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1 Einführung – Phänomene und Themen der Sportmedizin
Charakterisierung der Sportmedizin
Um das Fach Sportmedizin zu charakterisieren, ist es dienlich, die Statuten der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention – Deutscher Sportärztebund e.V. (DGSP) einzusehen. Die DGSP vertritt und fördert die Sportmedizin. In ihrer Satzung ist die im Jahr 1958 formulierte Definition von Hollmann, dem wohl bekanntesten deutschen Sportmediziner unserer Zeit, hinterlegt: „Sportmedizin beinhaltet diejenige theoretische und praktische Medizin, welche den Einfluss von Bewegung, Training und Sport sowie den von Bewegungsmangel auf den gesunden und kranken Menschen jeder Altersstufe untersucht, um die Befunde der Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie den Sporttreibenden dienlich zu machen.“ Seit 1977 hat diese Definition auch offiziell der Weltverband für Sportmedizin (International Federation of Sports Medicine, FiMS) übernommen. Die Begriffe Bewegung, Training und Sport werden hierbei wie folgt definiert: „Körperliche Aktivität oder Bewegung ist jede Aktivität, die zu einer Steigerung des Energieumsatzes führt. Sie wird zu Übung und Training, wenn sie gezielt, strukturiert, wiederholt und zielgerichtet ausgeführt wird. Sport ist Training mit Wettkampfcharakter“ (Arndt, Löllgen & Schnell, 2012, S.207).
Als Interessenvertretung der Deutschen Sportmedizin sieht sich die DGSP in erster Linie der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, sowie der Förderung der präventiven und rehabilitativen Sportmedizin im wissenschaftlichen und praktischen Bereich verpflichtet. Besondere Bedeutung hat hier die Prävention und Therapie von Erkrankungen der Bevölkerung durch Sport und Bewegung. Darüber hinaus setzt sie sich weitere Aufgaben im Bereich der Zusammenarbeit mit Organisationen und Mitgliedern, der Förderung der sportmedizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Förderung von Bewegung, Sport und Spiel durch sportmedizinische Betreuung, Beratung und Begleitung, sowie der Förderung eines aktiven Kampfes gegen Doping (Arndt et al., 2012).
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Lehrstühle und Institute der Sportmedizin
Bei der Sportmedizin handelt es sich primär um ein medizinisches Fach, welches eng mit der Profession des Humanmediziners verbunden ist. Durch ihre Charakterisierung als Querschnittsfach wird zudem deutlich, dass sie fast alle medizinischen und viele nichtmedizinische Bereiche berührt.
Das Fach Sportmedizin hat keine eigene Facharztanerkennung. Die Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin setzt jedoch die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus (Ausnahmen hiervon sind der Freistaat Bayern und die Ärztekammer Nordrhein). Die Ausbildung zum Sportmediziner beinhaltet ferner 240 Stunden fachspezifische Kurs-Weiterbildung sowie 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein innerhalb eines Jahres (DGSP, 2019c).
Derzeit sind 27 sportmedizinische Lehrstühle und Institute in der Bundesrepublik Deutschland verzeichnet (DGSP, 2019b). Diese werden in den meisten Fällen von einem Facharzt für Innere Medizin geleitet. Aber auch die klinischen Fächer der Orthopädie und Neurologie sind heute vereinzelt als Facharztausrichtung der leitenden Position sportmedizinischer Standorte zu finden. Die Zusatzbezeichnung Sportmedizin ist in allen Fällen die Regel.
Obwohl sich die Sportmedizin als Fach der Humanmedizin zuordnet, ist es auffallend, dass die Lehrstühle für Sportmedizin insbesondere nördlich der Mainlinie im überwiegenden Teil als Institut bzw. Abteilung der Sport- oder Bewegungswissenschaft geführt werden und damit nicht den medizinischen Fakultäten angehören. Dies wird in Kreisen der Sportmedizin auch kritisch gesehen, insbesondere im Kontext der bisher nicht erfolgreichen Facharztanerkennung (Meyer & Mayer, 2017). Aus Sicht der Sportwissenschaft verdeutlicht dieser Umstand jedoch auch die Interdisziplinarität und die Relevanz der sportwissenschaftlichen Disziplin für das Fach Sportmedizin. Sportmedizinische Lehrstühle und Institute ohne direkte Anbindung an die medizinische Fakultät pflegen häufig enge Kooperationen mit den Universitätsklinika, da dies Voraussetzung für eine sportmedizinische Hochschulambulanz ist. Fast alle Institute bieten zudem Angebote zu Leistungsdiagnostik, Prävention und Trainingsberatung für Sportler und Nichtsportler an. Insgesamt 17 Institute sind zudem als Untersuchungszentren des Deutschen Olympischen Sportbundes lizenziert (Deutscher Olympischer Sportbund, 2017).
Abb. 1:Sportmedizinische Institute in Deutschland (DGSP, 2019b)
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Gegenstandsbereich der Sportmedizin
Als eine erste Untergliederung erscheint aus praktischer Sicht eine Einteilung in die klinischen Fachbereiche „Orthopädie“ und „Innere Medizin“ sinnvoll, die sowohl für die Leistungssportbetreuung, als auch für die Bereiche der sportmedizinischen Allgemeinversorgung und des Gesundheitssports Anwendung finden kann. Diese Einteilung entspricht im Grundsatz auch den Ausrichtungen der sportmedizinischen Hochschulambulanzen und den ergänzenden sportmedizinischen Leistungsangeboten. Aus wissenschaftlicher Sicht bietet sich zudem eine Einteilung in Grundlagen- und Anwendungsforschung an. An dieses Schema wird im Folgenden angeknüpft.