Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart
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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

  1. 336 Seiten
  2. German
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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

Über dieses Buch

True Crime aus Berlin – die Berliner Kriminalpolizei hat in den Jahrzehnten seit Ende des Zweiten Weltkriegs einige spektakuläre Fälle zu verzeichnen! Das Buch ist dabei so informativ wie spannend. Neben konkreten Fällen, wie beispielsweise dem aus religiösem Wahn verübten Doppelmord an Michaela Mokri und Dieter Kauffmann oder der Entführung Audrey Klewers, werden auch bahnbrechende kriminaltechnische Entwicklungen wie die DNA-Analyse behandelt. Eine facettenreiche Lektüre nicht nur für Krimi-Fans.

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Information

Aus Ost und West

Kriminalistikstudium an der Humboldt-Universität

von Bernd Bories
Neben der „klassischen“ Ausbildung zum Kriminalisten in der DDR, dem zweijährigen Studium an der Offiziersschule des Ministeriums des Innern (MdI) in Aschersleben, dem nach entsprechender Auswahl möglicherweise ein zweijähriges Studium an der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (VP) des MdI in Berlin-Biesdorf (vergleichsweise der Ausbildung zum höheren Dienst) folgte, gab es die Möglichkeit des Studiums an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität (HU) zu Berlin.
Um in den Vorzug des vierjährigen Direktstudiums zu gelangen, bedurfte es neben einer sauberen Kaderakte und dem Abitur – sowie manchmal Beziehungen – auch einer ordentlichen Portion Glück, denn zu diesem Studium musste man von seiner Dienststelle delegiert werden. Das Studium war nicht zuletzt deswegen begehrt, weil es an einer zivilen Hochschuleinrichtung absolviert wurde und nicht wie die anderen oben genannten Ausbildungsgänge in kasernenähnlichen Einrichtungen mit entsprechenden Begleiterscheinungen. Darüber hinaus waren mit erfolgreichem Abschluss des Studiums, da es sich um ein Hochschulstudium handelte, die Voraussetzungen für den Aufstieg in den – vergleichbar – höheren Dienst gegeben. Neben dem Direktstudium gab es auch die Möglichkeit eines Fernstudiums an der HU, sie galt jedoch nur für Absolventen des Studienganges an der Offiziersschule des MdI in Aschersleben. Mit dem Studium sollten nach dem Verständnis der Führung der Deutschen Volkspolizei Kriminalisten ausgebildet werden, die in Spezialkommissionen wie der Mord- oder Branduntersuchungskommission Dienst versehen beziehungsweise diese leiten sollten.
Neben der umfangreichen theoretischen Ausbildung, auf die in der Folge eingegangen wird, nahmen praktische Übungen breiten Raum ein. Ein dreimonatiges Praktikum in einem Kommissariat einer Volkspolizeiinspektion (örtliche Dienststelle im damaligen Ostteil Berlins) oder eines VolkspolizeiKreisamtes (vergleichbare Dienststellen in den Bezirken der ehemaligen DDR) war zu absolvieren. Die Studenten wurden in der Sachbearbeitung vornehmlich bei Eigentumsdelikten eingesetzt. Am Ende des Studiums galt es, eine Diplomarbeit zu schreiben und diese auch zu verteidigen.
Die personelle Zusammensetzung der Studenten innerhalb des Studienjahres war so gestaltet, dass alle Untersuchungsorgane vertreten waren, das heißt, es waren Mitarbeiter des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit, der Kriminalpolizei und der Zollfahndung in einem Studienjahr, die jeweils in einem beziehungsweise zwei Seminaren zusammengefasst waren. Neben den Kriminalisten aus der DDR delegierten auch eine Reihe sozialistischer und befreundeter Länder Kriminalisten zum Studium an die Sektion Kriminalistik (Ungarn, Vietnam, Jemen, Mosambik und Afghanistan).
