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Grundlagen der Sachkunde des Bewachungsgewerbes und Vorschriftensammlung
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Grundlagen der Sachkunde des Bewachungsgewerbes und Vorschriftensammlung
Über dieses Buch
Dieses Buch informiert so kurz wie möglich und so ausführlich wie nötig über die Inhalte der Sachkundeprüfung des Sicherheitsgewerbes zur Erlangung des "34a-Scheins". Die dargestellten Inhalte beziehen sich auf den aktuellen Rahmenstoffplan der IHK (Stand: 2018). Dieses Buch ist nach Prüfungsrelevanz (und nicht nach der gängigen Prüfungsreihenfolge) strukturiert. Der Fließtext stellt alle wichtigen Inhalte dar und erklärt diese. Das wird durch die Anhänge ergänzt, die erweiterte Informationen bieten. Weiterhin eröffnet die (teilweise gekürzte) Auswahl aller wichtigen Vorschriften dem interessierten Leser die Möglichkeit, bei Bedarf noch tiefer in die Materie einzusteigen.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Modul 1 Rechtliche Grundlagen
1 a Öffentliches Recht (ÖffR)
I. Was ist Recht?
(i) „Recht ist der Inbegriff der in einer politischen Gemeinschaft geltenden Rechtsordnung. Diese gilt für ein bestimmtes Staatsgebiet und einen bestimmten Personenkreis.”3
(ii) „Unter Recht versteht man die Gesamtheit aller Rechtssätze, das heißt alle rechtlichen Normierungen in einem Staat.”4
Vereinfacht kann auch formuliert werden:
(iii) Recht ist die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften in einer Gemeinschaft oder Gesellschaft.
II. Welche Rechtsquellen gibt es?
Die wichtigste Rechtsquelle bildet das Geschriebene Recht, das gliedert sich in
(i) Gesetze (Kodifiziertes Recht z. B. StGB, BGB)
(ii) Verordnungen (Kodifiziertes Recht z. B. GewO)
(iii) Erlasse (Kodifiziertes Recht; Erlasse sind verwaltungsinterne Regelungen).
Weiterhin existiert das Richterrecht; das sind sogenannte Grundsatzentscheidungen hoher Gerichte, die die weitere Rechtsprechung binden.
Als Letztes gibt es das sogenannte Gewohnheitsrecht. Das sind über einen langen Zeitraum (mind. 10-15 Jahre) eingeübte Verhaltensweisen, die unter Umständen eingeklagt werden können.
III. Was ist die höchste Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)?
Das Grundgesetz (GG) ist die höchste Rechtsnorm in Deutschland und bildet gleichzeitig die Verfassung der BRD.5
IV. Wie ist das Grundgesetz strukturiert?
Das Grundgesetz gliedert sich in zwei Abschnitte:
(i) Artikel 1 bis 19 bilden die Abwehrrechte gegen den Staat bzw. die Freiheitsrechte (Menschenrechte/Bürgerrechte).
(ii) Artikel 20 bis 37 regeln das Verhältnis Bund/Länder (Staatsform).6
V. Was sind die wichtigsten Artikel und Staatsprinzipien des GG?
Der wichtigste Artikel des GG ist Artikel 1, dieser besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Eine weitere wichtige Norm ist der Art. 20 GG, der die sieben wichtigsten Staatsprinzipien regelt:
(i) Demokratie bedeutet, dass alle Macht durch Wahlen vom Volke ausgeht (Volksherrschaft).
(ii) Sozialstaat heißt, dass die Lebensbedingungen der Menschen sich nicht zu stark unterscheiden sollen (Existenzminimum; auch ableitbar aus Art. 1 GG und Gefälle Arm/Reich soll nicht zu groß werden).
(iii) Rechtsstaat bedeutet, dass der Staat und die Bürger an die Gesetze gebunden sind (»Keine Strafe ohne Gesetz«). Zu diesem Prinzip gehört auch die Gewaltenteilung:
Legislative (Gesetzgebende Gewalt)
Exekutive (Gesetzausführende Gewalt)
Judikative (Rechtsprechende Gewalt)
Das sogenannte Gewaltmonopol besagt, dass nur der Staat grundsätzlich Gewalt anwenden darf.
(iv) Bundesstaat heißt, dass Bund und Länder eigene Gesetzgebungskompetenzen haben und die Gemeinden/Städte eigene Verordnungen erlassen dürfen (Föderalismus).
