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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 115
- 470 Seiten
- German
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- Über iOS und Android verfügbar
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 115
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt
- III. Gerichtliches Verfahren
- 1. Wann ist der ScheidungsSäger, der seine Klage auf § 1565 und § 1568 BGB. gestützt und ein obsiegendes Urteil aus § 1568 erlangt hat, dadurch beschwert, daß die Ehe nicht wegen Ehebruchs geschieden ist?
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 2. Aufwertungsgesetz. Zeitpunkt des Erwerbs der Forderung, wenn en Grundstücksverkauf zunächst wegen Formmangels nichtig war und erst später durch Auflassung und (Eintragung gültig geworden ist
- 3. Aufwertungsgesetz. Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Kaufgeldforderung maßgebend, wenn ein Grundstückskaufvertrag in der Weise zustande gekommen ist, daß ein vom Verkäufer gemachtes Angebot erst in einem späteren Zeitpunkt angenommen worden ist?
- II. Öffentliches Recht
- 4. Kann die vertragliche Einräumung des Rechts zur Aufführung eines Theaterstückes als Pachtvertrag im Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes angesehen werden?
- 5. Preußisches Stempelsteuergesetz. Vollmachtserteilung in einer Urkunde, die über einen Dienstvertrag errichtet wird
- III. Gerichtliches Verfahren
- 6. Berufungsverfahren. Einzahlung der Prozeßgebühr bei nachträglicher Einschränkung des Berufungsanttags
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 7. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs. Wird sie durch eine Klage aus Auskunftserteilung unterbrochen? Einfluß der Meinung des Pflichtteilsberechtigten, daß die ihn beeinträchtigende Verfügung ungültig sei
- 8. Gestohlene Sachen, die der gutgläubige Erwerber weiterveräußert hat. Klage des ursprünglichen Eigentümers auf Ersatzherausgabe des Erlöses oder Herausgabe der Bereicherung
- 9. Formwidrig abgeschlossener Grundstücksverkauf. Pflicht des Verkäufers zur Herbeiführung der behördlichen Genehmigung? Einrede der allgemeinen Arglist. Zurückbehaltungsrecht wegen Verwendungen und Kaufpreiszahlungen auf das Grundstück
- II. Öffentliches Recht
- 10. Was versteht $ 20 deS Reichsmietengesetzes unter einer vom Vermieter oder Mieter übernommenen, ihm nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht obliegenden Verpflichtung
- 11. Rechtsstreit wegen Beschädigung an einer Wasserstraße (Kanal), die nach dem Vertrag vom 21. Juli 1921 auf das Reich übergegangen ist. Zulässigkeit des Rechtswegs. Aktiv- und Passivlegitimation für Schadensersatzansprüche. Polizeiliche Anhaltung eines Kahns für Anspruch wegen Beschädigung des Kanals
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 12. Pflichten des einer armen Partei beigeordneten Anwalts bei drohendem Fristablauf. Tätigwerden ohne unmittelbaren Auftrag der Partei
- 13. Seeversicherung. Äußeres Ereignis im Sinne von § 58 Abs. 2 der Allg. Deutschen Seeversich.-Bedingungen von 1919. Seeuntüchtigkeit des versicherten Schiffes; nicht vermeidbarer Konstruktionsfehler
- III. Gerichtliches Verfahren
- 14. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumung auf das Verschulden einer Person zurückzuführen ist, der die Partei die Führung des Verkehrs mit dem Prozeßbevollmächtigten übertragen hatte. Macht es einen Unterschied, ob diese Person ein Anwalt ist oder nicht?
