Namenwechsel
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Namenwechsel

Die soziale Funktion von Vornamen im Transitionsprozess transgeschlechtlicher Personen

  1. 301 Seiten
  2. German
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Namenwechsel

Die soziale Funktion von Vornamen im Transitionsprozess transgeschlechtlicher Personen

Über dieses Buch

Der Namenwechsel im Zuge der Geschlechtstransition von transgeschlechtlichen Menschen weist für die betroffenen Personen große soziale Bedeutung auf, ist aber bisher von der Wissenschaft unberücksichtigt geblieben. Die vorliegende Studie schließt diese Lücke, indem sie auf umfangreicher empirischer Basis herausstellt, wie 1. Geschlecht am Vornamen (ir)relevant gesetzt wird, wie 2. dieses Potential zum Doing Gender mit Namen genutzt wird, um männliches, weibliches oder nicht-binäres Selbstverständnis zu kommunizieren und wie 3. die Verwendung des neu gewählten Namens zu einem zentralen Element in der interaktiven Aushandlung der geschlechtlichen (Neu-)Positionierung wird. Sowohl theoretisch als auch empiriebasiert wird der enge Zusammenhang von Vornamen und Gesellschaft beleuchtet, wobei dessen kontextuelle Rahmung durch das Transsexuellengesetz und das Namenänderungsgesetz von besonderer Relevanz ist. Die interdisziplinäre Ausrichtung der Studie ermöglicht umfassende Einsichten in die soziale Bedeutung von Vornamen und in den engen Zusammenhang von Vornamen und Geschlecht, der insbesondere für transgeschlechtliche Personen Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten zur Kommunikation der eigenen Positionierung bedeutet.

