Lebendige Seelsorge 3/2019
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Lebendige Seelsorge 3/2019

Sexualisierte Gewalt

  1. 80 Seiten
  2. German
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  4. Über iOS und Android verfügbar
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Lebendige Seelsorge 3/2019

Sexualisierte Gewalt

Über dieses Buch

Die katholische Kirche in Deutschland steckt in einer tiefen Krise angesichts der Ergebnisse der sogenannten MHG-Studie vom September 2018. Nach dem Entsetzen und der Betroffenheit sind Maßnahmen der Aufarbeitung und Veränderung auf den unterschiedlichsten Ebenen und in ganz verschiedenen Bereichen zwingend erforderlich. Die "Lebendige Seelsorge" möchte eine Stimme in diesem Prozess sein.Im ersten Beitrag kommt Doris Wagner zu Wort. Sie ist eine Überlebende von spirituellem und sexuellem Missbrauch. Aus dieser Perspektive ist der Beitrag geschrieben. Sie kommt zu dem Schluss, dass sich ein echter Ausweg aus der Krise noch nicht abzeichnet. Hans-Joachim Sander beschreibt eine unheilige Trinität und stellt die These auf, dass strange encounters eine Möglichkeit sein könnten, den Opfern jenen Raum zu geben, der ihnen, ihren Stimmen und ihren Erfahrungen gebührt. Die Journalistin Christiane Florin lässt in ihrem Beitrag die bestürzende Strecke an Enthüllungen und die halbherzigen Reaktionen von Verantwortlichen vor Augen treten. Petra Dankova ist eine Stimme von Voices of Faith in Deutschland und stellt in ihrem Beitrag diese globale Initiative von katholischen Frauen vor. Im Interview widmet sich Regens und Sprecher der Deutschen Regentenkonferenz Hartmut Niehues aus Münster den Fragen, die den Fokus auf die Ausbildung der Seminaristen legen. Rainer Bucher zeigt auf, wie klerikale Überlegenheit in den Missbrauch führen kann. Dass auch das Kirchenrecht die Perspektive der Betroffenen einzunehmen hat und an welchen Stellen des CIC das unbedingt geschehen sollte, zeigt Peter Platen auf. Inhaltliche Änderungen sind ebenso im Bereich der Sexualmoral erforderlich. Welche Diskurse aufgegriffen und weitergeführt werden sollten, erfahren Sie im Beitrag von Martin Lintner. Die Ordensoberin Katharina Ganz lenkt den Blick auf ihre eigene Gemeinschaft und schildert, wie herausfordernd und zugleich alternativlos die Auseinandersetzung mit der Missbrauchsgeschichte in den Kommunitäten ist. Missbrauch ist ein weltkirchlicher Skandal. Der Leiter des römischen "Centre for Child Protection" (CCP), P. Zollner SJ, stellt klar heraus, dass der Blick auf die Opfer zu lenken ist und dies gerade auch angesichts verschiedener kultureller und weltkirchlicher Systeme.Zum Abschluss möchte ich noch auf die Re: Lecture von Barbara Vinken hinweisen. Sie erinnert, nur wenige Wochen nach dem Brand der Kathedrale von Notre Dame, an den Roman von Victor Hugo, Der Glöckner von Notre Dame.

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Information

Auf dem langen Weg in eine nachklerikale Kirche
Was Gregor Maria Hoff die „Sakralisierungsfalle“ nennt und damit die „wechselseitige Sakralisierung von Amt und Person“ (Hoff; 26) meint, und Matthias Remenyi als „Häretisierung des Sakramentalen“ bestimmt, insofern fälschlicherweise „das sakramentale Zeichen mit dem Bezeichneten identifiziert“ (Remenyi) werde, das kann nach seiner Wirkungsseite hin als „Klerikalismus“ gefasst werden. Rainer Bucher
Üblicherweise wird mit diesem Begriff historiographisch die Grenzüberschreitung des Klerus in weltliche, vorwiegend politische Handlungsfelder bezeichnet. Historisch entstand der Klerikalismus in der Spätantike, als das Christentum zur gesellschaftlich dominanten Religion wurde und sich gleichzeitig der innerkirchliche Statusunterschied zwischen Laien und Klerikern verfestigte.
Heute speist sich Klerikalismus ironischerweise aus dem Zusammenbruch genau dieser Konstellation. Denn einerseits sind Priester in der katholischen Kirche immer noch theologisch wie rechtlich enorm privilegiert, andererseits sind in einer Gesellschaft, in der nicht mehr die Religion die individuelle Lebensführung regiert, sondern situative biographische Bedürfnisse über die Nutzung religiöser Praktiken und Orte entscheiden, Priester mit einem fundamentalen Machtverlust konfrontiert: Nicht sie bestimmen mehr mit ihrer Pastoralmacht, wie Menschen leben sollen, sondern die Menschen bestimmen, ob sie etwas mit Priestern zu tun haben wollen oder nicht.
Die Kirchen verloren im Laufe der Neuzeit zuerst die Definitionshoheit über den Kosmos und schließlich auch jene über die Gesellschaft. Ihnen verblieb die dritte unausweichliche Konstante menschlicher Existenz: der Körper. Hier schrieben sie ihre Normativitäten besonders folgenschwer ein. Kleriker wollten und sollten die Körper der Laien beherrschen, natürlich nicht zum eigenen Lustgewinn, eher schon zur Verhinderung eben jenes, nur beiläufig zur Kinderzeugung erlaubten Lustgewinns bei den Laien, vor allem aber um, wie man meinte, das durch den Körper und seine so schwer zu bändigenden Triebe gefährdete Seelenheil der Laien zu retten.
Der katholische Priester war in diesem Szenario der ganz und gar „Heilige Mann“, in jeder Hinsicht sakrosankt, also verbal und real unberührbar (vgl. Schulte-Umberg), weswegen seine Berührungen denn auch etwas ganz Besonderes waren, seine Segnungen etwa oder der Kuss des Ringes an seiner Hand. Die Missbrauchstäter nutzten dies, wie bekannt, schamlos aus. Missverständliche theologische Zuschreibungen wie die angebliche „ontologische Differenz“ der Priester zu den Nicht-Geweihten oder etwa auch das „in persona Christi capitis agere“ der Kleriker untermauerten diesen Klerikalismus konzeptionell. Diese stark personenbezogene und identitätspolitische Spätform des Klerikalismus setzte sich erst im 19. Jahrhundert so richtig durch, als sich die katholische Kirche nach der Krise ihrer feudalen Existenzform in den Säkularisationsprozessen des 19. Jahrhunderts kompensatorisch bürokratisierte und dabei gleichzeitig den Klerus sakralisierte (vgl. Ebertz).
Rainer Bucher
Dr. theol. habil., seit 2000 Universitätsprofessor und Vorstand des Instituts für Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie an der Universität Graz; aktuelle Publikation: „Christentum im Kapitalismus. Wider die gewinnorientierte Verwaltung der Welt“ (2019).
Betrachtet man die Phänomenologie dieses modernen Klerikalismus ein wenig näher, zeigen sich drei Elemente, die ihn als pastorale Handlungsform charakterisieren: die extreme Selbstbezüglichkeit des Klerikers, die Verfügung über das Archiv religiöser Begriffe und Praktiken als Mittel der eigenen Selbstbezüglichkeit und das alles und alle anderen unterordnende Ziel der eigenen Erlösung in immanenter und transzendenter Perspektive (vgl. Bucher 2009). Alles erscheint als Zweck für die eigene Person, der oder die andere wird primär unter der Perspektive der eigenen Existenz wahrgenommen. Diese extreme Selbstbezüglichkeit arbeitet dabei ganz selbstverständlich mit den diskursiven Autoritäten der christlichen Religion und geht zudem mit einer umfassenden, oft camouflierten, aber dann eben doch spürbaren Abwertung der anderen einher.
Klerikalismus beginnt, wo Priester primär an sich interessiert sind und nicht am Volk Gottes, zu dem sie gehören und für das sie da sind, dem gegenüber sie sich aber erhaben und überlegen zeigen. Entscheidend sind dabei in nach-christentümlichen Zeiten nicht das Selbstverständnis oder die Selbstwahrnehmung der Priester, sondern die Erfahrungen, die andere mit ihnen machen. Dass sich diese Erfahrungen mit den Klerikern seit einiger Zeit auch in der Kirche Geltung verschaffen können, das ist das Neue.
KLERIKALISMUS UND MISSBRAUCH
Der klerikale Gestus der Überlegenheit, religiös aufgeladen und gesellschaftlich akzeptiert, führt nicht notwendig zu sexuellem Missbrauch. Auch reduziert eine Kultur des Klerikalismus nicht die individuelle Verantwortung des einzelnen Täters, der in seinem Missbrauchshandeln die rote Linie von Recht und Moral überschritten und sehr oft eminentes, lebenslanges Unheil angerichtet hat. Klerikalismus aber ermöglicht und begünstigt Missbrauchspraktiken, zumal wenn er auch noch ein spezifisches Schweigekartell auf allen Ebenen schafft. „Die katholische Variante des Missbrauchs läuft über eine Disposition, die im kulturellen Tiefengrund einer zölibatären Priesterkirche verankert scheint“ (Hoff, 27). Sexueller Missbrauch nutzt ein spezifisches Machtgefälle in Nahebeziehungen zu Lustgewinn, verlogener Intimität und Demütigung des anderen.
Naheverhältnisse, die dazu ausgenutzt werden können, gibt es in familiären und pädagogischen, aber eben auch in therapeutischen und seelsorglichen Kontexten, der Klerikalismus ist eine spezifische, religiös grundierte Variante solcher missbrauchsbegünstigender Machtgefälle. Drei Elemente charakterisierten lange den Umgang mit dem klerikalen Missbrauch: Unehrlichkeit, die Ursünde in geistlichen Dingen, der Gestus der Erhabenheit, die typisch klerikale Sünde, und schließlich die Unaufmerksamkeit, die pastorale Sünde an sich. Alle drei Sünden sind direkte Angriffe auf die Botschaft Jesu. Im Missbrauchsskandal sind sie an allen Ecken und Enden zu greifen. Aber das klerikale Schweigekartell bröckelt. Kardinal Marx sprach im Anschluss an die MHG-Studie zu Recht von einem „Wendepunkt“ in der deutschen, ja weltweiten Kirchengeschichte. Zwei lange geübte Strategien der Kirche sind am Ende: das Verschweigen und Vertuschen und folgenlose Scham- und Bußbekundungen. Selbst die Präventionsarbeit, die viele deutschsprachige Diözesen begonnen haben, genügt nicht, wenn man sich nicht den spezifischen systemischen Hintergründen des Missbrauchs in der katholischen Kirche stellt. Die Missbrauchsstudie der Deutschen Bischöfe benennt dabei neben dem Klerikalismus den verschämten Umgang mit der Sexualität.
Die Kirche muss den Klerikalismus überwinden und sich in ihrer Haltung zur Sexualität ehrlich machen.
Die Kirche muss den Klerikalismus überwinden und sich in ihrer Haltung zur Sexualität ehrlich machen. In beidem geht es darum, die Haltung der Erhabenheit und der Empathielosigkeit gegenüber den anderen aufzugeben. Das ist ein Problem des Habitus und der Einstellung wie der Strukturen und Prozesse. Die Studie empfiehlt eine „Änderung klerikaler Machtstrukturen“ und eine „grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Weiheamt des Priesters und dessen Rollenverständnis gegenüber nicht geweihten Personen“ (MHG, 18). Theologisch gesprochen: Es geht um den Volk-Gottes-Charakter des Weihepriestertums (vgl. Bucher 2010). Solange gnädige Erlaubnishaltungen dominieren, ist nichts verstanden und nichts gewonnen. Im Übrigen sagt die Studie in typisch wissenschaftlicher Vorsicht, aber doch deutlich, die Kirche habe sich „mit der Frage zu befassen, in welcher Weise der Zölibat für bestimmte Personengruppen in spezifischen Konstellationen ein möglicher Risikofaktor für sexuelle Missbrauchshandlungen sein kann“ (MHG, 255). Bei vielen der Täter diagnostiziert sie emotionale oder sexuelle Unreife, nur bei einem eher geringen Teil manifeste Pädophilie. Mit feinem Institutionsinstinkt hat sich die katholische Kirche meist dann gerade noch rechtzeitig umorientiert, wenn es an ihre Existenz ging. Bei ihrer Glaubwürdigkeit ist es langsam so weit. Insofern besteht Hoffnung. Das Problem: In anderen Weltgegenden sind „starke Identitäten“, die mit Ausgrenzung und Repression arbeiten, gerade in Mode, und bei uns kommen sie es als Minderheitenprogramm auch wieder. Aber warum soll eine post-klerikale katholische Kirche mit einer realistischen und hilfreichen Sexualmoral nicht möglich sein? In der wissenschaftlichen Theologie gibt es letztere schon lange (vgl. Regina Ammicht Quinn; Hilpert). Man braucht sie auch dringend in Zeiten, da auch die Sexualität Teil des kapitalistischen Optimierungswahns wird.
WEITERENTWICKLUNG DES PRIESTERTUMS
Die Weihezahlen genügen schon lange nicht mehr, um die bisherige kirchliche Ordnung der Dinge aufrechtzuerhalten, und alles, worauf die katholische Kirche in ihrem Klerus stolz war, seine enthaltsame Erhabenheit über den Sex, seine individuelle Heiligkeit und seine überlegene Bildung, ist in den Augen einer aufmerksamen Öffentlichkeit so ziemlich dahin.
Die Kirche muss sich viel mehr um ihre Priester kümmern, auch das zeigt die MHG-Studie. Denn Priester werden zwar kirchenrechtlich und theologisch hoch privilegiert, ihre konkreten Lebenslagen, etwa bei Überforderung oder Einsamkeit, werden aber viel zu wenig wahrgenommen. Das beginnt schon bei der Priesterausbildung, die noch immer oft auf eine „künstlich geschaffene Einheitskultur“ (Reuter) hinausläuft, die von den Priestern dann irgendwann mehr oder weniger klandestin unterlaufen wird.
Priester sind theologisch gesehen die amtliche Zusage, dass Gott Horizonte für uns bereithält, die unendlich größer sind als unsere kleinen Hoffnungen. Aber nur wenn Priester auch wirklich so erfahren werden, als Agenten der Freiheit und der größeren Gnade, kann man das glauben. Das katholische Weihepriestertum hat jedenfalls weit mehr als Durchhalteparolen verdient, mehr auch als die diversen umlaufenden Retro-Utopien: Seine Weiterentwicklung braucht Phantasie, Kreativität, Freiheit und Vertrauen.
In Amoris laetitia hat der Papst seiner Kirche gesagt, wie sie sich gegenüber der Welt zeigen sollte: demütig, liebend, aufmerksam, hilfreich, rettend und nicht richtend. Daran hätten sich auch die Reformbemühungen des katholischen Priestertums zu orientieren. Es muss ein Weg aus der Klerikalismusfalle gefunden werden, habituell und, wichtiger noch, strukturell.
LITERATUR
Ammicht Quinn, Regina (Hg.), „Guter“ Sex. Moral, Moderne und die katholische Kirche, Paderborn u. a. 2013.
Bucher, Rainer, Klerikalismus als pastorale Handlungsform. Einige Analysen an der Schnittstelle von Kirchengeschichte und Pastoraltheologie, in: Sohn-Kronthaler, Michaela/Höfer, Rudolf K. (Hg.), Laien gestalten Kirche, Innsbruck 2009, 155-175.
