Pflegekinder
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Pflegekinder

Die Deutschschweizer Armenerziehungsvereine 1848-1965

  1. 544 Seiten
  2. German
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Pflegekinder

Die Deutschschweizer Armenerziehungsvereine 1848-1965

Über dieses Buch

In der Schweiz entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf private Initiative hin Vereine mit Bildungszweck; in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Solothurn und Thurgau wurden sie Armenerziehungsvereine genannt. Durch Fremdplatzierung in "rechtschaffenen" Pflegefamilien und Anstalten wollten sie "verwahrloste" Kinder nicht nur versorgen, sondern auch erziehen und so einen Beitrag zur Überwindung von Armut leisten.Ernst Guggisberg legt in seiner Studie dar, welche Bedeutung die Armenerziehungsvereine als Vertreterinnen der privaten Armenpflege in der schweizerischen "Fürsorgelandschaft" hatten und in welchem Verhältnis sie zur öffentlich-rechtlichen Armenpolitik standen. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur historischen Armutsforschung, der ausserfamiliären Erziehung und bietet eine weitere Perspektive zur aktuellen Diskussion um Verdingkinder und weitere Formen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.

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Information

Jahr
2016
ISBN drucken
9783039193998
eBook-ISBN:
9783039199211
Auflage
1
Thema
History

