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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 35
- 480 Seiten
- German
- PDF
- Über iOS und Android verfügbar
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 35
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt
- 1. Übernahmerecht aus § 1477 Abs. 2 BGB.; Befugnisse des Testamentsvollstreckers
- 2. Ehescheidungsklage eines Geisteskranken aus § 1568 BGB
- 3. Sog. „abgekürztes Urteil". Formelle Rechtskraft eines Urteils ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
- 4. Amtspflichtverletzungen der Bolksschullehrer in Preußen. StaatShaftung?
- 5. Ausstattungsschutz ohne eigenen Vertrieb der entsprechenden Ware? Ermächtigung eines anderen zur Benutzung der Ausstattung
- 6. Aufrechnung im Konkurse; 8 55 Nr. 3 KO
- 7. Gesellschaft m. b. H.; Rückforderung von Vorschüssen auf den künftigen Gewinnanteil
- 8. Gesellschaft m„ b. H.; Teilung und Teilabtretung von Geschäftsanteilen. Wesen und Erfordernisse der Genehmigung durch die Gesellschaft
- 9. Übergang des Wechselrechts auf den zahlenden Regreßschuldner? Befriedigung des Wechselregreßschuldners wegen seiner bedingten Forderung gegen den Akzeptanten aus dem ihm von diesem bestellten Pfande, obwohl im Konkurse des Akzeptanten die Wechselforderung von dem Regreßberechtigten angemeldet worden ist
- 10. Gutgläubiger Erwerb einer Briefhypothek bei gefälschter Zwischenabtretung
- 11. Fahrlässigkeit des gutgläubigen Erwerbers im Falle des § 892 BGB. Schadensersatzanspruch gegen ihn wegen Eigentumsverletzung. Verhältnis von 8 892 zu 8 816 BGB
- 12. Entschuldbarer Rechtsirrtum des Konkursrichters
- 13. Bürgschaft. Einwendungen des Hauptschuldners gemäß 8 774 Abs. 1 Satz 3 BGB
- 14. Eidesunfähigkeit von Personen chinesischer Nationalität. Statthaftigkeit des Urkundenprozesses, obwohl aus diesem Grunde der Beklagte sich einer Eideszuschiebung nicht bedienen kann. Maßgeblichkeit des Antrages, das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, in den Fällen des § 708 ZPO
- 15. Gesetzlicher Gitterstand. Schadensersatzanspruch einer verletzten Ehefrau, die den ganzen ehelichen Haushalt aus ihrem Borbehaltgute bestritten hat
- 16. Womit beginnt im Sinne des § 515 Abs. 1 ZPO. die mündliche Verhandlung des Berusungsbeklagten?
- 17. Nicht ausgefüllte Grundschuld. Löschungsverpflichtung
- 18. Patentauslegung. Anwendung des geschützten Verfahrens zu einem neuen Zweck
- 19. Vertragsstrafe unter Vollkaufleuten. Sittenwidrigkeit
- 20. Änderung der Gesetze in ihrer Einwirkung auf laufende Kaufverträge
- 21. Zurückbehaltung von Geldschuld gegen Geldschuld als Aufrechnung. Arglisteinrede
- 22. Öffentliches Testament. Mündliche Bestätigung des in einem Protokollentwurf ausgezeichneten letzten Willens. Äußerung durch lautlose Gebärden. Unzulässigkeit einer Zusammenziehung der mündlichen Erklärung des Erblassers und der Vorlesung und Genehmigung des Protokolls zu einem einheitlichen Verhandlungsvorgange
- 23. Seeversicherung. Seeuntüchtigkeit infolge Stauung
- 24. Zwangsvollstreckung. Sachliche Zuständigkeit zur Festsetzung von Bollstreckungskosten
- 25. Zurückbehaltungsrecht des Mieters in Ansehung des vermieteten Grundstückes, wenn er den Mietvertrag wirksam angefochten hat. Unzulässigkeit der Zurückbehaltung, wenn sein Gegenanspruch durch eine Hypothek genügend gesichert ist
- 26. Genossenschaft. Satzungsvorschrift, betreffend die bei Willenserklärungen erforderliche Anzahl der mitwirkenden Vorstandsmitglieder und betreffend die erforderliche Mitwirkung des Vorstehers oder seines Stellvertreters. Eintragung der Satzungsvorschrift in das Genossenschaftsregister. Notwendigkeit, den Vorsteher und den Stellvertreter als solche im Register zu bezeichnen. Unzulässigkeit fakultativer Eintragungen
- 27. Mannschaftsversorgungsgesetz. Materielle Rechtskraft unangefochtener Bescheide der Mititärverwaltungsbehörden? Rückwirkung ihrer Änderung auf festgesetzte BersorgungSgebührnisse. Offizialverfahren der Militärverwaltungsbehörden
- 28. Scheidung von Ausländerehen. Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Österreichische und ungarische Staatsangehörige
- 29. Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes. Anspruch eines Gesellschafter- Gläubigers gegen einzelne Gesellschafter
- 30. Behandlung von Anträgen auf Eintragung einer Arresthypothek, wenn der Eintragung Hinderniffe entgegenstehen. Ist § 12 GBO. auf hierbei begangene Fehlgriffe des Grundbuchrichters anwendbar?
- 31. Vermögensübernahme. Erfordernisse der Anwendbarkeit des § 419 BGB
- 32. Schiebung von Aktien, um eine Verschmelzung zweier Gesellschaften zustande zu bringen. Schadensersatzanspruch deswegen aus § 826 BGB.
- 33. Lieferungssperre. Schadensersatzpflicht
- 34. Kunstwidrige ärztliche Behandlung eines Kindes. Vertragsgegner des Arztes. Schadensersatzpflicht
- 35. Gastwirtshaftung. Bei Gericht offenkundige Tatsache
- 36. Beamten-Unfallfürsorge nach dem preuß. Gesetze vom 2. Juni 1902. Widerruflichkeit des Pensionsfestsetzungsbescheides der Verwaltungsbehörde
- 37. Wechselunterschrift. Fürstliche Verwaltungsstelle als Ausstellerin
- 38. Warenbezeichnung. Dezeptives Warenzeichen. Sittenwidrige Festhaltung einer in gutem Glauben angenommenen Warenbezeichnung
- 39. Ehescheidung. Zustimmung zu dem ehewidrigen Verhallen des anderen Ehegatten
- 40. Gesellschaft m. b. H. Erhöhung des Stammkapitals. Eintragung eines niedrigeren Betrages der Erhöhung als beschlossen. Kann diese Eintragung von Amts wegen gelöscht werden?
- 41. Genossenschaft m. u. H. Zeitpunkt, mit dem der Anspruch aus der Haftung der Genossen entsteht
- 42. Ist die Leistung auf Grund vorläufig vollstreckbaren Urteils Erfüllung im Sinne des § 17 KO.?
- 43. Sukzessivlieferungsvertrag. Verlangen der Erfüllung im Sinne des § 17 KO. Anfechtung wegen Irrtums; zum Begriffe des Anfechtungsgrundes
- 44. Vertragshaftung des Notars für Mängel einer von seinem Angestellten entworfenen, von ihm selbst beglaubigten Urkunde. Klagerecht des Auftraggebers, nachdem er seine durch das Versehen im Range beeinträchtigte Hypothek gegen Entgelt ohne Gewährleistung abgetreten hat. Verpflichtung des Auftraggebers, seinen Anspruch auf Vorrangseinräumung dem Erwerber abzutreten
- 45. Patentauslegung. Bedeutung der im Nichtigkeitsversahren erlassenen Entscheidung für die Auslegung
- 46. Gesellschaft m. b. H. Ausschließung wegen Mchtentrichtung der Stammeinlage. Haftung des Rechtsvorgängers
- 47. Verjährung von Vertragsstrafen. Anwendbarkeit des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- 48. Amortisationsrente als Reallast. Ablösungssumme und Entschädigung für vorzeitige Ablösung in der Zwangsversteigerung
- 49. Urheberrecht. Reklamebroschüren. „Bearbeitung" oder „freie Benutzung"?
