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Jahrbuch Wirtschaftsrecht Schweiz – EU
Überblick und Kommentar 2020/21
- 344 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
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Jahrbuch Wirtschaftsrecht Schweiz – EU
Überblick und Kommentar 2020/21
Über dieses Buch
Der vorliegende 16. Band der Jahrbuchreihe "Wirtschaftsrecht Schweiz – EU" dokumentiert die aktuellen Entwicklungen in zentralen Bereichen des EU-Wirtschaftsrechts. Berücksichtigt werden insbesondere die Gebiete Kapitalmarktrecht, Immaterialgüterrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht. Experten diskutieren jeweils die Relevanz für die Schweiz sowie die korrespondierenden Entwicklungen im schweizerischen Recht. Das Jahrbuch richtet sich vor allem an Unternehmens-, Wirtschafts- und Verwaltungsjuristen sowie an Richter und Rechtsanwälte und bietet ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Gesetzgebungsvorstösse, neue Rechtsakte und ergangene Urteile im vergangenen Jahr 2020.
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Information
Wettbewerbsrecht
David Mamane, André S. Berne, und Laura P. Zilio
Inhalt
- Rechtsentwicklungen in der EU im Jahr 2020 (André S. Berne/Laura P. Zilio)
- Rechtsentwicklungen im Primärrecht: Der Brexit ist vollzogen
- Wettbewerbsabreden
- Entwicklungen im Sekundärrecht
- Evaluierung der Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien
- Überarbeitung der KFZ-GVO
- Verfahren und Entscheidungen der EU-Kommission
- Einkäufer-Kartell auf dem Ethylen-Handelsmarkt
- Terrioriale Beschränkungen auf Film-Merchandise
- Territoriale Beschränkungen zwischen Hotelgruppe und
Reiseveranstaltern - Pay-for-Delay-Vereinbarungen im Pharmabereich zum ersten
- Urteilspraxis der europäischen Gerichte
- Pay-for-Delay-Vereinbarungen im Pharmabereich zum zweiten
- Hohe Beweisanforderungen an bezweckte
Wettbewerbsbeschränkung - Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung eines schweizerischen
Sportverbands - Die Wirkung von Verpflichtungszusagen gegenüber Dritten
- Entwicklungen im Sekundärrecht
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
- Verfahren und Entscheidungen der EU-Kommission
- Sektoruntersuchung zum „Internet der Dinge“
- Gewährleistung des Wettbewerbs auf den Chipsatz-Märkten für Modems
- Weitere Untersuchung der E-Commerce-Geschäftspraxis von
Amazon - Untersuchung von Apples App-Store Regeln und Apple Pay
- Urteilspraxis der europäischen Gerichte
- Missbrauch der Marktmacht im baltischen Schienenverkehr
- Vergütungssystem einer Urheberrechtsverwertungsgesellschaft
mit faktischem Monopol
- Verfahren und Entscheidungen der EU-Kommission
- Zusammenschlusskontrolle
- Verfahren und Entscheidungen der EU-Kommission
- Die europäische Fusionskontrolle in Zahlen
- Unbedingte Freigaben
- Übernahme von Metallo durch Aurubis
- Übernahme von Osram durch AMS
- Bedingte Freigaben in Phase-I
- Übernahme des Europageschäfts von LSG durch Gategroup
- Übernahme des Konto-zu-Konto-Bereichs von Nets durch
Mastercard - Übernahme von Ingenico durch Worldline
- Übernahme von Bombardier Transportation durch Alstom
- Bedingte Freigaben in Phase-II
- Das Zusammenschlussvorhaben PKN Orlen/grupa Lotos
- Das Zusammenschlussvorhaben Google/Fitbit
- Das Zusammenschlussvorhaben Fiat Chrysler/Peugeot
- Aufgaben in der Phase-II
- Urteilspraxis der europäischen Gerichte
- Der EuG zu nicht-koordinierten Effekten
- Relevante Umsatzschwellen beim Unternehmenserwerb durch
ein Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen - Verstoss gegen das Vollzugsverbot
- Verfahren und Entscheidungen der EU-Kommission
- Rechtsentwicklungen im Verfahrensrecht
- Rechtsgrundlage zur Erstellung und Mitnahme von Bildkopien
- Begründungspflicht über die vermutete Zuwiderhandlung
- Erforderlichkeit der Auskünfte bei Auskunftsverlangen
- Fristansetzungen und Verhältnismässigkeit von Auskunftsverlangen
- Das Verhältnis GRC-EMRK und der Anspruch auf Zeugeneinvernahme
- Rechtsentwicklungen im Schadensersatzrecht
- Rechtsentwicklungen zur Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU
- Die Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU
- Der Unternehmensbegriff gemäss der Schadensersatzrichtlinie
2014/104/EU - Die Kausalität gemäss der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU
- Bericht zur Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU
- Leitfaden für nationale Gerichte zur Behandlung von
Offenlegungsanträgen
- Örtliche Zuständigkeit aufgrund der Lage des betroffenen Markts
- Rechtsentwicklungen zur Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU
- Weitere Entwicklungen im Europäischen Kartellrecht
- Überarbeitung der Bekanntmachung über die Marktdefinition
- Neues Wettbewerbsinstrument zur Bewältigung struktureller
Wettbewerbsprobleme - Vorschlag für wettbewerbsrechtliche Regulierung digitaler Plattformen
- Bedeutung für die Schweiz (David Mamane)
- Rechtsentwicklungen im Primärrecht
- Wettbewerbsbreden
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
- Zusammenschlusskontrolle
- Rechtsentwicklungen im Verfahrensrecht
- Rechtsentwicklungen im Schadensersatzrecht
Rechtsentwicklungen in der EU im Jahr 2020[1]
Rechtsentwicklungen im Primärrecht: Der Brexit ist vollzogen
Das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich hat sich ab dem 1. Januar 2021 grundlegend geändert. Nach 48 Jahren wird das Land ein Drittstaat und gehört demnach nicht mehr dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion an. Neu bilden die EU und das Vereinigte Königreich zwei getrennte Märkte bzw. zwei unterschiedliche regulatorische und rechtliche Räume.