Anmerkungen

Einleitung

1 Vgl. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Gedenkanlass für ehemalige Verdingkinder und Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Rede von Bundesrätin Sommaruga, Bern 11. 4. 2013 (Online-Publikation).
2 Auch heute gilt die soziale Herkunft als entscheidender Faktor «im Lebenslauf der nachfolgenden Generationen». Kinder aus einkommensschwachen Familien tragen ein grösseres Risiko, arm zu bleiben, indem die Armut in finanzieller (beispielsweise mit dem Erbgang) oder in sozialer Hinsicht weitervererbt werde. Wobei Vererbung hierbei metaphorisch gemeint sei und nicht wie bei eugenischen Modellen im biologischen Sinn: «Es geht um die Weitergabe von Erfahrung und Wissen, um das Nutzen vorhandener Bekanntschaften und Beziehungen, aber natürlich auch um die finanzielle Unterstützung, die gewährt werden kann.» In: Knöpfel, Carlo; Heggli, Regula: Auch Armut wird vererbt. In: Caritas Schweiz (Hg.): Sozialalmanach 2012. Schwerpunkt: Arme Kinder, Luzern 2012, S. 125.
3 Hafner, Urs: Heimkinder. Eine Geschichte des Aufwachsens in der Anstalt, Baden 2011, S. 62f.
4 Ibid., S. 63.
5 Ibid., S. 123; vgl. Ramsauer, Nadja: «Verwahrlost». Kindswegnahmen und die Entstehung der Jugendfürsorge im schweizerischen Sozialstaat 1900–1945, Zürich 2000, S. 207.
6 Ibid., S. 63.
7 Ibid., S. 123.
8 Stocker, Monika: Armut in der Schweiz und die Zukunft des Sozialstaats: Fakten und Perspektiven. In: Zu wenig. Dimensionen der Armut, Ursula Renz und Barbara Bleisch (Hg.), Zürich 2007, S. 274f.
9 Hafner, Urs (2011), S. 123.
10 Rohrer, Karl: Das gesetzliche Armenwesen im Kanton Aargau seit 1804 und die Reformbestrebungen für ein neues Armengesetz, Zürich und Leipzig 1918, S. 83.
11 Wild, Albert; Schmid, Carl Alfred: Vademecum für Armenpfleger, Zürich 1902, S. 57f.
12 Ibid.
13 Jahresbericht des Armenerziehungsvereins des Bezirks Muri über das Jahr 1902, S. 3.
14 Lengwiler, Martin (Hg.): Bestandsaufnahme der bestehenden Forschungsprojekte in Sachen Verding- und Heimkinder. Bericht zuhanden des Bundesamts für Justiz EJPD, Basel 2. 4. 2013, S. 3.
15 Vgl. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (2013).
16 Vgl. www.fuersorgerischezwangsmassnahmen. ch (Zugriff 6. 2016).
17 Vgl. www.fuersorgerischezwangsmassnahmen. ch sowie http://uek-administrative-versorgungen.ch (Zugriff 6. 2016).
18 Auch in weiteren Kantonen der Schweiz gab es ähnliche Vereine, doch nur in den vier vorgestellten unter dem Namen «Armenerziehungsvereine».
19 Vögtli, Nelly: Der Schutz des Pflegekindes in der Schweiz. In: Gesundheit und Wohlfahrt, Zeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspflege, Oktober 1939, S. 476.
20 Der Begriff «Fremdplatzierung» umschreibt einerseits einen Zeitraum, in dem Minderjährige ausserhalb ihrer Herkunftsfamilien aufwachsen. Andererseits gibt er den Entscheidungsprozess verschiedener Akteure wieder, der zur ausserfamiliären «Platzierung» führte. Vgl. Lengwiler, Martin (2013), S. 12.
21 Vögtli, Nelly (1939), S. 476.
22 Ibid.
23 Ibid., S. 477.
24 Ibid.
25 In dieselbe Richtung geht auch die Definition von Marco Hüttenmoser und Kathrin B.Zatti: «Unter dem Begriff Pflegekinder werden meist Kinder verstanden, die nicht von ihren Eltern betreut und erzogen werden, sondern in einer anderen Familie bzw. bei Pflegeeltern leben. Auch Heimkinder können zu den Pflegekindern gezählt werden, während adoptierte Kinder nicht dazu gehören.» Vgl. Hüttenmoser, Marco; Zatti, Kathrin B.: Pflegekinder, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28. 9. 2010, www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16590.php (Zugriff 6. 2016).
26 Vgl. Briner, Robert: Das Recht des Pflegekindes, Basel 1923.
27 Vgl. Ramsauer, Nadja: «Verwahrlost». Kindswegnahmen und die Entstehung der Jugendfürsorge im schweizerischen Sozialstaat 1900–1945, Zürich 2000, S. 161–208.
28 Seglias, Loretta: Heimerziehung – eine historische Perspektive. In: Hinter Mauern. Fürsorge und Gewalt in kirchlich geführten Erziehungsanstalten im Kanton Luzern, Markus Ries und Valentin Beck (Hg.), Zürich 2013, S. 25f.
29 Vgl. Zaft, Matthias: Der erzählte Zögling. Narrative in den Akten der deutschen Fürsorgeerziehung, Bielefeld 2011.
30 In Deutschland existierte mindestens ein gleichlautender Verein: «Ebenso sind wir vierteljährlich im Verkehre mit dem Armenerziehungsvereine, der von Neukirchen bei Mörs ausgehend im Rheinland immer weiter und weiter seine Kreise zieht und der treue Pastor Bräm, der einst selbst hier die Wirksamkeit unseres Vereins in Augenschein genommen hat, ist uns immer in herzlichem Andenken.» In: Jahresbericht des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins über das Jahr 1875, S. 11. Vgl. Jahresbericht des Armenerziehungsvereins des Kantons Thurgau über das Jahr 1896, S. 5: «Und nicht nur in der Heimat von Pestalozzi und Jeremias Gotthelf wird in dieser Richtung gearbeitet; Deutschland weist eine Reihe gleicher Bestrebungen und Stiftungen auf. Im Verzeichnis einer Jubiläumsschrift, die der Erziehungsverein zu Neukirchen bei Mörs in Rheinpreussen bei Anlass seines 50jährigen Bestandes herausgegeben hat, finden wir 42 solche Vereine aufgezählt.»
31 Die «Versammlung der Aarg. Vereinsvorstände» wird bspw. in der Vorstandssitzung des Kinderversorgungsvereins im Bezirk Zofingen vom 14. 12. 1863 erwähnt, StA Zofingen II/11/14. Vgl. Rohrer, Karl (1918), S. 82; vgl. StAAG DIA02/0275/01, § 1 der Statuten über die Organisation der aargauischen Armen-Erziehungsvereine [s.d.].
32 StASO Akzession Nr. 2010/15, §1 Statuten über die Organisation der Solothurnischen Armen-Erziehungsvereine vom 4. 7. 1898.
33 In den revidierten Statuten des Verbandes Solothurnischer Armen-Erziehungsvereine vom 5. 9. 1938 erschienen allerdings der Armenverein der Stadt Solothurn sowie der Hülfsverein Schönenwerd nicht mehr als Mitglieder; dafür stiess der 1906 gegründete AEV Dorneck hinzu. Vgl. StASO Akzession...

Inhaltsverzeichnis

  1. Umschlag
  2. Titel
  3. Widmung
  4. Inhalt
  5. Vorwort
  6. Einleitung
  7. Formen der institutionalisierten Fremdplatzierung in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert
  8. Fremdplatzierung als Grundlage für eine erfolgreiche Erziehung
  9. Profil der Armenerziehungsvereine im kantonalen Kontext
  10. Stationen der Fremdplatzierung aus Vorstandssicht
  11. Wahrnehmung der Vereinsarbeit innerhalb und ausserhalb des Vereins
  12. Schlussbetrachtungen
  13. Anhang
  14. Anmerkungen
  15. Impressum