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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 12
- 478 Seiten
- German
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 12
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt
- 1. Darf bei der gerichtlichen und der notarielle« Beurkundung von Rechtsgeschäften die durch § 177 Abs. 1 Satz 2 Fr.G.G. vorgeschriebene Feststellung, daß das Protokoll vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen unterschrieben sei, den Unterschriften der Beteiligten nachfolgen?
- 2. Können für die Zweigniederlassung einer Anstalt oder einer Aktiengesellschaft, die eine andere Firma führt, als diese, Rechte in das Grundbuch eingetragen werden?
- 3. 1. Findet gegen eine gemäß § 571 Z.P.O. erlassene Entscheidung eines Oberlandesgerichts eine weitere Beschwerde statt? 2. Ist behufs Entscheidung über die Zulässigkeit einer solchen weiteren Beschwerde zu prüfen, ob der mittels derselben angefochtene Beschluß des Oberlandesgerichts in gesetzmäßiger Weise ergangen ist?
- 4. Tragweite der Anfechtung gemäß § 2079 B.G.B. gegenüber einem unter dem älteren Recht errichteten gegenseitigen Testament. Bindung des Erblassers
- 5. 1. Umfang des Begründungszwangs, wenn in dem mit Revision angefochtenen Urteile über mehrere selbständige Ansprüche zuungunsten des Revifionsklägers erkannt ist. 2. Berechnung der Revifionsfumme
- 6. Verletzt die Bezeichnung von Waren mit einem Bildnisse von Rembrandt das für die gleichen Waren eingetragene Wortzeichen „Rembrandt"?
- 7. Wird das schiedsrichterliche Verfahren durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines der Vertragschließenden gemäß den Vorschriften der Zivilprozeßordnung unterbrochen?
- 8. Kaun wegen nach Erhebung der Patentverletzungsklage vom Beklagten begangener Patentverlezungen Schadensersatz auch dann beansprucht werden, wenn der Beklagte diese Verletzungen weder wissentlich noch aus grober Fahrlässigkeit begangen hat?
- 9. Tritt die während des Laufes einer Rechtsmittelfrist beantragte und beschlossene Aussetzung des Verfahrens auch dann in Wirksamkeit, wenn der Aussetzungsbeschlvß den Parteien erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zugestellt ist?
- 10. Kann der Aktionär einen vertraglichen oder außervertraglichen Schadensersatzanspruch gegen die Aktiengesellschaft darauf gründen, daß er infolge eines bewußt rechtswidrigen oder eines gegen Bertragspflichten verstoßenden Verhaltens von Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft seine Aktien zu veräußern unterlassen und weitere Aktien der Gesellschaft erworben habe?
- 11. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Beamte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verfassungsmäßig berufener Bertreter der Körperschaft im Sinne der §§ 31.89 B.G.B.? 2. Ist der vom Kreisausschuß gemäß §§ 116 Ziff. 7 n. 134 Ziff. 3 der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen re angestellte Kreisbaumeister ein verfassungsmäßig berufener Bertreter des Kreises?
- 12. 1. Wird durch ein von den Erben abgegebene- Schuldanerkenntnis eine Nachlaßverbindlichkeit begründet, die von dem Gläubiger im Nachlaßkonkurse geltend gemacht werden kann? 2. Wie stellt sich die Beweislast bei Anfechtung eines solchen Anerkenntniffes als einer unentgeltlichen Berfügung?
- 13. Ist die Umwandlung eines zunächst schlechthin zugunsten der Erben des Lerficherungsuehmers geschloffenen Lebensverficherungsvertrags in einen Bertrag zugunsten bestimmter Dritter im Konkurs über den Nachlaß des Berficherungsnehmers anfechtbar?
- 14. Auslegungsbeweis, oder Einwand des anders als verabredet niedergeschriebenen Vertrages?
