
- 35 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
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Über dieses Buch
Gehört Ihnen eine Immobilie, egal, ob ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, nicht allein, dann sind Sie Miteigentümer. In diesem Fall müssen Sie gemeinsam mit den anderen Miteigentümern eine Feststellungserklärung abgeben. Diese bildet die Basis für Ihre persönliche Einkommensteuer.In dem Beitrag beantworten wir u. a. folgende Fragen: - Was unterscheidet Miteigentümer von Alleineigentümern?- Wann muss die vermietende Grundstücksgemeinschaft eine eigene Steuererklärung abgeben?- Was ist zu beachten, wenn Sie an Angehörige vermieten?- Was gilt bei gemischt genutzten Immobilien?- Wie werden die Formulare für die Steuererklärung ausgefüllt (Vordruck ESt 1 B, FB, FE1 etc.)?- Wie wird die Immobilie in der persönlichen Einkommensteuererklärung der einzelnen Miteigentümer berücksichtigt?Als besonderen Service bieten wir Ihnen als Praxisbeispiel die Steuererklärung einer Grundstücksgemeinschaft, der ein vermietetes Zweifamilienhaus gehört. Die Formulare für die Steuererklärung haben wir anhand der Beispielsdaten ausgefüllt.Dieser Beitrag beschäftigt sich nicht mit Immobilienfonds. Ihnen teilt die Fondsverwaltung den auf sie entfallenden Einkunftsanteil mit, den sie dann in ihrer persönlichen Steuererklärung ansetzen.
Häufig gestellte Fragen
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Information
- Mehrere Personen bebauen gemeinsam ein Grundstück oder erwerben gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung (z.B. Ehepartner, Eltern und ihre Kinder, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
- Ein Teil des Grundbesitzes wird auf andere Personen übertragen (z.B. Eltern schenken ihrem Kind einen Anteil an ihrem Haus).
- Mehrere Personen erben gemeinsam Grundbesitz (Erbengemeinschaft).
- Wer sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, wird häufig Mitglied einer Grundstücksgemeinschaft.
- die BruchteilsgemeinschaftHier hat jede beteiligte Person eine gleichartige Mitberechtigung an dem Grundstück. Ansonsten liegt kein gemeinsamer Zweck vor und jeder Beteiligte kann über seinen Anteil am Grundstück frei verfügen.
- die GesamthandsgemeinschaftDas Gesamthandseigentum umfasst ein Vermögen, das allen Beteiligten gemeinsam gehört und einem gemeinsamen Zweck dient. Der einzelne Beteiligte kann über seinen Anteil nicht frei verfügen. Typische Gesamthandsgemeinschaften sind Erbengemeinschaften vor der Auseinandersetzung und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.
- Erster Schritt: Die Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen werden in einem gesonderten Verfahren ermittelt (Feststellungsverfahren).
- Zweiter Schritt: Die Ergebnisse aus dem Feststel...
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsübersicht
- Haus- und Grundstücksgemeinschaften: Mieteinkünfte richtig versteuern