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die EU-Kommission und das Vereinigte Königreich am 24. Dezember 2020 über die Modalitäten ihrer zukünftigen Zusammenarbeit geeinigt. Der Entwurf des Handels- und Kooperationsabkommen besteht aus drei Hauptsäulen: Es umfasst i) ein Freihandelsabkommen mit enger Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt und Fischerei, ii) eine neue Partnerschaft für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie iii) einen sog. Governance-Rahmen, welcher festlegt, wie das Abkommen gehandhabt und kontrolliert wird.[2] Untermauert wird mit es Bestimmungen, die gleichwertige Wettbewerbsbedingungen gewährleisten sollen. Damit geht das Handels- und Kooperationsabkommen über ein traditionelles Freihandelsabkommen hinaus. Es ist seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar.[3]
Anders als das Austrittsabkommen von November 2019[4] enthält das Handels- und Kooperationsabkommen Bestimmungen, die den Art. 101 und Art. 102 AEUV nachempfunden sind und auch die Zusammenschlusskontrolle betreffen.[5] Jedoch wenden sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich ihr eigenes Wettbewerbsrecht an, womit der Austritt des Vereinigten Königreichs Auswirkungen auf die Zuständigkeiten der EU-Kommission und der britischen Competition and Market Authority (CMA) hat.[6] Gemeinsames Ziel der zukünftigen Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik und der Aktivität zur Rechtsdurchsetzung wird es ohnehin sein, einen freien und unverfälschten Wettbewerb und das reibungslose Funktionieren der Märkte zu gewährleisten.[7]
Wettbewerbsabreden
Entwicklungen im Sekundärrecht
Evaluierung der Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien
Bereits im Oktober 2018 leitete die EU-Kommission eine Überprüfung der bis zum 31. Mai 2022 geltenden Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (nachfolgend „GVO-VV 330/2010“)[8] und der dazugehörigen Leitlinien für vertikale Beschränkungen (nachfolgend „Vertikal-Leitlinien“)[9] ein, sodass die EU-Kommission entscheiden kann, ob sie die Verordnung auslaufen lassen, ohne Änderungen verlängern oder überarbeiten sollte. Diese Überprüfung besteht aus einer Evaluierungs- und einer Folgenabschätzungsphase.
Am 8. September 2020 veröffentliche die EU-Kommission die Ergebnisse der Evaluierungsphase, mit welcher ermittelt werden sollte, inwieweit die GVO-VV 330/2010 im Zusammenspiel mit den Vertikal-Leitlinien bisher ihren Zweck erfüllt haben.[10] Die Evaluierung ergab, dass sich seit der Annahme der GVO-VV 330/2010 und der Vertikal-Leitlinien die Märkte vor allem aufgrund der Zunahme des Online-Warenhandels und neuer Marktteilnehmer wie Online-Plattformen erheblich verändert hätten, wodurch sich auch Vertriebsmodelle in verschiedener Hinsicht geändert hätten. So würden inzwischen mehr Anbieter Direktvertriebsmodelle nutzen und dadurch auch mehr Kontrolle über die Weiterverkaufskonditionen haben. Zudem seien immer häufiger neue Arten von vertikalen Beschränkungen zu beobachten, u.a. Beschränkungen des Verkaufs über Online-Marktplätze, von Internetwerbung sowie Preisparitätsklauseln für den Einzelhandel.
Mit der Folgenabschätzungsphase lancierte die EU-Kommission im Oktober 2020 die zweite Phase der Überarbeitung und startete eine erste öffentliche Konsultation, welche bis März 2021 andauerte. Am 5. Februar 2021 veröffentlichte sie bereits ein Arbeitspapier...
Inhaltsverzeichnis
- Umschlag
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- Inhaltsübersicht
- Autorenverzeichnis
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- Versicherungsrecht
- Kommunikation und Medien
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- Energie
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- Aussenwirtschaftsrecht
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