- 15. 1. Findet auf ein durch Umwandlung einer schon bestehenden Schuld zustande gekommenes Darlehn die Vorschrift des § 364 Abs. 2 B.G.B. Anwendung? 2. Inwiefern sind gegenüber der Klage aus einem solchen Darlehn Einwendungen aus dem früheren Schuldverhültnisse zulässig? 3. Muß der Bürge, der sich vom Hauptschuldner später Ansprüche aus irgendeinem Vertrage gegen den Gläubiger hat abtreten lassen, deshalb den ganzen Inhalt dieses Vertrages auch gegen sich gelten lassen? 4. Tragweite des § 768 und des § 767 Abs.1 Satzes 3 B.G.B. in Ansehung der Berufung des Bürgen auf dem Hauptschuldner gegen den Gläubiger zustehende Gegenforderungen
- 16. 1. Kam die Geueralversammlung der Aktiengesellschaft im Liquidationsstadium mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen, daß Bestandteile der Liquidationsmasse nicht verfilbert, sondern in Natur unter die Aktionäre verteilt werden sollen? 2. Was ist unter gleichmäßiger Berteilung des Vermögens nach dem Verhältnis der Aktienbeträge zu verstehen?
- 17. 1. Welche Klage ist als Hauptklage zu erheben, wenn eine Bauforderung (§ 648 B.G.B.) im Wege einstweiliger Verfügung durch Vormerkung gesichert, und auf erhobenen Widerspruch die Erhebung der Klage zur Hauptsache binnen bestimmter Frist angeordnet ist? 2. Hat über den Antrag, die einstweilige Verfügung wegen Nichtinuehaltung der für die Erhebung der Hauptklage bestimmten Frist aufzuheben, wenn diese Frist erst nach Erlassung des ersten Urteils ablief, der Berufungsrichter zu befinden?
- 18. Welche rechtliche Bedeutung hat eine nach § 326 Abs. 1 B.G.B. gestellte Nachfrist, wenn sie zu kurz bemessen ist?
- 19. 1. Auflassungsstempel bei der Auflassung von Grundstücken einer Aktiengesellschaft an eine andere Aktiengesellschaft, die sämtliche Aktien der ersteren in ihrer Hand vereinigt hat. 2. Zeitpunkt des Beginues der im Abs. 3 der Tarifst. 8 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 bestimmten Frist für die Einreichung der das Beräußerungsgeschäst enthaltenden Urkunde, wenn der Grundbuchrichter es unterlassen hat, die Beteiligten in einer der allgemeinen Verfügung des Finanzministers und des Justizministers vom ^3™^ entsprechenden Weise zu belehren
- 20. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift des § 154 Abs. 2 B.G.B
- 21. Erstreckt sich die Haftpflicht des bisherigen Tierhalters auf die Zeit, für welche er sich der tatsächlichen Herrschaft über das Tier vorübergehend dadurch entäußert, daß er es einem anderen ohne Entgelt zu dessen eigenem selbständigen Gebrauch übergibt, und dieser andere das Tier in seinen Wirtschaftsbetrieb einstellt?
- 22. Wird die Stadt als Straßeneigentümerin durch das Recht der Straßenanlieger an jeder privatwirtschaftlichen Ausnutzung der Straße gehindert?
- 23. Begriff der „Herstellung von Sachmengen im Betriebe eines der Bertragschließeuden" im Sinne der Befteiungsvorschrist Ziff. 3 der Tarifst. 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895
- 24. Kann der im Wechsclprozeß aus einem auf bestimmte Zeit nach Sicht gestellten, akzeptierten und mangels Datierung des Akzepts protestierten Wechsel rechtskräftig unter Vorbehalt der Rechte zur Zahlung verurteilte Indossant im Nachverfahren in der Berufungsinstanz einwenden, daß der Protest mangels Datierung des Akzepts ungültig sei?
- 25. Genügt es der Vorschrift des § 3 Ziff. 2 des Gesetzes, bett, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom 20. Mai 1898, wenn in dem Gesellschaftsvertrage außer einzelnen besonders genannten Zweigen kaufmännischer Tätigkeit auch der Betrieb von anderen kanfunännischen Geschäften allgemein als Gegenstand des Unternehmens angegeben ist?
- 26. 1. Hat die nach dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechts zu Unrecht bewirkte Löschung einer unter dem früheren preußischen Rechte entstandenen und eingetragenen Grunddienstbarkeit zur Folge, daß die Dienstbarkeit gutgläubigen Dritten gegenüber als erloschen gilt? Preuß. Eig.-Erw.-Ges. § 12. B.G.B. §§ 891. 892. 2. Erlischt eine Grunddienstbarkeit dadurch, daß sie in dem Beschluffe, durch den das belastete Grundstück zugeschlagen wird, als mitübernommen nicht aufgeführt ist?