Bucher, Rainer, Priester des Volkes Gottes, Würzburg 2010.
Ebertz, Michael Norbert, Die Bürokratisierung der katholischen „Priesterkirche“, in: Hoffmann, Paul (Hg.), Priesterkirche, Düsseldorf 1987, 132-164.
Hilpert, Konrad (Hg.), Zukunftshorizonte katholischer Sexualethik, Freiburg/Br.–Basel–Wien 2011.
Hoff, Gregor Maria, Kirche zu, Problem tot! Theologische Reflexionen zum Missbrauchsproblem in der katholischen Kirche, in: Kursbuch 196, 26-41.
MHG (Hg.), Forschungsprojekt: Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Gießen 2018 (https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2018/MHG-Studie-gesamt.pdf; zuletzt abgerufen: 16.04.2019).
Remenyi, matthias, Nicht ausweichen. Theologie angesichts der Missbrauchskrise, feinschwarz.net (https://www.feinschwarz.net/nicht-ausweichen-theologie-angesichts-der-missbrauchskrise; zuletzt abgerufen: 16.04.2019).
Reuter, Wolfgang, Brief-Geheimnis. Das Schreiben des Papstes an das Volk Gottes zwischen den Zeilen gelesen, feinschwarz.net (https://www.feinschwarz.net/brief-geheimnis-das-schreiben-des-papstes-an-das-volk-gottes-zwischen-den-zeilen-gelesen; zuletzt abgerufen: 16.04.2019).
Schulte-Umberg, Thomas, Profession und Charisma. Herkunft und Ausbildung des Klerus im Bistum Münster 1776–1940, Paderborn 1999.
Sexualisierte Gewalt an Schutzbefohlenen – Kirchenrechtliche Perspektiven
Die Interessen Betroffener von sexualisierter Gewalt stärker als bislang in den Blick zu nehmen, stellt eine der wesentlichen Herausforderungen dar, die der katholischen Kirche durch die sog. MHG-Studie aufgegeben sind. Wenn die Kirche endlich ernst macht mit der Priorisierung der Belange Betroffener, kann hierzu auch das Kirchenrecht einen Beitrag leisten. Peter Platen
Aktuell befinden sich die „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in der Überarbeitung. Ausdrücklich sollen hierbei auch die Ergebnisse und Empfehlungen der o. g. MHG-Studie berücksichtigt werden, was eine Verlängerung der ursprünglich auf August 2018 angesetzten Geltungsdauer zur Folge hatte.
KONSEQUENZEN DER AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHES DER LEITLINIEN IN PERSONELLER UND SACHLICHER HINSICHT
Neben dem Anliegen, dass die revidierten Leitlinien – anders als die aktuellen Leitlinien aus dem Jahr 2013 (vgl. Hallermann 2013, 408-423) – in allen deutschen Diözesen verbindlich in Kraft gesetzt werden, bedarf auch die mit bislang jeder Fassung der Leitlinien einhergehende personelle wie sachliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Leitlinien Beachtung. Bezogen sich die Leitlinien 2002 und 2010 allein auf Minderjährige, wurde mit der Fortschreibung der Leitlinien im Jahre 2013 nun auch die Personengruppe erwachsener Schutzbefohlener in den Anwendungsbereich einbezogen und zugleich definiert. Nach LL Nr. 3 2013 sind erwachsene Schutzbefohlene behinderte, gebrechliche oder kranke Personen, gegenüber denen Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Sorgepflicht haben, weil sie ihrer Fürsorge oder Obhut anvertraut sind und bei denen aufgrund ihrer Schutz- und Hilfebedürftigkeit eine besondere Gefährdung besteht.
Dies bedeutet, dass eine Schutzbefohlenheit im Sinne der Leitlinien 2013 keineswegs bei jedwedem d...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Inhalt
  3. Thema
  4. Projekt
  5. Interview
  6. Praxis
  7. Forum
  8. Nachlese
  9. Popkulturbeutel
  10. Impressum