Verhandlungen des siebenten deutschen Juristentages
eBook - PDF

Verhandlungen des siebenten deutschen Juristentages

,
  1. 464 Seiten
  2. German
  3. PDF
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - PDF

Verhandlungen des siebenten deutschen Juristentages

,

Häufig gestellte Fragen

Ja, du kannst dein Abo jederzeit über den Tab Abo in deinen Kontoeinstellungen auf der Perlego-Website kündigen. Dein Abo bleibt bis zum Ende deines aktuellen Abrechnungszeitraums aktiv. Erfahre, wie du dein Abo kündigen kannst.
Derzeit stehen all unsere auf mobile Endgeräte reagierenden ePub-Bücher zum Download über die App zur Verfügung. Die meisten unserer PDFs stehen ebenfalls zum Download bereit; wir arbeiten daran, auch die übrigen PDFs zum Download anzubieten, bei denen dies aktuell noch nicht möglich ist. Weitere Informationen hier.
Perlego bietet zwei Pläne an: Elementar and Erweitert
  • Elementar ist ideal für Lernende und Interessierte, die gerne eine Vielzahl von Themen erkunden. Greife auf die Elementar-Bibliothek mit über 800.000 professionellen Titeln und Bestsellern aus den Bereichen Wirtschaft, Persönlichkeitsentwicklung und Geisteswissenschaften zu. Mit unbegrenzter Lesezeit und Standard-Vorlesefunktion.
  • Erweitert: Perfekt für Fortgeschrittene Studenten und Akademiker, die uneingeschränkten Zugriff benötigen. Schalte über 1,4 Mio. Bücher in Hunderten von Fachgebieten frei. Der Erweitert-Plan enthält außerdem fortgeschrittene Funktionen wie Premium Read Aloud und Research Assistant.
Beide Pläne können monatlich, alle 4 Monate oder jährlich abgerechnet werden.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen in deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja! Du kannst die Perlego-App sowohl auf iOS- als auch auf Android-Geräten verwenden, um jederzeit und überall zu lesen – sogar offline. Perfekt für den Weg zur Arbeit oder wenn du unterwegs bist.
Bitte beachte, dass wir keine Geräte unterstützen können, die mit iOS 13 oder Android 7 oder früheren Versionen laufen. Lerne mehr über die Nutzung der App.
Ja, du hast Zugang zu Verhandlungen des siebenten deutschen Juristentages von im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Jura & Rechtstheorie & -praxis. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.

Information

Jahr
2021
ISBN drucken
9783112394892
eBook-ISBN:
9783112394908

Inhaltsverzeichnis

  1. Jnhaltsverzeichniß
  2. A. Alphabetisches Werzeichniß
  3. B. Verzeichniß früherer Mitglieder des Dentschen Enristentages
  4. C. Verzeichniß derjenigen Mitglieder des Deutschen Zuristentages, welche dem Vereine bis Ende Juni 1868 beigetreten sind
  5. Gutachten
  6. I. Gutachten des Herrn Prof. Dr. 3- W. Planck zu München über die Frage: „Soll einem prozeßordnungsgemäß erlassenen strasrichterlichen Urtheile, wodurch eine Frage entschieden ist, welche der Entscheidung einer Civilsache präjudizirt, für diese letztere die Kraft eines vollen Beweises eingeräumt werden
  7. II. Gutachten des Herrn Dr. Eduard Ritter v. Liszt, Oberkandesgerichtsrath zu Wien über dieselbe Frage
  8. III. Gutachten des Herrn Obertribunalsraths v. Tippelskirch zu Berlin über die Frage: „Ist es für das mündliche Strafverfahren angemessen, auf Grund der schriftlichen Akten der Voruntersuchung ein Erkenntniß darüber zu erlassen, ob Anklage zu erheben sei, oder nicht?
  9. IV. Gutachten des Herrn Professor Dr. Geyer zu Innsbruck über dieselbe Frage
  10. V. Gutachten des Herrn Bezirksgerichts-Direktors Gareis in Löbau (Sachsen) über die Frage: „Ist die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu Gunsten des Verurtheilten schon in dem Falle als zulässig zu erachten, wenn nach der Verhandlung neue Thatsachen oder Beweismittel auftauchen, welche als geeignet erscheinen, in wesentlichen Punkten die Sachlage zu Gunsten des Verurtheilten zu ändern? oder soll diese Zulässigkeit von dem Vorhandensein bestimmt bezeichneter Verhältnisse event, welcher, abhängig gemacht werden
  11. VI. Gutachten des Herrn Sektions-Chefs Dr. Glaser in Wien über die Frage: „Soll in der Hauptverhandlung des Strafprozesses von dem Angeklagten, welcher sich nicht schuldig erklärt, noch eine spezielle Einlassung oder Rechtfertigung auf die Anklage verlangt werden
  12. VII. Gutachten des technischen Assessors am Handels-Appellationsgericht zu Nürnberg, Herrn Wm. Puscher über die Frage: „Empfiehlt sich die Beibehaltung des Instituts der Handelsmäkler
  13. VIII. Gutachten des Herrn Stadtgerichtsraths R. Koch zu Berlin über die Frage: „Soll die Gesetzgebung Arrest auf künftig zu verdienendes Lohn gestatten, und in welchem Umfange
  14. IX. Gutachten des Herrn Hofraths Dr. v. Kerstorf in Augsburg über die Frage: „Sott es zulässig sein, Inhaberpapiere außer Kurs zu setzen
  15. X Gutachten des Advokaten Herrn vr. Georg Löhr zu Cöln über dieselbe Frage
  16. XI. Gutachten des Rechtskonsulenten Herrn vr. Adolf Otto zu Heilbronn über die Frage: „Soll die Gesetzgebung Arrest auf künftig zu verdienendes Lohn gestatten, und in welchem Umfange
  17. Berichtigungen zum dritten Bande der Verhandlungen
  18. Front matter 2
  19. Jnhaltsverzeichniß 2
  20. Statut des deutschen Juristentages
  21. Erste Plenarversammlung am 27. August 1868
  22. Erste Sitzung der ersten und zweiten Abtheilung am 27. August 1868
  23. Zweite Sitzung der ersten und zweiten Abtheilung am 28. August 1868
  24. Erste Sitzung der dritten Abtheilung am 27. August 1868
  25. Zweite Sitzung der dritten Abtheilung am 28. August 1868
  26. Erste Sitzung der vierten Abtheilung am 27. August 1868
  27. Zweite Sitzung der vierten Abtheilung am 28. August 1868
  28. Zweite Plenarversammlung am 29. August 1868
  29. Einnahme
  30. Ausgabe