- 27. Findet die Vorschrift im § 278 B.G.B., nach welcher der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreter- und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfange wie eigene- Verschulden zu vertreten hat, entsprechende Anwendung auf den Fall des § 254 Abs. 1 B.G.B. ?
- 28. Pflichtteil der Eltern des Erblassers und Voran- des Ehegatten; Auslunftspflicht. Aufnahme eines amtlichen Verzeichnisses nach Veräußerung von Nachlaßgegenständen. B.G.B. §§ 2311. 2314
- 30. 1. Verschulden der Angestellten des Unternehmers bei der Erfüllung eines Transportvertrages. 2. Findet gegenüber einem Schadensersatzanspruche wegen positiven Zuwiderhandelns gegen die durch den Abschluß eines Transportvertrages für den Unternehmer begründeten Pflichten die sechsmonatige Verjährung ans § 638 Abs. 1 B.G.B. statt?
- 31. Ist der Gewährleistungsausschluß nach § 476 B.G.B. in vollem Umfange nichtig, wenn nur ein Mangel oder einzelne von mehreren Mängeln arglistig verschwiegen worden find?
- 32. Welche Gesichtspunkte sind für die Frage, ob ein Sicherheitskauf, oder eine verschleierte Verpfändung vorliegt, von Erheblichkeitj? B.G.B. § 117
- 33. Ist gegenüber einer auf Grund des preußischen Gesetzes vom 28. Juli 1892 konzessionierten Kleinbahn eine Klage auf Herstellung von Einrichtungen au einer dem Betriebe der Bahn dienenden Anlage im Rechtswege unzulässig?
- 34. Muß in dem Verfahren, welches eine Anordnung gemäß § 1635 Abs. 1 Say 2 B.G.B. zum Gegenstände hat, vor der Entscheidung ein Pfleger für das Kind bestellt werden? B.G.B. §§ 1635. 1909
- 35. Bilden bei einem Verkaufe von Häusern zum Abbruch die Gebäude, oder die zukünftigen Abbruchsmaterialien den Gegeustand des Vertrages? Anwendung der Tarifst. 32 zum preußischen Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 auf derartige Verträge
- 36. Unter welchen Voraussetzungen ist § 826 B.G.B. auf den Fall anwendbar, daß bei der Auflassung eines Grundstücks der Erwerber Kenntnis von dem alteren persönlichen Rechte eines Dritten auf Auslastung desselben Grundstücks gehabt hat?
- 37. Stellung des Grundbuchrichters zu Eintragungsantragen eines Erstehers, der als Eigentümer des ihm zugeschlagenen Grundstücks im Grundbuche noch nicht eingetragen ist. Darf aus diesem Grunde die beantragte Eintragung zurückgewiesen, und die eingereichte Urkunde dem Ersteher zurückgegeben werden?
- 38. 1. Inwiefern hastet die Eisenbahn für den Schaden, welchen ein durch den Bahnbetrieb scheu gemachtes Pferd augerichtet hat? 2. Wie ist bei einer Ouotenteilung des Schadensersatzes gemäß § 254 B.G.B. der von der Berufsgenossenschaft auf Grund von § 151 Satz 2 des Unfallversicheruugsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 5. Juli 1900 geltend gemachte Schadensersatzansprnch zu bemessen?
- 39. Arglistiges Verschweigen beim Kaufabschlusse. In welchem Umfange hat der Verkäufer ihm bekannte, dem Käufer aber nicht bekannte Umstände, die nach seiner Auffassung für die Willensentschließung des Käufers von Erheblichkeit sein können, dem Käufer beim Kaufgeschäfte mitzuteilen?
- 40. Zum Gesetz, bctr. die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen, vom 20. Mai 1898 §§ 1. 2. Schadloshaltung wegen Nebenstrafen, insbesondere solcher, die mit der Rechtskraft des Strafurteils von selbst in Wirksamkeit treten. Berücksichtigung der Art der Straftat, wegen deren die Strafe ersannt und vollstreckt worden ist; Entschädigung wegen Erschwerung des Fortkommens für den Berurteilten in der Zeit nach der Freisprechung.
- 41. Inwieweit können gegen einen ausländischen Staat Klagen au- einem lediglich privatrechtlichen Verhältnis vor den deutschen Gerichten erhoben werden?