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 15. Verleger eines Schriftwerks, das üble Nachreden enthält. Unterlassungsanspruch. Wahrnehmung berechtigter Interessen. Guter Glaube
- III. Gerichtliches Verfahren
- 16. Kann der Ehegatte, gegen den auf Aushebung der ehelichen Gemeinschaft erkannt ist, Berufung einlegen, um die Scheidung aus beiderseitigem Verschulden herbeizuführen
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 17. Verträge, die vor dem Währungsverfall auf lange Dauer geschlossen waren; Bedeutung eines Abkommens, das in der Zeit des Währungsverfalls über die Festsetzung des Entgelts nach den Preisen von 01 und Roggen getroffen worden ist; Einfluß der Wiederbefestigung der Währung
- 18. Seeversicherung. Beschlagnahme versicherter Sendungen infolge von Einfuhrverboten überseeischer Länder. Unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer vor Abschluß der Versicherung gestellten Frage. Begriff von Waffen nach dem Versailler Vertrag
- III. Gerichtliches Verfahren
- 19. Gegenseitigkeit für die Vollstreckung von Urteilen in der Schweiz. Nachprüfung des fremden Rechts über die Frage der Gegenseitigkeit
- I. Bürgerliches Recht
- a. Rechtsrecht
- 20. Formvorschriften für das eigenhändige Testament. Bedeutung eines Testamentsnachtrages für die Behebung von Formmängeln des ursprünglichen Testaments
- II. Öffentliches Recht
- 21. Ruhegehalt von Reichsbeamten, die nachttäglich in den Kommunaldienst eingetteten sind und auch dort Anspruch aus Ruhegehalt erworben haben
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 22. Haftung einer gewerbsmäßigen Auskunftei für die Richtigkeit ihrer Auskünfte
- 23. Gebrauchsmuster. Neuheit, technischer Fortschritt. Gegenstände, die nicht gebrauchsfertig, sondern in erst zusammenzusetzenden Teilen geliefert werden. Raumverkörperung des Ersindungsgedankens. Neue Gestaltung für einen anderen Zweck
- 24. Arglisteinwand gegenüber der Einrede der Verjährung. Frist für die Geltendmachung des von der Verjährung bedrohten Anspruchs in solchem Falle. Klage beim unzuständigen Gericht
- 25. Honorar des Rechtsanwalts. Abkommen über ein vom Erfolg im Rechtsstreit abhängiges abgestuftes Sonderhonorar
- 26. Aufwertungsgesetz. Aussetzung des Verfahrens bei Ansprüchen ftüherer Angestellten gegen den Arbeitgeber auf Ruhegehalt. Gültigkeit der Art. 9,14, 21 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz
- 27. Genossenschaftsgesetz. Übernahme weiterer Geschäftsanteile durch einen Genossen unter Formverstoß
- II. Öffentliches Recht
- 28. Preistteibereiverordnung. Rückwirkende Kraft des Gesetzes vom 19. Juli 1926 über ihre Aufhebung
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 29. Wertpapiere in Verwahrung einer Bank. Kündigung von Schuldverschreibungen durch den Aussteller, vorzeitige Einlieferung der Papiere an ihn durch die Bank. Schadensersatzpflicht. Einfluß des Aufwertungsgesetzes. Genehmigung des Geschäfts durch den Vormund des Eigentümers der Papiere
- III. Gerichtliches Verfahren
- 30. Gerichtsverfassung. Stellvertretung bei den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 31. Versendungskauf. Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers
- 32. Seeversicherung. Unmittelbarer und mittelbarer Kollisionsschaden. Inwieweit gehören die Kosten von Prozessen und von Arrestverfahren zum mittelbaren Kollisionsschaden?
- 33. Verstößt der Verkauf einer zahnärzllichen (ärzllichen) Praxis gegen die guten Sitten? Kann die Praxis nach dem Tode ihres Inhabers als Erwerbsgeschüft nach $ 1822 Nr. 3 BGB. angesehen werden? Muß die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts nach § 1822 schriftlich erteilt werden?
