
- 101 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
Über dieses Buch
Jeder zahlt Versicherungsbeiträge, zur gesetzlichen Sozialversicherung, privaten Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-. Lebensversicherung usw. Nur, welche Beiträge sind steuerlich absetzbar, mit welchem Anteil in welcher Höhe und wie werden die Beiträge richtig in die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen, damit das Finanzamt den höchstmöglichen Betrag steuerlich anerkennt?
In unserem Beitrag erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren alle Einzelheiten zum steuerlichen Abzug Ihrer Versicherungsbeiträge Damit können Sie die Berechnung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen im Steuerbescheid nachvollziehen und ggf. Fehler des Finanzamts erkennen.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sind ab 2010 die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für viele erstmals in voller Höhe absetzbar. Absetzbar bei Ihnen können auch die Beiträge der Kinder sein.
In unserem Beitrag erfahren Sie zum Beispiel auch
- was Altersvorsorgeaufwendungen und was sonstige Vorsorgeaufwendungen sind;
- wie die Günstigerprüfung funktioniert;
- wie die alte und die neue Berechnungsmethode funktioniert;
- für wen eine private Rürup-Rente bzw. Basis-Rente steuerlich interessant ist.
Häufig gestellte Fragen
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Information
- zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung,
- zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen,
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,
- Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie
- Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen.
- Altersvorsorgeaufwendungen und
- sonstige Vorsorgeaufwendungen.
- Bei der neuen Berechnungsmethode sind Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen getrennt jeweils bis zu eigenen Höchstbeträgen absetzbar. Ausnahme: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind in voller Höhe absetzbar, selbst wenn sie über dem Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegen.
- Bis 2019 gibt es eine sog. Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft von sich aus, ob für Sie die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht 2004 günstiger ist als nach neuem Recht. Ist das der Fall, werden im Steuerbescheid die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen nach dieser alten Berechnungsmethode ermittelt. Hierbei sind Altersvorsorge- und sonstige Vorsorgeaufwendungen gemeinsam bis zum sog. Vorsorgehöchstbetrag absetzbar. Seit 2011 allerdings wurde der Vorwegabzug – und damit auch der maximal abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag – jedes Jahr geringer. Ab 2020 gibt es nur noch die neue Berechnungsmethode.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsübersicht
- Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung