Das Autorenteam erklärt Ihnen die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und die Auswirkungen auf den deutschen Strommarkt: z.B. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärmekopplungs-Gesetz (KWKG) und deren Novelle von 2016, den Zertifikatehandel und wichtige EU-Vorgaben sowie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewirtschaft. Der Band befasst sich zudem mit Zukunftsthemen wie virtuellen Kraftwerken, intelligenten Messsystemen, E-Mobility und den neuen Geschäftsmodellen, die sich durch die technologische Weiterentwicklung ergeben. Darüber hinaus wagen die Experten einen Ausblick auf den Strommarkt im Jahr 2030.Inhalte: - Technisch-wirtschaftliche Grundlagen des Strommarktes- Kostenstrukturen und Preisbildung- Politische Ziele und gesetzliche Rahmenbedingungen- Marktintegration von Renewables und Auswirkungen auf den Kraftwerkspark- Zukunftsthemen: Digitalisierung, neue Technologien und Systemansätze- Smart Grids und intelligente Mess-Systeme- Geschäftsmodelle auf dem Strommarkt der EnergiewendeArbeitshilfen online: - Gesetzessammlung und Richtlinientexte- Begründungen zu den Gesetzen und Verordnungen- Weitere Unterlagen zu ausgewählten Einzelfragen

- 525 Seiten
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Finanzrecht1Einführung
1.1Energiewende und Strommarktdesign
Mit dem Pariser Klimaabkommen „COP21“, das im November 2016 in Kraft trat, hat die globale Energiewende ein konkretes Datum bekommen: Von 2050 an soll nicht mehr Kohlendioxid emittiert werden als gleichzeitig absorbiert wird. In Deutschland hatte die BReg bereits 2010 die Energiewende ausgerufen und beschlossen, die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95% zu vermindern. Der „Klimaschutzplan 2050“ vom November 2016 bekräftigt diese Zielsetzung und die Absicht, „in diesem Rahmen einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung der Verpflichtung von Paris zu leisten, auch mit Blick auf das im Übereinkommen von Paris vereinbarte Ziel der weltweiten Treibhausgas-Neutralität im Laufe der zweiten Hälfte des Jahrhunderts“1.
Die Energiewende forciert den Wandel, den die Energiewirtschaft seit dem Ende der Energiemonopole in den letzten zwei Jahrzehnten erlebt hat, angefangen mit der Liberalisierung Ende der 90er Jahre. Allerdings haben die Umwälzungen der letzten Jahre, insb. der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland nach dem Unglück von Fukushima und der massive Zuwachs an Strom aus erneuerbaren Energien, viele der zuvor sehr erfolgreichen Unternehmen der Energiebranche überrascht und zu tiefgreifenden Veränderungen in ihrer strategischen Ausrichtung gezwungen. Auch neue Marktteilnehmer, die große Erwartungen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien oder zunehmende Energieeffizienzanstrengungen gesetzt haben, müssen sich einem schwierigen Marktumfeld mit häufig wechselnden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen stellen.
Die Liberalisierung der Energiewirtschaft stellte die Energieversorger vor die Frage, wie ein nicht speicherbares Produkt „Strom“ auf Märkten gehandelt werden kann. Die Einführung eines Großhandelsmarktes für Energielieferungen, auch Energy-only-Markt (EOM) genannt, in den die Kraftwerke in der Rangfolge ihrer Grenzkosten (Merit-Order) einliefern2, war die Antwort darauf. Die Aussicht auf steigende Energiepreise veranlasste die Unternehmen zu umfangreichen Kraftwerksinvestitionen im In- und Ausland; weitere erhebliche Bilanzverlängerungen ergaben sich mit der Ausweitung der Handelsaktivitäten. Das „Energiekonzept der Bundesregierung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ v. 28.09.2010 und der unerwartete Erfolg der erneuerbaren Energien haben diesen Unternehmensstrategien die Grundlage entzogen. Ziel ist es, bis 2050 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 60 % und an der Stromversorgung sogar auf 80 % zu erhöhen; der Bruttostromverbrauch soll insgesamt gegenüber dem Bezugsjahr 2008 bis 2050 um 25 % reduziert werden. Hier zeigt sich eine tektonische Verschiebung der politischen Zielsetzung im magischen Dreieck der Energiepolitik: Versorgungssicherheit ist nach wie vor unverzichtbar, gesellschaftlich und politisch gewollt ist es aber, über einen definierten Zeitraum auf einem definierten Pfad die weitgehend CO2-freie Energieversorgung zu erreichen, und zwar zu möglichst niedrigen Kosten.