- II. Öffentliches Recht
- 34. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arbeitgeberverband zum Abschluß von Tarifverttägen fähig und berechtigt
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 35. Kunstgewerbliche Kunstwerke. Unlauterer Wettbewerb durch Herstellung und Vertrieb von Waren, die mit den älteren Erzeugnissen eines anderen verwechselt werden können. Unterschied zwischen Dutzendware und Gegenständen von Eigenart
- 36. Prozeßbevollmächtigte erster und zweiter Instanz. Sorgfaltspflicht nach eingelegter Berufung. Kann nach Beendigung des ersten Rechtszugs der dortige Prozeßbevollmächtigte noch als Erfüllunggehllfe der Partei für ihre Pflicht zur Schadenöabwendung nach § 254 BGB. angesehen werden
- III. Gerichtliches Verfahren
- 37. Berufungsbegründung. Formerfordernisse
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 38. Eisenbahnverkehrsordnung. Weitergabe eine- am Bestimmungsort eingetroffenen Frachtguts auf neuen Frachtbrief. Rechtsstellung de- Spediteurs, dem die Eisenbahn unanbringliches Gut zur Aufbewahrung übergeben hat
- III. Gerichtliches Verfahren
- 39. Ehescheidung. Verhältnis der Scheidungsgründe aus $ 1565 und aus § 1568 BGB. für die Behandlung in der Berufungsinstanz
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 40. Vorlegungsfrist für Schecke, die in Deutschland ausgestellt und in Nordamerika zahlbar sind, nach amerikanischem Recht
- 41. Ist im Interesse der Rechtssicherheit für Handelssachen an dem Satze festzuhalten, daß grundsätzlich bis August 1922 Mark gleich Mark war? Einfluß der Geldentwertung auf die Möglichkeit, sich von einem Kaufvertrag loszusagen oder von ihm zurückzutteten. Einfluß auf den Eintritt des Verzugs der Lieferung
- 42. Aufwertung. Ist am 15. August als Stichtag ausnahmslos festzuhalten?
- II. Öffentliches Recht
- 43. Ist die Verordnung vom 22. Mai 1926 über die Aufwertung von Bersicherungsansprüchen rechtsgültig? Einfluß auf anhängige Prozesse. Gericht oder Aufwertungsstelle zuständig
- 44. Pachtverträge. Ist eine Vereinbarung, daß der Pächter die künftig auf das Grundstück zu legenden öffentlichen Lasten tragen soll, auch auf die Landabgabe und die Rentenbankzinsen zu beziehen? Enthalten insoweit das BettiebSsteuergesetz und die Rentenbankverordnung zwingendes Recht?
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 45. Binnenschiffahrt. Löschbereitschaft. Löschzeit
- 46. Monopolartige Machtstellung eines Unternehmerverbandes. Ausschluß der Haftung für eigenes Verschulden als Verstoß gegen die guten Sitten
- II. Öffentliches Recht
- 47. Zur Auslegung des Reichsmietengesetzes vom 24. März 1922
- III. Gerichtliches Verfahren
- 48. Mündlichkeit des Verfahrens im Zivilprozeß. Heilung eines Verstoßes durch Unterlassung der Rüge
- I. Bürgerliches Recht
- b. Landesrecht
- 49. Bergbau. Schadenersatzpflicht gegenüber öffentlichen Verkehrsanstalten nach dem preußischen Allgemeinen Berggesetz
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 50. Aktiengesellschaft. Umwertung von Genußscheinrechten
- 51. Warenzeichen. Gegenstand des Schutzes kann nicht die Anbringung von plastischen, aus der Fläche hervorttetenden Merkmalen an der Ware sein; gegenüber dem als Flächengebilde eingetragenen Zeichen kann unter Umständen eine unerlaubte Benutzung durch einen anderen darin gefunden werden, daß er das betteffende Merkmal Plastisch anbringt
- II. Öffentliches Recht
- 52. Preußisches Stempelsteuergesetz. Höchstbettagshypotheken und -schiffspfandrechte
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 53. Aktiengesellschaft. Vertretungsmacht des Vorstandes. Nachttägliche Genehmigung eines vom Vorstand abgeschlossenen Rechtsgeschäfts durch die Generalversammlung. Aktionär als Verttagsgegner. Rechtsgeschäfte zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft
- II. Öffentliches Recht
- 54. Branntweinmonopolgesetz. Besteht für die Monopolverwaltung ein Zwang zum Abschluß von LieferungSverttägen? Haben die Inhaber von sog. Bezugszahlen einen Anspruch auf Belieferung
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 55. Konkurs. Welche Rechte stehen dem Verkäufer zu, der dem Gemeinschuldner Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert, aber gestattet hatte, die Waren vor völliger Bezahlung weiterzuveräußern?
