Wahlen
Nachdem nun der deutsche Föderalismus und die wichtigsten politischen Akteure umfassend beschrieben worden sind, lohnt es sich, sich einen Überblick über das deutsche Wahlsystem zu verschaffen. Dieses richtet sich grundsätzlich nach dem Föderalismus. Bis jetzt wurde zwar beschrieben, dass auf allen drei Ebenen gewählt wird, jedoch ist es ebenso wichtig zu wissen, wie die Wahlen funktionieren. Außerdem besteht neben den bisher angesprochenen Wahlmöglichkeiten eine weitere Möglichkeit zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit ist die Europawahl.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Mitglied der Europäischen Union (EU).
Aus diesem Grund besteht in Deutschland die Möglichkeit, bei der Europawahl abzustimmen. Die Europawahl ist kein Teil des föderalistischen Mehrebenensystems in Deutschland, jedoch mindestens so wichtig wie die anderen Wahlen. Für alle vier Wahlen sind folgende Kriterien erforderlich: Die Wahlen müssen frei, allgemein, geheim und direkt sein. Frei bedeutet, dass jeder Wähler und jede Wählerin frei entscheiden kann, welche Person oder welche Partei er oder sie wählen darf.
Allgemein meint, dass jede Person, welche die Grundvoraussetzungen, wie Staatsangehörigkeit, das Mindestalter und einen dauerhaften Wohnsitz, erfüllt, ein Recht hat zu wählen. Jeder Wähler und jede Wählerin haben das Recht auf eine geheime Wahl, was bedeutet, dass niemand das Recht hat zu wissen, für wen er oder sie sich entschieden hat. Mit direkt ist gemeint, dass die Stimmen für eine Partei unmittelbar an sie gehen und ihre Kandidaten somit gewählt sind. Personen, die den Wahltermin aus einem Grund nicht wahrnehmen können, haben darüber hinaus die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.
EUROPAWAHL
Vor der Erklärung des Wahlvorgangs und der entsprechenden Akteure ist es hilfreich, sich einige Grundkenntnisse der EU anzueignen. Seit der Gründung der Europäischen Union traten ihr stetig mehr Länder bei und nach aktuellem Stand umfasst sie 27 Mitgliedsstaaten. Ihr gehören einige größere Staaten wie Italien, Frankreich und Spanien an, jedoch auch kleinere Staaten, die erst später hinzugekommen sind. Darunter zählen einige osteuropäische Staaten wie Bulgarien oder Rumänien. Ein großes Mitglied, dass die EU jüngst verlassen hat, ist Großbritannien. Zu Großbritannien zählen England, Schottland, Nordirland und Wales, welche durch ein Referendum (Volksabstimmung) die EU verlassen haben. Dieser Austritt wurde auch als Brexit betitelt und wurde sehr umfassend und intensiv diskutiert.
Ein Merkmal der EU ist die gemeinsame Währung der Länder, in denen überwiegend mit dem Euro bezahlt wird, jedoch längst nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten. EU-Bürger besitzen das Privileg der EU-Freizügigkeit, welches den jeweiligen Personen erlaubt, innerhalb der Europäischen Union frei zu reisen und sich frei bewegen zu können. Außerdem gewähren die EU-Mitgliedschaften den einzelnen Staaten die Möglichkeit, freien Warenverkehr betreiben zu können. Dies bedeutet, dass auf die Einfuhr von Waren aus einem Land in das andere Land keine Zölle (Steuern, die mit der Einfuhr von Waren anfallen) angerechnet werden. Dies erleichtert den Warenverkehr, den Handel zwischen Staaten und hat positive Auswirkungen auf das wirtschaftliche Wachstum innerhalb der EU. Ein weiteres großes Privileg besteht in dem Recht für Unionsbürger, überall in der EU einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen und somit Geld zu verdienen.
