Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft
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Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft

  1. 538 Seiten
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Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft

Über dieses Buch

Der Lehrbuch-Klassiker gibt einen umfassenden Überblick über die Betriebswirtschaftslehre und ihre aktuellen Probleme. Der modulare Aufbau mit kompakten Kapiteln ermöglicht einen schnellen Zugang zu den Teilgebieten der Betriebswirtschaft. In der Rubrik "Unter der Lupe" werden ausgewählte Sachverhalte vertieft.In der 16. Auflage inhaltlich gestrafft, umfassend aktualisiert und um Trendthemen ergänzt wie: - Internet 4.0- Big Data- Internet der Dinge

Information

Jahr
2019
Auflage
16
eBook-ISBN:
9783791042008

1 Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe und Grundtatbestände

LERNZIELE
  • Leitfrage: Was sind Erfahrungs- und Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre?
  • Wie unterscheiden sich Betriebe und Unternehmen? Was sind die Erkenntnisziele der Betriebswirtschaftslehre?
  • Leitfrage: Welche Charakteristika weist der betriebliche Transformationsprozess auf?
  • Welche Produktionsfaktoren werden als Input eingesetzt?
  • Aus welchen Teilaufgaben setzt sich der betriebliche Transformationsprozess zusammen?
  • Was versteht man unter der Wertschöpfung im betrieblichen Transformationsprozess?
  • Welche Rolle spielen das Wirtschaftlichkeitsprinzip und das erwerbswirtschaftliche Prinzip im betrieblichen Transformationsprozess?
  • Was besagt das finanzielle Gleichgewicht?
  • Leitfrage: Was besagt das Stakeholder-Modell für das Wirtschaften eines Unternehmens?
  • Leitfrage: Wie passen Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensethik zusammen?
  • Leitfrage: Worin besteht die digitale Transformation der Wirtschaft?

