
Datenschutz oder Tatenschutz in der Versicherungswirtschaft.
Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Datenübermittlungen zwischen privaten Versicherungsgebern zur Bekämpfung des Versicherungsbetrugs.
- 202 Seiten
- German
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Datenschutz oder Tatenschutz in der Versicherungswirtschaft.
Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Datenübermittlungen zwischen privaten Versicherungsgebern zur Bekämpfung des Versicherungsbetrugs.
Über dieses Buch
Das unrechtmäßige Einziehen von Versicherungsleistungen führt bei den Versicherungsgebern zu erheblichen Ausgabenpositionen. Dem begegnen die Versicherer teilweise durch Austausch von Risikodaten, Verdachtshinweisen und Vertragsbesonderheiten. Ein solcher Datenaustausch wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) als Hinweis- und Informationssystem (HIS) koordiniert.Christian Schleifenbaum analysiert die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieses Datenaustauschs. Dabei geht er zunächst auf die Reichweite des Versicherungsgeheimnisses ein und identifiziert es als Ausprägung eines aus § 241 Abs. 2 BGB hergeleiteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Aus den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes entwickelt er drei Fallgruppen, in denen ein Informationsaustausch ohne die Einwilligung des betroffenen Versicherungsnehmers zulässig ist. Für einen darüber hinausgehenden Informationsaustausch erarbeitet er aus § 4a BDSG, §§ 305 ff. BGB und § 213 VVG 2008 die Anforderungen, die eine Einwilligung erfüllen muss.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Danksagung
- Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Zulässigkeit des Datenumgangs qua legem
- C. Zulässigkeit des Datenumgangs aufgrund einer Einwilligung
- D. Einordnung eines zukünftigen, überarbeiteten Hinweissystems als Auskunftei i.S.d. § 29 BDSG
- E. Fazit
- Literaturverzeichnis
- Sachwortverzeichnis