- 42. Wird der im Zwaugsversteigerungsverfahreil nicht angemeldete Teil einer Höchstbettagshypothek zur Eigentümergrundschuld, oder rücken die nachstehenden Realgläubiger auf? Ist es von Einfluß, daß der Eigentümer keinen Widerspruch gegen die Nichtberückfichtigung seiner Grundschuld im Teilungsplan erhoben hat?
- 43. Kanu die Unterzeichnung einer Urkunde, die nur Bestimmungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragschließenden enthält, durch einen Dritten auf Grund außerhalb der urkundlichen Erklärung liegender Umstände als Bürgschaftserklärung im Sinne des § 766 B.G.B. erachtet werden?
- 44. Wird der in § 37 Abs. 1 der preußischen Schiedsmannsordnung vom 29. Mörz 1879 getroffenen Vorschrift dadurch genügt, daß der die Ladung enthaltende Brief in den Postbriefkasten eingeworfen wird? Haftpflicht des Schiedsmannes im Falle, daß die Ladung nicht in zuverläfsiger Weise zugestellt ist?
- 45. Beginnt die zweijährige Verjährung der Kaufpreisforderung der Kaufleute (§ 196 Ziff. 1 B.G.B.) schon mit Schluß des Jahres, in welchem die Forderung entstanden ist, oder erst mit Schluß des Jahres, in welchem die Lieferung erfolgt ist?
- 46. Bezieht sich der § 139 B.G.B. auch auf anfechtbare Rechtsgeschäfte und auf den Fall, daß ein Vertrag nur dem einen von zwei Vertragschließenden gegenüber wegen Täuschung angefochten werden kann, und der andere um die Täuschung weder mußte noch wissen mußte (§ 123 Abs. 2 Satz 1 B.G.B.)?
- 47. Darf die Entscheidung über die schon im Prozeß vorgebrachten, die Streitkosten betreffenden Einwendungen im Urteile unterlaffen und dem künftigen Kostenfestsetzungsverfahren anheimgegeben werden?
- 48. 1. Auslegung von Verwirkungsklauseln in Bersicherungsverträgen auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2. Ist § 278 B.G.B. aus Erfüllung von sog. Verpflichtungen, die in sog. Bersicherungsbedingungen dem Versicherten dem Versicherer gegenüber auferlegt werden, entsprechend anzuwenden?
- 49. Ist der Anspruch auf Feststellung, daß das auf Grund des preußischen Fluchtliniengesetzes geltend gemachte Enteignungsrecht in Ansehung gewisser Grundstude nicht bestehe, und aus Verurteilung, daß der Gegner sich jeden Eingriffs in das Eigentum an diesen Grundstücken enthalte, im Rechtswege verfolgbar?
- 50. Zur Auslegung des § 41 Abs. 2 K.O. n. F.
- 51. Kann ein Konkursverwalter, der ans Grund des § 17 K.O. die gänzliche Erfüllung eines Sukzesfivlieferungsvertrages ohne Kenntnis von dem Bestehen unbezahlter Kaufpreisforderungea für vor der Konkurseröffnung gemachte Lieferungen verlangt hat, seine Erklärung wegen Irrtums aufechten? Zusammentreffen a) von Irrtum im Beweggründe und Irrtum über den Inhalt einer Willenserklärung; b) von Rechtsirrtum und tatsächlichem Irrtum
- 52. Findet gegen den Beschluß, durch den ein Gesuch um Bertagnug der mündlichen Verhandlung zurückgewiesen wird, das Rechtsmittel der Beschwerde statt?
- 53. Wird beim Schleppvertrage die Verbindlichkeit des Schleppers, nach Kräften für die Sicherheit des geschleppten Schiffes zu sorgen, dadurch beseitigt, daß die Besatzung des Schleppschiffes in dieser Hinsicht ihre Pflicht nicht erfüllt? Wann ist beim Schleppvertrage Abnahme oder Vollendung des Werkes anzunehmen? Einrede der Verjährung aus §§ 638. 646 B.G.B
- 54. Enthält der bergrechtliche Enteignungsbeschluß (§ 142 Preuß. Allg. Bergges.) eine Bersügungsbeschräukung im Sinne des § 892 Abs. 1 Satz 2 B.G.B.?
- 55. Unter welchen Voraussetzungen tritt der Verlust des Patronatrechts zur Strafe für den Berechtigten ein?
- 56. Wird durch den § 542 B.G.B. die Anwendung der allgemeinen Vorschriften der §§ 275. 323 flg. B.G.B. ausgeschlossen?
