Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 115
eBook - PDF

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 115

  1. 470 Seiten
  2. German
  3. PDF
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - PDF

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 115

Häufig gestellte Fragen

Ja, du kannst dein Abo jederzeit über den Tab Abo in deinen Kontoeinstellungen auf der Perlego-Website kündigen. Dein Abo bleibt bis zum Ende deines aktuellen Abrechnungszeitraums aktiv. Erfahre, wie du dein Abo kündigen kannst.
Nein, Bücher können nicht als externe Dateien, z. B. PDFs, zur Verwendung außerhalb von Perlego heruntergeladen werden. Du kannst jedoch Bücher in der Perlego-App herunterladen, um sie offline auf deinem Smartphone oder Tablet zu lesen. Weitere Informationen hier.
Perlego bietet zwei Abopläne an: Elementar und Erweitert
  • Elementar ist ideal für Lernende und Profis, die sich mit einer Vielzahl von Themen beschäftigen möchten. Erhalte Zugang zur Basic-Bibliothek mit über 800.000 vertrauenswürdigen Titeln und Bestsellern in den Bereichen Wirtschaft, persönliche Weiterentwicklung und Geisteswissenschaften. Enthält unbegrenzte Lesezeit und die Standardstimme für die Funktion „Vorlesen“.
  • Pro: Perfekt für fortgeschrittene Lernende und Forscher, die einen vollständigen, uneingeschränkten Zugang benötigen. Schalte über 1,4 Millionen Bücher zu Hunderten von Themen frei, darunter akademische und hochspezialisierte Titel. Das Pro-Abo umfasst auch erweiterte Funktionen wie Premium-Vorlesen und den Recherche-Assistenten.
Beide Abopläne sind mit monatlichen, halbjährlichen oder jährlichen Abrechnungszyklen verfügbar.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen bei deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja! Du kannst die Perlego-App sowohl auf iOS- als auch auf Android-Geräten nutzen, damit du jederzeit und überall lesen kannst – sogar offline. Perfekt für den Weg zur Arbeit oder wenn du unterwegs bist.
Bitte beachte, dass wir Geräte, auf denen die Betriebssysteme iOS 13 und Android 7 oder noch ältere Versionen ausgeführt werden, nicht unterstützen können. Mehr über die Verwendung der App erfahren.
Ja, du hast Zugang zu Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 115 von Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Jura & Rechtstheorie & -praxis. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.

Information

Jahr
2020
ISBN drucken
9783112335970
eBook-ISBN:
9783112335987

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhalt
  2. III. Gerichtliches Verfahren
  3. 1. Wann ist der ScheidungsSäger, der seine Klage auf § 1565 und § 1568 BGB. gestützt und ein obsiegendes Urteil aus § 1568 erlangt hat, dadurch beschwert, daß die Ehe nicht wegen Ehebruchs geschieden ist?
  4. I. Bürgerliches Recht
  5. a. Reichsrecht
  6. 2. Aufwertungsgesetz. Zeitpunkt des Erwerbs der Forderung, wenn en Grundstücksverkauf zunächst wegen Formmangels nichtig war und erst später durch Auflassung und (Eintragung gültig geworden ist
  7. 3. Aufwertungsgesetz. Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Kaufgeldforderung maßgebend, wenn ein Grundstückskaufvertrag in der Weise zustande gekommen ist, daß ein vom Verkäufer gemachtes Angebot erst in einem späteren Zeitpunkt angenommen worden ist?
  8. II. Öffentliches Recht
  9. 4. Kann die vertragliche Einräumung des Rechts zur Aufführung eines Theaterstückes als Pachtvertrag im Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes angesehen werden?
