Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung
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Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung

  1. 239 Seiten
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Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung

Über dieses Buch

This textbook provides a comprehensive introduction to education for blindness and visual impairment. It broadens the perspective beyond the school and includes the individual=s entire lifespan, from early childhood education to old age. In this way, it presents the main foundations of the discipline, the profession and all institutions involved in education for the blind and visually impaired in a handy, compact form. References to practical work are a consistent principle. A unique aspect of the book is the close connection it makes between the psychological and diagnostic foundations and specific educational measures in the different areas of work.

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Information

Jahr
2020
ISBN drucken
9783170268920
eBook-ISBN:
9783170268944
Auflage
1
Thema
Bildung

Profession

6 Diagnostik in der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik

6.1 Allgemeines zur Diagnostik in der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik

Diagnostische Fragestellungen in der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik sind in der Regel pädagogisch-psychologische Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung des Untersuchungsbereichs der Sehfähigkeit bzw. alternativer Wahrnehmungsmöglichkeiten, insbesondere der Tastwahrnehmung.
Das Ziel von psychologischer Diagnostik ist die Beschreibung, Erklärung und Vorhersage individuellen Verhaltens in einem definierten Verhaltensbereich (Westhoff & Kluck, 2008). Die entscheidenden personen- und umweltbezogenen Bedingungen für vergangenes, gegenwärtiges und zukünftiges Verhalten in einem Verhaltensbereich sollen aufgezeigt werden, um daraus Interventionsmaßnahmen abzuleiten, die das individuelle Verhalten in einem entwicklungsförderlichen Sinn optimieren. Die pädagogische Diagnostik fokussiert den Verhaltensbereich Lehr- und Lernprozesse und deren Bedingungsfaktoren mit dem Ziel, den individuellen Lernprozess und seine Ergebnisse zu fördern (z. B. Jürgens & Lissmann, 2015). Die sonderpädagogische Diagnostik wiederum fokussiert traditionell gesehen die Personengruppe der Menschen mit Behinderungen (bzw. allgemeiner gesprochen der Menschen mit Beeinträchtigungen) und der von Behinderung bedrohten Menschen (bzw. der Menschen mit Gefährdungen) und betont den Aspekt der Förderung (Kany & Schöler, 2009; Bundschuh, 2014). Letzteres drückt sich auch in dem häufig verwendeten Begriff der Förderdiagnostik aus (z. B. Bundschuh, 2007), der neben der Förderung eine prozessorientierte und systemische Herangehensweise in den Vordergrund stellt, aber nicht dahingehend (miss) verstanden werden sollte, dass Förderung und Diagnostik untrennbar miteinander verwoben wären oder die Förderung gar am Anfang eines diagnostischen Prozesses stehen könnte. Eine möglichst objektive Diagnostik ist stets der erste Schritt, aus dem Fördermaßnahmen abgeleitet werden (Kany & Schöler, 2009). Dies widerspricht nicht der Idee, dass der diagnostische Prozess ein iterativer ist, der sich in wiederholten Zyklen aus Diagnostik und Förderung einer optimalen Lösung annähert, wobei es sich ab der ersten Wiederholung genaugenommen nicht mehr nur um Diagnostik, sondern auch um eine Evaluation der durchgeführten Fördermaßnahmen handelt.
Der diagnostische Prozess umfasst
• die Ableitung einer untersuchungsleitenden Fragestellung aus Untersuchungsanlass und Anamnese, die die Aspekte der Beschreibung (Status/Prozess), Erklärung (Bedingungsfaktoren) und Vorhersage (Förderung) individuellen Verhaltens in einem definierten Verhaltensbereich umfasst (z. B. Über welche schriftsprachlichen Kompetenzen verfügt Tom, welche Faktoren bedingen diese und wie kann sein Schriftspracherwerb weiter gefördert werden?),
• die theoriebasierte Definition der zur Beantwortung der untersuchungsleitenden Fragestellung notwendigen Untersuchungsbereiche (z. B. funktionales Sehen, schriftsprachliche Kompetenzen, spezifische und unspezifische Bedingungsfaktoren des Schriftspracherwerbs nach Marx, 2007),
• die Erstellung eines Untersuchungsplans mit Operationalisierungen der Untersuchungsbereiche (einschließlich ggf. vorgenommener blinden- und sehbehindertengerechter Adaptionen),
• die Durchführung und Auswertung der Untersuchung,
• die Interpretation der Untersuchungsergebnisse in Bezug auf die untersuchungsleitende Fragestellung sowie
• die Ableitung von Interventions- bzw. Fördermaßnahmen aus den Befunden.
Die besondere Berücksichtigung des Untersuchungsbereichs der Sehfähigkeit erfordert bei Personen mit visuellen Einschränkungen in sozialrechtlich nicht relevantem Ausmaß bis hin zu Personen mit vollständiger Blindheit okularer und/oder zerebraler Genese (
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Kap. 1.1) unterschiedliche diagnostische Herangehensweisen.
Bei Personen mit Sehvermögen erfolgt zu Beginn der diagnostischen Untersuchung (Untersuchungsbereich 1) eine Diagnostik des elementaren funktionalen Sehens, d. h. eine Überprüfung von elementaren visuellen Fähigkeiten und Funktionen wie z. B. Sehschärfe und Kontrastempfindlichkeit unter Alltagsbedingungen (Henriksen & Laemers, 2016). Elementare Sehfunktionen können peripher (vor der Sehbahnkreuzung) oder zentral (postchiasmatisch) gestört sein (Weber et al., 2018). Die Diagnostik des elementaren funktionalen Sehens ist zum einen wesentlich, um den Beitrag des Bedingungsfaktors Sehfähigkeit zur Beantwortung einer untersuchungsleitenden Fragestellung einschätzen zu können. Zum anderen können auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung der Sehfähigkeit die Auswahl und/oder angemessene Adaptionen von Testmaterialien weiterer Untersuchungsbereiche vorgenommen werden (z. B. Vergrößerung eines zu lesenden Textes entsprechend dem Vergrößerungsbedarf), sodass eine möglichst faire Testung (für eine Definition vgl. z. B. Schmidt-Atzert & Amelang, 2012) gewährleistet wird. Daher ist es unabdingbar, dass die Überprüfung elementarer visueller Leistungen vor allen weiteren Untersuchungen stattfindet.
Bei Untersuchungspersonen mit Verdacht auf visuelle Wahrnehmungsstörungen erfolgt darüber hinaus und ebenfalls vor allen weiteren Untersuchungen die Überprüfung von komplexen zentral-visuellen Wahrnehmungsleistungen wie Figur-Grund-Wahrnehmung und Objekt- und Gesichtserkennung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Unterteilung in elementare und komplexe Sehfunktionen lediglich eine heuristische sein kann, da die verschiedenen visuellen Leistungen entweder aufeinander aufbauen oder sich gegenseitig bedingen (Zihl et al., 2012). Auch die Unterscheidung in periphere Sehfunktionen und zentrale visuelle Wahrnehmung ist nicht völlig trennscharf. Zum einen kann eine peripher verursachte Sehbehinderung die Performanz bei zentral-visuellen Wahrnehmungsaufgaben wie der Objekterkennung beeinträchtigen, ohne dass eine visuelle Wahrnehmungsstörung vorliegt. In diesem Fall verläuft die visuelle Wahrnehmung und Verarbeitung der ankommenden, durch die Sehbehinderung eingeschränkten visuellen Informationen regelrecht. Zum anderen können peripher bedingte Sehstörungen die zentral-visuelle Wahrnehmung sowie deren Entwicklung aber auch sekundär beeinträchtigen (Weber et al., 2018), d. h. zu sekundären visuellen Wahrnehmungsstörungen führen. Der Begriff des »Cerebral Visual Impairment« (CVI) betont demgegenüber die zentrale (zerebrale) Bedingtheit von primären visuellen Wahrnehmungsstörungen.
Bei blinden Untersuchungspersonen erfolgt eine informelle Überprüfung der Lichtscheinwahrnehmung in einem vollständig abgedunkelten Raum mit Hilfe einer Taschenlampe oder einem Augenspiegel (Sachsenweger, 2003). Darüber hinaus sollten, je nach untersuchungsleitender Fragestellung, alternative Wahrnehmungsmöglichkeiten, insbesondere die Tastwahrnehmung, überprüft werden.
Im Folgenden werden zunächst die Diagnostik des elementaren funktionalen Sehens und die Diagnostik von komplexen Sehfunktionen dargestellt sowie die Diagnostik alternativer Wahrnehmungsmöglichkeiten, bevor exemplarisch die pädagogisch-psychologischen Untersuchungsbereiche Intelligenz und allgemeiner Entwicklungsstand in den Blick genommen werden.

