Die Tretmühlen des RAV und der Arbeitslosenversicherungen
Chrüzlistich und Papierkrieg
Was die Organisation anbelangt, sind wir in der Schweiz privilegiert. Ist man arbeitslos und erfüllt gewisse Bedingungen, kann man sich beim zuständigen RAV melden. Welche Rechte und Pflichten man hat, kann auf der entsprechenden Website bequem nachgelesen werden.
Ist man einmal angemeldet, geht es grundsätzlich geregelt zu, abgesehen vom «Papierlikrieg». Man wird einem RAV-Berater zugewiesen und erhält dann monatlich einen Besprechungstermin, was selbstverständlich jedes Mal auf einem A4-Blatt bestätigt wird. Auch wenn man das Formular «Nachweis der Arbeitsbemühungen» elektronisch ausfüllt und dies seinem RAV-Berater übermittelt, ist man nicht davor gefeit, dasselbe Formular trotzdem nochmals per Post zu erhalten. Dies flattert nämlich so oder so monatlich aus Bern kommend per Briefpost ins Haus.
Gleichzeitig ist noch ein zweiseitig bedrucktes Formular für die Arbeitslosenkasse auszufüllen. Auch monatlich, versteht sich. Dieses ist in Papierform an die zuständige Arbeitslosenkasse zu senden. Wehe, man vergisst irgendwo ein «Chrüzli». Der Fehler kann noch so offensichtlich und logisch sein, es erfolgt dann kein Anruf, auch erhält man keine E-Mail, nein, das Formular kommt in einem B5-Couvert inklusive eines gefalteten A4-Briefs postwendend zurück mit der Ermahnung, alles korrekt auszufüllen. Und das in der heutigen, digitalen Zeit! Für diejenigen, die noch nie arbeitslos waren, sei noch erklärt, dass das RAV und die Arbeitslosenkasse zwei verschiedene Instanzen sind.
Die Zahlung für Dezember 2017 blieb aus. Auf meine Nachfrage hin fehlte der Arbeitslosenkasse ein Formular, das der aktuelle, temporäre Arbeitgeber für meinen Zwischenverdienst hätte einreichen müssen. Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus unselbstständiger oder vorübergehend selbstständiger Tätigkeit, das innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug in der Schweiz erzielt wird.
Ich bemühte mich um dieses besagte Papier. Am 25. Januar 2018 war die Arbeitslosenkasse im Besitz der präzise ausgefüllten Formulare für Dezember 2017 sowie Januar 2018. Es vergingen weitere neun Tage – kein Geld in Sicht. Auch die Arbeitslosenentschädigung für Januar 2018 floss nicht. Ende Februar 2018 erklärte man mir am Telefon, man habe Krankheitsfälle gehabt und sei deshalb in Verzug mit den Zahlungen …
Ob die Angestellten der betreffenden Arbeitslosenkasse es wohl auch goutieren würden, wenn sie Ende des Monats keinen Lohn ausbezahlt bekämen?
RAV der guten Hoffnung
Im Januar 2012 meldete ich mich zum ersten Mal beim RAV und geriet unverzüglich in einen Fleischwolf. Als Erstes musste ich einen sogenannten Einführungskurs über mich ergehen lassen. In einem vollgestopften Schulungszimmer erläuterte man uns die Rechte und Pflichten, drückte uns Formulare, Infoblätter und Verzeichnisse in die Hand mit der Ermahnung, alles gut zu studieren. So weit, so gut.
Dann erhielt ich den ersten Termin. Als sehr gut qualifizierte Stellenlose wurde ich zum Glück einem erfahrenen RAV-Berater zugewiesen. Der war sich bewusst, wie schwierig es als gut ausgebildete Fachperson 50 plus ist, eine neue Anstellung zu finden. Die Auflagen des RAV verlangen nämlich, zwölf Bewerbungen pro Monat zu generieren, egal ob man eine Teilzeitstelle sucht oder einen 100%-Job. Mein erster Berater beharrte nicht darauf. Doch bereits ein halbes Jahr später erfolgte ein Beraterwechsel, damit ich mich ja nicht an das Gegenüber gewöhnen konnte. Auch mit dem zweiten Berater, einem Herrn reiferen Alters, verstand ich mich sehr gut. Auch er piesackte mich nicht unnötig. Auch ihm war klar, was da draussen in der Wirtschaft abgeht. Er unterstützte mich vor allem moralisch, wenn ich wieder mit ganz skurrilen Absagen und Ausreden von Buchhaltern, Accountable Managern, Rezeptionistinnen, Praktikanten und noch so allerlei Verantwortlichen der angeschriebenen Firmen konfrontiert wurde. Wir überlegten uns gemeinsam neue Strategien und ärgerten uns über das unprofessionelle Verhalten der Personalverantwortlichen. Leider hatte ich mit den weiteren Beratern nicht mehr so viel Glück.