  10. 5. Preußisches Stempelsteuergesetz. Vollmachtserteilung in einer Urkunde, die über einen Dienstvertrag errichtet wird
  11. III. Gerichtliches Verfahren
  12. 6. Berufungsverfahren. Einzahlung der Prozeßgebühr bei nachträglicher Einschränkung des Berufungsanttags
  13. I. Bürgerliches Recht
  14. a. Reichsrecht
  15. 7. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs. Wird sie durch eine Klage aus Auskunftserteilung unterbrochen? Einfluß der Meinung des Pflichtteilsberechtigten, daß die ihn beeinträchtigende Verfügung ungültig sei
  16. 8. Gestohlene Sachen, die der gutgläubige Erwerber weiterveräußert hat. Klage des ursprünglichen Eigentümers auf Ersatzherausgabe des Erlöses oder Herausgabe der Bereicherung
  17. 9. Formwidrig abgeschlossener Grundstücksverkauf. Pflicht des Verkäufers zur Herbeiführung der behördlichen Genehmigung? Einrede der allgemeinen Arglist. Zurückbehaltungsrecht wegen Verwendungen und Kaufpreiszahlungen auf das Grundstück
  18. II. Öffentliches Recht
  19. 10. Was versteht $ 20 deS Reichsmietengesetzes unter einer vom Vermieter oder Mieter übernommenen, ihm nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht obliegenden Verpflichtung
  20. 11. Rechtsstreit wegen Beschädigung an einer Wasserstraße (Kanal), die nach dem Vertrag vom 21. Juli 1921 auf das Reich übergegangen ist. Zulässigkeit des Rechtswegs. Aktiv- und Passivlegitimation für Schadensersatzansprüche. Polizeiliche Anhaltung eines Kahns für Anspruch wegen Beschädigung des Kanals
  21. I. Bürgerliches Recht
  22. a. Reichsrecht
  23. 12. Pflichten des einer armen Partei beigeordneten Anwalts bei drohendem Fristablauf. Tätigwerden ohne unmittelbaren Auftrag der Partei
  24. 13. Seeversicherung. Äußeres Ereignis im Sinne von § 58 Abs. 2 der Allg. Deutschen Seeversich.-Bedingungen von 1919. Seeuntüchtigkeit des versicherten Schiffes; nicht vermeidbarer Konstruktionsfehler
  25. III. Gerichtliches Verfahren
  26. 14. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumung auf das Verschulden einer Person zurückzuführen ist, der die Partei die Führung des Verkehrs mit dem Prozeßbevollmächtigten übertragen hatte. Macht es einen Unterschied, ob diese Person ein Anwalt ist oder nicht?
  27. I. Bürgerliches Recht
  28. a. Reichsrecht
  29. 15. Verleger eines Schriftwerks, das üble Nachreden enthält. Unterlassungsanspruch. Wahrnehmung berechtigter Interessen. Guter Glaube
  30. III. Gerichtliches Verfahren
  31. 16. Kann der Ehegatte, gegen den auf Aushebung der ehelichen Gemeinschaft erkannt ist, Berufung einlegen, um die Scheidung aus beiderseitigem Verschulden herbeizuführen
  32. I. Bürgerliches Recht
  33. a. Reichsrecht
  34. 17. Verträge, die vor dem Währungsverfall auf lange Dauer geschlossen waren; Bedeutung eines Abkommens, das in der Zeit des Währungsverfalls über die Festsetzung des Entgelts nach den Preisen von 01 und Roggen getroffen worden ist; Einfluß der Wiederbefestigung der Währung