- 57. Kommt einem Handlungsagenten für seine Provisionsforderung das Borrecht nach § 61 Ziff. 1 K.O. zu?
- 58. Kanu einer vom Konkursverwalter selbst vorgenommenen Versteigerung die im § 117 K.O. a. F. bezeichnete Rechtswirkung gegenüber dem Pfandberechtigten beigemessen werden?
- 59. 1. Hat die gemäß § 23 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 von dem Departementschef oder der ihm Nachgeordneten Behörde darüber getroffene Entscheidung, ob und welches Ruhegehalt einem in dem Ruhestand versetzten unmittelbaren Staatsbeamten zusteht, konstitutive, oder deklarative Natur? 2. Kann die Zahlung von Ruhegehalt nach den Regeln der Rückfordemug des zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleisteten zurückgefordert werden? 3. Sachliche Stellung der Bureaubeamten der Spezialkommiffare bis zur Einrichtung etatsmäßiger Stellen für Spezialkommisfionssekretäre (1889/90). 4. Voraussetzungen der Eigenschaft eines mittelbaren Staatsbeamten. Regulativ vom 25. April 1836, betr. die Kosten der gutsherrlichbäuerlichen Auseinandersetzungen ic § 1. Gesetz über das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen vom 24. Juni 1875 § 9. A.L.R. II. 10 §§ 68. 69
- 60. Ist das Gebälk, welches, miteinander zu dem Dachgeschosse verbunden, in einem Neubau auf das Mauerwerk gesetzt ist, ohne mit diesem vermauert und verankert zu sein, als wesentlicher Bestandteil des Neubaues anzusehen?
- 61. Ist der Rechtsweg über die Frage zulässig, ob einem Mitgliebe einer Bruderschaft mit Recht Mitgliedschaftsrechte entzogen sind?
- 62. Darf bei einem Handelskauf der Käufer wegen der von ihm beabsichtigten Vornahme einer nicht sofort ausführbaren Untersuchung der Ware auf nicht unmittelbar wahrnehmbare Fehler eine sofort ausführbare anderweite Untersuchung derselben ans offensichtliche Fehler verschieben?
- 63. Gehört, wenn jemand sein Leben „zugunsten seiner Erben" versichert, die Bersicherungssumme zum Nachlasse?
- 64. Kann die Benutzung einer dem Staate gehörigen öffentlichen Wasserstraße von einem im voraus zu erklarenden vertragsmäßigen Verzichte auf Ersatz aller Schäden, welche bei der Benutzung infolge Verschuldens des Staats oder seiner Angestellten entstehen, abhängig gemacht werden?
- 65. Rechtliche Bedeutung der einer Willenserklärung beigefügten Voraussetzung
- 66. Muß bei der Teilenteignung von Bauland ein für das Restgrundstuck von der zuständigen Behörde in gewissem Umfange erteilter Drspens von der baupolizeilichen Bestimmung, daß nur ein bestimmter Teil von jedem Grundstück bebaut werden darf, berücksichtigt werden? Wie ist bei der Teilenteignung von Bauland die Enteignungsentschädigung zu bestimmen?
- 67. 1. Unter welchen Voraussetzungen unterliegt der Bertrag, durch den eine Ausstattung versprochen wird, der Formvorschrift des § 518 Abs. 1 B.G.B.? 2. Verstößt ein solcher Vertrag gegen die guten Sitten, wenn er darauf ausgeht, daß eine außer der Ehe Geschwängerte vor der Entbindung von einem anderen Manne als dem Schwangerer geheiratet wird?
- 68. 1. Sind unter den „Schulen", wegen deren Nähe nach § 27 Gew.O. die höhere Verwaltungsbehörde einen ungewöhnlich geräuschvollen Gewerbebettieb auf einem gewiffen Grundstücke verhindern kann, nur öffentliche Schulen, oder auch Privatschuleu zu verstehen? 2. Wieweit ist in einem Falle, wo eine Verwaltungsbehörde nach ihrem sachverständigen Ermessen Tatsachen festzustellen hat, diese Feststellung auch für da- zur Eutfcheiduug über die Rechtmäßigkeit der darauf gegruudeteu Auorduaug berufeue Gericht maßgebeud?