1.1 Einführung

Jede Wissenschaft besitzt ein Erfahrungs- und ein Erkenntnisobjekt sowie Erkenntnisziele: Das Erfahrungsobjekt kennzeichnet den wahrnehmbaren Realitätsausschnitt, der den Hintergrund bzw. Ausgangspunkt des Erkenntnisstrebens darstellt, bzw. innerhalb dessen sich die Erkenntnisobjekte manifestieren. Das Erkenntnisobjekt beschreibt dann Tatbestände innerhalb des Erfahrungsobjekts, worüber Wissen gewonnen werden soll. Welcher Art dieses Wissen ist, beinhalten die Erkenntnisziele.
In einer abstrakten Definition ist das Erfahrungsobjekt der Wirtschaftswissenschaften der Tatbestand der Knappheit von Ressourcen und das hieraus folgende Erfordernis des Wirtschaftens: Allgemein stehen einem Akteur nur begrenzte Mittel zur Erreichung seiner Ziele zur Verfügung. Eine Person hat ein begrenztes Zeitbudget für ihre verschiedenen Freizeitaktivitäten; das begrenzte Einkommen des Nachfragers verhindert, dass er die Summe seiner Konsumwünsche erfüllen kann. Ein Unternehmer hat nicht das »Geld« (Kapital), all seine Investitionsprojekte zu finanzieren, bzw. nicht genügend eigenes Kapital, den geplanten Produktionsprozess durchzuführen. Charakteristik des Wirtschaftens ist hierbei das Treffen von Entscheidungen (wirtschaftliches Handeln), um
Tatbestand der Knappheit: Den Zielen, die ein Akteur hat, stehen nur begrenzte Mittel zur Erreichung der Ziele zur Verfügung.
  • eine optimale (bestmögliche) Zielerfüllung unter Beachtung der begrenzten Mittel zu erreichen bzw.
  • den Bestand an verfügbaren Mitteln zu vergrößern.
Wirtschaften: das Umgehen mit dem Knappheitsproblem
In einer pragmatischen Sicht besteht das Erfahrungsobjekt der Wirtschaftswissenschaften im Marktprozess und seinen Akteuren. Da es – zum Glück – keine geschlossene Hauswirtschaft (»Robinson Crusoe«-Welt) gibt, bestehen zwischen den Akteuren (Wirtschaftssubjekten) ökonomische Austauschbeziehungen (Transaktionen). Der Markt ist hierbei der abstrakte Ort des Tausches, d. h. der Ort, an dem die Transaktionsbeziehungen stattfinden.
Charakteristik einer Transaktionsbeziehung ist, dass ein Akteur eine Leistung einem anderen Akteur anbietet und hierfür eine monetäre Gegenleistung (Preis) von ihm erhalten will.
Diese Charakterisierung führt zur prinzipiellen Unterscheidung von Anbieter und Nachfrager. Je nach Art der angebotenen Leistung lassen sich verschiedene Märkte unterscheiden: Auf dem Gütermarkt offerieren Betriebe Konsum-, Investitionsgüter oder Dienstleistungen, die sie gegen einen Preis privaten Haushalten (Konsumenten) für ihre Konsumzwecke oder anderen Betrieben für deren Produktionsprozesse überlassen. Auf dem Arbeitsmarkt bieten private Haushalte (Arbeitnehmer) gegen Lohn ihre Arbeitskraft an. Diesen »Faktor Arbeit« benötigen wiederum Betriebe, d. h. die Arbeitgeber zur Durchführung ihrer Produktionsprozesse. Auf dem Kapitalmarkt stellen Akteure (Investoren, Kapitalgeber) anderen Haushalten und Betrieben (Kapitalnehmer) »Geld« (Kapital) zur Verfügung, wobei sie als Preis hierfür Zinsen, sowie bei befristeter Überlassung des Kapitals dessen Rückzahlung erhalten wollen.
Der Betrieb ist eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und an Nachfrager abgesetzt werden. Dies konstituiert den betrieblichen Transformationsprozess.
Während das Erfahrungsobjekt für Betriebs-und Volkswirtschaftslehre, die beiden großen Teilbereiche der Wirtschaftswissenschaften, identisch ist, unterscheiden sich beide Disziplinen in ihrem jeweiligen Erkenntnisobjekt: Die Betriebswirtschaftslehre will Erkenntnisse über wirtschaftliches Handeln, d. h. ökonomische Entscheidungen und Prozesse in Betrieben gewinnen.
Jedes Unternehmen ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist ein Unternehmen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe »Betrieb« und »Unternehmen« (»Unternehmung«) synonym verstanden. Die Betriebswirtschaftslehre differenziert hingegen: Unternehmen (Unternehmungen) sind marktwirtschaftlich orientierte Betriebe, die sich durch folgende Merkmale auszeichnen:
Unternehmen folgen dem Autonomieprinzip, dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip und unterliegen dem Prinzip des Privateigentums.
Gemeinnützige Betriebe arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip, öffentliche Betriebe mitunter sogar nach dem Zuschussprinzip.
  • Autonomieprinzip: Der Eigentümer des Unternehmens ist in seinen betrieblichen Entscheidungen (z. B. Preise, Produkte, Wahl des Mitarbeiters oder der Kapitalgeber) weitgehend frei und keiner staatlichen Lenkungsbehörde unterworfen. Auch das Prinzip der Vertragsfreiheit ist Ausdruck dieser Autonomie. Einschränkungen des Handlungsspielraums bestehen allerdings durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
  • Erwerbswirtschaftliches Prinzip: Das unternehmerische Bestreben ist, durch die Produktion und den Absatz (Vermarktung) von Gütern Gewinne zu erzielen (Gewinnstreben bzw. Gewinnmaximierung).
