Angeklagte Nr. 9
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Angeklagte Nr. 9

Die "Hyäne von Auschwitz" im Kreuzverhör

  1. 128 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Angeklagte Nr. 9

Die "Hyäne von Auschwitz" im Kreuzverhör

Über dieses Buch

Angeklagte Nr. 9 Die "Hyäne von Auschwitz" im KreuzverhörDie KZ-Aufseherin Irma Grese war die Jüngste Kriegsverbrecherin, die 1945 im Bergen-Belsen Prozess zum Tode durch den Strang verurteilt wurde. Gerade sie erregte weltweites Aufsehen, weil die ihr zur Last gelegten Verbrechen, die Brutalität und Grausamkeit, ihr Sadismus gegenüber den Häftlingen im krassen Widerspruch zu ihrer Erscheinung standen. Sie hatte viele Namen: "Hyäne von Auschwitz, " "Höllenengel" oder "Queen of Belsen." Und ihr Ankläger sagte über sie im Prozess: "Und es gibt keine einzige Grausamkeit, die in diesem Lager stattgefunden hat, für die sie nicht als Verantwortliche bekannt war. Sie nahm regelmäßig an der Selektion für die Gaskammer teil, strafte willkürlich, und als sie nach Belsen kam, fuhr sie genau so fort."In dieser Dokumentation begeben wir uns auf eine Spurensuche in alten Akten und Archiven und beleuchten die 243 Tage des Jahres 1945, von der Befreiung des KZ Bergen-Belsen bis hin zur Hinrichtung der Täter in Hameln. Wir begleiten Grese durch den gesamten Prozess bis an den Galgen, schauen uns die Zeugenaussagen an, lesen, was die Presse schrieb, entdecken wenig bis kaum Bekanntes, korrigieren Irrtümer und tauchen direkt ein in das Geschehen, wenn wir der Befragung und dem Kreuzverhör der Angeklagten Nr. 9 folgen.

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Information

Jahr
2020
ISBN drucken
9783751995498
eBook-ISBN:
9783752695298
Auflage
1

Angeklagte Nr. 9 – Irma Grese im Kreuzverhör

Nach dem Übersetzen der Gerichtsprotokolle aus dem Englischen fiel mir auf, wie statisch doch die Antworten oftmals klangen, und ich war mir sicher, dass die Angeklagte so niemals gesprochen haben konnte. Nach weiteren Recherchen stieß ich dann auf eine Fülle an Berichten mit Zitaten, die sich als reine Fundgrube erwiesen. So gelang es mir nach und nach, dieses zweitägige Verhör sprachlich so anzupassen, dass wir einen lebendigen und authentischen Blick in die Verhandlung werfen können. Auch waren die Zitate hilfreich, um Übersetzungsungenauigkeiten zu reduzieren. Vom Ankläger nach der Art ihrer Frisur gefragt, steht im Protokoll: „I had a sort of drum of my pigtails, and that was quite low on the neck.” Zunächst fand ich keine zufriedenstellende Übersetzung für die “Trommel” mit ihren Zöpfen. Dann fand ich am Ende doch noch die von ihr gegebene Antwort im Wortlaut: „Ich trug einen deutschen Knoten, und der war ziemlich tief im Nacken.“ Man spürt regelrecht, wie sehr der Dolmetscher beim Übersetzen an dem deutschen Knoten verzweifelte. Eine häufige Antwort der Angeklagten im Protokoll war: „I do not know.“ „Ich weiß es nicht.“ Tatsächlich aber hat sie beim Antworten, besonders in der zweiten Hälfte des Verhörs, als Oberst Backhouse sie vernahm, oftmals nur geringschätzig „weiß nicht“ gesagt. Das Weglassen des Personalpronomens (ich) geschah fast regelmäßig. Das gesamte Protokoll, bestehend aus der Befragung des Verteidigers und dem anschließenden Kreuzverhör mit dem Ankläger liegt in dieser Dokumentation nahezu in Originallänge vor. Gekürzt habe ich nur einige Passagen, in denen sich die Richter über Verfahrensfragen und Ähnliches seitenweise austauschen, was uns bei unseren Betrachtungen aber auch nicht weiterführen würde.
Am 16. Oktober (26. Prozesstag) war die Angeklagte Grese an der Reihe, um sich zu verteidigen, und dem Ankläger Rede und Antwort zu stehen. Sie trug ein graues Kostüm, eine hellblaue Bluse, Seidenstrümpfe und blaue Schuhe.44 Major Cranfield, der neben Grese noch Ilse Lothe, Nr. 10, Hilde Lohbauer, Nr. 11, und den SS-Mann Josef Klippel, Nr. 12, vertrat, leugnete nicht, dass seine Mandanten Häftlinge geschlagen hatten. Die Aussagen der Zeugen Le Druillenec, Dr. Leo und Dr. Bendel würde er auch ohne Einschränkung als wahr ansehen und nicht in Zweifel ziehen. Die Aussagen der anderen ehemaligen Häftlinge halte er aber für unglaubwürdig, übertrieben und vielfach auch nur von persönlicher Rache diktiert. Da die Nationalsozialisten europaweit Rachehass auslösten, sei es also nicht verwunderlich, dass auch KZ-Insassen Vergeltung gegen ihre Wärter ausüben wollten. Auch, sagte Cranfield, es sei doch bezeichnend gewesen, dass weder der Zeuge Le Druillenec noch Dr. Leo oder Dr. Bendel Vorwürfe gegen Einzelpersonen erhoben hätten. Ganz anders als die Anderen. Auschwitz und Belsen, so Cranfield, wurden wie Gefängnisse nach damals herrschendem deutschen Recht geführt, also hätte man auch die Angeklagten als Gefängnispersonal zu beurteilen, die diesen damaligen Gesetzen unterstanden. Deshalb sei ein Freispruch auch zwingend erforderlich. Jedem Angeklagten stand ein Entlastungszeuge zu, der im Vorfeld benannt werden musste. Irma entschied sich für ihre jüngere Schwester Helene (Leni), und als diese den Zeugenstand betrat, weinte Irma zunächst bittere Tränen, und auch die Nachbarinnen Ehlert und Lohbauer konnten ihre Tränen nicht unterdrücken.45 Die 20-jährige Helene wurde vereidigt und zunächst von Greses Verteidiger befragt.
Major Cranfield: „Ist Ihr voller Name Helene Grese, und sind Sie die Schwester der Angeklagten Irma Grese?“ Helene Grese: „Ja.“
„Sind Sie 20 Jahre alt, und Sie kommen aus Wrechen bei Fürstenberg?“ „Ja.“
„Ist das in der russischen Zone?“ „Ja.“
„Ihr Vater ist Landarbeiter?“ „Ja.“
„Sie haben neben der Angeklagten noch eine Schwester, Ihren Bruder Alfred und einen weiteren, jüngeren Bruder?“ „Ja.“
„Kommen wir zu der Zeit, als Ihre Schwester Irma das Haus verließ.“ „Ja.“
„Wie alt war sie damals?“ „14.“
„Lebte Ihre Mutter damals noch?“ „Nein, sie starb 1936.“
„Wohin ging Ihre Schwester?“ „In ein Dorf in der Nähe unseres Zuhauses, dort arbeitete sie auf einem Bauernhof.“
„War Ihre Schwester jemals Mitglied der Hitlerjugend?“ „Nein.“
„Erinnern Sie sich noch an die Zeit, als Ihre Schwester in den KZ-Dienst eintrat?“ „Ja.“
„Von damals bis heute in Lüneburg, wie oft haben Sie Ihre Schwester gesehen?“ „Zweimal.“
„Wann waren diese Treffen?“ „1943 und im März 1945. Ich bin mir nicht sicher, ob es Ende Februar oder Anfang März war.“
„Würden Sie dem Gerichtshof sagen, wo diese Treffen stattfanden, und wie Ihre Schwester dorthin gekommen ist?“ „1943 schrieb meine Schwester nach Hause, dass sie Urlaub hat, also versuchte meine andere Schwester alles, damit wir alle fünf während dieser Zeit zu Hause wären.“
„Als Ihre Schwester kam, sprach sie mit Ihnen über ihre Arbeit?“ „Nein. Meine andere Schwester und ich hatten nur einen Tag frei, und an diesem Tag erwähnte Irma nichts über ihre Arbeit. Wir sprachen nur über Familienangelegenheiten, und am Abend hatten wir eine kleine Feier, und es wurde nichts über Irmas Arbeit gesprochen.“
„Hörten Sie während Ihrer gemeinsamen Zeit irgendetwas über ihre Arbeit im Konzentrationslager?“ „Sie sagte uns nur, dass ihre Aufgabe darin bestand, Gefangene zu beaufsichtigen, damit die nicht weglaufen könnten.“
„Würden Sie nun dem Gerichtshof von dem anderen Treffen mit Ihrer Schwester berichten?“ „1945, als meine Schwester Auschwitz verließ, ging sie nach Ravensbrück. Dort hörte sie dann, dass eine andere Aufseherin in Strelitz im Krankenhaus lag. Also meldete sie sich freiwillig, um diese Aufseherin abzuholen. Weil nämlich meine andere Schwester in Strelitz arbeitete, und wir uns dann dort alle treffen konnten.“
„Bei dem Treffen mit Ihrer Schwester, hat sie mit Ihnen über ihre Arbeit im Konzentrationslager gesprochen?“ „Nicht sehr viel.“
„Was sagte sie?“ „Sie erzählte mir, dass sie lange in einer Poststelle gearbeitet hatte, die Briefe entgegennahm und sie verteilte.“
„Und sonst noch?“ „Und dass sie manchmal zur Bewachung eingeteilt war.“
„Nun, soweit Sie wissen, hat Ihre Schwester Erfahrungen mit Schusswaffen?“ „Nein.“
„Es wird behauptet, dass Ihre Schwester mit einem Revolver vier Häftlinge erschoss. Ich möchte, dass Sie dem Gerichtshof sagen, was Sie davon halten.“
Oberst Backhouse: „Ich möchte meinen Kollegen ja nicht unterbrechen, und ich möchte ihm jeden möglichen Freiraum geben, aber was soll das bringen? Diese junge Frau sagt, sie habe ihre Schwester nur zweimal gesehen, seit sie ein Kind war. Zuerst wird sie gefragt, ob ihre Schwester Erfahrung mit Schusswaffen hat, und jetzt wird sie gefragt, was sie von den Anschuldigungen der Anklage hält. Das geht wirklich zu weit.“
Vorsitzender Richter: „Ich denke, Sie haben Recht. Dem stimme ich voll und ganz zu. Das kann sie nicht wissen.“
Major Cranfield: „Wie Sie meinen. (Zur Zeugin gewandt): Ihrer Schwester wird ebenfalls vorgeworfen, Gefangene unter ihrer Leitung brutal geschlagen zu haben, bis sie blutend am Boden liegen blieben. Was halten Sie davon?“
Oberst Backhouse: „Einspruch. Die junge Frau kann sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nicht äußern.“
Major Cranfield: „Diese junge Frau ist die Schwester der Angeklagten und kennt sie besser als jeder andere Anwesende. Der Angeklagten werden in ihren jungen Jahren schon schwerste Grausamkeiten vorgeworfen, und ich denke, diese Zeugin kann als ihre Schwester sagen, ob sie glaubt, dass ihre Schwester dazu fähig ist oder nicht.“