  35. 18. Seeversicherung. Beschlagnahme versicherter Sendungen infolge von Einfuhrverboten überseeischer Länder. Unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer vor Abschluß der Versicherung gestellten Frage. Begriff von Waffen nach dem Versailler Vertrag
  36. III. Gerichtliches Verfahren
  37. 19. Gegenseitigkeit für die Vollstreckung von Urteilen in der Schweiz. Nachprüfung des fremden Rechts über die Frage der Gegenseitigkeit
  38. I. Bürgerliches Recht
  39. a. Rechtsrecht
  40. 20. Formvorschriften für das eigenhändige Testament. Bedeutung eines Testamentsnachtrages für die Behebung von Formmängeln des ursprünglichen Testaments
  41. II. Öffentliches Recht
  42. 21. Ruhegehalt von Reichsbeamten, die nachttäglich in den Kommunaldienst eingetteten sind und auch dort Anspruch aus Ruhegehalt erworben haben
  43. I. Bürgerliches Recht
  44. a. Reichsrecht
  45. 22. Haftung einer gewerbsmäßigen Auskunftei für die Richtigkeit ihrer Auskünfte
  46. 23. Gebrauchsmuster. Neuheit, technischer Fortschritt. Gegenstände, die nicht gebrauchsfertig, sondern in erst zusammenzusetzenden Teilen geliefert werden. Raumverkörperung des Ersindungsgedankens. Neue Gestaltung für einen anderen Zweck
  47. 24. Arglisteinwand gegenüber der Einrede der Verjährung. Frist für die Geltendmachung des von der Verjährung bedrohten Anspruchs in solchem Falle. Klage beim unzuständigen Gericht
  48. 25. Honorar des Rechtsanwalts. Abkommen über ein vom Erfolg im Rechtsstreit abhängiges abgestuftes Sonderhonorar
  49. 26. Aufwertungsgesetz. Aussetzung des Verfahrens bei Ansprüchen ftüherer Angestellten gegen den Arbeitgeber auf Ruhegehalt. Gültigkeit der Art. 9,14, 21 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz
  50. 27. Genossenschaftsgesetz. Übernahme weiterer Geschäftsanteile durch einen Genossen unter Formverstoß
  51. II. Öffentliches Recht
  52. 28. Preistteibereiverordnung. Rückwirkende Kraft des Gesetzes vom 19. Juli 1926 über ihre Aufhebung
  53. I. Bürgerliches Recht
  54. a. Reichsrecht
  55. 29. Wertpapiere in Verwahrung einer Bank. Kündigung von Schuldverschreibungen durch den Aussteller, vorzeitige Einlieferung der Papiere an ihn durch die Bank. Schadensersatzpflicht. Einfluß des Aufwertungsgesetzes. Genehmigung des Geschäfts durch den Vormund des Eigentümers der Papiere
  56. III. Gerichtliches Verfahren
  57. 30. Gerichtsverfassung. Stellvertretung bei den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes
  58. I. Bürgerliches Recht
  59. a. Reichsrecht
  60. 31. Versendungskauf. Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers
  61. 32. Seeversicherung. Unmittelbarer und mittelbarer Kollisionsschaden. Inwieweit gehören die Kosten von Prozessen und von Arrestverfahren zum mittelbaren Kollisionsschaden?
  62. 33. Verstößt der Verkauf einer zahnärzllichen (ärzllichen) Praxis gegen die guten Sitten? Kann die Praxis nach dem Tode ihres Inhabers als Erwerbsgeschüft nach $ 1822 Nr. 3 BGB. angesehen werden? Muß die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts nach § 1822 schriftlich erteilt werden?