6.2 Diagnostik des elementaren funktionalen Sehens

Die Überprüfung von überwiegend elementaren visuellen Fähigkeiten und Funktionen betrifft die visuelle Adaptation, die Sehschärfe, das Kontrastsehen, das Stereosehen, das Farbsehen sowie das Gesichtsfeld (Zihl et al., 2012). Der Vergrößerungsbedarf ist zwar keine visuelle Fähigkeit oder Funktion, sollte aber zur Einschätzung des funktionalen Sehens ebenfalls überprüft werden, da er häufig aussagekräftiger ist als die Sehschärfe und bei der Hilfsmittelempfehlung eine herausragende Rolle spielt (Henriksen & Laemers, 2016), insbesondere auch im Schulkontext. Die Überprüfung der genannten Bereiche wird im Folgenden näher dargestellt.
Zur Überprüfung der visuellen Adaptation, also der visuellen Anpassungsfähigkeit bei Beleuchtungsveränderungen, steht der Zapfenadaptationstest von Lea Hyvärinen zur Verfügung (Hyvärinen & Jacob, 2011). Der informelle Test besteht aus je fünf roten, blauen und weißen Plastikkärtchen, die unter verschiedenen Lichtbedingungen sortiert werden sollen. Die Funktionsweise des Verfahrens beruht darauf, dass bei reduzierter Beleuchtung (mesopische Leuchtdichte, Dämmerungssehen) die weißen Plastikkärtchen sofort aufgefunden und innerhalb von fünf Sekunden eingesammelt werden, und dass eine Testperson mit normaler Adaptationsfähigkeit während dieser Zeit beginnt, die Farben zu unterscheiden, sodass mit dem Sortieren unmittelbar fortgefahren werden kann.
Die Sehschärfe (Visus) ist ein Maß für das Auflösungsvermögen des Auges. Sie ist definiert als der Kehrwert der angularen Sehschärfe, d. h. als der Kehrwert des kleinsten Winkels in Bogenminuten, »(…), unter dem zwei benachbarte Punkte gerade noch getrennt erkannt werden« (Burggraf, 2016, 65;
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Kap. 1.1). Bei einem angularen Winkel von einer Bogenminute (1’) ist demnach die Sehschärfe 1,0. Anders als lange angenommen, liegt die durchschnittliche Sehschärfe eines jungen Erwachsenen jedoch nicht bei 1,0, sondern bei 1,25 (Burggraf, 2016), sodass schon allein deshalb eine prozentuale Angabe des Visus, bei der ein Visus von 1,0 als 100 % Sehschärfe betrachtet wird, nicht sinnvoll ist. Die Sehschärfe wird mit Korrektur (Brille) als Visus cum correctione (V.c.c.) erfasst. Im Rahmen der Einschätzung des funktionalen Sehens erfolgt eine beidäugige Messung, da dies der Sehsituation im Alltag entspricht (Henriksen & Laemers, 2016). Es stehen genormte Verfahren zur Sehschärfebestimmung zur Verfügung, bei denen Sehzeichen (Optotypen) erkannt werden müssen, daher spricht man hier auch von Optotypensehschärfe. Das europäische Normsehzeichen ist der Landoltring (Abbildung 13), ein Kreisring, der an einer von acht möglichen Stellen eine Öffnung aufweist, deren Größe in einem definierten Verhältnis zum Durchmesser des Rings steht (1:5). Die Aufgabe der Testperson besteht darin, die Stellung der Öffnung des Landoltrings zu erkennen.
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Abb. 13: Das europäische Normsehzeichen Landoltring (Quelle: By NielsKarschin - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=47176443, Zugriff: 02.08.2019)
Die Landoltringe werden zeilenweise in jeweils gleicher Anzahl (5, 8 oder 10 Zeichen; Wesemann, Schiefer & Bach, 2010) und in logarithmischer Aufteilung der Visusstufen (Abstufungen um die 10. Wurzel 10, also um den Faktor 1,26, von in der Regel 0,05; 0,063; 0,08 usw. bis 1,25) dargeboten. Eine Visusstufe gilt als erkannt, wenn 60 % der Landoltringe in einer Zeile erkannt werden (ebd.). Im Rahmen der Einschätzung des funktionalen Sehens können auch andere Optotypen (z. B. Zahlen oder Buchstaben), die den Normbedingungen angeglichen wurden, zum Einsatz kommen. Für Kinder eignen sich insbesondere die Lea-Symbole Quadrat, Herz/Apfel, Haus und Kreis (Abbildung 14), die an der Visusgrenze alle als Kreis erkannt werden, sodass ein Misserfolgserlebnis des getesteten Kindes vermieden werden kann (Henriksen & Laemers, 2016).
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Abb. 14: Lea-Symbole
(Quelle: https://www.childrens.health.qld.gov.au/wp-content/uploads/images/fact-sheets/symbol-testing-card.png; Zugriff: 02.08.2019)
Zur Prüfung der Fern-Sehschärfe liegt die normgerechte Entfernung bei mindestens vier Metern, bei Testpersonen mit geringer Sehschärfe (unter 0,2) darf die Prüfentfernung deutlich verringert werden (Wesemann et al., 2010). In diesem Fall erfolgt die Bestimmung des Visus, indem die verringerte Prüfentfernung durch die vorgesehene Prüfentfernung geteilt und das Ergebnis mit der Visusstufe der noch erkannt...

Inhaltsverzeichnis

  1. Deckblatt
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Vorwort des Herausgebers
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Einleitung
  7. Disziplin
  8. Profession
  9. Institution
  10. Literatur

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