
Vertragsstaatlichkeit.
Die Vereinbarung - eine Grundform des Öffentlichen Rechts.
- 164 Seiten
- German
- PDF
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Über dieses Buch
Der Vertrag ist eine eigenständige Legitimationsform rechtlicher Bindungen, auch und gerade im Öffentlichen Recht. Hier sollte daher Vertraglichkeit entscheidend aufgewertet, ihren Gestaltungen mehr Raum gewährt werden. Dies lässt sich aus der ideengeschichtlichen Entwicklung, aus Völker- und Gemeinschaftsrecht begründen. Verfassungsrecht kann in vielem vertraglich gedeutet werden. Im Verwaltungsrecht ist Vertragsgestaltung in raschem Vordringen, sie bietet hier wesentliche Vorteile gegenüber hoheitlicher Anordnung. Vertraglichkeit entspricht der demokratischen Staatsform, die weniger auf Befehl setzt als auf die Akzeptanz von Vereinbarungen. Vertragsfreiheit ist daher zentrale Grundlage der Verfassungsordnung, sie darf nicht durch einfache Gesetzgebung ausgehöhlt werden. Wirtschaftskrisen verlangen vor allem flexible Instrumentarien, daher den vertraglichen Konsens der Beteiligten.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- A. Der Untersuchungsgegenstand: Problemfelder – Fragen – Grundthesen
- B. Der demokratische Staat: aus Vertraglichkeit entfaltet
- C. Der Vertrag – im Öffentlichen Recht eine typische Ordnungsform
- D. Qualitätsvorteile vertraglicher Gestaltung
- E. Vertragsfreiheit: Notwendigkeit – Fehlentwicklungen – Korrekturen
- F. In Wirtschaftskrisen: Nicht mehr Hoheitsgewalt – mehr Vertrag
- G. Wieviel (überhaupt noch) Hoheitsstaat?
- H. Ausblick auf die Zukunft des Öffentlichen Rechts: Mehr Vertraglichkeit
- Sachwortverzeichnis