Die Geschichte der Familie Ebe
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Die Geschichte der Familie Ebe

  1. 160 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Die Geschichte der Familie Ebe

Über dieses Buch

In Gedenken an Henry RosenthalEin Foto, aufgenommen vor einem Fenster und einer Tür in Frankfurt vor fast 100 Jahren, wird 2017 aus Paris nach Frankfurt geschickt. Auf dem Türschild steht "Inhaber A. Ebe Lederwaren". Davor gruppieren sich acht Personen. Das Foto gelangt zu dem Ort, wo es einst aufgenommen wurde: ein Haus, das noch so aussieht wie vor 100 Jahren. In den Räumlichkeiten, wo damals "Lederwaren" hergestellt und verkauft wurden, wird seit zwanzig Jahren Wein ausgeschenkt.

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Information

Jahr
2021
ISBN drucken
9783753435541
eBook-ISBN:
9783753455655
Auflage
1

DIE KORRESPONDENZ DER
ÜBERLEBENDEN SCHWESTERN DER
FAMILIE EBE UND DEN
ENTSCHÄDIGUNGSBEHÖRDEN

Im folgenden werden anhand der Akten die einzelnen Schritte der überlebenden Angehörigen der Familie Ebe nachgezeichnet, die sie ab 1957 unternehmen, um von der Bundesrepublik eine Anerkennung der Schuld für das begangene Unrecht an ihrer Familie – Mutter und Vater, Schwester und Bruder - zu erkämpfen. Die Korrepondenz zwischen den Schwestern und den Behörden, die sich über mehr als ein Jahrzehnt hinzieht wird ausführlich wiedergegeben. Dies soll uns zeigen, wie verzweifelt die Schwestern bemüht sind, ein Zugeständnis von Deutschland für das an ihrer Familie begangenene Verbrechen zu erhalten.
Die Akten für die „in der Deportation verschollen(en)“ befinden sich im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden. Auf den Akten steht das Aktenzeichen, der Name der betroffenen Person, Geburtsdatum, Geburtsort und als Sterbedatum der 08.05.1945 – das Kriegsende. Auch die Antragstellerin und die Laufzeit der Akte ist notiert, ebenso ist: AUSLÄNDER und Erledigt mit Datum darauf gestempelt, daneben auch ein Krückenkreuz als Zeichen für verstorben.
Insgesamt haben die vier Akten mehrere Hundert Seiten. Da die Akten sich teilweise argumentativ aufeinander beziehen, Nachweise über biographische Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse, eidesstattliche Erklärungen und Bescheide als Kopien oft in mehreren Akten vorhanden sind, verweise ich nur auf die Archivnummer. - Die Schreibweise der Eigennamen differiert. So heißt Rosa in den Bescheiden oft Rosi(e), Mary Halberstadt wird auch Halberstad geschrieben. - Akten, deren Laufzeit noch nicht beendet ist, sind nicht einsehbar. Da die vier Personen alle verstorben sind, habe ich Akteneinsicht. Später sehe ich, dass auch Anträge von Regina Rosenthal, der ältesten Tochter der Familie Ebe, und ihren Ehemann, Willy Rosenthal, und für den gemeinsamen Sohn Henri (Hermann) Rosenthal, geboren 1930 in Frankfurt, auf das eigene erlittene Unrecht, vorliegen. Des weiteren existiert auch ein Antrag von Esther Clifford (Kleczewski, Esther, geb. Ebe), in der sie für das an ihr begangene Unrecht auf Entschädigung klagt. Diese Akte ist 2017 noch unter Verschluss, da Esther, wie ihr Sohn Allen Clifford/New York schreibt, noch lebt. Die Sperrzeit der Akten beträgt 100 Jahre; und 10 Jahre über das Sterbedatum hinaus.
Anlass für die Anträge der Antragstellerinnen ist das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung (Kurztitel: Bundesentschädigungsgesetz, Abkürzung: BEG), das „am 29. Juni 1956 rückwirkend zum 1. Oktober 1953 in der Bundesrepublik verabschiedet (wurde), nachdem die ursprüngliche Vorlage vom 18. September 1953 keine Berücksichtigung gefunden hatte.“4 In Kraft getreten ist es am 1. Oktober 1953.
