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1415 und die Freiheit
Reichsfreiheit, Unabhängigkeit und Souveränität am Beispiel Glarus
- 120 Seiten
- German
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- Über iOS und Android verfügbar
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1415 und die Freiheit
Reichsfreiheit, Unabhängigkeit und Souveränität am Beispiel Glarus
Über dieses Buch
Das Jahr 1352 gilt gemeinhin als Beitrittsjahr von Glarus zur Eidgenossenschaft.Die Glarner schlossen damals jedoch unter Druck lediglich einen einseitigenBund mit Zürich und seinen Verbündeten. Erst mit der Reichsfreiheit 1415 erhieltGlarus seine eigentliche Souveränität und blieb aus verschiedenen Gründen bis1798 ein souveräner Ort.Im Band wird dieser kaum bekannte Prozess ins Zentrum gestellt. Am Beispielvon Glarus diskutieren prominente Autoren die Entwicklung von Reichsfreiheit, Unabhängigkeit und Souveränität in der Eidgenossenschaft vom Mittelalter bisin die Neuzeit. Das regionale Beispiel liefert wichtige Erkenntnisse zur Geschichteder Eidgenossenschaft.
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Information
Anmerkungen
Vorwort
Rolf Kamm
1 Vgl. dazu: Peter Niederhäuser (Hg.): Krise, Krieg und Koexistenz. 1415 und die Folgen für Habsburg und die Eidgenossenschaft. Baden 2017.
König Sigismunds Freiheitsbrief von 1415
Mit Anmerkungen von Rolf Kamm
1 LAGL AG III Kl. 51.14. Für die Anmerkungen verweisen wir auf die Bibliografie auf S. 105ff. dieses Bands.
2 Vgl. zu den Hintergründen die Beiträge von Peter Niederhäuser und Rolf Kamm in diesem Band.
3 Sigismund von Luxemburg (1368–1437), Römischer König seit 1411, König von Ungarn und Kroatien seit 1387. Er wurde 1419 König von Böhmen und 1433 Römischer Kaiser.
4 Wichtige Urkunden wurden oft in Kirchen verlesen. Die meisten Leute «lasen» sie also hörend.
5 Zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich Albert Vogel: In den Quellen tritt er zwischen 1402 und 1420 etwa ein Dutzend Mal als Glarner Landammann auf.
6 Vorfahren.
7 Mehr, weiter, künftig.
8 Leisten, vollbringen.
9 Ihn.
10 Mehrere.
11 Etwas.
12 Jetzt, gegenwärtig.
13 Gebührt.
14 «Switz» als pars pro toto: Der Begriff wird hier erstmals im heutigen Sinn für alle Orte der Eidgenossenschaft verwendet. Die Passage bezieht sich auf die Tatsache, dass Sigismund bereits am 5. und 15. April 1415 alle neun Orte für reichsfrei erklärt hatte.
15 Klarer, deutlicher.
16 Gült: eine Schuld, die auf einem Gut lastete. Wurden die Schuldzinsen nicht bezahlt, fiel das Gut an den Gläubiger.
17 Bede: «gebotene Steuer», die Fürsten kraft ihrer Landeshoheit erhoben. Da es so etwas für Glarus nie gegeben hat, scheint es sich hier um eine formelhafte Aufzählung zu handeln.
18 Die Kilchmatter hatten beste Beziehungen zur Herrschaft. Sie treten um 1400 in Glarus, Zürich und der Walenseegegend in Erscheinung. Der Hinweis zeigt, wie gut die königliche Kanzlei über lokale Aspekte informiert worden war.
19 Los, frei, vergangen.
20 Wohlwollende Gesinnung.
21 Ruhig.
22 Der Georgstag ist der 23. April, die Ausstellung erfolgte also am 22. April 1415.
23 Am Schluss finden sich die Namen der königlichen Kanzlisten: Die Schenk von Geyern waren ein fränkisches Adelsgeschlecht, Rot war ein Basler Chorherr.
Kirchenspaltung und Reichsfreiheit – Das Konstanzer Konzil und seine Bedeutung für die Schweizer und Glarner Geschichte
Peter Niederhäuser
1 Tschudi 7, S. 29.
2 Maissen, Geschichte, S. 44; Stettler, Eidgenossenschaft.
3 Vgl. dazu die Beiträge im Essay- und im Katalogband: Das Konstanzer Konzil. Diese beiden Werke stehen stellvertretend für eine Flut an Neuerscheinungen zu diesem Jubiläum. Eine regionale Einbettung in die Schweizergeschichte bieten der Band der Argovia 2015 sowie Volkart, Rom am Bodensee.
