Die Leistungen im Überblick
Mit der Rente verbinden die meisten in erster Linie die Absicherung im Alter. Doch die gesetzliche Rentenkasse hat weit mehr zu bieten als die Altersrente. Die Absicherung für Hinterbliebene gehört genauso zum Leistungspaket wie Erwerbsminderungsrenten und die Übernahme von Kosten für Reha-Maßnahmen.
Rund 21 Millionen Versicherte erhielten Mitte 2019 eine oder gleich mehrere gesetzliche Renten. Im Schnitt flossen monatlich knapp 1 050 Euro. Die Rentenhöhen waren dabei jedoch recht unterschiedlich verteilt: Während etwa Männer in Westdeutschland im Schnitt knapp 1 100 Euro monatlich ausgezahlt bekamen, erhielten Frauen hier nur rund 700 Euro im Monat. Den Rentenempfängern stehen die Beitragszahler gegenüber, unter anderem die rund 31 Millionen versicherungspflichtig Beschäftigten. Angestellte sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenkasse. Das gilt auch für einige Selbstständige, andere zahlen freiwillige Beiträge.
Zu den freiwilligen Beitragszahlern können auch Beamte oder Hausfrauen gehören, die sich einen Anspruch auf eine Altersrente sichern wollen. Wie genau das funktioniert und warum sich dieser Schritt lohnen kann, erfahren Sie unter „Mehr rausholen: Freiwilliges Einzahlen als Chance“, S. 97.
Wenn Sie zu den Beitragszahlern gehören – egal ob pflichtversichert oder nicht –, erarbeiten Sie sich mit Ihren Beiträgen aber nicht nur den Anspruch auf die Altersrente: Sie sichern sich auch gegen weitere Risiken ab, zum Beispiel für den Fall, dass Sie erwerbsunfähig werden. Nicht zu vergessen ist der Hinterbliebenenschutz, den die Rentenkasse bietet: Auch wenn die gesetzliche Witwen- oder Waisenrente allein meist nicht ausreichen wird, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, können diese Renten zumindest eine gewisse finanzielle Entlastung für Hinterbliebene bringen.
Bevor wir die Leistungen im Detail mit ihren Bedingungen vorstellen, erfahren Sie, wie die Rentenhöhe ermittelt wird. Diese Informationen bilden die Basis für viele der im weiteren Verlauf des Ratgebers genannten Beispiele – etwa, wenn es um die Frage geht, wie Sie mit Ihrer Entscheidung über Ihre Arbeitszeit die Rente selbst beeinflussen können.
Eine Rechnung für sich: Für die Rente zählt jeder Punkt
Wie viel Rente kann ich im Alter oder im Notfall bekommen? Das ermittelt die Rentenkasse individuell anhand der auf dem Rentenkonto gespeicherten Daten.
Wie gut haben Sie im Berufsleben verdient? Und: Gehen Sie pünktlich in Rente oder früher als vom Gesetzgeber vorgesehen? Das sind zwei entscheidende Fragen, wenn es um die Berechnung Ihrer Altersrente geht. Für die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten spielen noch weitere Fragen eine Rolle, etwa, wann Sie geboren wurden und wann Sie geheiratet haben.
Die Höhe Ihrer Altersrente wird nach der sogenannten Rentenformel berechnet. Diese Formel klingt zunächst kompliziert, doch so schwierig, wie es scheint, ist die Berechnung nicht. Die Formel lautet:
Entgeltpunkte |
x Zugangsfaktor |
x Rentenartfaktor |
x aktueller Rentenwert |
= monatliche Rente |
Die Entgeltpunkte
Jeder Versicherte erwirbt im Laufe seiner Erwerbstätigkeit Entgeltpunkte – egal, ob er selbst Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zahlt oder ob es sich um Zeiten ohne eigene Beiträge handelt. Je mehr Entgeltpunkte er insgesamt sammelt, desto höher fällt seine Rente aus.