- 69. 1. Sind Eigenschaften des vom Bertragsgegner repräsentierten geschäftlichen Unternehmens Eigenschaften der Person im Sinne von § 119 Abs. 2 B.G.B.? 2. Ist anstelle der Rechte ans vertragswidriger Nichterfüllung wahlweise eine Anfechtung des Vertragsabschlnsses wegen Jertums über Eigenschaften der Person anch dann noch zuzulassen, wenn das Fehlen der voransgesezten Eigenschaften erst durch die mangelhafte Vertragserfüllung zutage getreten ist?
- 70. Bestimmen sich in dem Falle, daß eine Ehe vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschieden worden ist, das Recht und die Pflicht der Eltern, für die Person der gemeinschaftlichen Kinder zu sorgen, nur so lange nach den zur Zeit der Scheidung geltenden Gesetzen, als die geschiedenen Ehegatten beide noch am Leben find?
- 71. Welche Gesichtspunkte sind im Falle des § 1578 Abs. 1 B.G.B. zur Beantwortung der Frage, ob Erwerb durch Arbeit der Frau üblich sei, maßgebend?
- 72. Was gehört zum arglistigen Verschweigen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft?
- 73. Steht § 73 des Genossenschaftsgesetzes der Einklagung rückständiger Einzahlungen ans den Geschäftsanteil gegen ausgeschiedene Genossen entgegen? Inwieweit können Geldleistungen, außer den Einzahlungen ans den Geschäftsanteil, den Genossen auferlegt werden? Beitrittsgeld? Milchabgabe? Kann der Genosse zur Übernahme mehrerer Geschäftsanteile verpflichtet werden? Erhöhung des Geschäftsanteils
- 74. 1. Ist der Generalagent einer Feuerversicherungsgesellschaft Beauftragter de- Versicherungsnehmers für die Erledigung des an ihn gelangten Serficherungsantrages?1 2. Von der culpa in contrahendo nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- 75. Können wegen Pateatverletzung in Fällen, in welchen eine Evtschädignngspflicht nicht besteht, selbständige Ansprüche ans Rechnungslegung und Herausgabe von Nutzungen geltend gemacht werden?
- 76. Ist auch nach heutigem Liegenschaftsrecht derjenige, der auf Grund einer nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts erfolgten Auflassung als Eigentümer eingetragen worden ist, legitimiert, den dem Veräußerer zustehenden Berichtigungsanspruch auf Richtigstellung der Bestandsangaben im Grundbuche des ihm aufgelassenen Grundstücks geltend zu machen?
- 77. Sind die Voraussetzungen des Widerrufs einer vor 'dem 1. Januar 1900 erklärten und vollzogenen Schenkung wegen Undanks nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, oder nach dem älteren Recht zu beurteilen, wenn der Widerruf erst nach dem Jukraftreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt und auf Tatsachen gestützt wird, die fich nach diesem Zeitpunkt ereignet haben?
- 78. Ergreift die in § 558 B.G.B. bestimmte sechsmonatige Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache mit die auf Gesetz, oder auch die auf Vertrag beruhenden Ersatzansprüche?
- 79. 1. Kann Schadensersatz verlangt werden, wenn durch Verschulden des Spediteurs der Verkäufer zwar seinen Anspruch aus den Kaufpreis rechtlich nicht verloren hat, ihn aber nunmehr erst im Wege des Prozesses erstreiten mußte? 2. Kann mit der Klage gegen den ersatzpflichtigen Vertragsgegner auch derjenige Schaden geltend gemacht werden, welchen nicht der Kläger, sondern vertragsdritte Personen, für deren Rechnung er tätig geworden ist, durch den Vertragsbruch erlitten haben?
- 80. Bedarf die Vollmacht zum Abschließen des Vertrags über die Veräußerung oder den Erwerb des Eigentums an einem Grundstücke der im § 313 Satz 1 B.G.B. vorgeschriebenen Form?
- 81. Erstreckt sich die Rechtskraft eines dem § 304 Z.P.O. gemäß erlassenen Zwischenurteils auf die Frage, ob nicht ein Teil des auf Schadensersatz gerichteten Anspruchs nach § 57 Abs. 4 des Kraukenverficherungsgesetzes von 1892, bzw. nach § 54 des Jovalidenverficherungsgesetzes von 1899 oder nach § 140 Gew.-U.B.G. von 1900 auf eine Krankenkasse, Versicherungsanstalt oder Berufsgenoffenschaft Abergegangen sei?