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Information

1 Einleitung

Im übrigen aber widerspricht es der rechten, durch Sitte und Herkommen gefestigten Ordnung, wenn bei der Vornamengebung die sich aus dem Geschlecht des Namensträgers ergebenden natürlichen, allgemein als richtig empfundenen Beschränkungen nicht beachtet werden. (BGH, Beschluss vom 15.04.1959 – IV ZB 286/58)1
Lassen wir es zu, daß eine Person über ihr Geschlecht durch einen Vornamen des Gegengeschlechts im Rechtsverkehr hinwegtäuschen darf, so ist abzusehen, daß hieraus zukünftig immer weitergehende Rechte abgeleitet werden. […]. (Deutscher Bundestag (1980a) Stenographische Berichte, 8. Wahlperiode, 220. Sitzung, 12 June 1980, 17734 D)2
Die Auffassung‚ Männer könnten uneingeschränkt Frauennamen führen oder Frauen uneingeschränkt Männernamen‚ würde daher zu untragbarer Unklarheit und Verwirrung führen. Die Gefahr von Verwechselungen und sonstigen Unklarheiten liegt auf der Hand. (VGH München, Beschluss vom 30.06.2015 – 5 BV 15.456)3
Die sogenannte Geschlechtsoffenkundigkeit des Vornamens4 ist in Deutschland nicht nur kulturgeschichtlich tief verankert, sondern wird, wie die obigen Zitate deutlich machen, zumindest seit Bestehen der Bundesrepublik auch rigoros rechtlich eingefordert und verteidigt. Die juristische Ordnungsfunktion, die dem Namen dadurch zugeschrieben wird, reicht so weit, dass die Angabe des Namens auf Ausweisdokumenten als hinreichender Grund dafür genannt wird, keinen expliziten Geschlechtseintrag in diesen zu vermerken.5 Dass Rufnamen die Aufgabe, das Geschlecht der namentragenden Person anzuzeigen, zukommt, wird mit Sitte, Tradition und „allgemein empfundener Richtigkeit“ begründet, worin sich die Kontingenz dieser Zuschreibung bereits zeigt: sowohl Sittenkonformität als auch „Richtigkeit“ sind hochgradig kontextsensitive Konstrukte, die kontinuierlichem Wandel unterliegen. Gleiches gilt für die Art und Weise, wie Geschlecht6 an Vornamen kodiert wird; es bestehen verschiedene Verfahren der Geschlechtsmarkierung, die in unterschiedlichen Graden in unterschiedlichen Gesellschaften angewendet werden.
Aus linguistischer Perspektive wird zwischen drei Arten der onymischen Geschlechtsmarkierung unterschieden: der semantischen, der formalen und der konventionellen. Semantische Geschlechtsmarkierung an Rufnamen erfolgt in Gesellschaften, deren Namen weitgehend eine transparente Bedeutung aufweisen, sodass eine geschlechterstereotype Namensemantik für die Geschlechtsmarkierung genutzt wird; dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im Türkischen ein Mädchen den Namen Nefis ‚entzückend‘, ein Junge aber einen Namen wie Yilmaz ‚furchtlos‘ erhält (vgl. Zengin 2006). Auch das Germanische machte Gebrauch von diesem Verfahren (vgl. Nübling/Fahlbusch/Heuser 2012). Diesem auf semantischer Transparenz basierenden Prinzip der Geschlechtsmarkierung steht das formale Prinzip gegenüber, bei dem geschlechtsdistinktive Affixe für die Kodierung der Information „weiblich/männlich“ sorgen. In gewissem Umfang verfügt auch das Deutsche über diese formale Geschlechtsmarkierung, z. B. über Movierungssuffixe wie in Stefan-ie, Daniel-a, Christian-e, doch wird dieses Verfahren z. B. im Italienischen deutlich stärker genutzt (vgl. Bardesono 2008). Das im gegenwärtigen Deutschen am stärksten ausgeprägte konventionelle Verfahren basiert auf dem kulturellem Wissen über die jeweilige Geschlechtszuordnung eines Namens, sodass hier das „Namengeschlecht“ ähnlich wie das Genus bei Substantiven mitgelernt werden muss. Semantisch sind die meisten Rufnamen in Deutschland opak, und auch wenn in vielen Fällen die Phonologie Informationen darüber enthält, ob es sich um einen Frauen- oder Männernamen handelt, ist die Geschlechtszuweisung bei Namen wie Boris (m.) und Doris (f.) aus synchroner Sicht völlig arbiträr. Dies verhindert jedoch nicht, dass sich auch in der Rechtsprechung immer wieder auf vermeintlich formale Geschlechtsmarker in Namen berufen wird: so wollte das Oberlandesgericht München 2007 den Namen Kiran für ein Mädchen nicht zulassen, weil die Endung -an auf männliches Geschlecht hinweise – ein Urteil, das vom Bundesverfassungsgericht ein Jahr später korrigiert wurde;7 das Standesamt Freiburg verweigerte die Vergabe des Namens Euro an ein Mädchen nicht etwa, weil damit eine Währung bezeichnet wird, sondern aufgrund des „männlich klingenden“ Auslauts auf -o – das Kind wurde letztendlich Eurone genannt (Nübling 2014).
