Jahrbuch Wirtschaftsrecht Schweiz – EU
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Jahrbuch Wirtschaftsrecht Schweiz – EU

Überblick und Kommentar 2019/2020

  1. 344 Seiten
  2. German
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Jahrbuch Wirtschaftsrecht Schweiz – EU

Überblick und Kommentar 2019/2020

Über dieses Buch

Der 15. Band der Jahrbuchreihe "Wirtschaftsrecht Schweiz – EU" dokumentiert die aktuellen Entwicklungen in zentralen Bereichen des EU-Wirtschaftsrechts. Berücksichtigt werden insbesondere die Gebiete Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immaterialgüterrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht. Experten diskutieren jeweils die Relevanz für die Schweiz resp. die korrespondierenden Entwicklungen im schweizerischen Recht. Das Jahrbuch richtet sich vor allem an Unternehmens-, Wirtschafts- und Verwaltungsjuristen sowie an Richter und Rechtsanwälte und bietet ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Gesetzgebungsvorstösse, neue Rechtsakte und ergangene Urteile im vergangenen Jahr 2019.

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Information

Banken- und Kapitalmarktrecht

Stefan Sulzer

„The Commission has delivered the essential building blocks of the Capital Markets Union. We need sustained engagement from the European Parliament and Member States to complete this effort. The success of the Capital Markets Union depends on the actions of Member States and stakeholders at national and EU level, through their national reforms and actions.“
Valdis Dombrovskis, für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der EU-Kommission 15. März 2019.

Inhalt

  1. Rechtsentwicklungen in der EU im Jahr 2019 (Stefan Sulzer)
    1. Kapitalmarktunion
      1. Fortschrittsbericht zum Aufbau einer Kapitalmarktunion
      2. Nachhaltiges Finanzwesen
      3. Digitalisierung des Finanzsektors
      4. Crowdfunding
      5. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
    2. Finanzaufsicht
      1. Reform der Aufsichtsstruktur
      2. Aufsicht von Wertpapierfirmen
    3. Bankenunion
      1. Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU-Banken
      2. Abbau notleidender Kredite
    4. Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II und MiFIR)
    5. Wertpapiere
      1. Prospekt
      2. Gedeckte Schuldverschreibungen
      3. Durch Staatsanleihen besicherte Wertpapiere
      4. Verbriefungen
      5. Derivate
        1. Verbesserung der Funktionsweise der Derivatemärkte
        2. Solidere Aufsicht zentraler Gegenparteien (CCP)
    6. Investmentfonds
    7. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  2. Bedeutung für die Schweiz (Stefan Sulzer)
    1. Bund
      1. Strategische Roadmap für die Finanzmarktpolitik
      2. Anerkennung von Handelsplätzen
      3. Finanzmarktarchitektur
      4. Finanzmarktaufsicht
      5. Digitales Zentralbankgeld
      6. Banken
        1. Kapitalaufbau für systemrelevante Banken
        2. Kapitalanforderungen für eine allfällige Sanierung und Abwicklung
        3. Kleinbankenregime
        4. Liquidität
        5. Sanierungsverfahren
      7. Finanztechnologie (FinTech) und Sandbox
      8. Stable Coins
      9. Blockchain / Distributed Ledger Technology
      10. Derivate
      11. Kollektive Anlagen
      12. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    2. Finanzmarktaufsicht (FINMA)
      1. Risikomonitor
      2. Network for Greening the Financial System
      3. Finanzmarktarchitektur
      4. Banken
        1. Zinsrisiken, Offenlegung und Eigenmittel
        2. Risikoverteilung
        3. Rechnungslegung
      5. Finanztechnologie (FinTech) und Sandbox
      6. Stable Coins
      7. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
        1. FinTech-Bewilligung
        2. Geldwäschereibekämpfung im Blockchain-Bereich
        3. Verifizierung der wirtschaftlichen Berechtigung
      8. Prüfwesen
        1. Risikoorientiertere Prüfung
        2. Kleinbankenregime
    3. SIX Swiss Exchange
      1. Multilaterales Handelssystem
      2. Kotierung
        1. Finanzmarktarchitektur
        2. Anerkannte Vertretung
      3. Rechnungslegung
      4. Alternative Performancekennzahlen

Rechtsentwicklungen in der EU im Jahr 2019

Kapitalmarktunion

Fortschrittsbericht zum Aufbau einer Kapitalmarktunion

Durch die Kapitalmarktunion (capital markets union, CMU) soll es für Unternehmen in der EU leichter werden, sich die nötigen Finanzierungsmittel zu beschaffen, um wachsen zu können. Die Kapitalmarktunion räumt Hürden für grenzüberschreitende Investitionen aus dem Weg und zählt damit auch zu den zentralen Binnenmarktprojekten. Sie fügt sich in die von der Juncker-Kommission[1] gesteckten Ziele ein, d.h., Erhaltung des Wachstums in Europa, Investitionen in Innovation und Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Zugleich stellt die Kapitalmarktunion darauf ab, Investitionen in umweltfreundliche Projekte zu lenken und so einen Beitrag zur EU-Agenda für eine nachhaltige und CO2-neutrale Wirtschaft zu leisten.
Am 15. März 2019 veröffentlichte die EU-Kommission einen weiteren, auf dem Fortschrittsbericht vom 28. November 2018[2] aufbauenden Bericht[3] zum Aufbau einer Kapitalmarktunion. Der Bericht reagiert auch auf die Forderung der EU-Staats- und Regierungschefs nach ehrgeizigen Fortschritten bei der Kapitalmarktunion bis zum Frühjahr 2019.