Neben den Privilegien, die die EU bietet, bestehen natürlich auch Pflichten für die einzelnen Mitgliedstaaten. Ganz abzusehen davon, existieren gewisse Anforderungen für Anwärterstaaten, die diese zu erfüllen haben, um überhaupt Mitglied zu werden, denn die EU ist nicht nur eine politische und wirtschaftliche Gemeinschaft; sie ist auch eine Wertegemeinschaft, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten gewisse moralische Prinzipien und Werte z. B. die Wahrung von und Achtung vor Menschenrechten garantieren müssen. Im Jahre 2012 wurde die EU mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Die EU ist ein sehr komplexes Gefüge und die Informationen, die bis zu diesem Punkt vermittelt wurden, sind nur einige grundlegende Informationen. Das politische System der EU ist in den Grundzügen dem System einigen föderalen und demokratischen Staaten ähnlich, obwohl es auch einige Unterschiede aufweist. So besteht sie aus sieben Organen: dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union, welcher auch als Ministerrat bezeichnet wird, der Europäische Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank sowie dem Europäischen Rechnungshof. Einige der genannten Organe der EU sind Teil der drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative.
Die Legislative, also die Gesetzgebung, liegt wie in Deutschland beim Parlament, dem Europäischen Parlament. Dieses wird seit 1979 direkt von der Bevölkerung der EU-Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert somit den Willen der EU-Bürger. Seit 1979 wird alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten der EU ein neues Parlament gewählt, zuletzt im Jahre 2019. Die Sitze im Parlament richten sich verhältnismäßig nach dem Anteil der Stimmen, vereinfacht bedeutet dies: je mehr Stimmen, desto mehr Sitze im Parlament. Diese Form der Wahl wird als Verhältniswahlrecht bezeichnet, welches sich vom Mehrheitswahlrecht unterscheidet. Letzteres besagt, dass die Sitze im Parlament nicht verhältnismäßig nach dem Stimmenanteil der Parteien verteilt werden, sondern es steht nur ein Kandidat oder eine Kandidatin pro Partei zur Wahl und die Person mit den meisten Stimmen erhält den Sitz bzw. das Mandat.
Bei der Europawahl besteht die Möglichkeit, eine Partei aus den Parteien zu wählen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Es ist nicht möglich, in einem nationalen Parlament, wie dem Bundestag, zu sitzen und gleichzeitig im EU-Parlament. Daher müsste ein Abgeordneter im Bundestag sein Mandat aufgeben, um Mitglied des EU-Parlamentes zu werden. Ein Beispiel ist die Wahl der früheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die bis zu ihrer Wahl als EU-Kommissionspräsidentin noch ein Mandat im Bundestag besaß.
In allen Mitgliedstaaten der EU ist es notwendig, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben, ausgenommen in Österreich, indem man bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres an der Wahl teilnehmen darf. Besitzt man eine andere Staatsbürgerschaft als die des Landes, in dem man lebt, kann man sich entscheiden, an der Wahl des Herkunftslandes oder des Wohnortes teilzunehmen. In den einzelnen EU-Staaten finden die Wahlen an unterschiedlichen Tagen statt. Aus diesem Grund dauert es mehrere Tage, bis ein Ergebnis feststeht. Nach der Wahl entsenden die Nationen ihre Abgeordneten in das EU-Parlament in Straßburg. Die Anzahl der Abgeordneten richtet sich nach der Einwohnerzahl eines Landes, jedoch ist für bevölkerungsarme Länder eine Mindestanzahl vorgesehen, damit diese bei der Entscheidungsfindung nicht übergangen werden. Da Deutschland das bevölkerungsreichste Land ist, stehen ihm mit 96 Abgeordneten die meisten Sitze im Parlament zu. Zum Vergleich: Luxemburg stellt lediglich sechs Abgeordnete, jedoch stellen sie im Verhältnis zur Einwohnerzahl mehr Abgeordnete als Deutschland. Also berechnet sich der Anteil einer Partei im Europäischen Parlament an dem Anteil der erreichten Stimmen im Verhältnis zu den möglichen Sitzen des L...