  63. II. Öffentliches Recht
  64. 34. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arbeitgeberverband zum Abschluß von Tarifverttägen fähig und berechtigt
  65. I. Bürgerliches Recht
  66. a. Reichsrecht
  67. 35. Kunstgewerbliche Kunstwerke. Unlauterer Wettbewerb durch Herstellung und Vertrieb von Waren, die mit den älteren Erzeugnissen eines anderen verwechselt werden können. Unterschied zwischen Dutzendware und Gegenständen von Eigenart
  68. 36. Prozeßbevollmächtigte erster und zweiter Instanz. Sorgfaltspflicht nach eingelegter Berufung. Kann nach Beendigung des ersten Rechtszugs der dortige Prozeßbevollmächtigte noch als Erfüllunggehllfe der Partei für ihre Pflicht zur Schadenöabwendung nach § 254 BGB. angesehen werden
  69. III. Gerichtliches Verfahren
  70. 37. Berufungsbegründung. Formerfordernisse
  71. I. Bürgerliches Recht
  72. a. Reichsrecht
  73. 38. Eisenbahnverkehrsordnung. Weitergabe eine- am Bestimmungsort eingetroffenen Frachtguts auf neuen Frachtbrief. Rechtsstellung de- Spediteurs, dem die Eisenbahn unanbringliches Gut zur Aufbewahrung übergeben hat
  74. III. Gerichtliches Verfahren
  75. 39. Ehescheidung. Verhältnis der Scheidungsgründe aus $ 1565 und aus § 1568 BGB. für die Behandlung in der Berufungsinstanz
  76. I. Bürgerliches Recht
  77. a. Reichsrecht
  78. 40. Vorlegungsfrist für Schecke, die in Deutschland ausgestellt und in Nordamerika zahlbar sind, nach amerikanischem Recht
  79. 41. Ist im Interesse der Rechtssicherheit für Handelssachen an dem Satze festzuhalten, daß grundsätzlich bis August 1922 Mark gleich Mark war? Einfluß der Geldentwertung auf die Möglichkeit, sich von einem Kaufvertrag loszusagen oder von ihm zurückzutteten. Einfluß auf den Eintritt des Verzugs der Lieferung
  80. 42. Aufwertung. Ist am 15. August als Stichtag ausnahmslos festzuhalten?
  81. II. Öffentliches Recht
  82. 43. Ist die Verordnung vom 22. Mai 1926 über die Aufwertung von Bersicherungsansprüchen rechtsgültig? Einfluß auf anhängige Prozesse. Gericht oder Aufwertungsstelle zuständig
  83. 44. Pachtverträge. Ist eine Vereinbarung, daß der Pächter die künftig auf das Grundstück zu legenden öffentlichen Lasten tragen soll, auch auf die Landabgabe und die Rentenbankzinsen zu beziehen? Enthalten insoweit das BettiebSsteuergesetz und die Rentenbankverordnung zwingendes Recht?
  84. I. Bürgerliches Recht
  85. a. Reichsrecht
  86. 45. Binnenschiffahrt. Löschbereitschaft. Löschzeit
  87. 46. Monopolartige Machtstellung eines Unternehmerverbandes. Ausschluß der Haftung für eigenes Verschulden als Verstoß gegen die guten Sitten
  88. II. Öffentliches Recht
  89. 47. Zur Auslegung des Reichsmietengesetzes vom 24. März 1922
  90. III. Gerichtliches Verfahren
  91. 48. Mündlichkeit des Verfahrens im Zivilprozeß. Heilung eines Verstoßes durch Unterlassung der Rüge
  92. I. Bürgerliches Recht
  93. b. Landesrecht
  94. 49. Bergbau. Schadenersatzpflicht gegenüber öffentlichen Verkehrsanstalten nach dem preußischen Allgemeinen Berggesetz
  95. I. Bürgerliches Recht
  96. a. Reichsrecht
  97. 50. Aktiengesellschaft. Umwertung von Genußscheinrechten
  98. 51. Warenzeichen. Gegenstand des Schutzes kann nicht die Anbringung von plastischen, aus der Fläche hervorttetenden Merkmalen an der Ware sein; gegenüber dem als Flächengebilde eingetragenen Zeichen kann unter Umständen eine unerlaubte Benutzung durch einen anderen darin gefunden werden, daß er das betteffende Merkmal Plastisch anbringt
  99. II. Öffentliches Recht
  100. 52. Preußisches Stempelsteuergesetz. Höchstbettagshypotheken und -schiffspfandrechte
  101. I. Bürgerliches Recht
  102. a. Reichsrecht
  103. 53. Aktiengesellschaft. Vertretungsmacht des Vorstandes. Nachttägliche Genehmigung eines vom Vorstand abgeschlossenen Rechtsgeschäfts durch die Generalversammlung. Aktionär als Verttagsgegner. Rechtsgeschäfte zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft
  104. II. Öffentliches Recht
  105. 54. Branntweinmonopolgesetz. Besteht für die Monopolverwaltung ein Zwang zum Abschluß von LieferungSverttägen? Haben die Inhaber von sog. Bezugszahlen einen Anspruch auf Belieferung
  106. I. Bürgerliches Recht
  107. a. Reichsrecht
  108. 55. Konkurs. Welche Rechte stehen dem Verkäufer zu, der dem Gemeinschuldner Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert, aber gestattet hatte, die Waren vor völliger Bezahlung weiterzuveräußern?