(v) Republik bedeutet, dass das Staatsoberhaupt (Bundespräsident) ein »normaler« Bürger7 ist.
(vi) Liberales Prinzip heißt, dass dem Bürger Freiheitsrechte zugebilligt werden (ferner Subsidiaritätsprinzip; Art. 23 [1a] GG).
(vii) Widerstandsrecht bedeutet, dass jeder Deutsche das Recht hat, gegen jeden, der es unternimmt diese Ordnung zu beseitigen, Widerstand zu leisten (natürlich im ersten Schritt auf dem Rechtswege!).
Ein zusätzlicher wichtiger Grundpfeiler des Grundgesetzes bildet Art. 79 GG, demnach dürfen die Artikel 1 GG und Artikel 20 GG nicht verändert werden; das nennt sich die Ewigkeits- oder Bestandsklausel.8
Der Staat an sich definiert sich durch das (i) Staatsrecht, (ii) Staatsgebiet und (iii) Staatsvolk.
VI. Gibt es neben dem ÖffR noch andere Rechtsbereiche?
In der BRD werden zwei Rechtsgebiete voneinander unterschieden; zum einen gibt es das ÖffR und zum anderen gibt es das Privatrecht. Das wichtigste Abgrenzungskriterium beider Rechtsbereiche liegt im Relationsverhältnis (Beziehungsgeflecht) der Akteure.
Im ÖffR liegt ein Über- und Unterordnungsverhältnis vor (»Subordinationsprinzip«). Das Organisationsprinzip ist hierarchisch.
Im Privatrecht besteht ein Gleichheitsverhältnis (»Koordinationsprinzip«). Das Organisationsprinzip folgt einem heterarchischen Muster.
Typische Beispiele für das ÖffR sind das GG, StGB und StPO. Die Beispiele für das Privatrecht sind BGB, HGB und AktG. Wichtig ist, dass der Staat auch bei privatrechtlichen Streitigkeiten als Akteur auftreten kann und sich dann dem Koordinationsprinzip unterwerfen muss (z. B. Die Stadt Kiel klagt gegen ein Bauunternehmen auf Schadensersatz, da Bauarbeiten nicht korrekt durchgeführt wurden). Weiterhin gibt es neben dem Bürger noch weitere privatrechtliche Akteure (z. B. Vereine, Genossenschaften, Handelsgesellschaften, u. a.).9

VII. Welche Relevanz hat das ÖffR und die Abgrenzung zum Privatrecht für den/die Sicherheitsmitarbeiter*In (SMA)?
Es wurde aufgezeigt, dass der Staat das Gewaltmonopol inne hat, daher stellt sich die Frage nach den Rechtfertigungsgründen zum Tätigwerden der SMA.
Private Sicherheits- und Ordnungsdienste (SOD) können in der Regel nur aufgrund von Ausnahmerechten tätig werden.
Es sollte der Begriff »Jedermannsrechte« vermieden werden; der bezieht sich eher auf die Menschenrechte des GG.
SOD nehmen keine hoheitlichen Rechte wahr, das ist lediglich staatlichen Organen vorbehalten (z. B. Polizei).
Die Maßnahmen der SOD dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen.
Weiterhin gilt die sogenannte Drittwirkung der Grundrechte; sie wirken sich auch auf die privatrechtlichen Verhältnisse aus (Wirkung Grundrechte: Bürger ↔ Bürger).10
Daher ist es geboten, die Maßnahmen/Handlungen der privaten Sicherheitskräfte von denen der öffentlichen Sicherheitskräfte abzugrenzen.
SOD dürfen (i) befragen, (ii) aufbewahren, (iii) nachschauen und (iv) (vorläufig) festnehmen.
Im Gegensatz dazu dürfen Öffentliche Sicherheitskräfte (i) vernehmen/verhören, (ii) sicherstellen/beschlagnahmen, (iii) durchsuchen und (iv) festnehmen.
In der Regel dürfen die SOD nur mit Einwilligung des Betroffenen tätig werden, während öffentliche Sicherheitskräfte ohne Zustimmung des Betroffenen (also durch Zwang) aktiv werden können.
In keinem Fall dürfen die genannten...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Impressum
- Inhalt
- Einleitung
- Modul 1 Rechtliche Grundlagen
- Modul 2 Umgang mit Menschen
- Modul 3 Umgang mit Verteidigungswaffen
- Modul 4 Grundzüge Sicherheitstechnik
- Modul 5 Brandschutz
- Endnoten
- Quellen- und Literaturverzeichnis