- 50. Sog. merkantiler Minderwert eines Hauses
- 51. Einfluß der Eintragung eines vor der Eintragung verklagten Vereins auf den Prozeß. Wirtschaftliche Geschäfte eines Jdealvereins
- 52. Preußischer Stempel, wenn die Rückzahlungsfrist eines Darlehns ohne Beurkundung verlängert wird
- 53. Öffentliche Feuerversicherungsanstalten. Befreiung von der preuß. Stempelsteuer für die Gebäudeversicherung, wenn in den Mieträumen der Anstalt gleichzeitig die Fahrnisversicherung betrieben wird
- 54. Enteignung. Frist zur Beschreitung des Rechtswegs, wenn nicht der Bezirksausschuß, sondern dessen Vorsitzender den Entschädigungsfestsetzungsbeschluß erlassen hat
- 55. Vertrag über Grundstücksveräußerung. Heilung des Formmangels durch die Auflassung an einen Dritten
- 56. Handelsregister. Weitere Beschwerde im Löschung-verfahren
- 57. Gegenseitiger Vertrag. Rücktritt wegen Verzuges nach vorangegangener Klage auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung
- 58. Aktiengesellschaft. Zeichnungsschein, enthaltend die Angabe der übernommenen Geldeinlage anstatt der Anzahl der gezeichneten Aktten
- 59. Zur Frage der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Leistung
- 60. Schadensersatzklage des Wucherers gegen den Bewucherten wegen eines durch Betrug erlangten Darlehns. Anwendbarkeit des § 817 Ads. 2 BGB.? § 254 BGB
- 61. Kündigungsrecht des Vermieters, wenn der Mieter mit dem Mietzinse für zwei aufeinanderfolgende Termine dadurch, daß ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht wegfällt, gleichzeitig in Verzug gerät
- 62. Wechselprotest. Neuerungen der Novelle vom 30. Mai 1908. Erfordernis des Vermerks, daß ein Geschästslokal nicht zu ermitteln gewesen sei. Wohnungsangabe in der Adresse
- 63. Erwerbs- und Wirtschastsgenossenschasten. Erschwerung des Austrittsrechts durch ein Wettbewerbsverbot
- 64. Gesamthaft vergesellschafteter Rechtsanwälte
- 65. Öffentliches Testament. Erklärung des letzten Willens in fremder Sprache
- 66. Gesellschaft m. b. H. Nichtiger Versammlungsbeschluß. Wirkungen eines Urteils, das auf die Klage eines Gesellschafters die Nichtigkeit ausspricht. Erhöhung des Stammkapitals durch nichtigen Beschluß; Wirkung seiner Eintragung in das Handelsregister
- 67. Wirkungen des Zuschlags bei doppelter Grundstückseintragung
- 68. Gefahrübergang, wenn der Verkäufer sich das Eigentum an der dem Käufer übergebenen Sache Vorbehalten hat
- 69. Irrtum des Ausfallsbürgen über die Höhe des zu erwartenden Ausfalls. Bloße Zweifel kein Irrtum. Irrtum im Beweggründe und Irrtum über den Erklärungsinhalt
- 70. „Ermächtigung" der Aktiengesellschaft durch den Zeichner, über die auszugebenden jungen Aktien in ihrem eigenen Namen zu verfügen, als Anschaffungsgeschäft
- 71. Verpflichtung des früheren Ehemannes, der geschiedenen Frau wegen seines ehewidrigen Verhallens Schadensersatz zu leisten
- 72. Belehrungspsticht des Notars, wenn nach der Beurkundung Zweifel an der Einsicht der Beteiligten auftauchen
- 73. Vorrecht wegen eingezogenen, aber nicht verwendeten Stempels im Konkurse des Notars
- 74. Sittenwidriger Kreditsicherungsvertrag
- 75. Beschränkungen des Pflichtteilsrechts (§ 2338 BGB.), wenn dem Abkömmlinge mehr als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils hinterlassen ist
- 76. Gesellschaft m. b. H. Verbot der Auftechnung gegen die Einlageforderung, wenn diese abgetreten oder gepfändet ist. Berttagsmäßige Auftechnung gegenüber dieser Fordemng
- 77. Ausschließung aus einem Verein. Anfechtung unter Umgehung höherer Bereinsstellen
- 78. Gerichtsgebühr und Pauschsatz in Bormundschaftssachen
- 79. Fällt die gleichzeitige Verpflichtung der eigenen Person und des Vertretenen unter § 181 BGB.? Abtretung einer Forderung unter Ausscheidung des Anspruchs gegen den Bürgen. Geht im Falle des § 1143 BGB. der Anspruch gegen den Bürgen gleichfalls auf dm zahlenden Grundstückseigentümer über?