Das Gesetz gewährt Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus aus politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und dadurch Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder Vermögen, sowie im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben - eine Entschädigung in Geld. „Es ist Teil der deutschen Wiedergutmachungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg.“ 4
„Zahlreiche Einzelbestimmungen waren kompliziert. Ein entscheidendes Kriterium bildete die Wohnsitzvoraussetzung. Antragsberechtigt waren Verfolgte des NS-Regimes, die bis zum 31. Dezember 1952 (bisher Januar 1947) ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder West-Berlin hatten, oder die vor ihrem Tod oder ihrer Auswanderung dort gelebt hatten. - Damit waren alle Verfolgte aus dem Ausland von der Entschädigung ausgeschlossen.“4 Wie bereits dargestellt, waren die überlebenden Schwestern Esther, Regina und Mary und die Getöteten der Familie Ebe, alle – die Eltern seit 1911 - in Deutschland wohnhaft gewesen. Von daher erfüllen sie das Kriterium der „Wohnsitzvoraussetzung“.
„Viele Verfolgte unterließen einen Entschädigungsantrag auch aus Angst, durch das Entschädigungsverfahren Erinnerungen an die (...) erlittenen Qualen erneut durchleben zu müssen. Andere wollten deutschen Behörden gegenüber nicht als Bettler auftreten oder sich auf die ehemaligen Verfolger einlassen.“4 Mit bedacht werden muß also die psychische und physische Disposition der Antragstellerinnen der Familie Ebe, die geprägt ist von den Erlebnissen nach der Machtergreifung. Die traumatischen Erlebnisse in der NS-Zeit haben tiefgreifende Folgen; die Antragstellung reaktiviert - wie oben erwähnt - durchlittene Leiden. Wir werden sehen, wie der Kampf um „Entschädigung“ für die Ermordeten das Leben der überlebenden Schwestern lebenslang zermürbt.
Esther, die jüngste der Antragstellerinnen, lebt bei der Antragstellung 1957 traumatisiert, in großer finanzieller Not und körperlich gezeichnet in den USA. Ihre Bedürftigkeit bringt sie dazu, die Dringlichkeit ihres Antrags zu betonen. In einem Schreiben an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 6.3.1958, verfasst im Deutschen Generalkonsulat in New York, wendet sie sich mit der Bitte um Vorschuss auf die von ihr gestellten Entschädigungsanträge für ihre umgebrachten Verwandten. Das Deutsche Generalkonsulat in New York bescheinigt ihre Notlage. Sie hat ein monatliches Einkommen von knapp 250 $ für ihre kleine Familie - für sich, ihr Kind und ihren Mann. (Er, Rudi Clifford, verdient monatlich $247,75; $250 ist das Existenzminimum.) Im Antrag bittet sie u.a. um eine Waisenrente, da sie sich als Vollwaise sieht. Dies wird abgelehnt, da sie schon am 02.04.1942 mit Rudi Kleczewski in England verheiratet gewesen sei. (Später nahmen die Eheleute den Namen Clifford an.)
Ein Attest von Dr. Jérôme Kamlet, M.D, New York vom 27.6.1966 bescheinigt: „Infolge von Verfolgungen ihrer Familie hat Mrs. Esther Clifford 1946 einen vollständigen geistigen Zusammenbruch erlitten, der es erforderlich machte, dass sie zwei Jahre in einer Institution behandelt wurde. Ihr Befinden hat sich gebessert, sie hat jedoch weiter unter schwerer Angst und Nervosität mit emotionalen und psychosomatischen Anzeichen gelitten. (…) Auf dieser Basis würde ich sie als 50% erwerbsunfähig bezeichnen. Es besteht kein Zweifel, dass Mrs. Clifford‘s jetziger Zustand zum größten Teil direkt mit der unmenschlichen Behandlung von Seiten der seinerzeitigen Nazi-Regierung von Deutschland während der erwähnten Zeitspanne zusammenhängt.“ (Unterzeichnet von Drst. Jérôme Kamlet M. D. in Akte HHStAW 518, 48433 Regina Rosenthal)
In einem weiteren Schreiben von Dr. Jérôme Kamlet vom 8.9.1967, adressiert ans Deutsche Generalkonsulat/New York, spricht er von der „bestialischen Behandlung, die Mrs. Clifford durch die deutsche Regierung zuteil wurde, dem geistigen Zusammenbruch, den nachfolgenden chronischen, emotionellen Schwierigkeiten.“ Sein Kommentar: „Die Schwierigkeiten, die die jetzigen Inhaber derselben deutschen Regierung bereiten, ehe sie Wiedergutmachung gewähren, tragen wahrscheinlich noch zu Mrs. Clifford‘s emotionalen Schwierigkeiten bei.“
Auch ihre Schwester Regina Rosenthal, die bereits im Mai 1933 mit ihrem Ehemann Willy (Chil), ihrem dreijährigen Sohn Hermann (Henri) und der Familie ihres Mannes nach Frankreich geflohen war und dort untertauchen musste, ist traumatisiert. In ihrem eigenen Entschädigungsantrag vom 23.7.1957, erfahren wir, dass Regina Rosenthal unter den schrecklichen Bedingungen während des Krieges ihr Leben lang gelitten hat. In den vorhandenen Akten – Ende der Laufzeit der Akten der 11.11.2002 – ihrem Todestag -, stellen die amtsärztlichen Gutachten der Ärzte eine Fehlsteuerung des Nervensystems fest, sie sprechen von neuropsychiatrischen Zügen. (Amtsärztliches Gutachten von Dr. H. Rupp, Wiesbaden, in Akte HHStAW 518,89033 Regina Rosenthal, S.91-93.)
Problematisch war auch die gesetzte Antragsfrist vom 1. Oktober 1957. Die Verfolgten waren weltweit verstreut und es war für sie schwierig, schnell genug an die notwendigen Unterlagen heranzukommen. Wie viele andere, sind die überlebenden Angehörigen der Familie Ebe im Jahre 1957 weit verstreut: Regina Rosenthal lebt in Frankreich, Esther und Mary in den USA. Die Kommunikation unter ihnen ist erschwert. Schwierig bzw. fast unmöglich ist es, so werden wir weiter unten sehen, die erforderlichen Unterlagen in der zugestandenen Zeit - bis zum 1. Oktober 1957 - zu besorgen.
Schon bald zeigte sich, dass die Fristenregelung - Antragsfrist zum 1. Oktober 1957 - unrealistisch ist. So musste das Gesetz aufgrund der Erfahrungen nach und nach modifiziert werden. Von der ersten Modifizierung des Gesetzes 1965 können, so werden wir weiter unten sehen, auch die Schwestern profitieren, um nach der Ablehnung der Forderungen für Rosa und Leo Anträge erneut zu stellen.
In jahrelangem Briefwechsel mit dem Regierungspräsidenten in Darmstadt (Entschädigungsbehörde) und der Entschädigungsbehörde in Wiesbaden – im Folgenden E.B. genannt –, bitten Esther Clifford und Regina Rosenthal höflich um Anerkennung des erlittenen Unrechts. Immer ist in ihren Anträgen von den „verstorbenen“ oder „verschollenen“ Eltern oder Geschwistern die Rede, nie von den durch die Nazis „ermordeten“. - Es scheint, als müssten sich die Schwestern legitimieren, dass sie Opfer sind und, darüber hinaus, wer sie sind. Esther Ebe, verheiratet mit Rudi Kleczewski am 02.04.1942 in London/Hampstead, später umbenannt in Clifford, gibt u. a. den Ausbildungsstand ihres Mannes an, der einen Bachelor hat. Regina Rosenthal legt einen Stammbaum vor. Schulzeugnisse der ermordeten Geschwister werden beigefügt; Zeugenaussagen früherer Lehrkräfte werden mühsam eingeholt. – Die zweitälteste Tochter der Familie Ebe, Mary, seit dem 15. Oktober 1935 verheiratet mit Arthur Halberstadt, mit dem sie seit 1935 in München lebte, und die sich Ende 1938 mit ihrem Ehemann durch ein Visum nach Shanghai retten kann, tritt in den Anträgen, außer durch Dokumente und ihre eidesstattliche Unterschrift nicht auf, da ihr letzter Wohnsitz in München war. Eventuell wurden da Entschädigungsansprüche angemeldet.
Erinnern wir uns: Etwa 1911 zieht das Ehepaar Abraham und Selda Ebe mit den Töchtern Regina und Mary wegen der Progrome in Polen und der besseren Schulausbildung für ihre Kinder nach Deutschland. Zahlreiche Verwandte leben bereits in u. a. Hannover. Dort in Deutschland wird die dritte Tochter Rosa, der Sohn Leo und später Esther geboren. Nach mehreren Versuchen, sich in Deutschland anzusiedeln, lebt die Familie seit 1921 in Frankfurt. Die beiden älteren Schwestern ziehen nach ihrer Heirat fort von der Familie. Am 29.10.1938 werden im Rahmen der „Polenaktion“ die fünf in Frankfurt lebenden Mitglieder der Familie - Abraham und Selda, die Kinder Rosa, Leo und Esther - durch die SS abgeholt und im Zug bis kurz vor die polnische Grenze nach Zbąszyń/Bentschen gebracht. Zum Zeitpunkt der Deportation sind Abraham und Selda Ebe circa 54 Jahre, Rosa 24, Leo 20 und Esther 18 Jahre alt.- Esther, die Jüngste, wird nach der Deportation der Familie im Oktober 1938 an der Grenze wegen des Fehlens eines eigenen Passes von der Familie getrennt und kehrt nach Frankfurt/Main zurück. Nach unruhiger Zeit dort, wechselnden Unterkünften, mit der immerwährenden Sorge um die Eltern und Geschwister, gelingt es ihr, sich mit dem Visum ihrer Freundin Hertha Hahn Anfang 1939 nach England zu retten. (Zuletzt ist sie – das geht aus den Akten hervor - gemeldet bei Familie Hahn in der Telemann Str. 20 in Frankfurt.) Zu der Sorge um die Deportierten, kommt die um die von München nach Shanghai geflüchtete Schwester Mary, verheiratete Halberstadt, und die nach Frankreich geflüchtete Schwester Regina, verheiratete Rosenthal, und deren Familien hinzu.
Lange bleibt die Ungewissheit bestehen, was mit den vier deportierten Familienangehörigen geschehen ist. Nach 1945 müssen sie allmählich begreifen, dass die Eltern und die beiden Geschwister tot sind. Wo und wie sie ermordet wurden, oder ob sie zuvor elendig zugrunde gegangen sind, wird niemals geklärt werden. Darüber hinaus erfahren sie, dass zahlreiche weitere Verwandte, Freunde und Bekannte umgebracht wurden. Bei Esther kommt die Gewissheit dazu, dass ihre Freundin Hertha Hahn, mit deren Visum sie sich nach England hat retten können, kurz danach mit ihrer Familie deportiert und umgebracht wurde. Auch erfährt sie, dass ihre Schwiegereltern Max Kleczewski und Hedwig Kleczewski, geb. Fleischmann, Berlin, deportiert und umgebracht wurden.
Die gesetzte Antragsfrist ist auf den 1. Oktober 1957 festgelegt. Da die Antragstellerinnen Mary Halberstadt und Esther Clifford in den USA und Regina Rosenthal in Frankreich/Paris leben, ist es schwierig, schnell genug die geforderten Belege zu beschaffen. Vieles muss notariell übersetzt und beglaubigt werden. Verlangt werden von den...

Inhaltsverzeichnis

  1. DAS FOTO
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. „Wir sind nicht da, um zu verschwinden“ Henry Rosenthal und die Familie Ebe
  4. Das Schicksal der Familie Ebe
  5. Die Korrespondenz der überlebenden Schwestern der Familie Ebe mit den Entschädigungsbehörden
  6. Quellenangaben
  7. Impressum