- 56. Schweigen als Zustimmung bei mündlichen Verttagsverhandlungen. Bedeutung einer alsbald nachgefolgten schriftlichen Erllärung. Provision des Mäklers, wenn der Käufer die für das vermittelte Geschäft vereinbarte Zahlungsweise nicht einhält
- 57. Mietvertrag über eine Fernsprechanlage. Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters
- 58. Über den Begriff und die Grenzen einer sogenannten Jägerversicherung
- 59. Ist der Vermieter zur Instandhaltung der Mietsache auch insoweit verpflichtet, als sie Aufwendungen erfordert, die durch die Mietvergütung und die Jnstandsetzungszuschläge nicht gedeckt werden?
- 60. Gebrauchsmusterschutz. Voraussetzungen. Erfordernisse der Anmeldung. Bloße Änderung der Größe eines bekannten Modells
- 61. Verkauf eines unechten Gemäldes. Recht des Käufers auf Wandlung des Kaufs
- 62. Aktienrecht. Schadensersatzansprüche einzelner Akttonäre wegen Entwertung ihrer Aktien durch unerlaubte Handlungen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
- 63. Aktienrecht. Ablösung der ausgegebenen Genußscheine bei Umstellung des Grundkapitals auf Reichsmark. Mitstimmen der Genußscheininhaber bei der Beschlußfassung. Wie ist die Rechtslage, wenn ein Organ der Akttengesellschaft einen von der Genehmigung eines anderen Organs abhängigen Vertrag geschlossen hat? Mißbrauch der Macht der Mehrheit in der Generalversammlung
- 64. Vertragliche Abtretung einer Grundschuld oder Hypothek; guter Glaube des Erwerbers. Keine Beglaubigung einer Abttetungserklärung, wenn feststeht, daß die Erllärung keine rechtliche Wirksamkeit besitzt
- 65. Verhältnis der Formvorschriften der Wechselordnung zu den Formvorschriften für Verpflichtungserllärungen von Körperschaften des öffenllichen Rechts
- 66. Unlauterer Wettbewerb. Vertrieb von Waren durch ein Verfahren, das im Ergebnis eine öffentliche Ausspielung darstellt. Wann verstößt eine nicht genehmigte öffentliche Ausspielung gegen die guten Sitten?
- 67. Akttengesellschaft. Anforderungen an Bilanz und Geschäftsbericht; Bedeutung der besonderen Verhältnisse des Jahres 1923. Beseitigung von Mängeln des Geschäftsberichts durch sonstige Erllärungen der Verwaltung
- II. Öffentliches Recht
- 68. Besoldungssperrgesetz. Einspruch des Reichsministers der Finanzen gegen die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zu einer gemeindlichen Besoldungsordnung. Rückwirkende Kraft der Novelle vom 27. Oktober 1923 zum Besoldungssperrgese
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 69. Akttengesellschaft. Prüfungsbericht nach § 13 Abs. 1 der Goldbilanzverordnung; Bewertung der Vermögensgegenstände, insbesondere der Beteiligung an fremden Unternehmungen. Nachttägliche Ergänzung des Prüfungsberichts in der Generalversammlung
- 70. Genossenschaftsgesetz. Enthebung von Mitgliedern des Vorstands von ihren Geschäften durch den Aufsichtsrat in dem Falle, daß das Vorstandsmitglied einen Anstellungsvertrag mit der Geiwssenschaft har. Kerne rückwirkende Kraft der durch die Generalversammlung ausgesprochenen endgültigen Enthebung
- 71. Herausgebervertrag. Rechtliche Natur. Beteiligung mehrerer Herausgeber bei einem Werk. Kündigung eines für Lebensdauer eingegangenen Rechtsverhältnisses wegen Störung des Einvernehmens
- III. Gerichtliches Verfahren
- 72. Rechtshilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Vernehmung des Mündels über Verzicht auf Schlußrechnung und Entlastung des Vormunds
- 73. Keine Bestimmung eines gemeinschasüich zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO., wenn die Klage bereits erhoben ist?
