Fallex 66Die Geheimdokumente zur NATO-Ubung Fallex 66 sind frei. Wolfram Dorn hat sie ausgewertet: Die damalige Bundesregierung hat die Parlamentarier belogen und so die Verabschiedung der Notstandsgesetze erreicht. Die Bundesrepublik Deutschland war nach ihrer Gründung viele Jahre Zuschauer der weltpolitischen Entwicklung. Aber sie wurde, durch ihre Bündnisbeteiligung in der NATO, auch Zielobjekt militärischer Gedankenspiele. Im Deutschen Bundestag standen die Abgeordneten 1966 vor der schwierigen Aufgabe, ein Notstandsrecht zu schaffen, das den Staat und seine Bürger wirksam gegen die Bedrohung von außen oder innen schützt; und das zugleich den Grundprinzipien des Grundgesetzes entspricht. Das Parlament beriet die erforderlichen gesetzlichen Regelungen in drei Legislaturperioden. Die Ausschussberatungen brachten eine Einigung darüber, dass ein "Notparlament" (Gemeinsamer Ausschuss) die letzte parlamentarische Instanz sein muss, wenn der Deutsche Bundestag nicht mehr funktionsfähig tagen kann. Weil Parlament und Regierung die Praktikabilität einer solchen Lösung ausprobieren wollten, nahmen die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses an der NATO-Stabsrahmenübung Fallex 66 im Regierungsbunker an der Ahr beratend und entscheidend teil. Während dieser Ubung stimmten nur zwei der Abgeordneten gegen einen Atomwaffeneinsatz gegen den Warschauer Pakt. Das Buch zeigt anhand der geheimen Dokumente der NATO und persönlicher Erinnerungen des Autors an diese Ubung, wie das Parlament irregeführt wurde. Assoziationen zum Golf-, Kosovo- und Afghanistankrieg drängen sich auf. "Ich habe die dramatischen Entwicklungen, die in der NATO-Planung für die Ubung Fallex 66 von Anfang an vorgesehen waren, in den Einzelheiten erst nach Kenntnisnahme des NATO Geheimmaterials erfahren. Es ist ein Tagebuch des Grauens, das Gott sei Dank nie Wirklichkeit wurde." Wolfram Dorn

- 192 Seiten
- German
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Über dieses Buch
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Information
DIE BUNKERBESETZUNG
17. Oktober
Um 10.15 Uhr erfolgt die Abfahrt der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses vom Bundestag in Bonn zum Regierungsbunker in Ahrweiler.
Der Leitungsstab des Bundesministeriums des Innern informiert alle Übungsteilnehmer in einem Geheimbericht über ihre Verlegung zum Übungsort und die wirtschaftlichen Anordnungen zu ihrer Verpflegung.

Abgeordnete gehen vom Bundestag zum Abtransport mit den Dienstwagen des Bundestages zum Ahrbunker.

Der Zugang zum Versorgungsstollen des Bunkers
GEHEIM
Ausfertigung
Anlage 4 zu BMI VII B 4 - 726 112 - 66 - 203/66 geh.
vom 22. August 1966
Anweisung
für die Verlegung der Teilnehmer an der
Übung FALLEX 66 zum Übungsort
für die Verlegung der Teilnehmer an der
Übung FALLEX 66 zum Übungsort
1.) Anmarsch zur Übung
Die Leitungs- und Übungsstäbe der obersten Bundesbehörden fahren mit Omnibussen der Bundeswehr an. Abfahrtplätze und Zeiten werden zeitgerecht bekanntgegeben.
Um Stauungen an den Eingängen zu vermeiden und um ein Beziehen der Anlage in einer Reihenfolge von innen nach außen zu ermöglichen, werden die Übungsteilnehmer in nachstehender Reihenfolge auf folgende Eingänge angewiesen:
Eingang West (Anfahrt über Niederesch):
Grenzschutz-Fernmeldeabteilung
BMI-Führungsstab
BMI-Min.-Stab
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Bundespräsidialamt
Eingang Ost (Anfahrt über Ahrweiler):
Militärischer Leitungsstab einschl. Fernmelde-Betriebstruppe der Bundeswehr
Bundesministerium für Verkehr
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Wirtschaft
Bundeskanzleramt
Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen
Bundesministerium der Justiz
Bundesschatzministerium
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Auswärtiges Amt
Bundesministerium der Verteidigung und Wachtruppe erreichen den Eingang West von Norden über die nicht-öffentliche Zufahrtstraße selbständig so rechtzeitig, daß die Verlegung der zivilen Stäbe nicht gestört wird und die militärischen Ablaufposten und Torkommandanten pünktlich stehen.