  109. 56. Schweigen als Zustimmung bei mündlichen Verttagsverhandlungen. Bedeutung einer alsbald nachgefolgten schriftlichen Erllärung. Provision des Mäklers, wenn der Käufer die für das vermittelte Geschäft vereinbarte Zahlungsweise nicht einhält
  110. 57. Mietvertrag über eine Fernsprechanlage. Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters
  111. 58. Über den Begriff und die Grenzen einer sogenannten Jägerversicherung
  112. 59. Ist der Vermieter zur Instandhaltung der Mietsache auch insoweit verpflichtet, als sie Aufwendungen erfordert, die durch die Mietvergütung und die Jnstandsetzungszuschläge nicht gedeckt werden?
  113. 60. Gebrauchsmusterschutz. Voraussetzungen. Erfordernisse der Anmeldung. Bloße Änderung der Größe eines bekannten Modells
  114. 61. Verkauf eines unechten Gemäldes. Recht des Käufers auf Wandlung des Kaufs
  115. 62. Aktienrecht. Schadensersatzansprüche einzelner Akttonäre wegen Entwertung ihrer Aktien durch unerlaubte Handlungen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
  116. 63. Aktienrecht. Ablösung der ausgegebenen Genußscheine bei Umstellung des Grundkapitals auf Reichsmark. Mitstimmen der Genußscheininhaber bei der Beschlußfassung. Wie ist die Rechtslage, wenn ein Organ der Akttengesellschaft einen von der Genehmigung eines anderen Organs abhängigen Vertrag geschlossen hat? Mißbrauch der Macht der Mehrheit in der Generalversammlung
  117. 64. Vertragliche Abtretung einer Grundschuld oder Hypothek; guter Glaube des Erwerbers. Keine Beglaubigung einer Abttetungserklärung, wenn feststeht, daß die Erllärung keine rechtliche Wirksamkeit besitzt
  118. 65. Verhältnis der Formvorschriften der Wechselordnung zu den Formvorschriften für Verpflichtungserllärungen von Körperschaften des öffenllichen Rechts
  119. 66. Unlauterer Wettbewerb. Vertrieb von Waren durch ein Verfahren, das im Ergebnis eine öffentliche Ausspielung darstellt. Wann verstößt eine nicht genehmigte öffentliche Ausspielung gegen die guten Sitten?
  120. 67. Akttengesellschaft. Anforderungen an Bilanz und Geschäftsbericht; Bedeutung der besonderen Verhältnisse des Jahres 1923. Beseitigung von Mängeln des Geschäftsberichts durch sonstige Erllärungen der Verwaltung
  121. II. Öffentliches Recht
  122. 68. Besoldungssperrgesetz. Einspruch des Reichsministers der Finanzen gegen die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zu einer gemeindlichen Besoldungsordnung. Rückwirkende Kraft der Novelle vom 27. Oktober 1923 zum Besoldungssperrgese
  123. I. Bürgerliches Recht
  124. a. Reichsrecht
  125. 69. Akttengesellschaft. Prüfungsbericht nach § 13 Abs. 1 der Goldbilanzverordnung; Bewertung der Vermögensgegenstände, insbesondere der Beteiligung an fremden Unternehmungen. Nachttägliche Ergänzung des Prüfungsberichts in der Generalversammlung
  126. 70. Genossenschaftsgesetz. Enthebung von Mitgliedern des Vorstands von ihren Geschäften durch den Aufsichtsrat in dem Falle, daß das Vorstandsmitglied einen Anstellungsvertrag mit der Geiwssenschaft har. Kerne rückwirkende Kraft der durch die Generalversammlung ausgesprochenen endgültigen Enthebung
  127. 71. Herausgebervertrag. Rechtliche Natur. Beteiligung mehrerer Herausgeber bei einem Werk. Kündigung eines für Lebensdauer eingegangenen Rechtsverhältnisses wegen Störung des Einvernehmens
  128. III. Gerichtliches Verfahren
  129. 72. Rechtshilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Vernehmung des Mündels über Verzicht auf Schlußrechnung und Entlastung des Vormunds
  130. 73. Keine Bestimmung eines gemeinschasüich zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO., wenn die Klage bereits erhoben ist?
