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Das Bayer. Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 9. Juni 1899
- 454 Seiten
- German
- PDF
- Über iOS und Android verfügbar
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Das Bayer. Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 9. Juni 1899
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsverzeichniß
- Berichtigungen und Nachträge
- Vorgeschichte des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- Verzeichniß der Abkürzungen
- Einleitung
- Aufrechterhaltung älterer Vorschriften (Art. 1)
- Volljährigkeitserklärung (Art. 2)
- Namensänderungen (Art. 3)
- Vereine (Art. 4)
- Stiftungen (Art. 5 und 6)
- Beschränkung des Erwerbes juristischer Personen (Art. 7 bis 10)
- Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Art. 11)
- Aufrechnung gegen Gehälter und Pensionen. Uebertragung von Wittwen- und Waisenbezügen (Art. 12)
- Bierlieferungsvertrag (Art. 13 und 14)
- Gesinderecht (Art. 15 bis 31)
- Leibgedingsvertrag (Art. 32 bis 48)
- Schuldverschreibungen des Staates und der übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (Art. 49 bis 57)
- Haftpflicht bei Benutzung öffentlicher Grundstücke oder Gewässer zu Anlagen ober Betrieben (Art. 58 und 59)
- Haftung des Staates und der Kommunalverbände für Beamte (Art. 60 und 61)
- Nachbarrecht (Art. 62 bis 80)
- Form der Auffassung (Art. 81 und 82)
- Übertragung des Eigenthums, Begründung und Aufhebung von Dienstbarkeiten an buchungsfreien Grundstücken (Art. 83 und 84)
- Ausschließung von Dienstbarkeiten und Reallasten (Art. 85 und 86)
- Amtliche Ermittelung des Werthes von Grundstücken (Art. 87 und 88)
- Recht der Gemeinden und Stiftungen auf Sicherungshypothek gegenüber ihren Verwaltern (Art. 89)
- Bekanntmachung des Verlustes von Inhaberpapieren (Art. 90)
- Lösungsanspruch der öffentlichen Pfandleihanstalten (Art. 91)
- Anlegung von Mündelgeld in Hypothekenforderungen (Art. 92)
- Gemeindewaisenrath (Art. 93 bis 99)
- Anstaltsvormund (Art. 100)
- Rechte der öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten in Ansehung des Nachlasses unterstützter oder verpflegter Personen (Art. 101 und 102)
- Festsetzung des Ertragswerthes (Art. 103)
- Vermittelung der Auseinandersetzung in Ansehung eines Nachlasses oder eines Gesammtguts (Art. 104)
- Mitwirkung der Gemeindebehörden bei der Sicherung eines Nachlasses (Art. 105)
- Sicherungsmaßregeln bei dem Tode eines Beamten (Art. 106)
- Vollziehung einer Aussage von öffentlichem Interesse (Art. 107)
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen (Art. 108)
- Oeffentliche Sparkassen (Art. 109 bis 121)
- Ansprüche aus Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechtes und Grundgefällen (Art. 122 bis 128)
- Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Art. 129 bis 133)
- Einsicht des Grundsteuerkatasters, des Bergwerksverleihungsbuchs und der Fideikommißmatrikel (Art. 134)
- Aenderungen der seit 1818 erlassenen Gesetze (Art. 135 bis 174)
- Schlußbestimmungen (Art. 175 bis 179)
- Verzeichniß der einzelnen Artikel des Gesetzes unter Hinweisung auf die dazu gehörigen Artikel des Regierungsentwurfs mit Begründung (Motiven), Ausschuß- und öffentlichen Verhandlungen des Landtags.
- Alphabetisches Sachregister.