Warum diese Institution RAV genannt wird, sprich Regionales Arbeits-Vermittlungszentrum, ist für mich bis heute schleierhaft. Denn beim RAV wird vor allem kontrolliert, vermittelt wird nicht, höchstens zugewiesen. Den RAV- Beratern sind die Hände gebunden. Sie müssen Dienst nach Vorschrift leisten und haben wenig Freiraum. Trotzdem gibt es da frappante Unterschiede. Das Problem sehe ich darin, dass die RAV-Berater eben zum Teil keine ausgebildeten Personaler sind. Dort kann man von der ehemaligen Malerin bis zum Autoverkäufer, vom Bäcker bis zur Juristin alles antreffen, die dann auf uns ältere, sehr gute ausgebildete Arbeitslose losgelassen werden.
Mein Lebenslauf wurde zerpflückt, von vorne bis hinten, und dann wieder rückwärts geprüft, ob da wohl noch eine Schwachstelle zu finden sei. Die Darstellung wurde diskutiert, die verwendeten Farben etc. Schnell begriff ich, dass bei einem Beraterwechsel das ganze Spielchen wieder von vorne beginnen würde, und so war es dann auch: Was blau war, wurde zu Grün, fett zu kursiv, links zu rechts etc. Damit wurde die Beratungszeit verbracht.
Erster Versuch: Man meldete mich im Januar 2013 für ein «Arbeitsmarktliche-Massnahmen»-Programm an. Das gab dem RAV-Berater Luft und zudem war er mich für eine Weile los. Weiterbewerben musste ich mich trotzdem. So war ich während sechs Monaten zwei Tage in der Innerschweiz für meinen Zwischenverdienst unterwegs und drei Tage im Zuge dieses AMM-Programms im Kanton Zürich. Dieses Beschäftigungsprogramm war zwar interessant, jedoch erhöhten sich dadurch die Chancen für mich nicht, eine Stelle zu erhalten.
Zweiter Versuch: Ich wurde für ein sogenanntes Speed-Job-Dating angemeldet. Man traf sich in einem Businesshotel im Zürcher Unterland. Jeder Kandidat und jede Kandidatin durfte sich drei Firmen auswählen, bei denen er/sie sich vorstellen konnte. Leider war auch das ein Reinfall. Die Idee war zwar gut, nur ihre Ausführung liess zu wünschen übrig. Viele der Firmen hatten nämlich nicht wirklich Interesse an älteren Arbeitslosen. Für ihre Imagepflege entsandten sie Praktikanten und junge Personalverantwortliche, ganz nach dem Motto: Dabei sein ist alles! Da sass ich gegenüber einer Personalfachfrau, frisch ab Presse. Sie stellte mir Fragen, schön, wie sie es in der Schule gelernt hatte, jedoch total am Ziel vorbei. Bei meiner ersten Gegenfrage kam sie ins Schleudern. Die zweite Firmenrepräsentantin meinte, ich sei überqualifiziert, und die dritte scannte mich von oben bis unten. Da hatte ich das Gefühl, ich sei auf einer Viehschau. Gut möglich, dass der eine oder andere Glück hatte. Mir brachte diese Veranstaltung nichts.