- 74. Ehescheidungsprozeß. Verzicht aus den Scheidungsanspruch, wenn der Gegner in der Vorinstanz die Mitschuldigerklärung der andern Partei erreicht hatte
- 75. Ehescheidungsprozeß. Bedeutet der nachttäglich gestellte Anttag des Besagten auf Mitschuldigervärung (anstatt des bisherigen Scheidungsverlangen den Verzicht auf den Scheidungsanspruch oder die Zurücknahme der Widerklage? Verzicht trotz Widerspruch des Gegner
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 76. Aktiengesellschaft. Fusion unter Ausschluß der Liquidation. Kann gegen die übernehmende Gesellschaft eine Klage gerichtet werden, mit der die Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses der untergegangenen Gesellschaft betrieben wird? Goldmarkeröffnungsbilanz; absichlliche Unterbewertung von Vermögensstücken. Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen die guten Sitten. Anfechtbarkeit nachden Regeln über die Anfechtung von Willenservärungen
- b. Landesrecht
- 77. Hinterlegung im Sinne der preußischen Hinterlegungsordnung durch Anlegung eines Kontos bei der Hinterlegungsstelle, das vom Konto eines Dritten abgezweigt wird. Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer Hinterlegung durch das Gericht in Enteignungsfällen. Geldentwertung bei der Entschädigung für Enteignung zu Siedelungszwecken
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 78. Aufwertungsgesetz. Wann liegt eine laufende Rechnung im Sinne von § 65 vor?
- 79. Seeversicherung. Versicherung für „behaltene Ankunft"; Totalverlust des Schiffes
- 80. Warenzeichenschutz. Zum Begrisf der Gleichartigkeit von Waren. Namensschutz nach § 12 BGB. für schlagwortartige Bestandteile von Firmenbezeichnungen. Verwendung einer geschützten Warenbezeichnung für Waren, die nicht gleichartig mit denen des Zeicheninhabers sind, als Verstoß gegen die guten Sitten
- III. Gerichtliches Verfahren
- 81. Unabwendbarer Zufall im Sinne von § 233 Abs. 1 ZPO. Unter welchen Umständen kann ein solcher darin gefunden werden, daß sich die Partei in Haft befindet und deshalb die Tätigkeit ihre- Armenanwalts nicht über« wachen kann
- II. Öffentliches Recht
- 82. Ist das Gesetz zur Entlastung des Reichsgerichts vom 17. Dezember 1926 gültig und am 1. Januar 1927 in Kraft getreten?
- I. Bürgerliches Recht
- a. Reichsrecht
- 83. Kann ein Verstoß gegen die guten Sitten darin gefunden werden, daß eine Auskunftei wahrheitsgemäß eine früher erlittene Bestrafung mitteilt
- 84. Niederlegung von Zollgut auf einer öffenllichen Niederlage. Haftung des Reichs. Beweislast in Verlustfällen. Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch den Spediteur namens des Auftraggebers. Ausländischer Auftraggeber
- Anhang: Entscheidung des Staatsgerichtshofs
- Register
- Zusammenstellung
- Berichtigungen