
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften.
- 192 Seiten
- German
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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften.
Über dieses Buch
Ziel des Autors ist es zu klären, ob faktische Organe nach dem geltenden Recht strafbar sein können. Bernd Groß zeigt, dass die strafrechtliche Organeigenschaft nicht anhand der faktischen Betrachtungsweise festgestellt werden kann. Einige Strafnormen geben aber Raum zur Erfassung der Hintermänner. Es wird aufgezeigt, dass faktische Geschäftsführer unter das GmbHG zu subsumieren sind. Die Ausdehnung der Untersuchung auf Vorstände macht deutlich, dass dieser Ansatz zu einer (normabhängigen) unterschiedlichen Behandlung führt. Ferner wird der Frage nachgegangen, wie ein faktischer Geschäftsführer zu bestimmen ist, wobei die Herleitung sich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen orientiert. Im Anschluss wird erörtert, was diese Ergebnisse für die Strafbarkeit faktischer Organe im Einzelfall bedeuten. Hierbei wird die Untersuchung anhand von insolvenznahen Delikten vorgenommen.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Rechtlicher Hintergrund und Anwendungsbereich
- III. Begründungsansätze für die Strafbarkeit faktischer Organe in Rechtsprechung und Literatur
- IV. Beurteilung der einzelnen Argumente und eigener Lösungsansatz
- V. Der Begriff des faktischen Geschäftsführers
- VI. Übertragung der Untersuchungsergebnisse auf die in Betracht kommenden Normen
- VII. Auswirkung der bisherigen Untersuchung auf verschiedene Personenkreise
- VIII. Die Strafbarkeit des institutionellen Organs, das tatsächlich kaum oder überhaupt keine Organaufgaben wahrnimmt (Strohmann)
- IX. Zusammenfassung in Thesen
- Literaturverzeichnis
- Sachwortverzeichnis