  131. 74. Ehescheidungsprozeß. Verzicht aus den Scheidungsanspruch, wenn der Gegner in der Vorinstanz die Mitschuldigerklärung der andern Partei erreicht hatte
  132. 75. Ehescheidungsprozeß. Bedeutet der nachttäglich gestellte Anttag des Besagten auf Mitschuldigervärung (anstatt des bisherigen Scheidungsverlangen den Verzicht auf den Scheidungsanspruch oder die Zurücknahme der Widerklage? Verzicht trotz Widerspruch des Gegner
  133. I. Bürgerliches Recht
  134. a. Reichsrecht
  135. 76. Aktiengesellschaft. Fusion unter Ausschluß der Liquidation. Kann gegen die übernehmende Gesellschaft eine Klage gerichtet werden, mit der die Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses der untergegangenen Gesellschaft betrieben wird? Goldmarkeröffnungsbilanz; absichlliche Unterbewertung von Vermögensstücken. Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen die guten Sitten. Anfechtbarkeit nachden Regeln über die Anfechtung von Willenservärungen
  136. b. Landesrecht
  137. 77. Hinterlegung im Sinne der preußischen Hinterlegungsordnung durch Anlegung eines Kontos bei der Hinterlegungsstelle, das vom Konto eines Dritten abgezweigt wird. Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer Hinterlegung durch das Gericht in Enteignungsfällen. Geldentwertung bei der Entschädigung für Enteignung zu Siedelungszwecken
  138. I. Bürgerliches Recht
  139. a. Reichsrecht
  140. 78. Aufwertungsgesetz. Wann liegt eine laufende Rechnung im Sinne von § 65 vor?
  141. 79. Seeversicherung. Versicherung für „behaltene Ankunft"; Totalverlust des Schiffes
  142. 80. Warenzeichenschutz. Zum Begrisf der Gleichartigkeit von Waren. Namensschutz nach § 12 BGB. für schlagwortartige Bestandteile von Firmenbezeichnungen. Verwendung einer geschützten Warenbezeichnung für Waren, die nicht gleichartig mit denen des Zeicheninhabers sind, als Verstoß gegen die guten Sitten
  143. III. Gerichtliches Verfahren
  144. 81. Unabwendbarer Zufall im Sinne von § 233 Abs. 1 ZPO. Unter welchen Umständen kann ein solcher darin gefunden werden, daß sich die Partei in Haft befindet und deshalb die Tätigkeit ihre- Armenanwalts nicht über« wachen kann
  145. II. Öffentliches Recht
  146. 82. Ist das Gesetz zur Entlastung des Reichsgerichts vom 17. Dezember 1926 gültig und am 1. Januar 1927 in Kraft getreten?
  147. I. Bürgerliches Recht
  148. a. Reichsrecht
  149. 83. Kann ein Verstoß gegen die guten Sitten darin gefunden werden, daß eine Auskunftei wahrheitsgemäß eine früher erlittene Bestrafung mitteilt
  150. 84. Niederlegung von Zollgut auf einer öffenllichen Niederlage. Haftung des Reichs. Beweislast in Verlustfällen. Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch den Spediteur namens des Auftraggebers. Ausländischer Auftraggeber
  151. Anhang: Entscheidung des Staatsgerichtshofs
  152. Register
  153. Zusammenstellung
  154. Berichtigungen