
- 342 Seiten
- German
- PDF
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eBook - PDF
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichniß
- Gutachten
- I. Gutachten über die Frage: Sind gleiche Grundsätze des internationalen Strafrechts für die europäischen Staaten anzustreben? und eventuell welche? vom Herrn Professor Dr. von Liszt zu Gießen
- II. Gutachten über die Frage: Empfiehlt es sich, im Falle eines Verlustes von Werthpapieren (bei Einleitung eines Aufgebot-Verfahrens oder selbstständig) eine vorläufige Zahlungssperre eintreten zu lassen? und unter welchen Voraussetzungen? vom Herrn Director Dr. Ladenburg zu Mannheim
- III. Gutachten über die Frage: Wie ist die Behandlung gefundener Sachen civilrechtlich einheitlich zu regeln
- IV. Gutachten über die Frage: Soll im bürgerlichen allgemeinen Gesetzbuchs die unvordenkliche Verjährung als Grund des Erwerbes, beziehungsweise Verlustes von Rechten, eventuell bei welchen Aufnahme finden
- V. Gutachten über die Frage: Soll der Aussteller eines vor der Begebung gestohlenen oder verlorenen Wechsels oder sonstigen Ordrepapiers oder Inhaberpapiers dem gutgläubigen Erwerber hasten? vom Herrn Professor Dr. I. E. Kuntze zu Leipzig
- VI. Gutachten über die Frage: Soll das Recht auf die Lebensversicherungssumme zum Nachlaß des Versicherten gehören? a. vom Herrn Dr. Malß zu Frankfurt a. M
- VII Gutachten über die Frage: Wie sind die Befugnisse des Amtsrichters im vorbereitenden Untersuchungsverfahren sachgemäß zu konstruiren? vom Herrn Amtsrichter Dr. Kronecker zu Berlin
- VIII. Gutachten über die Frage: Sind die deutschrechtlichen oder die römischrechtlichen Grundsätze hinsichtlich des Fruchterwerbes im deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs aufzunehmen? vom Herrn Privatdocent Rechtsanwalt Dr. Otto Mayer zu Straßburg
- IX. Machten des Herrn Amtsrichter Dr. Romtz zu Lertin über die Frage: Wie ist die Behandlung gefundener Sachen civilrechtlich einheitlich zu regeln
- X. Gutachten des Herrn privatdocent Dr. Ludwig Elster zu Halle a. b Saale über die Frage: Soll das Recht auf die Lebensversicherungssumme zum Nachlasse des Versicherten gehören
- XI. Hutachten des Herrn privatdicent Rechtsanwalt Dr. Otto Mayer zu Straßburg i. Elsaß über die Frage: Sind die deutschrechtlichen oder die römischrechtlichen Grundsätze hinsichtlich des Fruchterwerbes im deutschen bürgerlichen Gesetzbuche aufzunehmen
- XII. Machten Des Herrn Professor Dr. Leonhard zu Höttingen über die Frage: Soll im bürgerlichen allgemeinen Gesetzbuchs die unvordenkliche Verjährung als Grund zum Erwerbe, beziehungsweise Verluste von Rechten und eventuell bei welchen Aufnahme finden
- XIII. Hutachten des Herrn Hof und Gerichts-Advokat Dr. Arnold Pann zu Wien über die Frage: Soll im bürgerlichen allgemeinen Gesetzbuchs die unvordenkliche Verjährung als Grund zum Erwerbe beziehungsweise Verluste von Rechten und event. bei welchen Aufnahme finden
- Nachtrag zu dem Machten des Herrn Professor Dr. Eck zu Berlin (Nr. III. S. 41-64) über die civilrechtliche Behandlung der Fundsachen