Welche Formen der Altersvorsorge gibt es?
Bis 2004 ruhte das Gebäude der Altersvorsorge in Deutschland auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge. Dieses Modell hat ausgedient – das Gesamtsystem ist seither in drei Schichten eingebettet. Nachfolgend sehen Sie, aus welchen Bestandteilen sich diese drei Schichten zusammensetzen:
| Art der Versorgung | Bestandteile |
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Schicht 1: Basisversorgung | - gesetzliche Rente
- landwirtschaftliche Alterskasse
- berufsständische Versorgung
- Basis-Rente bzw. „Rürup-Rente“
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Schicht 2: Zusatzversorgung | - betriebliche Altersversorgung
- „Riester-Rente“
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Schicht 3: Private Vorsorge | - Private Lebens- und Rentenversicherungen (auch fondsgebunden)
- Bank- und Fondssparpläne
- Immobilien etc.
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Heute besteht das Renteneinkommen im Durchschnitt zu ca. 75 % aus der gesetzlichen Rente, zu ca. 15 % auf der privaten Vorsorge und zu ca. 10 % aus der betrieblichen Altersvorsorge. Wohlstand im Alter muss zunehmend aus dem privat angesparten Vermögen bedient werden: Nach Meinung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung sollte das Renteneinkommen in 35 Jahren zu ca. 40 % aus der gesetzlichen Rente, zu ca. 40 % auf der privaten Vorsorge und zu ca. 20 % aus der betrieblichen Altersvorsorge stammen. Um Ihren Lebensstandard im Alter nicht drastisch herunterzuschrauben, müssen Sie Ihre Rente also dringend mit privater Vorsorge aufbessern.[13]
Die nachgelagerte Besteuerung
Diesen Begriff haben Sie bestimmt schon einmal irgendwann gehört oder gelesen. Er klingt zwar kompliziert, aber das Prinzip ist im Grunde einfach: Der Staat fördert bestimmte Formen der Altersvorsorge unter bestimmten Voraussetzungen stärker als bisher, indem er Beiträge ganz oder teilweise steuerlich freistellt. Gleichzeitig gilt die spätere Auszahlung der Rente als steuerbares Einkommen. Das heißt, Renten aus steuerlich abzugsfähigen Beiträgen der Schicht 1 werden seit 2005 teilweise und bis 2040 vollständig versteuert; bei der Schicht 3 erfolgt bereits heute eine volle Rentenbesteuerung, da die Beiträge über die gesamte Anwartschaftsphase komplett abzugsfähig sind bzw. Zulagen gewährt werden. Die Umstellung erfolgt bis dahin in kleinen Schritten.
Ein entscheidender Faktor bei der Altersvorsorge ist, wie hoch die steuerliche Ersparnis durch die Wahl der richtigen Vorsorgeform ist – durch gute Planung lässt sich von den neuen Möglichkeiten profitieren. Bei welchen Vorsorgeformen und in welcher Lebenssituation Sie diese Vorteile nutzen können, zeigen wir Ihnen in den folgenden Kapiteln.
Die gesetzliche Rente
Für Angestellte, Arbeiter aber auch für Auszubildende ist die gesetzliche Altersvorsorge Pflicht. Die gesetzliche Rente setzt sich aus drei Faktoren zusammen:
die Anzahl der rentenversicherungspflichtigen Jahre als Arbeitnehmer,[14]
die Höhe der Beitragszahlungen und
das Alter zum Zeitpunkt des Renteneintritts.
Um aber z. B. als 40-Jähriger, der schon seit 20 Jahren erwerbstätig ist, den gesetzlichen Rentenanspruch in 27 Jahren auszurechnen, braucht man allerhand Zahlen und eine Menge Berechnungen. Deshalb informieren wir Sie hier nur kurz über die Grundfaktoren. Zur genauen Berechnung bietet die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ Beratungen an. Informationen über Ihre bisher erworbenen rentenrechtlichen Zeiten können Sie auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de anfordern.
Zur Orientierung: Entgeltpunkte und Rentenwert
Die monatliche Rente berechnet sich folgendermaßen:
Wichtig
Summe aller Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert
Entgeltpunkte werden für jedes Kalenderjahr Ihrer Erwerbstätigkeit einzeln berechnet und dann addiert. Ihr persönlicher Entgeltpunkt für ein bestimmtes Kalenderjahr errechnet sich folgendermaßen:
Wer genauso viel verdient hat, wie der Durchschnitt aller Versicherten (im Jahr 2015: 34.999 EUR), bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Wer nur die Hälfte verdient hat, bekommt 0,5 Entgeltpunkte usw. Liegt Ihr jährliches Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (in 2015: 72.600 EUR West und 62.400 EUR Ost), dann wird für die Berechnung Ihrer Entgeltpunkte maximal der Wert der Beitragsbemessungsgrenze genommen. Kindererziehungszeiten zählen zu den beitragsfreien Zeiten, für die es trotzdem Entgeltpunkte gibt.[15]
Der aktuelle Rentenwert sorgt dafür, dass die neu beginnende Rente weitgehend inflationsbereinigt ist. Er liegt derzeit bei 29,21 EUR (West).
Beispiel
Ein heute 40-Jähriger hat bisher 15 Entgeltpunkte erworben. Geht man davon aus, dass er noch 27 Jahre arbeitet und dabei 1,3 Entgeltpunkte pro Jahr erwirbt (dies entspricht in 2015 einem Brut...