4 Zitat nach Miethke, in: Essayband, S. 79.
5 Miethke, wie Anm. 4, S. 78.
6 Schneider, Sigismund, in: Essayband, S. 43.
7 Niederhäuser, Fürst, mit Literaturhinweisen.
8 Vgl. Tschudi 8 (Einleitung von Bernhard Stettler); Niederhäuser, Fürst.
9 Vgl. beispielsweise Dändliker, Geschichte, S. 59f.
10 EA, S. 143.
11 Zu den einzelnen Daten und Ereignissen siehe Regesta Imperii und EA.
12 Vgl. dazu die Verhandlungsstrategie von Zürich: EA, S. 145f.
13 Tschudi 7 (Einleitung von Bernhard Stettler). Vgl. auch Kamm, Glarus.
14 Vgl. Transkription im vorliegenden Buch, S. 11ff.
15 Als Fallbeispiel Niederhäuser, Winterthur; zu den Privilegien Battenberg, Gerichtsstandsprivilegien.
16 Heer, Geschichte, S. 54.
1352, 1388, 1415, Glarner Schicksalsjahre ?
Rolf Kamm
1 Vgl. dazu Tschudi-Vademecum, S. 75f.; Sablonier, Gründungszeit, S. 7–14, oder ders., 15. Jahrhundert, S. 32ff.
2 So bei Winteler, Land Glarus I,S. 32–124,; Davatz, Heimatbuch, S. 21–63, oder Stucki, SSRQ GL I, S. XXXVI–XLV, und Glarus im Bund, S. 14–22. Vgl. zum Forschungsstand Kamm, Hoch- und Spätmittelalter, S. 35–44.
3 Die tschudische Tendenz zeigt sich schon in der Titelgebung: «Werden und Wachsen des Freistaates» bei Winteler, «Unter habsburgischer Vormacht», «Die Befreiung» und «Der junge Freistaat» bei Davatz. Stucki schrieb 1982: Die umfassende Herrschaft Habsburgs «führte schliesslich zum Konflikt mit den Glarnern und zu deren Anschluss an die Eidgenossenschaft», oder: «Als erste antihabsburgische Handlung ist wohl das Fernbleiben am Morgartenkrieg zu werten» (SSRQ GL I, S.XXXVII). 1991 schrieb er: «Glarus zählte zu den Kernlanden [der Eidgenossenschaft]», oder: Glarus sei «gegenüber den stärkeren Orten nicht nur Empfänger, sondern trug das Seine zum Wohl und Wehe des Gesamtlandes bei» (Stucki, Glarus im Bund, S. 14) usw.
4 Dieser Eindruck wurde durch eine nichtrepräsentative Umfrage unter Berufsschülern und im Freundeskreis (leider) bestätigt.
5 Gallati, Gilg Tschudi, S. 293f., und Kamm, Glarus, S. 84 und 88f.
6 Brunner, Geschichten, S. 487, und Kamm, Fridolin, S. 53–55.
7 Zum regionalen Adel vgl. Sablonier, Rapperswil...
Inhaltsverzeichnis
- Umschlag
- Titel
- Inhalt
- Vorwort
- König Sigismunds Freiheitsbrief von 1415: Mit Anmerkungen von Rolf Kamm
- Kirchenspaltung und Reichsfreiheit – Das Konstanzer Konzil und seine Bedeutung für die Schweizer und Glarner Geschichte: Peter Niederhäuser
- 1352, 1388, 1415, Glarner Schicksalsjahre?: Rolf Kamm
- Glarus, die Eidgenossenschaft und das Reich bei Aegidius Tschudi: Christian Sieber
- Wann wurde Glarus souverän? – Der reichs- und völkerrechtliche Rahmen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit: Thomas Maissen
- Glarus in der alten Eidgenossenschaft – Betrachtungen und Einsichten aus Sicht der Verflechtungsgeschichte: André Holenstein
- Souveränität, Landesrecht, Völkerrecht: Daniel Thürer
- Autoren
- Literaturverzeichnis
- Anmerkungen
- Impressum