Wie in allen anderen Studiengängen nahm auch im Kriminalistikstudium der Marxismus-Leninismus breiten Raum ein. Sein Anteil wurde in einem verbindlichen Studienplan, den das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen im September 1982 erließ, um 170 Stunden auf 420 reduziert.
Sehr umfangreich war die praktische und theoretische Ausbildung in den kriminalwissenschaftlichen Fächern. Ein wichtiges Prüfungsfach war Sozialistische Kriminalistik. Sie wurde in einem Lehrbuch wie folgt definiert:
„Die sozialistische Kriminalistik ist eine komplexe marxistisch-leninistische Gesellschaftswissenschaft mit hohem integrierten naturwissenschaftlich-technischem Anteil, die Prozesse, Gesetzmäßigkeiten, Erscheinungen und Methoden zum Gegenstand hat, die für die Aufdeckung und Untersuchung rechtlich, insbesondere strafrechtlich, relevanter Tatsachen, Sachverhalte und Vorkommnisse zum Zwecke der Aufklärung – unter besonderer Berücksichtigung der Täterermittlung und Beweisführung – und Verhütung von Straftaten wesentlich sind.“
Neben der sozialistischen Kriminalistik wurden folgende Fächer geprüft:
  • – Staatsrecht
  • – Strafrecht
  • – Strafverfahrensrecht
  • – Kriminaltaktik
  • – Naturwissenschaftliche Kriminalistik/Kriminaltechnik
  • – Spezielle Kriminalistik
  • – Psychologie für Kriminalisten
  • – Forensische Psychiatrie
  • – Forensische Medizin
Weiterhin waren die Fächer Russisch und Englisch zu belegen, die mit einer Sprachkundigenprüfung endeten. Dazu kamen für einige Absolventen Prüfungen in Mathematik und EDV. Zur Vorbereitung waren die Kriminalisten Gasthörer an der Sektion Elektrotechnik/Elektronik beziehungsweise Mathematik. Die – nach DDR-Auffassung – traditionellen Lehrgebiete der Kriminalistik waren mit folgenden Anteilen an der Ausbildung vertreten:
  • – Allgemeine Theorie und Methodologie der Kriminalistik: 44 Stunden
  • – Naturwissenschaftlich-technische Kriminalistik: 280 Stunden
  • – Kriminaltaktik einschließlich Vernehmungslehre: 230 Stunden
  • – Spezielle Kriminalistik: 200 Stunden
  • – Psychologie für Kriminalisten: 105 Stunden Zu den insgesamt 859 Stunden kriminalistischer Ausbildungsinhalte kamen zahlreiche wahlobligatorische Spezialkurse hinzu.
Die Geschichte der Sektion Kriminalistik an der HU geht bis auf die Gründung der Berliner Universität 1809/1810 zurück.
Zu den Gründungsfakultäten gehörte die Juristische Fakultät, deren erster Dekan der damals 23-jährige Kriminalist Friedrich August Biener (1787 bis 1861) wurde, der von 1810 – 1832 Kriminalrecht las und sich dabei an den rechtsstaatlichen Grundsätzen von Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (1775 – 1833) orientierte. Einer seiner Nachfolger, der Jurist und Kriminalpolitiker Franz von Liszt (1851 – 1919), versuchte bereits ein Kriminalistisches Institut zu gründen.
Die tatsächliche lehrmäßige Beschäftigung mit der Kriminalistik begann im Jahre 1920. Sie beruhte auf einer Entscheidung des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Hans Schneickert (1876 – 1944), „die kriminalwissenschaftlichen Hilfswissenschaften, insbesondere Kriminalpsychologie und den polizeilichen Erkennungsdienst in Vorlesungen und, soweit erforderlich, in Übungen zu vertreten“.
1930 erhielt Max Hagemann, der damalige Leiter der Berliner Kriminalpolizei, einen Lehrauftrag für Kriminalistik und strafrechtliche Hilfswissenschaften. Er war von 1933 bis 1945 Mitarbeiter der „Kriminalistischen Monatshefte“ (ab 1938 „Kriminalistik“).
Nach dem Zweiten Weltkrieg bekam Arthur Kanger (1875 – 1960) 1946 einen Lehrauftrag für Kriminalistik. 1952 entstand das Institut für Kriminalistik, das später den akademischen Grad des Diplomkriminalisten einführte. Die unterschiedliche politische Entwicklung in den beiden deutschen Staaten verhinderte bis 1990 eine gesamtdeutsche Kriminalistik.