Die genannten Beispiele illustrieren ebenso wie die einleitenden Zitate, dass sowohl ein gesellschaftliches Bedürfnis danach zu bestehen scheint, Geschlechtszugehörigkeit am Vornamen „ablesen“ zu können, als auch ein Empfinden dafür, welche Namen weiblich und welche männlich sind. Gleichermaßen zeigt sich in der Tatsache, dass es überhaupt zu diesen – und vielen vergleichbaren – Urteilen gekommen ist und nach wie vor kommt, dass das Wissen um die Geschlechtseindeutigkeit von Vornamen und der vermeintliche Konsens darüber, dass Vornamen überhaupt eine geschlechtsmarkierende Funktion haben und daher stets exklusiv weiblich oder männlich sein sollen, bei weitem nicht unwidersprochen von allen Gesellschaftsmitgliedern geteilt wird. Dabei geht es nicht nur um die elterliche Namengebung an ihre Kinder, sondern ebenso um den Wunsch nach Namenänderung von erwachsenen Personen, für die die gleichen Vorgaben und Richtlinien gelten.
Die gesellschaftliche Konvention, Geschlecht am Rufnamen zu markieren, und eine Gesetzeslage, die Namenwechsel allgemein und „geschlechtsübergreifend“ im Speziellen schwierig gestaltet, ist insbesondere für all die Personen von hoher Relevanz – und häufig ebenso hochproblematisch –, die sich nicht oder nicht vollständig mit dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren und zu ihrem tatsächlichen Geschlecht transitionieren, d. h. künftig öffentlich in diesem Geschlecht leben möchten. Zu diesen Personen zählen vornehmlich transgeschlechtliche Menschen, aber ebenso intersexuelle und nichtbinäre Personen, die sich nur teilweise, jedoch nicht immer, unter dem Überbegriff „transgeschlechtlich“ inkludiert sehen. Für diese Personengruppen sind Vornamen in vielfacher Hinsicht bedeutsam: der bei der Geburt vergebene Vorname verweist auf das fremdzugewiesene Geschlecht, wohingegen ein neuer, meist selbstgewählter Name die Möglichkeit bietet, das tatsächliche Geschlecht sicht- und hörbar für das soziale Umfeld zu kommunizieren; der Namenwechsel selbst ist oft ein wichtiger Teil des Coming-Out- und Transitionsprozesses. Insbesondere der letzte Aspekt wird oft ganz selbstverständlich medial genutzt, um über die Transition von Personen zu sprechen: unter dem Titel „Anne wird Tom, Klaus wird Lara“ publiziert der Psychologe Udo Rauchfleisch einen Ratgeber für Angehörige transgeschlechtlicher Personen; mit Schlagzeilen wie „aus Bradley wird Chelsea Manning“8 oder „aus Bruce wird Caitlyn“9 übertiteln Zeitungen Artikel über das Coming-Out bekannter Persönlichkeiten. Dies ist u. a. damit zu begründen, dass die Geschlechtsoffenkundigkeit des Rufnamens in Deutschland bis 2008 rechtlich strikt eingefordert wurde, sodass der öffentliche Übergang von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zum tatsächlichen Geschlecht ohne Namenwechsel nahezu unmöglich ist. Das Transsexuellengesetz (TSG), das die juristische Grundlage für den rechtlichen Geschlechtswechsel bildet, regelt nicht nur die Änderung des Personenstands, sondern auch die Vornamenänderung, worin die enge Verzahnung von Namen und Geschlecht deutlich wird. Da offizielle Namenänderungen unabhängig vom TSG gemäß deutschem Namensrecht10 nur selten genehmigt werden, bilden die Namenwechsel transgeschlechtlicher Personen nahezu die einzigen sichtbaren Fälle von Selbstbenennung in Deutschland, weshalb sie eine einzigartige Einsicht in die Praktiken der Selbstbenennung, den Umgang mit Namenwechseln in der sozialen Interaktion, sowie in die Bedeutung von Vornamen für die geschlechtliche Verortung ermöglichen.
Auch unabhängig vom Aspekt des Namenwechsels wird dem Thema Transgeschlechtlichkeit immer mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zuteil. Ein Anstoß für die vermehrte Auseinandersetzung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. November 2017, dass bis zum Ende des Jahres 2018 ein dritter positiver Geschlechtseintrag eingeführt werden muss.11 Sowohl dieses Urteil als auch dessen Umsetzung zum 31.12.201812 in § 22 Absatz 3 und § 45b des Personenstandsgesetzes haben in der deutschen Presselandschaft viel Aufsehen erregt, die sich in der stetig steigenden Zahl der medialen Berichterstattung zu den Themen Trans- und Intergeschlechtlichkeit niederschlägt, wie die folgende Entwicklung der Vorkommenshäufigkeit des Begriffsfelds Trans- und Intergeschlechtlichkeit im w-Archiv des Deutschen Referenzkorpus zeigt:13
Abb. 1: Vorkommenshäufigkeit von Begriffen aus dem Bereich Trans* und Inter* im w-Archiv des Deutschen Referenzkorpus im Zeitraum 2007–2017 (per million words).14
Die vorliegende Arbeit zum Namenwechsel transgeschlechtlicher Personen in Deutschland situiert sich somit in einem hochaktuellen Themenbereich, der sowohl stark öffentlichkeitswirksam ist als auch immer mehr in den wissenschaftlichen Fokus rückt.