- 82. Kann, wenn eine Berufsgenossenschaft auf Grund von § 136 Gew.-U.B.G. vom ” 1900 von einem Betriebsunternehmer re Ersatz bessen fordert, was sie einem bei ihr versicherten Arbeiter oder dessen Hinterbliebenen gewähren muß, ihr der Einwand entgegengesetzt werden, baß der Arbeiter den erlittenen Unfall selbst verschuldet habe? Kann ein solcher Ersatzanspruch auch daun erhoben werden, wenn der Betriebsunternehmer re im Strafverfahren von der Anklage, die Körperverletzung, bzw. den Tod des verletzten Arbeiter- fahrlässig oder durch qualifizierte Fahrlässigkeit veranlaßt zu haben, freigesprochen worden ist?
- 83. 1. Unter welchen Voraussetzungen hat der durch eine unerlaubte Handlung Beschädigte für ein mitwirkendes Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der für ihn hanbeluden Hilfspersonen auf Grund der in § 254 Abs. 2 B.G.B. am Schlüsse ausgesprochenen Verweisung aus § 278 B.G.B. einzustehen? 2. Zur Auwenbung des § 254 B.G.B. auf die aus dem Reichshaftpflichtgesetze entspringenden Schabensersatzansprüche
- 84. 1. Verletzt der Richter, welcher dem verhafteten Schuldner den Offenbarungseid abnimmt, ohne daß derselbe ein ordmrngSmLßiges Vermögensverzeichnis vorgelegt hat, die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht? 2. Zum Begriff der Ordnungsmäßigkeit des Berzeichuiffes. 3. Sind die Gerichte befugt, für Handlungen der Gerichtsvollzieher zu erhebende Gebühren niederzuschlagen?
- 85. 1. Ist ein Rechtsverhältnis nur in seiner Gesamtheit zum Gegenstände eines Schiedsvertrages geeignet? 2. Wird die Gültigkeit eines Schiedsspruchs dadurch ausgeschlossen, daß die Schiedsrichter nur eine Teilentscheidung, mit deren Erlassung sie ihre Tätigkeit beendigen wollten, getroffen haben?
- 86. Haben diejenigen Baptistengemeinden, denen auf Grund des preußischen Gesetzes vom 7. Juli 1875 (G.S. S. 374) Korporationsrechte erteilt worden find, im Bereich des preußischen Allgemeinen Landrechts Anspruch darauf, daß sie in Ermangelung eigener Begrabnisplätze die Kirchhöfe anderer Kirchengemeinden benutzen dürfen?
- 87. Unterliegt eine Aktie, welche durch einen nachträglichen Vermerk als Vorzugsaktie infolge Zuzahlung bezeichnet ist, deshalb einer Stempelabgabe nach Maßgabe der Tarifst. la zum Reichsstempelgesetz vom 14. Juni 1900, weil ihr Nennwert durch die in Ansehung der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens erworbenen Vorzugsrechte geändert worden fei?
- 88. 1. Sind die Haftbefehle des Strafprozesses Urteile im Sinne des § 839 Abs. 2 B.G.B.? 2. Wann ist durch Erlassung derselben der Vorwurf „fahrlässiger Verletzung der Amtspflicht" begründet?
- 89. Findet das Verbot des § 909 B.G.B. auch dann Anwendung, wenn durch die Vertiefung des Grundstücks der Boden de- Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze dadurch verliert, daß ihm das Grundwasser entzogen, und infolgedessen das darüber liegende Erdreich gesenkt wird?
- 90. Schiffseigner im Sinne des § 2 des Binuenschiffahrtsgesetzes (Ausrüster). Tragweite der Bestimmung im Abs. 2 dieses § 2. Rechtskraftwirkung eines auf Grund eines Schiffsgläubigeranspruchs gegen einen gewesenen Ausrüster erstrittene« Urteils
- 91. 1. Kann der Eigentümer eines Grundstücks sich gegenüber Eintragungen, die nach der Anflaffung an ihn, aber vor seiner Eintragung bewirkt sind, auf den § 892 Abs. 2 B.G.B. berufen? 2. Wie ist zu verfahren, wenn nach Behebung der Hindernisse die endgültige Eintragung eines ans Grund des § 18 Abs. 2 G.B.O. vorgemerkten Rechts beantragt wird? 3. Bedarf es zur Eintragung eines Rechts neben der Einigung noch einer besonderen Eintragungsbewilligung?