Aus- und Weiterbildung in der Kriminalpolizei der DDR

Ein Weg mit vielen Hürden: Vom Berufswunsch bis zum ausgebildeten DDR-Kriminalisten
von Bernd Süring
Welcher Jugendliche hatte nicht wenigstens einmal in seinem Leben den Wunsch, Kriminalist zu werden? Abenteuerliche Vorstellungen, es einem Sherlock Holmes oder Kommissar Maigret gleichtun zu wollen, oder Kriminalfilme mit „Action“ waren es zumeist, die diesen Wunsch aufkommen ließen. Gespräche mit Kriminalisten hatten dann häufig ernüchternde Wirkung, weil Vorstellungen hier und Realität dort nicht übereinstimmten und der Arbeitsalltag in der Kriminalpolizei längst nicht so reizvoll ist, wie sich das ein Außenstehender – noch dazu jung an Jahren – denkt.
Trotzdem waren es in den achtziger Jahren immerhin durchschnittlich 150 junge Frauen und Männer, die sich allein im Ostteil Berlins bei einer Dienststelle der Volkspolizei bewarben, um den Beruf des Kriminalisten zu ergreifen. Etwa 40 bis 50 Prozent der Bewerber wurden dann letztlich auch eingestellt, obwohl der tatsächliche Bedarf deutlich höher war. Die Ursachen für diese „Schere“ waren sehr vielfältig:
Zum einen bestand das Prinzip, dass die Entwicklung zum Kriminalisten grundsätzlich über den Dienstweg Schutzpolizei zu erfolgen hatte. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, direkt in die Kriminalpolizei eingestellt zu werden, und zwar insbesondere dann, wenn bereits ein „ziviles“ Fachschulstudium (Fachhochschulstudium) absolviert worden war. Die Anwendung dieser „Ausnahmebestimmung“ sollte im Interesse der Sicherung des Berufsnachwuchses in den letzten Jahren der DDR immer häufiger werden.
Die Bewerber mussten insbesondere folgende Voraussetzungen beziehungsweise Einstellungsbedingungen erfüllen:
  • – Abschluss der 10. Klasse der Polytechnischen Oberschule oder Abitur (mit mindestens guten Ergebnissen),
  • – abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiterzeugnis),
  • – abgeleisteter Wehrdienst (nur Männer),
  • – politische Zuverlässigkeit und gesellschaftliche
  • Aktivität (Ehrenämter),
  • – hohes physisches und psychisches Leistungsvermögen,
  • – Versetzungs- und Umzugsbereitschaft,
  • – polizeiärztlich bestätigte VP-Diensttauglichkeit.
Als besonders problematisch erwies sich das Kriterium „politische Zuverlässigkeit und gesellschaftliche Aktivität“. Dahinter verbargen sich solche Anforderungen wie Mitgliedschaft oder Kandidatenstatus in der SED, Abgrenzung vom „kapitalistischen Ausland“, möglichst keine Verwandtschaft im „nichtsozialistischen Ausland“ – zumindest aber keine engen Verbindungen oder Beziehungen zu solchen Verwandten, auch nicht über Dritte – sowie die Aufrechterhaltung allenfalls loser Beziehungen zu Verwandten und Bekannten, die privat in das NSW („nichtsozialistisches Wirtschaftssystem“) reisen durften oder aber zu Personen, die gerichtlich vorbestraft waren, und ähnliche Forderungen.
Gesellschaftlich aktiv zu sein bedeutete zum Beispiel, rege in der Jugendorganisation der DDR „Freie Deutsche Jugend“ (FDJ) mitzuarbeiten, freiwilliger Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) oder Angehöriger der FDJ-Ordnungsgruppen zu sein.
Durch solche Bestimmungen wurden oftmals Bewerber davon abgehalten, Angehörige der Kriminalpolizei zu werden oder überhaupt ein Dienstverhältnis mit der Deutschen Volkspolizei einzugehen. Auch gegenüber ausgebildeten Kriminalisten wurden diese Bestimmungen bei Personalentscheidungen unter Umständen repressiv angewandt, etwa wenn eine Beförderung anstand oder eine höherwertige Aufgabe übertragen werden sollte.
Falls die oben genannten Voraussetzungen aus der Sicht der Kriminalpolizei erfüllt waren, mussten die Bewerbungsunterlagen an die Kaderabteilung (Personalstelle) der Volkspolizei übergeben werden, wo nochmals anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft wurde. Erst kurz vor Ende der DDR erhielt die Kriminalpolizei eine eigene Personalstelle, in der dann auch Einstellungen in eigener Verantwortung vorbereitet werden konnten.
Für die zur Deutschen Volkspolizei eingestellten Bewerber war grundsätzlich vor der Übernahme zur Kriminalpolizei folgender Entwicklungs- und Qualifizierungsweg festgelegt:
  • – fünfmonatiger Grundlehrgang an einer speziellen Volkspolizeischule, wo die Lehrgangsteilnehmer mit grundsätzlichen polizeirechtlichen Bestimmungen vertraut gemacht wurden,
  • – anschließendes sechsmonatiges Praktikum unter Anleitung in einer Volkspolizei-Dienststelle (VP-Revier),
  • – danach mindestens ein Jahr Streifeneinzeldienst in der Schutzpolizei.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Ausbildungsschritte in der unteren Dienstlaufbahn (West: mittlerer Dienst) und erkennbarer Eignung für die Kriminalpolizei konnte man sich für die Entwicklung zum Offizier der Kriminalpolizei in der mittleren D...

Inhaltsverzeichnis

  1. decken
  2. Titel
  3. Kolophon
  4. Other
  5. Vorwort
  6. Leiter der Berliner Kriminalpolizei seit 1945
  7. Einführung
  8. Von der Geschichte der Kripo
  9. Aus den Fachbereichen
  10. Von Kriminaltechnik und – wissenschaft
  11. Aus Ost und West
  12. Von Banden und Organisierter Kriminalität
  13. Von spektakulären und anderen Fällen
  14. Anhang
  15. Autorenverzeichnis
  16. Über Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart
  17. Anmerkungen