1.1 Gegenstand und disziplinäre Einbettung der Arbeit

Die vorliegende Studie ist im Rahmen der DFG-geförderten Forschungsgruppe „Un/Doing Differences: Praktiken der Humandifferenzierung“15 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz entstanden. Die theoretische Ausrichtung ist stark durch die Arbeit in dieser Gruppe beeinflusst und basiert auf dem von Harvey Sacks geprägten Begriff des Doing (s. Ayaß 2008: 15), der in den Sozialwissenschaften von West/Zimmerman (1987) popularisiert wurde, und dem von Hirschauer (1994) etablierten Pendant des Undoing. Großen Einfluss auf die Arbeit haben auch performativitätstheoretische Überlegungen zur sprachlichen und kulturellen Herstellung von Geschlecht, die auf den Arbeiten von Austin (1962) und Butler (1988, 2013) fußen. Die Arbeit ist transdisziplinär angelegt und bewegt sich zwischen Linguistik, Soziologie und Kulturwissenschaften. Dabei besteht nicht der Anspruch, den Anforderungen und Eigenheiten dieser Einzeldisziplinen gerecht zu werden; vielmehr sollte sie als sprachwissenschaftliche Studie gelesen werden, die in starkem Maße auf soziologische und kulturwissenschaftliche Methoden und Theorien rekurriert. Das empirische Material, das einem Mixed Methods-Ansatz folgend in einer Fragebogenstudie und in leitfadengestützten Interviews erhoben wurde, bildet das Herzstück der Arbeit, dem analytisch-rekonstruktiv gefolgt wird. Die Auswertung dieses Materials folgt stärker sozialwissenschaftlicher als klassisch soziolinguistischer Herangehensweise, indem kein gesprächsanalytisches, sondern ein stärker inhaltsanalytisches Verfahren gewählt wurde, das den narrativen Themenbearbeitungen und Relevantsetzungen der Interviewteilnehmer_innen folgt (vgl. Bohnsack 2014, Strübing 2019).
Für den deutschsprachigen Raum stellt die vorliegende Arbeit die erste umfassende Studie zum Namenwechsel transgeschlechtlicher Personen dar. Auch wenn sich die Beschäftigung mit Transgeschlechtlichkeit im Laufe der letzten Jahrzehnte – primär im angloamerikanischen Raum – zu einem eigenständigen Gebiet (Trans Studies) entwickelt hat, sind die sprachwissenschaftlichen Beiträge zu diesem überschaubar; nach wie vor wird Geschlecht in der Linguistik häufig als binär konzipierte biografiekonstante Größe behandelt. Bis auf wenige Ausnahmen, die sich explizit mit der sprachlichen Konstruktion transgeschlechtlicher Identität und Körperlichkeit befassen (Zimman 2014, 2017, 2019) oder die diskursive Herstellung von heteronormativer Zweigeschlechtlichkeit in juristischen Texten (Baumgartinger 2017a) analysieren, sind transgeschlechtliche Personen insbesondere in deutschsprachiger linguistischer Literatur weitestgehend inexistent und werden, wenn überhaupt, nur am Rande erwähnt, z. B. in Literatur zum gendergerechten Schreiben (z. B. Fischer/Wolf 2009, AK Feministische Sprachpraxis 2011) und der Genderlinguistik (z. B. Günthner 2006). Dabei zeigen insbesondere die Arbeiten von Zimman, dass sprachliche Praktiken der Geschlechtsproduktion von Transpersonen ein ebenso ergiebiges wie relevantes Thema sind.
Die Trans Studies haben sich vorrangig im englischsprachigen Raum etabliert. Von enormer Bedeutung für die Ausformung dieses transdisziplinären Feldes sind die Arbeiten der US-amerikanischen Historikerin Susan Stryker; mit dem Transgender Studies Reader 1 (Stryker/Whittle 2006), dem Transgender Studies Reader 2 (Stryker/Aizura 2013) und der seit 2014 erscheinenden Zeitschrift TSQ: Transgender Studies Quarterly, die sie zusammen mit Paisley Currah herausgibt, hat sie wesentliche Organe des wissenschaftlichen Diskurses zum Thema Transgeschlechtlichkeit geschaffen. Insbesondere in Hinblick auf Europa gibt Persson Perry Baumgartingers Werk „Trans Studies. Historische, begriffliche und aktivistische Aspekte“ (2017b) eine ausführliche Darstellung der Entwicklung dieses Feldes und zeigt auf, dass viele Impulse der Trans Studies stärker aus NGOs und dem aktivistischen Umfeld kommen als aus dem wissenschaftlichen Betrieb.
Für die vorliegende Arbeit von besonderer Relevanz ist die sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit Transgeschlechtlichkeit, die in Kapitel 2.2 ausführlicher dargestellt wird, und die in den frühen ethnographischen Arbeiten von Garfinkel (1967) und K...

Inhaltsverzeichnis

  1. Title Page
  2. Copyright
  3. Contents
  4. 1 Einleitung
  5. 2 Transgeschlechtlichkeit historisch – medizinische, rechtliche und soziologische (Begriffs-)Geschichte
  6. 3 Zu einer Theorie des Differenzauf-/abbaus
  7. 4 Onomastische Grundlagen
  8. 5 Onymische Positionierungen – Der Namenwechsel transgeschlechtlicher Personen
  9. 6 Zusammenfassung und Ausblick
  10. Register
  11. Kurzlebenslauf
  12. Kurzzusammenfassung