
Rechnungen und Umsatzsteuer
Ausstellung, Pflichtangaben und Sonderformen
- 35 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
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Rechnungen und Umsatzsteuer
Ausstellung, Pflichtangaben und Sonderformen
Über dieses Buch
Wenn Sie als Selbstständiger eine Lieferung ausführen oder eine Dienstleistung erbringen, werden Sie in den meisten Fällen eine Rechnung ausstellen. Aber wann sind Sie als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet? Welche Dokumente gelten als Rechnung?
Durch die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ändert sich beim Thema »Rechnung« so einiges. Auch wenn es Übergangsregelungen gibt, gelten diese doch nur für Rechnungsaussteller, nicht für Rechnungsempfänger. Das heißt, ab dem 1.1.2025 können Sie als Unternehmer eine E-Rechnung erhalten und müssen diese dann auch akzeptieren. In unserem Ratgeber erfahren Sie
- wann es sich um eine E-Rechnung handelt,
- welche Formate es gibt und
- welche Übergangsfristen gelten.
Außerdem informiert Sie der Ratgeber unter anderem über diese Themen, die Ihnen im Zusammenhang mit Rechnungen begegnen:
- Welche Pflichtangaben sind in einer Rechnung gefordert?
- Sonderformen von Rechnungen, wie z.B. Kleinbetragsrechnungen und Gutschrift
- Wann müssen Sie eine Rechnung berichtigen?
Häufig gestellte Fragen
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Information
- bei Leistungen innerhalb der »Unternehmerkette«, also wenn Sie Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen erbringen. Ist Ihr Kunde eine juristische Person, ist stets eine Rechnung auszustellen, auch wenn diese kein Unternehmer ist oder die Leistung für einen außerunternehmerischen Bereich bezieht. Keine Rechnung brauchen Sie von Gesetzes wegen auszustellen, wenn Ihre Leistung nach § 4 Nr. 8–28 UStG steuerfrei ist.
- unabhängig vom Empfänger Ihrer Leistungen, wenn es sich um grundstücksbezogene Werklieferungen und sonstige Leistungen handelt. Bei reinen Lieferungen besteht keine Verpflichtung.
- Das zuständige Finanzamt hat den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen oder
- der Leistungsempfänger hat das für die Umsatzsteuerfestsetzung des leistenden Unternehmers zuständige Finanzamt erfolgreich auf Feststellung verklagt, dass der betreffende Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist (BGH-Urteil vom 26.6.2014, VII ZR 247/13, DStRE 2014 S. 1887).
- der Leistungsempfänger ebenfalls ein Unternehmer ist und Sie Ihre Leistung für dessen Unternehmen erbracht haben;
- es sich bei Ihrem Kunden um eine juristische Person handelt, die nicht Unternehmerin ist (Verein, Behörde, Stiftung etc.).
- der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung von Bauleistungen dienen oder
- die sich nach den tatsächlichen Umständen überwiegend auf die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung, aber auch Veräußerung oder den Erwerb des Grundstücks selbst beziehen.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsübersicht
- Rechnungen: Was Sie als Unternehmer beachten müssen