2
– 31.12. 2021
Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf
– 31.12. 2022
Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.
Alle noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke dürfen während ihrer Laufzeit eine individuell zugeordnete Elektrizitätsmenge produzieren.
Es würde den Rahmen dieser Handreichung sprengen, den für einen versorgungssicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Atomausstieg erforderlichen Umbau unserer Stromversorgung zu skizzieren (zur politischen Einschätzung siehe schon die Einleitung). Wer sich aus erster Hand informieren möchte, wird auf folgende Quellen verwiesen:
1.1 Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“
Die Staatsregierung hat mit ihrem Energiekonzept „Energie innovativ“ von 2011 ausführlich Herausforderungen und Lösungen speziell des Atomausstiegs aufgezeigt: http://www.energie-innovativ.de/energie-innovativ/bayerns-energiekonzept/
Auf der Homepage der zur Koordinierung der Energiewende gegründeten gleichnamigen Energieagentur „Energie innovativ“ (http://www.energie-innovativ.de/energie-innovativ/) findet sich insbesondere eine kompakte Zusammenfassung der Inhalte. Außerdem wird u.a. über die Fortschritte berichtet (aktuell Fortschrittsbericht 2012).
1.2 Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende
Auf Bundesebene gab es anlässlich des Atomausstiegs 2011 kein eigenes Konzept, da nach Auffassung der Bundesregierung das 2010 beschlossene Energiekonzept (siehe dazu ausführlich unten unter Kapitel 1 Erl. 2.) – mit Ausnahme der Darstellung der Kernenergie – die energiepolitische Ausrichtung Deutschlands bis 2050 beschreibt und insbesondere Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, der Netze und zur Energieeffizienz festlegt. Jedoch[34] hat die Bundesregierung im Juni 2011 ein Energiepaket beschlossen, das die Maßnahmen des Energiekonzepts ergänzt und ihre Umsetzung beschleunigt. Es handelt sich dabei um 39 Eckpunkte, die „den Weg zur Energie der Zukunft – sicher, bezahlbar und umweltfreundlich“ aufzeigen sollen. Das Eckpunktepapier findet sich unter: http://www.bmu.de/uebrige-seiten/der-weg-zur-energie-derzukunft-sicher-bezahlbar-und-umweltfreundlich/
U. a. wurde festgelegt, dass alle drei Jahre, erstmals 2013, ein wissenschaftlich fundierter Monitoringbericht vorgelegt wird. Der erste Bericht wurde schon im Dezember 2012 publiziert und ist samt Stellungnahme der Expertenkommission unter http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=543190.html downloadbar.
2. Der Energiesektor soll spätestens 2050 kaum mehr CO2 ausstoßen
Der Atomausstieg ist letztlich sicherheitstechnisch motiviert. Gleiches gilt für die zweite, weitaus größere Herausforderung für unsere Energieversorgung: Die Regierungspolitik benutzt hierfür den Ausdruck „Dekarbonisierung“. Darunter zu verstehen ist die geplante annähernde CO2-Freiheit des Energiesektors in der Zukunft. Auch hier werden die Risiken eines „weiter so“ als für nicht hinnehmbar erachtet. Ander...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelblatt
  3. Urheberrecht
  4. Inhalt
  5. Vorwort
  6. Abkürzungsverzeichnis
  7. Literaturverzeichnis
  8. Einleitung: Kommunale Grundpositionen zur Energiewende
  9. Kapitel 1: Die Ziele der Energiewende
  10. Kapitel 2: Wo sich die Energiewende besonders auf den ländlichen Raum Bayerns auswirkt
  11. Kapitel 3: Gemeindliche Energiepolitik
  12. Kapitel 4: Damit die Energiewende den ländlichen Raum nicht überrollt: Anwalt der örtlichen Interessen
  13. Kapitel 5: Die Gemeinde als Energieverbraucher
  14. Kapitel 6: Energieversorgung: Welche Rolle sollen die Gemeinden spielen?
  15. Stichwortverzeichnis