Dritter Versuch: Man ermöglichte mir sechs Sitzungen bei einem Outplacement-Berater in Zürich. Das war lustig. Dieser freundliche ältere Herr kam anfangs ins Stocken, denn all die Themen, die für jemanden, der am Zürcher Paradeplatz gearbeitet und seine Stelle verloren hat, relevant sind, griffen bei mir nicht. Bei mir ging es nicht um Status- und Machtverlust. Ich hatte kein Zweithaus und einen Ferrari zu finanzieren. Auch war ich in keinem Golfclub. Nein, ich war einfach eine wissbegierige, lernfreudige Mitarbeiterin, die sich über all die Jahre immer weitergebildet hatte, ohne einer beruflichen Karriere nachzurennen. Alles, was ich bis anhin gelernt hatte, hatte ich aus purer Freude getan. So blöd. Da sassen wir nun und der Outplacement-Berater musste sich eine neue Strategie ausdenken. Die Gespräche waren äusserst interessant. Wir übten den Schlagabtausch und konnten auch herzlich lachen. Eine neue Arbeitsstelle hatte ich deswegen aber noch immer nicht.
Im November 2016 meldete ich mich erneut beim RAV. Es war nicht zu übersehen, dass sich in der Zwischenzeit einiges geändert hatte. Der Einführungstag war gestrichen worden und man musste alles elektronisch ausfüllen. Im Gegensatz zu meinem ersten RAV-Aufenthalt wurde ich nicht mehr einem Berater für sehr gut Qualifizierte zugeteilt, sondern man warf mich mit allen anderen in einen Topf. Es schien, als hätte man die Sparbremse gezogen. Der neue Berater wollte alle Papiere haben: jedes Inserat, jedes Bewerbungsschreiben. Was für ein Papierkrieg. Irgendwann konnten wir uns darauf einigen, dass ich ihm einfach meine Bewerbungen elektronisch übermittelte. Stur mussten es immer zwölf sein. Er wollte einfach nicht verstehen, dass die ausgeschriebenen Stellen für Personalentwickler und Erwachsenenbildner rar gesät waren. Da es aber einen Paragraphen gibt, der besagt, dass man jede zumutbare Arbeit annehmen muss, hatte ich mich auch auf Stellen zu bewerben, bei denen ich im Voraus wusste, dass eine Absage zurückkommen würde. Das war unangenehm für alle Beteiligten. Den Personalverantwortlichen der betreffenden Firmen generierte ich mit meinen Bewerbungen unnötige Arbeit und das alles nur, damit ich das Formular «Nachweis für Arbeitsbemühungen» korrekt ausfüllen konnte und das monatliche Soll von zwölf Bewerbungen erfüllte. Schweizer Bürokratie lässt grüssen! Holdrio! Hinzu kamen noch die unsinnigen Stellenzuweisungen des RAV.
Eine Hochrechnung: Nehmen wir an, von den 41’000 Arbeitslosen 50 plus ist ein Drittel sehr gut ausgebildet. Das sind ca. 13’700 Personen. Diese müssten monatlich zwölf Bewerbungen schreiben, von denen aber nur zwei einigermassen auf ihr Profil passen. So kursieren allein von diesen 13’700 Personen pro Monat 164’400 Bewerbungen, nur damit die Schweizer Bürokratie befriedigt ist. Das Ganze nun mal zwölf, sind das im Jahr 1’972’800 Bewerbungen, die von Personalverantwortlichen beantwortet werden müssen, davon 1’644’000 unnötigerweise.
Ach ja, stimmt, man muss die zwölf Bewerbungen nicht schriftlich vorlegen. Man darf auch telefonieren. So oder so verstopfen wir aber mit dieser Regel entweder die Telefonleitung und/oder den E-Mail-Posteingang der betreffenden Personalabteilung.
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Auf der Internetseite des Amtes für Wirtschaft ist Folgendes zu lesen2:
Für mich persönlich sind die AMM-Kurse ein kläglicher Versuch, den sehr gut qualifizierten Arbeitslosen ein X für ein U vorzugaukeln. Das Vorgehen ist wie folgt: Solange der/die Arbeitslose in solch einem Programm mitmacht, ist der betreffende RAV-Berater die/den Arbeitssuchende/n sozusagen los. Er kann auf seinem Formular einen Erfolgshaken setzen, was wiederum den Vorgesetzten des RAV-Beraters zufrieden stimmt. So werden sehr gut qualifizierte Fachleute vielfach zu solchen Kursen verknurrt, ohne im Vorfeld deren jeweilige Sinnhaftigkeit geprüft zu haben.
Wie bereits erwähnt, wurde ich im 2013 zur Teilnahme an einem sechsmonatigen AMM-Programm angemeldet. Obwohl auch da die Grup...