- 92. 1. Örtliches Recht für Bertragsobligationen nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2. Wo wird ein Vertragsschluß unter Abwesenden im Sinne des Art. 11 Abs. 1 Einf.-Ges. zum B.G.B. „vorgenommeu", so daß die Einhaltung der durch die dortigen Gesetze vorgeschriebenen Form „genügt"? 3. Inwieweit muß nach § 766 B.G.B. in der die Bürgschaftserklärung enthaltenden Urkunde der Gläubiger bezeichnet sein?
- 93. Schadensberechnung des Käufers, der bei dem Bertrage stehen bleibt, wegen arglistiger Täuschung
- 94. 1. Erfordert die Schenkung unter einer Auslage, daß nach Vollziehung der Auflage dem Beschenkten noch eine Bereicherung verbleibe? 2. Kann die zum Begriffe der Schenkung erforderliche Bereicherung des Beschenkten auch eine bloß formale, oder muß sic stets eine materielle, endgültige sein? 3. Begriff des fiduziarischen Eigentums
- 95. Welche Grundsätze find für die Pensionierung einer aus dem Heere zur Schutztruppe übergetretenen und bei dieser zum Deckoffizier beförderten dentschen Militärperson maßgebend? Gesetz, betr. die Kaiserlichen Schutztruppen, vom 18. Juli 1896
- 96. Welche- Recht ist maßgebend fär die Unterhaltspflicht von Ehegatten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, aber Ausländer sind und beide dem nämlichen fremden Staat angehören?
- 97. Unter welchen Voraussetzungen gehört eine mit einem Fabrikgebäude körperlich verbundene Maschine, auch wenn eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden nicht vorliegt, zu den wesentlichen Bestandteilen der Fabrik?
- 98. Wird bei Verbindung einer Maschine mit einem Fabrikgebäude durch Bereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes zugunsten des Berkäufers der Maschine für die Annahme, daß die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zwecke erfolge, und deshalb die Bestandteilseigenschaft ausgeschlossen sei, eine Grundlage geschaffen?
- 99. Ist das Geldversprechen dafür, daß sich der andere auf bestimmte Zeit an ein Verkaufsangebot von Grundstücken bindet, der Vorschrift des § 313 B.G.B. unterworfen?
- 100. Ist eine Eideszuschiebung über hypothetische innere Tatsachen des Delaten zulässig?
- 101. Wird nach gemeinem Recht durch die Erhebung einer Feststellungsklage auch die Berjährung der auf das festgestellte Rechtsverhältnis gegründeten Ansprüche unterbrochen? Anwendung des Satzes 2 des Abf. 1 des Art. 169 Einf.-Ges. zum B.G.B.
- 102. Zur Auslegung des § 702 H.G.B. und des § 254 B.G.B.
- 103. 1. Ist die Zulässigkeit der Aufrechnung bei Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich anders zu beurteilen, als bei der Gründung der Gesellschaft? 2. Bedarf die vor der Beschlußfassung über die Erhöhung des Stammkapitals getroffene Vereinbarung der Aufrechnung einer Forderung an die Gesellschaft mit der nach dem Erhöhungsbeschluß geschuldeten Einlage zu ihrer Gülttgkeit gegenüber der Gesellschaft der Aufnahme in die in § 55 Abs. 1 des Gesetzes vorgesehene Erklärung? Gesetz, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom 20. Mai 1898 §§ 5. 19. 55—57
- 104. 1. Kann der Betriebsunternehmer, von dem die Berufsgenossenschast auf Grund des § 136 Gew.-U.V.G. vom 5. Juli 1900 Ersatz ihrer Aufwendungen fordert, diesem Anspruch gegenüber geltend machen, der Unfall sei überwiegend durch das eigene Verschulden des Getöteten 2. Rechtliche Bedeutung der Vorschrift des § 137 a. a. O.
- 105. Kanu die sechsmonatige Berjährungsfrist des § 477 B.G.B. durch stillschweigende Vereinbarung verlängert werden? Ist eine solche Bereinbarung mit dem Inhalte zulässig, daß die sechs Monate um die Zeit von der Ablieferung die zum Eintritt eines näher bezeichneten künftigen Ereigniffes verlängert werden?
- Register
- Zusammenstellung der im zweiundsechzigsten Baude, der neuen Folge zwölften Bande mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken