1. Einleitung
Das Verlangen, in die Zukunft sehen und wissen zu können, welches Ereignis demnächst eintreten wird, liegt in der Natur des Menschen. Dieses Verlangen betrifft auch die Frage danach, ob eine kriminelle Person ihr ganzes Leben lang delinquent bleibt und Straftaten verüben wird oder ihre kriminelle Karriere beendet.
In Deutschland werden Beschuldigte einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch und anderen mit Strafe bewährten Nebengesetzen sanktioniert. Wesentlicher Zweck einer Strafe ist hierbei, die Individual- und die Generalprävention, sowie die Resozialisierung. Nebst der sanktionierenden Wirkung von Freiheitsstrafen spielt jedoch auch der Schutz der Bevölkerung vor weiteren potenziellen Rechtsgutverletzungen durch den Straftäter eine entscheidende Rolle.1 Aus diesem Grund greift die Polizei und Justiz auf Kriminalprognosen zurück, um bei straffällig gewordenen Personen die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Rückfalls sowie die allgemeine Gefährlichkeit des Täters zu beurteilen. Unter Kriminalprognosen sind Annahmen und Einschätzungen im Hinblick auf ein zukünftiges strafrechtliches Verhalten von Personen, sogenannten Delinquenten, zu verstehen, welche im Regelfall bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.2 In diesem Zusammenhang wird die Kriminalprognose auch als Rückfallprognose bezeichnet.3 Diese Prognosen haben im Strafverfahren Einfluss darauf, welche strafrechtlichen Konsequenzen der Delinquent zu erwarten hat und welche Sanktionen festgesetzt werden. Hat dieser eine Freiheitsstrafe zu erwarten, kommt insbesondere die Beurteilung der Frage zum Tragen, ob die Voraussetzungen für eine Anordnung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung vorliegen.
Werden im Zuge von Haft und Unterbringung eines Straftäters Lockerungen und therapeutische Vollzugsmaßnahmen in Erwägung gezogen, ist vorerst eine Risikoanalyse und Gefährlichkeitseinschätzung der betroffenen Person vorzunehmen. Zielt eine Prognose darauf ab, Veränderungen an der Art des Vollzugs des Betroffenen zu bewirken, z. B. offener oder geschlossener Vollzug sowie Beurlaubungen, so ist die Rede von Lockerungsprognosen.
Die Anwendung von Kriminalprognosen verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele, durch welche schlussendlich auch der Vollzug von Freiheitsstrafen gerechtfertigt wird: Ein zukünftig straftatfreies Verhalten des Betroffenen sowie der Schutz der Gesellschaft.4 Es ist zu berücksichtigen, dass die Freiheit menschlicher Willensentscheidungen Prognoseeinschätzungen Grenzen setzt oder diese gar unmöglich macht. Es besteht ein hohes Restrisiko eines Irrtums bei einer Kriminalprognose.5 Ein Restrisiko negativer Prognosebeurteilungen bleibt also nicht aus.6 Tatsächlich soll die Quote von unzutreffenden Kriminalprognosen wegen Gefährlichkeit in Gewahrsam gehaltenen Personen zwischen 60 und 70 % liegen. Obwohl diese nach einer Entlassung vermutlich nicht rückfällig werden würden, bleiben sie aufgrund beschränkter Einschätzungen jedoch weiterhin in Verwahrung.7
In der polizeilichen Praxis werden durch Polizeibeamte Kriminalprognosen hauptsächlich bei der Anregung von Anträgen zum Erlass von Untersuchungshaftmaßnahmen, bei der Bearbeitung von Delikten der Häuslichen Gewalt, bei der Durchführung und Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen, bei der Erstellung von Merkblättern sowie bei Bedrohungslagen gestellt. Bei der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des KURS-Programmes gilt das Gleiche. Darüber hinaus sind bei der polizeilichen Prognoseerstellung auch allgemeine Prognosen zur Kriminalitätsentwicklung oder Phänomenentwicklung sowie operative/strategische Prognosefelder zu berücksichtigen.
2. Allgemeine Angaben zur Kriminalprognose
Eine Prognose ist eine Vorhersage in die Zukunft. Laut Duden umfasst dies die Voraussage einer künftigen Entwicklung.8 Sie hat eine kriminaltaktische und kriminalstrategische Zielsetzung, insbesondere auf prognostische Aussagen zur Entwicklung der Kriminalität einzelner Delikte sowie krimineller Brennpunkte in Verknüpfung zur Kriminalgeografie. Insbesondere zur kriminologischen Regionalanalyse, d. h., es werden prognostische Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung unter Beachtung wirtschaftlicher und struktureller Bedingungen getroffen. Kriminalprognosen beziehen sich somit auf die Vorhersage von zukünftigem kriminellen Verhalten und von Kriminalitätsentwicklungen. „Als eine Art Legalprognose kann man die Kriminalprognose ansehen, wobei die Frage ist, ob ein Mensch oder eine bestimmte Gruppe von Menschen zukünftig kriminell werden, also gegen das Strafgesetz verstoßen, unabhängig davon, ob sie bislang kriminell waren.“9 Viel schwieriger ist es, Prognosen für Straftaten zu erstellen, wenn die Person noch nie strafrechtlich aufgefallen ist und somit auch kein Verdacht auf eine Wiederholungstat prognostiziert werden kann, mit Ausnahme von Sexualstraftaten. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit liegt in der Begutachtung von Personen, die ihre Strafe verbüßt haben, um ihr potenzielles Rückfallrisiko zu beurteilen. Gerade bei Straftätern mit hoher krimineller Energie, wie u. a. Sexualdelinquenten, kann sie für weitere Entscheidungen herangezogen werden.
Die zu beurteilende Person darf nicht aufgrund ihrer Angliederung zu einer bestimmten, und ggf. zu einem gewissen Grad kriminellen, Gruppe benachteiligt werden.10 Die Zugehörigkeit zu einer delinquenten Gruppe kann aber sehr wohl ein negatives Kriterium sein. Die Menschenwürde soll geschützt werden, indem der Mensch nicht zum Objekt wissenschaftlicher Untersuchung herabgewürdigt wird. Die Individualität eines jeden Menschen soll im Vordergrund stehen.11 Deshalb ist die Individualität einer Prognose unabdingbar.
Eine Kriminalprognose muss zudem aktuell sein. Da Prognosen in die Zukunft ausgerichtet sind, sollen weitere Straffälligkeiten verhindert und folglich keine weiteren Personen oder Sachen geschädigt werden. Somit dienen sie der Gefahrenabwehr. Deswegen wird in der Regel eine gegenwärtige Gefahr vorausgesetzt. Die Entwicklung der zu beurteilenden Person, insbesondere nach bereits erfolgten Sanktionen, muss dabei berücksichtigt werden, um einschätzen zu können, ob immer noch eine gegenwärtige Gefahr von dieser Person ausgeht. Die Beurteilungsparameter einer Kriminalprognose müssen zeitlich angepasst werden.12
Des Weiteren sollte versucht werden, den konkreten Sachverhalt vollumfänglich zu ermitteln. Der Prognoseersteller hat möglichst viele Faktoren und Umstände der zu beurteilenden Person zu ermitteln und in die Analyse einzubeziehen. Bei einem Rückfall ist, vor Erstellung einer erneuten Prognose, noch nicht klar, ob diese Wiederholungstat nicht die letzte Tat der jeweiligen kriminellen Karriere darstellt. Deswegen müssen vor allem auch Umstände aus dem sozialen Bereich miteinbezogen werden.13
2.1 Wozu benötigen wir Kriminalprognosen?
Eine Kriminalprognose ist eine Vorhersage über die Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung einer Straftat.14
Bei einem Ersttäter, der z. B. aufgrund einer Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen, einer Beleidigung oder eines Diebstahls vor Gericht steht, werden grundsätzlich keinerlei Überlegungen angestellt, einen psychologischen Gutachter zu beauftragen, eine Prognose über dessen Gefährlichkeit zu stellen. Jedoch ist auch bei Ersttätern der Massen- und Kleinkriminalität ein Einstieg in den Beginn einer kriminellen Karriere möglich.
Verurteilungen bei Ersttätern in diesen Deliktsbereichen sind eher unwahrscheinlich, da die Staatsanwaltschaft die Verfahren in der Regel nach § 153 ff. StPO einstellt. Diese Erkenntnis sollte bei den ermittelnden Polizeibeamten in solchen Fällen trotzdem zu einer kriminologischen Prognose zugunsten der Erstellung eines Merkblattes führen.
In Fällen der Häuslichen Gewalt sind Kriminalprognosen grundsätzlich vorzunehmen und aktenkundig zu machen, um polizeiliche Folgemaßnahmen zu begründen.
2.2 Prognoseerstellung in der Praxis
Mit Kriminalprognosen werden in den meisten Fällen Gefährlichkeits- oder auch Rückfallprognosen vorgenommen, die Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko einer erneuten Straffälligkeit geben.15
Bei einer Individualprognose wird eine einzelne Person betrachtet und ihr zukünftiges Legalverhalten prognostiziert. Die Prognose stellt Wahrscheinlichkeitsaussagen dar, die auf bisherigen Erkenntnissen über die betroffene Person basieren.
Kollektivprognosen dagegen dienen der Prognoseerstellung im Hinblick auf die allgemeine Kriminalitätsentwicklung in einer gewissen Bevölkerungsgruppe, einem Gebiet oder innerhalb eines Zeitraums.16
Bei Individualprognosen wird zwischen Frühprognosen und Rückfallprognosen unterschieden.
In strafrechtlicher Hinsicht haben Frühprognosen keine Bedeutung, da es sich hierbei um die Prognoseerstellung bei noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen handelt. Frühprognosen werden häufig bei Kindern/Jugendlichen verwendet, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie irgendwann strafrechtlich in Erscheinung treten könnten. Sie dienen ausschließlich der Prävention....