Oberst Backhouse: „Sie hat ihre Schwester in den letzten sieben Jahren zweimal gesehen. Wenn sie über Ereignisse aussagt, die vor sieben Jahren passiert sind, oder sie sagt, dass ihre Schwester zu Hause ein gutes Mädchen war, was vor Gericht immer gut ankommt, dann stört es mich nicht.“
Vorsitzender Richter: „Ich glaube nicht, dass sie sich zu den von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweisen äußern kann.“
Major Cranfield: (Zur Zeugin gewandt) „Glauben Sie, so wie Sie Ihre Schwester einschätzen, dass sie die ihr unterstellten Gefangenen schlagen würde?“ „Nein.“
„Wie kommen Sie darauf?“ „Irma hat in der Schule nie den Mut gehabt, sich zu hauen. Wenn jemand anfangen wollte, ist sie immer weggerannt.“
„Gibt es noch etwas, was Sie zu den Vorwürfen gegen Ihre Schwester sagen möchten?“
Oberst Backhouse: „Also, ehrlich.“
Vorsitzender Richter: „Ich glaube nicht, dass sie die Vorwürfe gegen ihre Schwester beurteilen kann.“
Major Cranfield: „In Ordnung.“
Nachdem der Verteidiger keine weiteren Fragen mehr hatte, wurde die Zeugin ins Kreuzverhör genommen und vom Ankläger befragt.
Oberst Backhouse: „Sie sagten uns, Ihre Schwester arbeitete auf einem Bauernhof im nächsten Dorf, als sie 14 war?“ „Ja.“
„Wie lange blieb sie auf diesem Bauernhof?“ „Das kann ich nicht so genau sagen, aber ich glaube, etwa sechs Monate bis zu einem Jahr.“
„Wohin ging sie von dort?“ „Sie ging als Hilfsschwester nach Hohenlychen.“
„Wohin ging sie von dort?“ „Sie ging nach Fürstenberg, um im Butterladen einer Molkerei zu arbeiten.“
„Wie lange arbeitete sie in dem Butterladen?“ „Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, 12 bis 18 Monate.“
„Ist sie von dort direkt zur SS gegangen?“ „Ja, sie ging nach Ravensbrück, einem Lager ganz in unserer Nähe.“
„Und das war im Juli 1942?“ „Ich bin mir nicht sicher ob Juli, aber es war 1942.“
„Eins möchte ich noch wissen. Sie sagten, Sie haben sie nur zweimal gesehen. Sie sagten, Sie hätten sie einmal 1943 und einmal 1945 gesehen. Wann hatten Sie sie das letzte Mal vor 1943 gesehen?“ „Im Frühjahr 1942, als sie in der Molkerei in Fürstenberg arbeitete.“
„Als sie 1943 nach Hause kam, hat Ihr Vater sie geschlagen?“ „Gesehen habe ich es nicht, aber er stritt mit ihr.“
„Weshalb stritten sie?“ „Weil sie in der SS war.“
„Hat er ihr untersagt, wieder nach Hause zu kommen?“ „Ich weiß es nicht.“
„Ist sie jemals wiedergekommen?“ „Nein.“
„Geschah es nicht deshalb, weil sie ihm erzählte, was sie in Ravensbrück tat?“ „Ich weiß nicht warum.“
„War sie uniformiert, als sie nach Hause kam?“ „Ja, sie kam in Uniform, aber sie zog sich dann um.“
„Damals waren Sie 16?“ „Ja.“
„Und Sie haben Ihre Schwester nie gefragt, was sie im Konzentrationslager machte?“ „Doch.“
„Sagte sie es Ihnen nicht?“ „Doch, sie sagte uns, dass sie Gefangene beaufsichtige, die auf dem Gelände arbeiteten. Und sie musste dafür sorgen, dass sie ihre Arbeit gut machten und dass sie nicht wegliefen.“
„Haben Sie sie denn nicht nach allem ausgefragt?“ „Wir fragten sie: ,Was bekommen die Gefangenen zu essen und warum wurden sie in ein Konzentrationslager geschickt?“ Sie antwortete: ,Ich darf nicht mit den Gefangenen sprechen und wusste nicht wirklich, welche Art von Essen sie bekommen.'“
„Warum hat Ihr Vater sich mit ihr gestritten?“ „Vater hat sehr geschimpft, weil sie in der SS war. Wir alle wollten dem BDM, Bund Deutscher Mädchen, beitreten, und er hat es uns nie erlaubt, so das...

Inhaltsverzeichnis

  1. Über das Buch
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Lebensdaten
  4. Die Befreiung des KZs Bergen-Belsen
  5. Die Prozessvorbereitungen
  6. Der Prozess
  7. Angeklagte Nr. 9 – Irma Grese im Kreuzverhör
  8. Das Urteil
  9. Hinrichtung in Hameln
  10. Schlussakkord
  11. Anmerkungen
  12. Impressum