- 80. Werkvertrag. Verjährung des Nachbesserungsanspruchs; wird sie dadurch unterbrochen, daß der Besteller den Anspruch auf Schadensersatz wegen des dem Werke anhaftenden Mangels zu einem Teil aufrechnungsweise im Prozesse geltend macht
- 81. Müssen rückständige Attienbeträge von allen Aktionären gleichmäßig eingefordert werden
- 82. Hilfe in Seenot durch Begleitung für den Fall unmittelbarer Gefahr
- 83. Binnenschiffahrtsgesetz. Anwendung des 8 3 in Verbindung mit § 254 im Falle eines Schadens, den ein Dritter dem Schiffseigner zugefügt hat
- 84. Wirkung des Krieges auf auländische Patente. Prioritätsrechte. Frühere Veröffentlichung der Abbildung eine- dem Patent entsprechenden Apparates
- 85. Unverbindliche Börsentermingeschäfte einer Gesellschaft m. b.H. Terminseinwand gegenüber dem Inhaber sämtlicher Geschäftsteile der Gesellschaft
- 86. Talonsteuer, wenn Aktiengesellschaften satzungsmäßig Gewinn nicht verteilen. Maßstab für die Kürzung der Abgabe
- 87. Bedingter Schiedsspruch. Bollstreckungsurteil
- 88. Veräußerung des Handelsgeschäfts einer Gesellschaft m. b. H. mit der Firma. — Kann die Gesellschaft unter einer neuen Firma fortbestehen?
- 89. Gehört zur Vertragserfüllung im Sinne des § 17 KO. außer der Auflassung auch die Eintragung des Eigentumsüberganges im Grundbuche?
- 90. Kann die Chausseeverwaltung eines Kreises eine Betriebsverwaltung im Sinne des preußischen Kommunalbeamtengesetzes sein?
- 91. Kann die Erfüllung einer Amtspflicht des preußischen Notars Gegenstand seiner Verpflichtung durch Vertrag sein?
- 92. Anwendbarkeit des § 554 BGB. auf das vertragsmäßige Kündigungsrecht des Verpächters. Zum Begriffe des tatsächlichen Angebot- nach § 294 BGB
- 93. Amtspflichten des Vormundschaftsrichters gegenüber dem Mündel (§ 1548 BGB ). Verpflichtung, bei der Genehmigung einer Erhebung von Mündelgeld die Rechte des mit dem Mündel verheirateten Ehemannes zu berücksichtigen. Verpflichtung, für das rechtswirksame Zustandekommen des zu genehmigenden Rechtsgeschäfts zu sorgen. Bedingte Genehmigung
- 94. Beginn der Verjährung aus § 852 BGB., wenn der Erwerbsschaden durch Versetzung in den Ruhestand erst geraume Zeit nach dem Unfall eintritt. Wird die Verjährung des auf Grund des Beamtenfürsorgegesetzes aus den Staat übergegangenen Anspruchs durch die Klage des verletzten Beamten gegen den Schädiger unterbrochen?
- 95. Erfordernisse der Abtretung und Erfordernisse der weiteren Verpfändung einer bereits verpfändeten Grundschuld. Was gehört dazu, daß der Mitbesitz an dem im Besitze des Pfandgläubigers befindlichen Grundschuldbriefe dem neuen Pfandgläubiger eingeräumt wird?
- 96. Zum Begriffe des objektiv berechtigten Interesse im Sinne des § 824 Äbs. 2 BGB
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