  • Privateigentum: Die Verfügungsrechte an den Produktionsmitteln und am Gewinn stehen den Eigentümern zu (kein »Volksvermögen«): Dies sind diejenigen Personen, die dem Unternehmen Kapital ohne zeitliche Befristung (Eigenkapital) überlassen. Der Gewinn, den das Unternehmen erzielt, stellt den »Zins« auf ihr eingesetztes Kapital dar. Ebenso wie der Eigentümer den Gewinn aus seiner unternehmerischen Tätigkeit »einstreicht«, muss er aber auch einen etwaigen Verlust tragen. Dies ist sein unternehmerisches Risiko. Eine etwas anders fokussierte Begriffsinterpretation des Privateigentums beinhaltet, dass keine staatliche Institution, d. h. die »öffentliche Hand« Eigentümer des Betriebs ist.
Neben Unternehmen gibt es gemeinnützige oder öffentliche Betriebe: Gemeinnützige Betriebe (Non-Profit-Organisationen) verfolgen aufgrund externer Auflagen oder ihrer Satzung keine Gewinnerzielung, sondern streben lediglich eine langfristige Kostendeckung an: Der erzielte Umsatz aus dem Verkauf der Leistungen deckt die Betriebskosten ab. Bei öffentlichen Betrieben ist wesentlicher Eigentümer die öffentliche Hand, wobei diese Betriebe zumeist auch nach dem
Kostendeckungsprinzip (z. B. städtische Versorgungsbetriebe) oder sogar nach dem Zuschussprinzip (z. B. Museen, Theater, Sozialeinrichtungen) agieren. Im letzteren Fall muss die öffentliche Hand einen Zuschuss aus ihrem Haushalt zur Abdeckung der »Betriebskosten« leisten, da der Betrieb selbst über den Verkauf seiner Leistungen keinen hierfür ausreichenden Umsatz erzielt. Wenngleich alle Arten von Betrieben Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre sind, konzentriert sich das Forschungsinteresse auf die Unternehmen, für öffentliche Betriebe hat sich die Spezialdisziplin der »Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre« herausgebildet.
Weitere zum Betrieb verwandte Begriffe sind: »Firma« beinhaltet den juristischen Begriff für den Namen, unter dem ein Unternehmer (»Kaufmann«) seinen Betrieb im Handelsregister eingetragen hat (Unternehmensname). »Fabrik« bzw. »Werk« kennzeichnen physische Produktionsstätten. Das Steuerrecht verwendet ferner den Terminus »Gewerbebetrieb« (§ 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz, EStG: selbstständige, auf Dauer angelegte Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht).
Das Erkenntnisziel beschreibt, welche Art von Wissen über das Erkenntnisobjekt gewonnen werden soll. Für die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft lassen sich diese Erkenntnisziele wie folgt charakterisieren:
  • Beschreibungsziel: Die reine Deskription realer (betrieblicher) Sachverhalte stellt für sich noch kein eigenständiges betriebswirtschaftliches Erkenntnisziel dar. Sie erhält jedoch durch die Verwendung einer Terminologie (»Wortung der Welt« durch Fachbegriffe) und Systematisierung der Vielfalt betriebswirtschaftlicher Sachverhalte (Klassifizierung, Typenbildung) einen wissenschaftlichen Charakter.
  • Erklärungsziel: Ziel ist die Gewinnung von »gesetzesartigen« Aussagen (wenn-dann- bzw. Ursache-Wirkungsbeziehungen) über betriebliche Sachverhalte: So kann eine sehr einfache Theorie z. B. postulieren, dass der Krankenstand in einem Betrieb zurückgeht, wenn den Mitarbeitern eine flexible Arbeitszeit eingeräumt wird, weil dadurch die Motivation der Arbeitnehmer ansteigt und das »Blaumachen« zurückgeht. Theorien verwenden für ihre Aussagen häufig ihre eigene Terminologie, was das Anfangsverständnis bisweilen erschwert. Die Probleme betriebswirtschaftlicher Theoriebildung liegen allerdings darin, dass – anders als z. B. in der Physik – »Naturgesetze« fehlen und sich aufgrund der Vielfalt betrieblicher Phänomene Theorien nur für spezifische Sachverhalte bilden lassen (Partialerklärungen).
Erklärungsziel: Die Praxis ist nicht der Feind der Theorie, sondern ihr größter Anreiz.
  • Gestaltungsziel: Gegenstand ist die Formulierung von Handlungsempfehlungen im Hinblick auf vorgegebene Ziele. Dies betrifft vor allem die Optimierung der betrieblichen Prozesse und Entscheidungsprobleme, was auch als entscheidungsorientierter Ansatz der Betriebswirtschaftslehre bekannt ist. Handlungsempfehlungen lassen sich zum einen durch Beobachtung und Erfahrung gewinnen. Ein solches Erfahrungslernen ist der typische Ansatz, den Unternehmensberatungen verfolgen. Ein zweiter Ansatz ist die Anwendung von betriebswirtschaftlichen Theorie...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Hinweis zum Urheberrecht
  3. Impressum
  4. 1 Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe und Grundtatbestände1.1 Einführung
  5. 2 Agieren in einer globalisierten Welt
  6. 3 Rechtsformwahl und Corporate Governance
  7. 4 Kooperation und Konzentration von Unternehmen
  8. 5 Planen, Entscheiden und Kontrollieren
  9. 6 Die Organisationsentscheidungen
  10. 7 Arbeitszeit und Arbeitsentgelt
  11. 8 Die Mitbestimmung
  12. 9 Die Menschenführung im Betrieb
  13. 10 Die Bereitstellungsplanung
  14. 11 Die Produktionsplanung
  15. 12 Die Absatzplanung
  16. 13 Die Preispolitik
  17. 14 Die Kommunikationspolitik
  18. 15 Die Produktpolitik
  19. 16 Die Vertriebspolitik
  20. 17 Die Investitionsplanung
  21. 18 Die Finanzplanung
  22. 19 Grundlagen des externen Rechnungswesens
  23. 20 Der handelsrechtliche Einzelabschluss
  24. 21 Bilanzanalyse und Bilanzkritik
  25. 22 Das interne Rechnungswesen
  26. 23 Der Lebenszyklus eines Unternehmens
  27. Sachregister

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