Wie sich die Punktzahl ergibt, lässt sich am einfachsten am Beispiel eines Angestellten nachvollziehen: Lebt er in den westlichen Bundesländern und hat er 2020 das Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen in Deutschland in Höhe von 40 551 Euro brutto verdient, haben er und sein Arbeitgeber zusammen 18,6 Prozent davon an die Rentenversicherung gezahlt. Das macht rund 7 540 Euro im Jahr. Diese Beiträge bringen für 2020 genau einen Entgeltpunkt.
Hat unser Angestellter exakt das Doppelte verdient– 81 102 Euro –, kommt er auf zwei Entgeltpunkte für 2020. Hat er lediglich 60 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient – rund 24 330 Euro im Jahr –, werden ihm 0,6 Entgeltpunkte für das Jahr auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben.
Der Wert für das Durchschnittseinkommen 2020 steht allerdings noch nicht endgültig fest. Er kann im Nachhinein abweichen, wenn sämtliche Einkommensdaten ausgewertet sind.
Etwas anders sieht die Rechnung derzeit für einen Arbeitnehmer in Ostdeutschland aus. Die in jedem Jahr anhand des Einkommens ermittelten Entgeltpunkte werden noch bis 2025 mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor lag 2020 bei 1,0700. Mit diesem Zusatzfaktor soll der Nachteil ausgeglichen werden, der heute noch beim Lohnniveau zwischen Ost und West besteht. Umgerechnet bedeutet das: Um für 2020 genau einen Entgeltpunkt zu bekommen, musste ein Arbeitnehmer in Leipzig oder Chemnitz nicht 40 551 Euro im Jahr verdienen, sondern nur gut 37 898 Euro. Hat er 2020 in den östlichen Bundesländern 40 551 Euro verdient, werden seinem Rentenkonto 1,07 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Der Faktor variiert noch jedes Jahr. Ab 2025 wird es ihn nicht mehr geben, da dann kein Unterschied mehr zwischen West- und Ostrenten gemacht wird.
Entgeltpunkte sammeln Sie aber nicht nur in Lebensphasen, in denen Sie als Angestellter gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung geleistet haben. Auch für Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung oder für den Bundesfreiwilligendienst werden Ihrem Rentenkonto Entgeltpunkte gutgeschrieben. Ihr Konto wächst ebenfalls, wenn Sie zum Beispiel als Selbstständiger freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen.
Der Zugangsfaktor
Im Zugangsfaktor schlägt sich nieder, ob Sie pünktlich – also bei Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – in Rente gehen oder früher oder später.
Für alle Versicherten, die termingemäß in Rente gehen, liegt dieser Faktor bei 1,0. Bezieht beispielsweise ein 1956 geborener Angestellter im Alter von 65 Jahren und zehn Monaten seine erste Altersrente, steht für ihn die 1,0 in der Rentenformel. Beginnt seine Rente schon früher, muss er häufig für jeden Monat vor der Altersgrenze einen Abschlag von 0,3 Prozent auf den Rentenanspruch in Kauf nehmen. Ausnahme: Er erfüllt die Bedingungen für die „Rente für besonders langjährig Versicherte“. Dann entgeht er den Abschlägen.
30
SEKUNDEN
FAKTEN
18,3 MIO.
Altersrenten wurden Ende 2019 gezahlt. Es flossen rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungs- und etwa 5,6 Millionen Hinterbliebenenrenten.
1 048 €
im Monat: So hoch war Mitte 2019 im Durchschnitt der Rentenbetrag, der nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgezahlt wurde.
64,1
JAHRE
alt waren die Männer und Frauen im Schnitt bei Beginn ihrer Altersrente. Erwerbsminderungsrenten starteten mit 52,2 Jahren.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Erfüllt er die Voraussetzungen für diese Rente nicht, ergibt sich folgender Wert: Ginge unser 1956 geborener Arbeitnehmer nicht mit 65 Jahren und zehn Monaten in Rente, sondern bereits mit 64 Jahren und zehn Monaten, läge sein Zugangsfaktor nicht bei 1,0, sondern bei 0,964, da ihm insgesamt 3,6 Prozent von der Leistung a...