Nachhaltiges Finanzwesen

Angesichts der unabsehbaren Folgen des Klimawandels und der Ressourcenknappheit ist es erforderlich, Anpassungen im Sinne einer grösseren Nachhaltigkeit vorzunehmen. Mit der Einbindung des Finanzsektors werden verstärkte Anstrengungen unternommen, um den ökologischen Fussabdruck zu verringern und gleichzeitig die Wirtschaft in der EU nachhaltiger und wettbewerbsfähiger zu machen. Die Auswirkungen des Klimawandels bedrohen bereits jetzt die Finanzstabilität und verursachen beträchtliche wirtschaftliche Verluste. Ausserdem könnte aufgrund der fortschreitenden Erderwärmung ein Grossteil der heute getätigten Investitionen letztlich nur ein Tropfen auf dem heissen Stein bleiben.
Am 8. März 2018 hat die EU-Kommission mit der Vorstellung des Aktionsplans[4] zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums den ersten Schritt getan. Grundlage des Aktionsplans war ein von einer Hochrangigen Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen im Januar 2018 vorgelegte Abschlussbericht[5].
Am 24. Mai 2018 machte die EU-Kommission den zweiten Schritt. Sie schlug erste konkrete Massnahmen[6] vor, die es dem Finanzsektor in der EU ermöglichen sollen, den Weg für eine umweltfreundlichere und sauberere Wirtschaft zu bereiten. Die neue Verordnung beruht auf drei Säulen: (i) Unterbindung von „Grünfärberei“, d.h. von unbelegten oder irreführenden Behauptungen über Merkmale und Vorteile eines Anlageprodukts in Bezug auf Nachhaltigkeit, und stärkere Sensibilisierung der Märkte für Nachhaltigkeitsfragen; (ii) Neutralität der Regulierung durch die Einführung eines Instrumentariums für die Offenlegung von Informationen, das die Finanzmarktakteure in gleicher Weise anwenden müssen. Die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA), und insb. der Gemeinsame Ausschuss der Aufsichtsbehörden, werden die Konvergenz und die Harmonisierung der Offenlegungen in allen betroffenen Branchen weiter vorantreiben; und (iii) gleiche Ausgangsbedingungen indem die Verordnung folgende Finanzdienstleistungsbranchen abdeckt: Investmentfonds, Versicherungsanlageprodukte (Lebensversicherungsprodukte mit Anlagekomponente, die als Einzel- oder Gruppenlebensversicherungspolicen angeboten werden), private und betriebliche Altersversorgung, individuelle Portfolioverwaltung, sowie Versicherungs- und Anlageberatung.
Am 7. März 2019 erzielten das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über das vorgeschlagene Legislativpaket. Im Anschluss an diese politische Einigung werden weitere fachliche Arbeiten erfolgen, bevor das EU-Parlament und der EU-Rat den endgültigen Wortlaut dieser Rechtsvorschriften förmlich annehmen können.

Digitalisierung des Finanzsektors

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Europa das ganze Potenzial des digitalen Zeitalters ausschöpft und in einem sicheren und ethisch unbedenklichen Rahmen seine Industrie und Innovationsfähigkeit stärkt. Digitalisierung und Technologie verändern ganz massgeblich das europäische Finanzsystem ebenso wie die Art und Weise, wie in Europa Finanzdienstleistungen für Unternehmen und Bürger erbracht werden. Knapp zwei Jahre nach Annahme des FinTech-Aktionsplans durch die EU-Kommission im Jahr 2018 wurden die darin aufgeführten Massnahmen weitgehend umgesetzt.[7] Um die Digitalisierung des Finanzsektors in Europa voranzubringen und gleichzeitig die damit einhergehenden Risiken angemessen zu regulieren, wird intensiv auf eine Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors in der EU hingearbeitet. Zu den Themen einer solchen Strategie gehören insb. die Vertiefung des Binnenmarktes für digitale Finanzdienstleistungen, die Förderung eines datengestützten Finanzsektors in der EU unter Eindämmung der Risiken und Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen, ein innovationsfreundlicherer Regulierungsrahmen für EU-Finanzdienstleistungen sowie die Stärkung der Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzbereich.
Vom 19. Dezember 2019 bis 19. März 2020 führte die EU-Kommission zeitgleich zwei öffentliche Konsultationen durch, eine zum EU-Rechtsrahmen für Kryptoanlagen[8] und eine zur Betriebsstabilität digitaler Systeme[9].
In Bezug auf letztere Konsultation ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren Zahl, Professionalität und Schwere von gegen den Finanzsektor gerichteten C...

Inhaltsverzeichnis

  1. Umschlag
  2. Titelseite
  3. Copyright
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Inhaltsübersicht
  7. Autorenverzeichnis
  8. Banken- und Kapitalmarktrecht
  9. Versicherungsrecht
  10. Gesellschaftsrecht
  11. Kommunikation und Medien
  12. Wettbewerbsrecht
  13. Öffentliches Auftragswesen
  14. Arbeitsrecht
  15. Technische Vorschriften
  16. Energie
  17. Steuerrecht
  18. Immaterialgüterrecht
  19. Verbraucherrecht
  20. Internationales Privatrecht
  21. Aussenwirtschaftsrecht
  22. Publikationsliste