Zeitfolge des Eintreffens am 17. Oktober 1966:
Zeitfolge des Eintreffens am 17. Oktober 1966:
Eingang West | bis 8.00 Uhr |
GS-FMA | 8.45 Uhr |
BMI-Fü-Stab | 8.45 Uhr |
BMI-Min-Stab | 9.15 Uhr |
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung | 9. 45 Uhr |
Bundespräsidialamt | 10.00 Uhr |
Eingang Ost | |
Militärischer Leitungsstab und Fernmelde-Betriebstruppe der Bundeswehr | bis 7.00 Uhr |
Bundesministerium für Verkehr | 8.00 Uhr |
Bundesministerium der Finanzen | 8.30 Uhr |
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und | |
Forsten | 8.45 Uhr |
Bundesministerium für Wirtschaft | 9.00 Uhr |
Bundeskanzleramt | 9.15 Uhr |
Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen | 9.30 Uhr |
Bundesministerium der Justiz | 10.00 Uhr |
Bundesschatzministerium | 10.10 Uhr |
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung | 10.15 Uhr |
Auswärtiges Amt | 10.30 Uhr |
Eine Benutzung von Privatkraftfahrzeugen ist aus Parkraumgründen nicht möglich.
In der Anlage können nur folgende Kraftfahrzeuge untergebracht werden, die beim Min.-Stab BMI zu einer Fahrbereitschaft - mit Ausnahme der Kraftfahrzeuge von BGS, Kdt. HQu und Feldjäger - zusammengefaßt werden:
im Eingang West:
1 Pkw vom Bundespräsidialamt
1 Pkw vom Bundesministerium des Innern
1 Pkw vom Bundesgrenzschutz
1 Pkw vom Bundesministerium der Verteidigung
1 Pkw Kommandant des Hauptquartiers
1 Pkw für Feldjäger
im Eingang Ost:
1 Pkw vom Bundeskanzleramt
1 Pkw vom Bundesministerium der Justiz
1 Pkw vom Bundesministerium für Verkehr
1 Pkw vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
1 Pkw vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen
1 Pkw für Feldjäger
Je ein Pkw nachstehender Ressorts kann auf dem Gelände des BzB, Außenstelle Marienthal, abgestellt werden:
1 Pkw vom Bundesministerium des Innern
1 Pkw vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen
1 Pkw vom Bundesministerium der Finanzen 1 Pkw vom Bundespräsidialamt
1 Pkw vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Erreichbarkeit der Fahrer dieser Kfz. über Fernsprechleitung des Kdt. HQu zur Fahrbereitschaft Kdt. HQu.
Aus Geheimhaltungsgründen wird gebeten, bei Fahrten zum Übungsort ohne Stander und ohne BD-Nummer am Kfz. zu fahren.
2.) Die Arbeitsbereitschaft ist am 17. Oktober 1966 ab 12.00 Uhr herzustellen.
3.) Abmarsch nach Beendigung der Übung
Über die Rückverlegung folgen Weisungen während der Übung.
4.) Vor- und Nachkommandos
Die Vorkommandos (Stärke bis zu 3 Bediensteten) sind am 16. Oktober 1966 so in Marsch zu setzen, daß sie den Übungsort wie folgt erreichen:
Eingang West | |
Grenzschutz-Fernmeldeabteilung | |
und Bundesministerium des Innern | 13.00 Uhr |
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und | |
Bundespräsidialamt | 13.15 Uhr |
Eingang Ost | |
Bundesministerium für Verkehr | 13.00 Uhr |
Bundesministerium der Finanzen | |
und Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft | |
und Forsten | 13.15 Uhr |
Bundesministerium für Wirtschaft | 13.30 Uhr |
Bundeskanzleramt | 13.40 Uhr |
Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen | 13.50 Uhr |
Bundesministerium der Justiz und Bundesschatzministerium | 14.00 Uhr |
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und Auswärtiges Amt | 14.15 Uhr |
(Begegnen auf der Anfahrtstraße zum Eingang Ost vermeiden!) Bundesministerium der Verteidigung wird gebeten, seine Vorkommandos außerhalb der oben genannten Zeiten anmarschieren zu lassen.
Die Vorkommandos melden sich beim Leiter der Betriebsverwaltung (Dienstraum beim Eingangsposten zu erfragen). Dort werden sie in die Arbeitsund Unterkunftsräume ihrer Arbeitsstäbe eingewiesen.
Sie übernehmen die Räume mit ihren Einrichtungen und die Fernsprechverzeichnisse, die zugleich als Quartierlisten dienen, sowie weitere Unterlagen. Den Vorkommandos sind zur Erleichterung der Belegung des Übungsortes durch die Übungsteilnehmer sämtliche Geschäftsbedürfnisse wie
Die Vorkommandos melden sich beim Leiter der Betriebsverwaltung (Dienstraum beim Eingangsposten zu erfragen). Dort werden sie in die Arbeitsund Unterkunftsräume ihrer Arbeitsstäbe eingewiesen.
Sie übernehmen die Räume mit ihren Einrichtungen und die Fernsprechverzeichnisse, die zugleich als Quartierlisten dienen, sowie weitere Unterlagen. Den Vorkommandos sind zur Erleichterung der Belegung des Übungsortes durch die Übungsteilnehmer sämtliche Geschäftsbedürfnisse wie
Schreibmaschinen
Schreibpapier
Folien
Vervielfältigungsapparate
und die VS in verschlossenen Kisten
mitzugeben, so daß die Übungsteilnehmer am nächsten Tag nur ihr persönliches Gepäck mit sich führen. (Auf das Sonntagsfahrverbot für Lkw wird hingewiesen - gilt nicht für Bw und BGS.)
Die Vorkommandos verbleiben nach Ende der Übung am 21. Oktober 1966 als Nachkommandos am Übungsort zurück. Sie übergeben die benutzten Räume sowie die empfangenen Unterlagen wieder an den Leiter der Betriebsverwaltung, sorgen für den Rücktransport der Geschäftsbedürfnisse und der VS und übernehmen die Verrechnung der geführten privaten Ferngespräche.
Zusätze für Bundesministerium des Innern:
1.) Bundesgrenzschutz
Referat VI C 2 wird gebeten, das Eintreffen der an der Übung FALLEX 66 beim Bundesministerium des Innern teilnehmenden Angehörigen zu regeln und die weiteren Anordnungen über Anzug, Verpflegung und Abfindung zu treffen.
Die zum Obersten Zivilen Leitungsstab abgestellten GS-Vollzugsbeamten sind so in Marsch zu setzen, daß sie am 16. Oktober 1966 bis 11.30 Uhr im Bundesministerium des Innern, Haus 1, Zimmer 209 eintreffen.
2.) Referat Z 3:
Referat Z 3 wird gebeten:
a) in Zusammenarbeit mit Major i. BGS Strenger ein Vorkommando zum Übungsort zu entsenden, das am 16. Oktober 1966 bis 13.00 Uhr dort eintrifft,
b) zu bestimmen, welches Dienstkraftfahrzeug des Bundesministeriums der Innern in der Anlage verbleibt,
c) die Verlegung der Übungsteilnehmer für den 17. Oktober 1966 vorzubereiten. Abfahrtsort- und -zeit wird noch bekanntgegeben,
d) einen Fahrbereitschaftsleiter für die in die Anlage mitzunehmenden zivilen Kfz. zu bestimmen.
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Betr.: NATO-Übung FALLEX 66;
hier: Wirtschaftliche Anordnungen, Verpflegung
Bezug: BMI - VII B 4 - 726 112 - 66 - 203/66 (g)
vom 22. August 1966
1.) Verpflegung
a) Es wird während der Übung am...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Impressum
- INHALTSVERZEICHNIS
- VORWORT
- I. UMSTRITTENE NATO-PLANUNGEN
- II. DER DEUTSCHE BUNDESTAG NIMMT TEIL
- III. DER NOTSTAND IM REGIERUNGSBUNKER
- IV. DIE STAATEN DES WARSCHAUER PAKTES ERÖFFNEN DIE KAMPFHANDLUNGEN
- V. DER VERTEIDIGUNGSFALL IST EINGETRETEN
- VI. DER NATO-RAT VERLANGT DEN EINSATZ VON ATOMWAFFEN
- VII. DER GEMEINSAME AUSSCHUSS DES BUNDESTAGES STIMMT FÜR DEN EINSATZ DER ATOMWAFFEN
- VIII. DIE NATO-ÜBUNG JOLLY ROGER
- IX. DIE NATO-ÜBUNG »FULL MOON«
- X. FALLEX NACHWEHEN
- XI. DER WEITE WEG ZUR WAHRHEIT oder WIE DER DEUTSCHE BUNDESTAG BELOGEN WURDE
- EPILOG
- GLOSSAR
- BILDNACHWEIS
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