Mit 32 % der deutschen Bruttostromerzeugung (185 TWh) deckten die erneuerbaren Energien 2016 einen erheblichen Teil der Energieversorgung ab, an zweiter Stelle nach der Braunkohle und vor Steinkohle und Kernenergie3. Der Anteil liegt etwa auf dem Niveau des Vorjahres, geschuldet einem schwachen Onshore-Windjahr und einem Rückgang an Solarenergie aufgrund von Wetterbedingungen und geringem Ausbau, deutlich unter dem Ausbauziel von 2,5 GW. Kompensierend hierzu konnte die Bruttostromerzeugung aus Offshore-Windenergie zuletzt um 50 % auf 12 TWh gesteigert werden. Den größten Anteil an der Erzeugung aus erneuerbaren Energien hat Onshore-Wind mit 66 TWh, gefolgt von Photovoltaik mit 37,5 TWh4. In Anbetracht dieser Entwicklung erscheinen die von der BReg angestrebten Ausbauziele für die Nutzung der erneuerbaren Energien im Stromsektor (Anteil von 40 bis 45 % an der der Stromerzeugung im Jahr 2025, 55 bis 60 % im Jahr 20355) erreichbar.
Ist das unter den Bedingungen konventioneller, i.W. oligopolistischer Erzeugung entwickelte Marktdesign auch bei einer zunehmend erneuerbaren Stromproduktion noch angemessen? Die Frage ist, wie ein so hoher Anteil von erneuerbaren Energien in den Strommarkt integriert werden kann und Marktpreissignale das Angebot und die Nachfrage so steuern, dass die Ziele der Energiewende im Trilemma von Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Das bisherige Strommarktdesign gibt Anlass zu Zweifeln an der Funktionsfähigkeit:
Ist es Ausdruck wirtschaftlicher Ressourcenallokation, wenn in Form negativer Strompreise, wie sie aufgrund des massiven Anfalls von Windstrom z.B. über Weihnachten 2016 zu verzeichnen waren6, dafür bezahlt werden muss, dass teuer produzierter Strom abgenommen, gewissermaßen „entsorgt“ wird, weil er überflüssig ist?
Ist es Ausdruck eines funktionsfähigen Strommarktes im vorgenannten Sinne, wenn derzeit v.a. Kohlekraftwerke am Netz sind, emissionsärmere Gaskraftwerke weitgehend stillstehen7 und die politische Diskussion um die Zwangsstilllegung von Kohlekraftwerken geführt wird?
Ist es Ausdruck eines funktionsfähigen Strommarktes, wenn Verbraucher andere Preise sehen als die Produzenten, weil Steuern, Umlagen und andere Abgaben die Marktpreissignale überlagern?
Mit dem StrommarktG8 hat die BReg 2016 die Weichen für ein überarbeitetes Strommarktdesign gestellt. Reichen diese Vorschläge aus für die angestrebte Transformation unserer Energieversorgung und -nutzung? Und welche Konsequenzen hat das für Unternehmen und Verbraucher? Eine Antwort auf diese Fragen erfordert die intensive Auseinandersetzung mit den Regeln und der Funktionsweise des aktuellen Strommarktes und den im abgelaufenen Jahr veröffentlichten neuen Regelwerken und Konzepten.
1.2Kernfragen des Strommarktdesigns
Die Energiewirtschaft ist als strategischer Sektor hochgradig reguliert. Sie ist aber in Deutschland zugleich in das wirtschaftliche Ordnungssystem der sozialen Marktwirtschaft eingebettet. Unbeschadet einer starken Rolle des Staates sollten also wettbewerbliche Ordnungselemente das Marktdesign bestimmen.
Nach Walter Eucken, einem der Väter der sozialen Marktwirtschaft, sollen in einer Wettbewerbsordnung Anbieter und Nachfrager ihre individuellen Wirtschaftspläne aufstellen und über den Preismechanismus koordinieren. Es ist die Aufgabe der Ordnungspolitik, die Spielregeln und Rahmenbedingungen für das Handeln der Individuen festzulegen9. Im Mittelpunkt steht die „Herstellung eines funktionsfähigen Preissystems vollständiger Konkurrenz“10. Daraus leitet Eucken die konstituierenden Prinzipien der Wettbewerbsordnung ab: Das Primat der Währungspolitik, offene Märkte, Privateigentum, Vertragsfreiheit, Haftung, die Konstanz der Wirtschaftspolitik und die Zusammengehörigkeit der konstituierenden Prinzipien11.
Es liegt nahe, die Ausgestaltung des Strommarktdesigns vor diesem Hintergrund zu analysieren, denn es geht im Kern darum, Spielregeln so zu setzen, dass die Wirtschaftsakteure ihre Pläne in einem marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem im Einklang mit den Zielen der Energiewende koordinieren. Grundprämisse ist dabei, dass ein funktionsfähiger Preismechanismus die Entscheidungen der handelnden Personen bestimmt, nicht staatliche Lenkung. Ausweislich des von der BReg vorgelegten Weißbuchs zur Energiewende scheint diese Prämisse auch an Raum zu gewinnen. Eine große Rolle spielt hierbei, dass Innovationen und Skaleneffekte die Kosten der erneuerbaren Energien nach unten treiben und deren Wirtschaftlichkeit deutlich erhöhen. Das EEG, seit vielen Jahren das wesentliche Instrument zur Erreichung der Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien und Musterbeispiel für die bürokratische Lenkung der Energiewende12, fokussiert vor diesem Hintergrund inzwischen mehr auf die Markt- und Systemintegration des Ökostroms. Bürokratie kommt somit nicht nur an ihre Grenzen, sie ist auch zunehmend entbehrlich.
Rückt man die Funktionsfähigkeit des Preismechanismus in den Vordergrund, so stellen sich bei der Ausgestaltung des Strommarktdesigns für die Energiewende fünf Kernfragen:
1.Warum reicht der Handel mit Emissionsrechten nicht aus, um Preissignale für eine umweltverträgliche Energieversorgung zu setzen? Seit 2005 besteht ein europäisches Emissionshandelssystem, das von nationalen Vorschriften zum Umwelt- und Klimaschutz vielfach überlagert ist.
2.Wie können volatile erneuerbare Energien Preissignalen ausgesetzt und so in den Strommarkt integriert werden, dass Erzeugung und Verbrauch synchronisiert sind? Die Marktintegration der erneuerbaren Energien impliziert zum einen die Frage, wie die staatlichen Subventionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien schrittweise heruntergefahren und durch eine marktwirtschaftliche Vergütung ersetzt werden können. Zum anderen umfasst die Fragestellung das Problem, den anteilig sinkenden Strom aus konventioneller Erzeugung mit dem zunehmenden Strom aus erneuerbarer Erzeugung über Preissignale und die Zuordnung von Verantwortlichkeiten so zu kombinieren, dass Angebot und Nachfrage am Strommarkt jederzeit übereinstimmen13.
3.Welche Preissignale erfordert der angemessene Ausbau von (konventionellen wie erneuerbaren) Erzeugungskapazitäten, Speichern und Flexibilitäten auf der Nachfrageseite unter den Bedingungen der Energiewende? Der Ausgleich von Angebot und Nachfrage und das Setzen von Anreizen für Investitionen ist die zentrale Frage eines jeden Wirtschaftssystems. Das Stromsystem ist historisch darauf angelegt, dass sich die Erzeugung der Nachfrage anpasst, klassischerweise geprägt durch die Unterscheidung in Grund- und Spitzenlast. Diese Unterscheidung ist mit dem starken Anfall erneuerbarer Energien mittlerweile weitgehend hinfällig geworden, da der Zustrom von Wind- und Sonnenenergie nicht bedarfs-, sondern dargebotsabhängig erfolgt. Insofern muss es in Zukunft darum gehen, zunehmend auch auf der Nachfrageseite Anreize zu setzen, das Energiesystem flexibel zu gestalten14. Last hat in dieser Sicht den gleichen Wert wie Kapazität. Auch Batteriespeicher werden in Zukunft eine wachsende Rolle spielen. Die Ergänzung des „Energieerzeugungsmarktes“ durch sog. „Kapazitätsmechanismen“ wird in diesem Zusammenhang diskutiert.
4.Wie kann der Einsatz Erneuerbarer Energien über den Strommarkt hinaus ausgeweitet werden? Die Stromproduktion in Deutschland entspricht ca. 40 % des Energieverbrauchs, andere wesentliche Anteile liegen im Verkehr und im Bereich der Wärmeerzeugung, Sektoren, in denen nach wie vor Verbrennungstechnologien dominieren. Ist eine ganzheitliche Betrachtung dieser Sektoren mit der Stromproduktion i.S. einer Sektorkopplung im Rahmen der Energiewende sinnvoll, welche Preissignale unterstützen dies? Im Kern geht es bei der Sektorkopplung um die Frage, welche Rolle Strom aus erneuerbaren Energien im Vergleich zu den Primärenergieträgern Öl, Kohle und Gas in Zukunft spielen wird. Grundlegende Technologien stehen dafür bereits bereit – Batteriespeicher15, Power-to-X-Anwendungen16, Elektrofahrzeuge17, etc. –, sind aber aufgrund der Kostensituation und fehlender Infrastruktur zurzeit kaum relevant.
5.Welche Rolle spielt die EU? Errichtung und Nutzung von Erzeugungskapazität erfolgen umso effizienter, je größer der Raum ist, für den diese Infrastruktur vorgehalten wird. Eine Untersuchung von prognos im Auftrag des Weltenergierates–Deutschland e.V. zeigt, dass aufgrund des Zeitversatzes von Lastspitzen innerhalb von 15 europäischen Ländern die Residuallast, also die aus regelbaren Kraftwerken bereitzustellende Leistung, in der höchsten Stunde um 8 bis 10 GW sinkt, im Jahr 2030 um 27 bis 34 GW sinken wird18. Die Errichtung eines Strombinnenmarktes innerhalb der EU ist somit ohne Zweifel ein wichtiger Schritt in Richtung auf ein effizientes Strommarktdesign.
Ausgenommen von der Analyse des Strommarktdesigns ist der Netzbereich, mit dem wir uns an anderer Stelle ausführlich beschäftigen19. Energienetze sind natürliche Monopole im Eigentum von Marktakteuren. Infolgedessen sind die Regelungen des Zugangs, der Qualität und v.a. der Entgelte typische Aufgaben eines Regulators, in Deutschland der BNetzA.
1.3Der Strommarkt 2.0
Die BReg hat im Sommer 2015 als Ergebnis der von ihr angeregten Diskussion um das Strommarktdesign der Zukunft das Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vorgelegt. Das darauf basierende StrommarktG ist am 30.07.2016 in Kraft getreten. Es soll in der Phase des Übergangs infolge des Ausbaus der erneue...
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Hinweis zum Urheberrecht
- Impressum
- Vorwort
- Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter
- Inhaltsübersicht
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- 1 Einführung
- 2 Grundlagen des Strommarkts
- 3 Der Strommarkt für die Energiewende
- 4 Technologien zur Umsetzung der Energiewende
- 5 Energieeffizienz und Sektorkopplung
- 6 Digitalisierung in der Energiewirtschaft
- 7 Geschäftsmodelle im Strommarkt der Energiewende
- 8 Investoren und ihre Transaktionsentscheidungen
- 9 Ausblick auf Strommarkt 2030
- Stichwortverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Arbeitshilfen online
Häufig gestellte Fragen
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