
- 59 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
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Über dieses Buch
Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen für ihre berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten für solch ein Arbeitszimmer sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.Die gute Nachricht: Wer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat als sein häusliches Arbeitszimmer, kann die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten angeben, und zwar maximal 1.250, 00 € jährlich. Von dieser Möglichkeit, das Arbeitszimmer als Werbungskosten anzugeben, profitieren in erster Linie Lehrer und Außendienstmitarbeiter, denen aufgrund ihrer Tätigkeit meist kein anderer Arbeitsplatz als ihr Arbeitszimmer zur Verfügung steht.Wenn jemand dagegen neben dem heimischen Arbeitszimmer noch einen anderen Arbeitsplatz hat, sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sich dort der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet. Wir sagen Ihnen, was das genau bedeutet.In unserem Beitrag über Arbeitszimmer erfahren Sie alles, was Sie rund um beruflich genutzte Räume wissen müssen, beispielsweise- wie Sie Ihr Arbeitszimmer als außerhäuslichen Raum gestalten und so die Kosten unbegrenzt absetzen können, - welche Kosten des Arbeitszimmer Sie während der Elternzeit oder bei Aus- und Fortbildung geltend machen können, - welche Kosten neben Abschreibungen, Miete und Reinigungskosten in Hinblick auf Arbeitszimmer noch abzugsfähig sind, - wie und ab wann Sie das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen.
Häufig gestellte Fragen
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Information

- Für die im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübte berufliche oder betriebliche Tätigkeit steht Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.
- Das häusliche Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung.
- Für den Raum gilt die Abzugsbeschränkung nicht.
- wenn Sie einen Schreibtisch in einem Großraumbüro nutzen und kein eigenes, abgeschlossenes Büro haben;
- wenn Sie wegen Lärmbelästigung oder Publikumsverkehr nicht ungestört arbeiten können und deswegen auf das häusliche Arbeitszimmer ausweichen.Etwas anderes gilt, wenn die zulässigen Grenzwerte für Lärmbelästigungen überschritten werden und deshalb eine gesundheitliche Beeinträchtigung droht oder wenn andere arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zum Beispiel zur Größe von Dienstzimmern nicht eingehalten werden (BFH-Urteil vom 6.11.2014, VI R 4/14, BFH/NV 2015 S. 485). Weist der Arbeitnehmer das im Einzelfall nach, kann er Webungskosten bis maximal 1.250,– € geltend machen;
- wenn Ihnen kein konkreter Büroarbeitsplatz zur alleinigen Nutzung zugewiesen wurde, zum Beispiel wenn Sie in einem Großraumbüro irgendeinen freien Schreibtisch nutzen können;
- wenn der Arbeitnehmer eine Zugangsberechtigung zu seinem Arbeitsplatz für die Abende und Wochenenden beantragen könnte, dies aber unterlässt (BFH-Beschluss vom 14.4.2004, VI R 43/02, BFH/NV 2004 S. 1102).
- Ein »anderer Arbeitsplatz« steht dem Arbeitnehmer erst dann zur Verfügung, wenn der Arbeitgeber ihm den Arbeitsplatz tatsächlich zugewiesen hat.
- Der Arbeitsplatz muss dafür geeignet sein, sämtlichen Aufgabenbereichen der Tätigkeit gerecht werden zu können.
- Der Arbeitnehmer hat bei der Inanspruchnahme und Ausgestaltung eines »anderen Arbeitsplatzes« das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu beachten.
- Ein Raum ist nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet, wenn wegen Sanierungsbedarfs Gesundheitsgefahr besteht.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsübersicht
- Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar